Richtiges Verhalten und die richtige Sicherungstechnik – das sind die beiden Punkte, an denen Hausbesitzer es in der Hand haben! Denn ein Großteil aller Einbrüche bleibt im Versuchsstadium stecken, nicht zuletzt wegen sicherungstechnischer Maßnahmen. Die aktuellen Zahlen sind also kein Grund, sich zurückzulehnen, sondern im Gegenteil aktiv zu werden und den Einbruchschutz zu verbessern.
Nicht nur an materielle Schäden, sondern auch an psychische Belastung denken
Insgesamt wurden im Jahr 2016 151.265 Fälle einschließlich der Einbruchsversuche erfasst, 2015 waren es 167.136. Die Zahlen bewegen sich leider auf hohem Niveau. Gleichzeitig stieg die Zahl der Einbruchsversuche, also die Anzahl der gescheiterten Einbrüche, weiter an. Dennoch sind viele Menschen in Deutschland nachlässig, wenn es um den Schutz vor Einbrüchen geht: „Bei mir wird schon nicht eingebrochen, da ist ja nichts zu holen“ ist oft zu hören. Doch was viele nicht bedenken: Ein Einbruch kann das eigene Sicherheitsgefühl und Wohlbefinden nachhaltig beeinträchtigen - nicht nur der materielle Schaden, sondern häufig auch dauerhafte psychische Belastungen sind die Folgen für die Opfer! Denn die Täter dringen in die Privatsphäre ein, wühlen in den persönlichsten Sachen und stehlen auch Gegenstände, an denen Lebenserinnerungen hängen. Das kann starke Angstgefühle auslösen.
Der größte Irrtum: Es wird nur im Schutz der Dunkelheit eingebrochen
Entgegen landläufiger Meinung erfolgen Einbrüche häufig zur Tageszeit, zur Schul-, Arbeits- und Einkaufszeit, am frühen Abend oder an den Wochenenden. Einbrüche in Einfamilienhäuser erfolgen meistens über die Fenstertüren und Fenster, weniger häufig über Haustüren und Keller. Bei Mehrfamilienhäusern hingegen wählen Einbrecher ihren Weg meistens über die Wohnungseingangstür; doch auch hier verschaffen sie sich über leicht erreichbare Fenster und Fenstertüren Zutritt.
Richtiges Verhalten: Die wichtigsten Sicherheitstipps der Polizei
Richtige Sicherungstechnik: Nachrüstung bedeutet keinen großen Umbau
Es kommt aber nicht nur allein auf das richtige sicherheitsbewusste Verhalten an. Auch einfache bauliche und technische Maßnahmen können das Einbruchsrisiko erheblich reduzieren. Werden Haustür und Fenster im Rahmen einer Sanierung ohnehin erneuert, bieten geprüfte und zertifizierte einbruchhemmende Türen und Fenster nach DIN EN 1627ff. ab der Widerstandsklasse (RC) 2 einen guten Einbruchschutz. Hier ist sichergestellt, dass es in der Gesamtkonstruktion (Türblatt, Zarge, Schloss und Beschlag) keinen Schwachpunkt gibt. Wichtig für den Einbruchschutz ist auch der richtige Einbau.
Wer keine Sanierung plant, kann Fenster und Türen auch nachrüsteten. Die Polizei empfiehlt den Einbau von Nachrüstsystemen gem. DIN 18104 Teil 1 und 2. Voraussetzung ist, dass es sich um eine widerstandsfähige Grundkonstruktion handelt. Wichtig: Die Nachrüstung für Türblätter, Türrahmen, Türbänder, Türschlösser, Beschläge, Schließbleche und auch Zusatzsicherungen müssen sinnvoll aufeinander abgestimmt sein. Nebeneingangstüren können wirkungsvoll auch mit massiven Schubriegeln, starken Vorlegestangen aus Holz oder Profilstahl im oberen und unteren Türdrittel oder mit einem Querriegelschloss nachgerüstet werden. Eingebaute Sicherungen können aber nur bei fachgerechter Montage ihre volle Wirkung entfalten und den entsprechenden Einbruchschutz bieten.
Wer gerade saniert, sollte also auch an Einbruchschutz aus "einem Guss" denken. Hausbesitzer können dafür die staatliche Förderung der KfW nutzen, die attraktive Zuschüsse vergibt.
Weitere Informationen und Links zum Thema Einbruchschutz:
In diesem Fall bekommen Sie eine Basisförderung in Höhe von 30 Prozent. Anrechenbar sind dabei die Kosten der Biomasseheizung und die ...
Antwort lesen »Grundsätzlich haben Sie die Möglichkeit, eine Ausnahme zu beantragen, wenn die Anforderungen im Einzelfall wegen besonderer Umstände durch ...
Antwort lesen »Das ist kein Problem. Sie können die BAFA-Förderung und den Steuerbonus (§ 35c) parallel in Anspruch nehmen, wenn Sie die Kosten eindeutig ...
Antwort lesen »Möchten Sie die geförderte Maßnahme in Eigenleistung erbringen, können Sie auf die aufschiebende Bedingung verzichten (siehe 1.7 BEG ...
Antwort lesen »Generell ist es möglich, die Anlage mit Frostschutzmittel zu betreiben, um Frostschäden im Winter zu verhindern. Üblich ist das allerdings ...
Antwort lesen »In diesem Fall bekommen Sie die Förderung der Solarthermieanlage. Diese gibt es auch unabhängig von der Heizung. Wichtig ist, dass Sie die ...
Antwort lesen »Die Kosten für die Erstellung der technischen Projektbeschreibung und des technischen Projektnachweises (TPB und TPN) sind im Zuge der ...
Antwort lesen »In diesem Fall verweist die BEG-EM-Richtlinie auf Anlage 7 des GEG. Unter der Fußnote 4 sind Sonderverglasungen dabei wie folgt ...
Antwort lesen »Eine Übersicht über förderbare Heizsysteme finden Sie in der Liste der förderfähigen Wärmepumpen mit Prüf-/Effizienznachweis. Ab Seite 20 ...
Antwort lesen »In diesem Fall ist kein Energieberater nötig. Das gilt auch für die Förderung der Wärmepumpe. Wir empfehlen Ihnen aber, einen ...
Antwort lesen »Da es sich in diesem Fall um eine Brandschutzvorgabe handelt, ist eine Entscheidung nicht von der Zustimmung des Nachbarn abhängig. ...
Antwort lesen »In diesem Fall handelt es sich vermutlich nicht um Schimmel, sondern um Schmutz/Staub, der sich beim Lüften an der Wand absetzt. Experten ...
Antwort lesen »Ohne die Antragsunterlagen zu kennen, lässt sich das nicht beurteilen. In der Regel können und konnten Sie die Förderung für mehrere ...
Antwort lesen »Den Geschwindigkeitsbonus bekommen Sie nur dann, wenn Sie eine eigene Immobilie als Haupt- oder Alleinwohnsitz selbst nutzen. Das müssen ...
Antwort lesen »Geht es um Denkmalschutz, dürfen die zuständigen Ämter auf Ihre Vorgaben bestehen. Fordert das Amt eine typische Ausfüllung mit ...
Antwort lesen »Nach Angaben der KfW wird der Kreditbetrag auf Basis der förderfähigen Kosten der zugrunde liegenden KfW-Zuschusszusage beziehungsweise der ...
Antwort lesen »Generell können Sie die Förderung gemeinsam mit einem Antrag beantragen. Das muss der Eigentümer der Immobilie erledigen. Handelt es sich ...
Antwort lesen »Das ist in der Regel möglich. In diesem Fall wirkt die Decke als zusätzlicher Wärmespeicher. Das ist vor allem bei Betondecken der Fall und ...
Antwort lesen »Günstig und vergleichsweise sicher ist hier eine kappilaraktive Dämmung mit Calciumsilikat-Platten oder Ähnlichem. Diese kleben Sie von ...
Antwort lesen »Ohne genaue Kenntnis von der Anlage ist eine Aussage aus der Ferne leider nicht möglich. Wir raten aber Folgendes: Lassen Sie sich von ...
Antwort lesen »Üblich ist es, Rechnungen nach erbrachter Leistung zu stellen. In der Regel können Sie hier aber nach individueller Absprache verfahren. So ...
Antwort lesen »Wir gehen davon aus, dass Sie den Bonus nicht bekommen. Denn nach Aussage der KfW kommt der Ergänzungskredit nur zusätzlich zu einer ...
Antwort lesen »Handelt es sich generell um eine förderbare Maßnahme und haben Sie dafür keine anderen Fördermittel in Anspruch genommen bzw. bekommen, ...
Antwort lesen »Wir gehen davon aus, dass das nicht der Fall ist. Denn beide Maßnahmen sind nicht miteinander verbunden. Würden Sie das im Zuge der ...
Antwort lesen »In diesem Fall bekommen Sie einen Zuschuss in Höhe von 30 Prozent zur Förderung des Fernwärmeanschlusses. Diesen beantragen Sie vor ...
Antwort lesen »Zur Förderung für Scheitholzkessel bekommen Sie aktuell Zuschüsse in Höhe von 30 Prozent. Zudem können Sie einen pauschalen ...
Antwort lesen »Geht es um die Umwidmung zu Wohnraum, können Energieberater für Wohngebäude, die erforderlichen Bestätigungen erstellen. Infrage kommt ...
Antwort lesen »Aktuell gibt es hier keine Einschränkungen. Sie können die Anlagen nach gültigem Recht so lange nutzen und betreiben, bis es zu einem ...
Antwort lesen »Das ist möglich. Sie bekommen auch in diesem Fall die Förderung der Energieberatung und profitieren vom iSFP-Bonus, wenn Sie eine ...
Antwort lesen »Nach Angaben der KfW gilt die Möglichkeit zur Kombination rückwirkend für alle Anträge, die ab 01.01.2024 bei der KfW eingegangen sind und ...
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