Wer sein Haus nicht pflegt, muss auf Dauer deutlich mehr in die Sanierung der Schäden investieren, als für die laufende Instandhaltung nötig wäre. Deshalb raten Experten zur systematischen Pflege der immobilie. So wie die Wartung beim Auto lohnt sich das, schließlich wollen wir lange darin wohnen. Auch wer den Wiederverkauf eines Tages plant, zum Beispiel um die Familienimmobilie gegen eine seniorengerechte einzutauschen, der tut gut daran, die laufende Instandhaltung zu dokumentieren, Rechnungen für Reparaturen und Modernisierungsmaßnahmen aufzuheben. Denn Kaufinteressenten und Nachfolger können daran den Erhaltungszustand ablesen. Oft genug aber sind ältere Bewohner mit der Größe der Immobilie überfordert, nötige Instandhaltungsmaßnahmen bleiben aus. Manchmal fehlen auch die finanziellen Mittel oder eine Immobilie steht länger leer. Das Ergebnis ist ein Sanierungsstau und die Bewohner oder auch Käufer stehen vor einem riesigen Aufgabenberg.
Tipp 1: Überblick verschaffen - Sachverständiger hält Ist-Zustand fest
Erst, wenn die Immobilie systematisch begutachtet wird, lassen sich sinnvolle Instandhaltungsarbeiten und bauphysikalisch aufeinander abgestimmte Sanierungsmaßnahmen für die Zukunft definieren, die dann Schritt für Schritt umgesetzt werden. Das Problem: Viele Eigentümer vernachlässigen die regelmäßige Pflege und beginnen dann irgendwo mit der größeren Sanierung, manche bei der Fassade, andere bei der Heizung, wieder andere bei Fenstern oder Dach. Sie suchen Handwerker und lassen sich Angebote machen.
Weil sie dabei den Handwerkern auch die Lösungsvorschläge überlassen, kommen viele unterschiedliche Angebote heraus, die sich inhaltlich und finanziell nicht miteinander vergleichen lassen und von denen viele dem Gebäude eher schaden als nutzen. Außerdem muss bedacht werden, dass jede Maßnahme am Altbau bauphysikalische Konsequenzen nach nach sich zieht. Wir können nicht einfach ein Wärmedämm-Verbundsystem (WDVS) auf die Fassade kleben, ohne vorher genau zu berechnen, wie es aufgebaut sein muss. Wird das nicht oder falsch berechnet, besteht die große Gefahr, dass Eigentümer:innen sich Feuchte- und in der Folge Schimmelschäden ins Haus holen. Am Anfang steht deshalb immer die Analyse: Was für ein Haus haben wir, in welchem Zustand ist die Substanz, in welchem die Haustechnik? Welche Schäden hat das Objekt und was hat diese verursacht?
Tipp 2: Maßnahmen festlegen - Energieberatung hilft bei Sanierungsplanung
Wer seine Sanierung und Instandhaltung mit System angehen will, braucht sachverständige Unterstützung. Nur so kann er seinen ganz persönlichen Sanierungs- und Instandhaltungsplan entwickeln, Schäden vermeiden und den Wert der Immobilie erhalten. Halten sich die Eigentümer später an die mit Experten entwickelten Arbeitsschritte, ist ihre Immobilie stets in Ordnung und technisch auf der Höhe der Zeit. Beim Wiederverkauf macht sich das positiv bemerkbar. Ein guter Ausgangspunkt für die Sanierung ist deshalb eine Energieberatung. Ein Großteil der Kosten dafür wird sogar durch einen Zuschuss vom BAFA abgedeckt. Aus der Energieberatung ergeben sich je nach Haus unterschiedliche Sanierungsempfehlungen, die sinnvollerweise auch in einer bestimmten Reihenfolge erledigt werden sollten, damit durch die Sanierung keine Schäden entstehen. Zusammen mit dem Experten überlegen Eigentümer eine sinnvolle und ins Budget passende Reihenfolge und Zeit- und Kostenplanung. Festgehalten wird das ganze in einem sogenannten individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP), der bei der Förderung auch noch Bonuspunkte sichert.
Tipp 3: Kassensturz bringt Klarheit über Finanzen - Förderung entlastet Budget
Nicht immer kann ein Sanierungsstau auf einen Rutsch behoben werden, denn oft sind die finanziellen Mittel begrenzt. Umso wichtiger ist es für Eigentümer, sich rechtzeitig zum Thema Förderung zu informieren, denn Zuschüsse und günstige Förderkredite entlasten das Budget erheblich! Darüber hinaus bringt ein Kassensturz Überblick zu den finanziellen Mitteln: Wie viel haben wir auf der hohen Kante? Gibt es vielleicht einen Bausparvertrag, der eingesetzt werden kann?
Hier eine kleine Übersicht, welche Sanierungsmaßnahmen mit welchem Budget machbar sind:
Handelt es sich um Ein- oder Zweifamilienhäuser und bewohnten Sie diese am 01. Februar 2002 selbst als Eigentümerin, gilt die Ausnahme von ...
Antwort lesen »Sinnvoll ist es, die umfassende Energieberatung nach dem Hauskauf zu beauftragen. Denn dann bekommen Sie auch eine BAFA-Förderung für die ...
Antwort lesen »Bei der Reparatur handelt es sich um eine Instandsetzung. Für diese können Sie leider keine Förderung er Wärmepumpe in Anspruch nehmen. Sie ...
Antwort lesen »Planen Sie, die Dämmung im Dachboden neu aufzubauen, gibt es verschiedene Möglichkeiten. Zum einen können Sie die Dämmung nach unten und ...
Antwort lesen »Einen Entsorgungsnachweis benötigen Sie, wenn Sie eine Förderung für die Pelletheizung beantragt haben und den Heizungs-Austausch- oder ...
Antwort lesen »Nein. Hier hat sich nichts Wesentliches geändert. Die oberste Geschossecke muss nach § 47 GEG nur gedämmt werden, wenn Sie oder das Dach ...
Antwort lesen »Ob hier eine zusätzliche Dampfbremse erforderlich ist, hängt vom Aufbau der Dachdämmung ab. Bei der Kombination aus Beton, Dämmung und ...
Antwort lesen »Eine Antwort auf Ihre Frage hängt von der Wirtschaftlichkeit der Maßnahme ab. Günstig ist der Austausch, wenn Sie mit der Wärmepumpe ...
Antwort lesen »Hier empfehlen wir Ihnen den Kontakt zum Hersteller. Dieser gibt Ihnen eine verbindliche Auskunft darüber, welche Fassadenverkleidungen für ...
Antwort lesen »Die Installation einer Split-Klimaanlage findet in aller Regel auch am Gemeinschaftseigentum (z.B. Fassade) statt. Dafür benötigen Sie die ...
Antwort lesen »Auch in diesem Fall kommen Wärmepumpen infrage. Sie können sich zum Beispiel für eine Großwärmepumpe oder eine Kaskadenlösung entscheiden. ...
Antwort lesen »Die DIN EN 1264-4 "Raumflächenintegrierte Heiz- und Kühlsysteme mit Wasserdurchströmung - Teil 4: Installation" empfiehlt einen R-Wert von ...
Antwort lesen »Die Ausnahmen von den Nachrüstpflichten des GEG gelten nur für Ein- und Zweifamilienhäuser, die ein Eigentümer am 01. Februar 2002 selbst ...
Antwort lesen »Aus der Liste förderbarer Wärmepumpen geht hervor, dass es die Förderung für Wärmepumpen auch für Geräte von Kermi gibt. Das gilt auch für ...
Antwort lesen »Als neutrale Onlineplattform bieten wir selbst keine Baustoffe an. Diese bekommen Sie aber von einem Baustofffachhandel aus Ihrer Region. ...
Antwort lesen »Die Heizung darf auch nach der Übertragung des Eigentums bestehen bleiben. Es gelten aber bereits jetzt die Vorgaben des ...
Antwort lesen »Handelt es sich um eine Zentralheizung (keine Etagenheizung), gibt es den Geschwindigkeits-Bonus zur Förderung der Wärmepumpe erst, wenn ...
Antwort lesen »Aktuell können Sie hier leider noch keine Anträge stellen, da das entsprechende KfW-Portal noch nicht fertig gestellt wurde. ...
Antwort lesen »In diesem Fall handelt es sich nicht um ein Gebäude, das in den Geltungsbereich des Gebäudeenergiegesetzes fällt (siehe Ausnahmen § 2 GEG ...
Antwort lesen »Gehört das Haus Ihrem Vater, muss dieser die Förderung für die Wärmepumpe als Eigentümer beantragen. Bewohnt er eine Wohnung selbst, ...
Antwort lesen »Ja, das gilt nach wie vor. Sie können im Laufe des Fördervorhabens zur schlechteren Stufe wechseln. Andersherum funktioniert das jedoch ...
Antwort lesen »Bei fachgerechter Ausführung ist die geplante Konstruktion möglich. Als Dampfbremse könnten Sie sich allerdings für eine feuchtevariable ...
Antwort lesen »Hier ist erst einmal mit keinen Auflagen zu rechnen. Möglicherweise muss die oberste Geschossdecke gedämmt werden, wenn diese frei ...
Antwort lesen »Handelt es sich um eine Niedertemperatur- oder Brennwerttherme, wovon man bei dem Baujahr ausgehen kann, ist erst einmal nichts zu ...
Antwort lesen »Sofern Sie die Mindest-Investitionskosten (300 Euro seit 2024) übersteigen, bekommen Sie die Förderung auch für einzelne Fenster. ...
Antwort lesen »Die Förderung der Fassadendämmung bekommen Sie auch ohne die Dämmung der einen Orientierung. Denn diese gibt es für die tatsächlich ...
Antwort lesen »Bei zwei Wohneinheiten können Sie insgesamt Kosten in Höhe von 45.000 Euro anrechnen. 30.000 Euro für die erste und 15.000 Euro für die ...
Antwort lesen »Der bereits beauftragte Energieberater kann die vorhandene Berechnung mit einem vergleichsweise geringen Aufwand anpassen und einen neuen ...
Antwort lesen »Die BEG-EM-Förderung für neue Fenster bekamen Sie letztes Jahr leider nur, wenn Sie noch keine Maßnahme begonnen hatten. Auch in diesem ...
Antwort lesen »Die GEG-Vorgaben zur Dachsanierung betreffen immer nur die tatsächlich behandelten Bauteile. Sanieren Sie das erste Dach, müssen Sie durch ...
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