Ohne Schutzsystem kann sich durch einen Blitzeinschlag die enorme Energie im Haus unkontrolliert entladen – dadurch entsteht nicht nur Brandgefahr, auch die sensible Technik in Haus oder Wohnung kann Schaden nehmen. Gefährlich hohe Spannung entsteht auch, wenn sich ein Blitz in näherer Umgebung entlädt. Eine solche Überspannung verbreitet sich bis zu einem Umkreis von zwei Kilometern und kann ebenfalls die elektrische Anlage beschädigen. Deshalb empfehlen Experten einen fachgerecht installierten äußeren und inneren Blitzschutz, der die Energie kontrolliert in die Erde ableitet, Überspannungen ausgleicht und so im Ernstfall Leben rettet. Hausbesitzer sollten sich für die Planung und Installation an einen Blitzschutz- oder Elektrofachbetrieb wenden, der das Schutzsystem angepasst an die vorhandene Elektroinstallation einbauen kann.
Blitzableiter schützt bei direktem Einschlag
Der äußere Blitzschutz besteht aus insgesamt drei Komponenten – Fangeinrichtung, Ableitung und Erdung – die nach dem Prinzip des faradayschen Käfigs den Blitz abfangen und auf ungefährliche Weise in den Erdboden leiten. Die Fangeinrichtung wird auf dem Hausdach installiert und dient im Ernstfall als Einschlagstelle. Von hier wird die Blitzenergie an die Ableitungen weitergegeben. Über diese und die Erdungsanlage, das kann ein Fundamenterder sein, gelangt der Blitzstrom kontrolliert in den Erdboden und wird dort verteilt. Der äußere Blitzschutz schützt das Gebäude somit vor Brand aufgrund eines direkten Blitzeinschlags.
Mehrstufiger Überspannungsschutz sichert elektrische Geräte im Haus
Immer mehr technische Geräte kommen im Alltag zum Einsatz. Neben dem teuren Kaffeevollautomaten gehören oft auch Flachbildfernseher, Spielekonsole, Soundsystem und Computer dazu. Damit bei einem Gewitter die sensible Technik nicht beschädigt wird und wichtige gespeicherte Dateien wie Verträge, oder auch die Urlaubsfotos und Lieblingsvideos verloren gehen, ist ein mehrstufiger Überspannungsschutz unabdingbar. Dieser besteht aus dem Blitzstrom-Ableiter, einem Überspannungsableiter sowie dem Endgeräteschutz. Der Blitzstrom-Ableiter wird vom Fachmann direkt am elektrischen Hausanschlusskasten oder im Zählerschrank installiert. Bei Gewittern leitet er hohe Blitzteilströme zur Erde ab. Die verbleibende Überspannung im Leitungsnetz wird vom Überspannungsableiter im Stromkreisverteiler reduziert. Blitz- und Überspannungsableiter können auch in einem Kombi-Gerät miteinander verbunden sein. Schließlich schützt der Endgeräteschutz in Form von Steckdosen mit integriertem Überspannungsschutz oder als Überspannungsschutzstecker die angeschlossenen Geräte.
Nur die Kombination aus äußerem Blitzschutz und mehrstufigem Überspannungsschutz schützt die elektrischen Geräte wirksam vor direkten Blitzeinschlägen und gegen Überspannungen.
Ja, das gilt nach wie vor. Sie können im Laufe des Fördervorhabens zur schlechteren Stufe wechseln. Andersherum funktioniert das jedoch ...
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Antwort lesen »Hier ist erst einmal mit keinen Auflagen zu rechnen. Möglicherweise muss die oberste Geschossdecke gedämmt werden, wenn diese frei ...
Antwort lesen »Handelt es sich um eine Niedertemperatur- oder Brennwerttherme, wovon man bei dem Baujahr ausgehen kann, ist erst einmal nichts zu ...
Antwort lesen »Sofern Sie die Mindest-Investitionskosten (300 Euro seit 2024) übersteigen, bekommen Sie die Förderung auch für einzelne Fenster. ...
Antwort lesen »Die Förderung der Fassadendämmung bekommen Sie auch ohne die Dämmung der einen Orientierung. Denn diese gibt es für die tatsächlich ...
Antwort lesen »Bei zwei Wohneinheiten können Sie insgesamt Kosten in Höhe von 45.000 Euro anrechnen. 30.000 Euro für die erste und 15.000 Euro für die ...
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Antwort lesen »Beantragen Sie einen BEG-EM-Zuschuss für neue Fenster, liegt die Förderrate bei 15 Prozent. Bezogen auf die anrechenbaren Kosten von 82.000 ...
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Antwort lesen »Soll die Garage weiterhin größtenteils unbeheizt bleiben, ist eine Dämmung der Außenwände nicht nötig. Sinnvoll ist allerdings eine Dämmung ...
Antwort lesen »Relevant für den Einkommensbonus zur Heizungsförderung ist das Einkommen des selbst nutzenden Eigentümers. Außerdem ist das Einkommen eines ...
Antwort lesen »Das ist generell nicht erforderlich. Eine Pflicht zur Dämmung des Daches gibt es nur, wenn Sie auch Maßnahmen am Dach ausführen. Welche das ...
Antwort lesen »Sie können die Förderung der neuen Heizung auch beantragen, wenn Sie die Öltanks verkaufen. Möchten Sie den Bonus zum Heizungstausch ...
Antwort lesen »Das hängt von der Förderung der Wärmepumpe ab. Haben Sie keine Fördermittel oder nur die Basis-Förderung beantragt, können Sie die ...
Antwort lesen »Die Ausnahmen von der Austauschpflicht für Heizungen im GEG für Niedertemperatur- und Brennwertheizungen gelten sowohl für Öl- als auch für ...
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Antwort lesen »Das ist möglich. Relevant ist nicht, wann Sie die Arbeiten umsetzen, sondern in welchem Kalenderjahr Sie diese beantragen. Beachten Sie ...
Antwort lesen »Wenn Ihnen der Strom der PV-Anlage zur Verfügung steht (Mietanlage) und der Ertrag ausreicht, um den Energiebedarf der Warmwasserbereitung ...
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Antwort lesen »In diesem Fall bekommen Sie zwar die Förderung der neuen Heizung. Den Geschwindigkeitsbonus erhalten Sie jedoch nicht. Denn dieser setzt ...
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