Eingefrorene Wasserleitungen richtig auftauen
Ist eine Wasserleitung eingefroren, sollten Eigentümer:innen unbedingt behutsam vorgehen: Auf keinen Fall darf die Leitung mit offener Flamme aufgetaut werden! Denn zum einen besteht Brandgefahr und zum anderen können auf diese Weise Leitungen und Verbindungen zerstört werden. Stattdessen helfen zum Beispiel heiße Tücher oder der Fön. Kann die eingefrorene Wasserleitung auch damit nicht aufgetaut werden, ist ein Installateur der richtige Ansprechpartner.
Auf Schäden und Lecks vorbereitet sein
Vor dem Auftauen der Leitung ist es wichtig, die Wasserzufuhr abzustellen. Falls das Rohr rissig ist, kann sonst plötzlich Wasser auslaufen und den Fußboden oder das Mobiliar beschädigen. Für den Fall, dass dennoch Wasser nach dem Auftauen durch ein Leck in der Leitung sprudelt, ist es hilfreich, vorbereitet zu sein und das Wasser zum Beispiel mit einem Eimer aufzufangen. Das Wasser sollte sich nicht unkontrolliert verteilen können und Böden, Wände und Möbel in Mitleidenschaft ziehen. Am besten werden besonders zu schützende Gegenstände vorher zur Seite geräumt.
Bei Wasserschäden schnell die Versicherung einschalten
Bricht in Folge des Frostes eine Leitung und tritt ein Wasserschaden ein, sollten Eigentümer möglichst schnell mit ihrer Versicherung Kontakt aufnehmen und den Schaden melden. Die Wohngebäudeversicherung deckt in der Regel Durchnässungsschäden am Haus ab, die durch Frost an Wasserleitungen und damit verbundenen Einrichtungen verursacht wurden, wenn das Risiko "Leitungswasser" in der bestehenden Police eingeschlossen ist.
Werden Möbel und anderer Hausrat als Folge eines Frostschadens durch austretendes Leitungswasser beschädigt oder zerstört, kommt die Hausratversicherung dafür auf. Damit voller Versicherungsschutz besteht, müssen Versicherungsnehmer allerdings dafür sorgen, das Risiko eines Frostschadens möglichst gering zu halten.
Ja, in diesem Fall bekommen Sie Fördermittel für Wärmepumpe und Fußbodenheizung. Nachlesen können Sie das im entsprechenden Infoblatt zu ...
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