Wenn im Winter die Temperaturen fallen und die Tage kürzer werden, sinkt die Stimmung. Dabei ist die Kälte nicht das größte Problem - die meisten Menschen stört das fehlende Tageslicht viel mehr!
Zu wenig Tageslicht drückt auf die Stimmung
Spätestens im Januar trübt der Blick aus der Wohnung auf das graue Wetter die Stimmung und die Sehnsucht nach Sonnenschein wird größer. Als Glücksfaktor ist Tageslicht hier nicht zu unterschätzen. Es besitzt eine einzigartige Mischung der verschiedenen Lichtfarben und fördert so die Bildung des Glückshormons Serotonin: Unsere Stimmung steigt. Lange Dunkelheit kann hingegen Müdigkeit und schlechte Laune hervorrufen. Im schlimmsten Fall sind sogar Winterdepressionen möglich, die mit einer Lichttherapie behandelt werden müssen. Den dunklen Monaten mit ausreichend Tageslicht in allen Wohnräumen vorzubeugen und sich ausreichend an der frischen Luft aufzuhalten, ist hier die bessere Wahl.
Mehr Licht im Haus dank großer Fenster
Die Intensität des Tageslichts bei bedecktem Himmel ist immer noch drei- bis viermal so hoch wie die durchschnittliche Zimmerbeleuchtung. Umso wichtiger dafür zu sorgen, dass so viel Tageslicht wie möglich in die eigenen vier Wände gelangt, in denen man sich ja gerade im Winter deutlich mehr aufhält als im Sommer. Dafür sind große Fenster die beste Lösung.
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Handelt es sich um ein Dachgeschoss, kann durch Dachfenster im Schrägdach sogar noch mehr Tageslicht in die Räume fallen, da der Lichteinfall bis zu dreimal höher ist als bei Fassadenfenstern. In das Kinderzimmer, Büro oder Wohnzimmer unter dem Dach kann dadurch besonders viel Tageslicht gelangen und so die Stimmung positiv beeinflussen.
Um diesen Effekt mithilfe von großen Fensterlösungen noch zu unterstützen, bieten Hersteller spezielle Lichtlösungen an wie zum Beispiel ein Lichtband, eine Verlängerung des Dachfensters mit einem festverglasten Zusatzelement bis zum Boden, oder die Kombination von mehreren Dachfenstern nebeneinander. Wer gut gelaunt durch den Winter kommen möchte, sollte sich also nicht nur einen warmen Mantel zulegen, sondern auch über größere Fenster nachdenken.
Auch richtige Beleuchtung hebt die Stimmung
Wenn sich rund um die Wintersonnenwende im Dezember die Sonne fast gar nicht blicken lässt, hebt zumindest die Beleuchtung die Stimmung. Mit der richtigen Beleuchtung wird es auch an diesen Tagen richtig gemütlich. Warme Lichttemperaturen sorgen dann für Wohlfühl-Atmosphäre.
Hier empfehlen wir Ihnen den Kontakt zum Hersteller. Dieser gibt Ihnen eine verbindliche Auskunft darüber, welche Fassadenverkleidungen für ...
Antwort lesen »Die Installation einer Split-Klimaanlage findet in aller Regel auch am Gemeinschaftseigentum (z.B. Fassade) statt. Dafür benötigen Sie die ...
Antwort lesen »Auch in diesem Fall kommen Wärmepumpen infrage. Sie können sich zum Beispiel für eine Großwärmepumpe oder eine Kaskadenlösung entscheiden. ...
Antwort lesen »Die DIN EN 1264-4 "Raumflächenintegrierte Heiz- und Kühlsysteme mit Wasserdurchströmung - Teil 4: Installation" empfiehlt einen R-Wert von ...
Antwort lesen »Die Ausnahmen von den Nachrüstpflichten des GEG gelten nur für Ein- und Zweifamilienhäuser, die ein Eigentümer am 01. Februar 2002 selbst ...
Antwort lesen »Aus der Liste förderbarer Wärmepumpen geht hervor, dass es die Förderung für Wärmepumpen auch für Geräte von Kermi gibt. Das gilt auch für ...
Antwort lesen »Als neutrale Onlineplattform bieten wir selbst keine Baustoffe an. Diese bekommen Sie aber von einem Baustofffachhandel aus Ihrer Region. ...
Antwort lesen »Die Heizung darf auch nach der Übertragung des Eigentums bestehen bleiben. Es gelten aber bereits jetzt die Vorgaben des ...
Antwort lesen »Handelt es sich um eine Zentralheizung (keine Etagenheizung), gibt es den Geschwindigkeits-Bonus zur Förderung der Wärmepumpe erst, wenn ...
Antwort lesen »Aktuell können Sie hier leider noch keine Anträge stellen, da das entsprechende KfW-Portal noch nicht fertig gestellt wurde. ...
Antwort lesen »In diesem Fall handelt es sich nicht um ein Gebäude, das in den Geltungsbereich des Gebäudeenergiegesetzes fällt (siehe Ausnahmen § 2 GEG ...
Antwort lesen »Gehört das Haus Ihrem Vater, muss dieser die Förderung für die Wärmepumpe als Eigentümer beantragen. Bewohnt er eine Wohnung selbst, ...
Antwort lesen »Ja, das gilt nach wie vor. Sie können im Laufe des Fördervorhabens zur schlechteren Stufe wechseln. Andersherum funktioniert das jedoch ...
Antwort lesen »Bei fachgerechter Ausführung ist die geplante Konstruktion möglich. Als Dampfbremse könnten Sie sich allerdings für eine feuchtevariable ...
Antwort lesen »Hier ist erst einmal mit keinen Auflagen zu rechnen. Möglicherweise muss die oberste Geschossdecke gedämmt werden, wenn diese frei ...
Antwort lesen »Handelt es sich um eine Niedertemperatur- oder Brennwerttherme, wovon man bei dem Baujahr ausgehen kann, ist erst einmal nichts zu ...
Antwort lesen »Sofern Sie die Mindest-Investitionskosten (300 Euro seit 2024) übersteigen, bekommen Sie die Förderung auch für einzelne Fenster. ...
Antwort lesen »Die Förderung der Fassadendämmung bekommen Sie auch ohne die Dämmung der einen Orientierung. Denn diese gibt es für die tatsächlich ...
Antwort lesen »Bei zwei Wohneinheiten können Sie insgesamt Kosten in Höhe von 45.000 Euro anrechnen. 30.000 Euro für die erste und 15.000 Euro für die ...
Antwort lesen »Der bereits beauftragte Energieberater kann die vorhandene Berechnung mit einem vergleichsweise geringen Aufwand anpassen und einen neuen ...
Antwort lesen »Die BEG-EM-Förderung für neue Fenster bekamen Sie letztes Jahr leider nur, wenn Sie noch keine Maßnahme begonnen hatten. Auch in diesem ...
Antwort lesen »Die GEG-Vorgaben zur Dachsanierung betreffen immer nur die tatsächlich behandelten Bauteile. Sanieren Sie das erste Dach, müssen Sie durch ...
Antwort lesen »Beantragen Sie die Förderung der Dachdämmung, können Sie alle anfallenden Umfeldmaßnahmen ebenfalls mit angeben. Das heißt: Die Förderung ...
Antwort lesen »Beantragen Sie einen BEG-EM-Zuschuss für neue Fenster, liegt die Förderrate bei 15 Prozent. Bezogen auf die anrechenbaren Kosten von 82.000 ...
Antwort lesen »Geht es um die Heizkosten, entscheidet der messbare Verbrauch. Bei allen anderen Kosten kommt es auf den Gemeinschaftsvertrag und die ...
Antwort lesen »Nach Anlage 7 GEG ist die Dämmung der Fassade Pflicht, wenn Sie Bekleidungen (Platten oder plattenartige Bauteile), Verschalungen, ...
Antwort lesen »Soll die Garage weiterhin größtenteils unbeheizt bleiben, ist eine Dämmung der Außenwände nicht nötig. Sinnvoll ist allerdings eine Dämmung ...
Antwort lesen »Relevant für den Einkommensbonus zur Heizungsförderung ist das Einkommen des selbst nutzenden Eigentümers. Außerdem ist das Einkommen eines ...
Antwort lesen »Das ist generell nicht erforderlich. Eine Pflicht zur Dämmung des Daches gibt es nur, wenn Sie auch Maßnahmen am Dach ausführen. Welche das ...
Antwort lesen »Sie können die Förderung der neuen Heizung auch beantragen, wenn Sie die Öltanks verkaufen. Möchten Sie den Bonus zum Heizungstausch ...
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