Am einfachsten geht das intelligente Licht-Management mit Bewegungs- und Präsenzmeldern, die sich schnell einbauen lassen. Eine Beleuchtung, die immer dann an ist, wenn sie auch wirklich gebraucht wird, vermeidet Gefahrensituationen und reduziert die für Licht anfallenden Stromkosten um bis zu 25 Prozent. Noch dazu macht die automatische Beleuchtung den Alltag deutlich bequemer. Bewegungs- und Präsenzmelder registrieren außerdem die Umgebungshelligkeit. So bleibt das elektrische Licht aus, wenn noch ausreichend Tageslicht zur Verfügung steht.
Was können Bewegungsmelder?
Ein Bewegungsmelder schaltet das Licht automatisch ein, wenn er eine Veränderung des infraroten Wärmebildes aufgrund von Bewegung in seinem Erfassungsbereich erkennt – und schaltet es nach einer einstellbaren Zeit selbstständig wieder aus. Diese automatische Beleuchtung kann Gefahrensituationen durch Stolpern und Sturz im Dunkeln verhindern. Gerade im Keller oder in Durchgangsräumen wie Flur und Treppenhaus sind Bewegungsmelder empfehlenswert. Oft fehlt an diesen Stellen nämlich die freie Hand, um den Lichtschalter zu betätigen, wenn beispielsweise Einkaufstüten oder ein voller Wäschekorb getragen werden. Auch beim nächtlichen Gang zur Toilette entfällt das Tappen durchs Dunkle und die Suche nach dem Schalter.
Was können Präsenzmelder?
Präsenzmelder sind noch effektiver und praktischer als Bewegungsmelder. Ihre Sensoren sind um ein Vielfaches empfindlicher und reagieren auf minimale Bewegungen, wie das Umblättern einer Zeitschrift oder das Arbeiten am Laptop. Daher sind sie die richtige Wahl, wenn die Beleuchtung im Arbeitszimmer, Bad, WC oder in der Küche automatisch gesteuert werden soll.
Automatische Beleuchtung erhöht Sicherheit
Für den Einsatz im Freien oder im Badezimmer bieten viele Hersteller ihre Bewegungs- und Präsenzmelder mit Feuchtigkeitsschutz an. Gerade der Außenbereich kann zusätzliches Licht gut vertragen. Bei Dunkelheit sind die Wege rund ums Haus manchmal recht gefährlich. Das kann im Ernstfall für den Hausbesitzer teuer werden. Denn bei nicht ausreichend ausgeleuchteten Wegen haftet der Eigentümer bei einem Unfall. Zusätzlich sorgt eine zweckmäßige und helle Beleuchtung am Zugangs- und Haustürbereich für mehr Sicherheit und Komfort. Besonders die Haustür sollte gut ausgeleuchtet sein, damit man in der Dunkelheit nicht erst lange nach dem Schlüsselloch suchen muss. Mit Hilfe von Bewegungsmeldern merken Bewohner auch, wenn ungebetene Gäste sich dem Haus nähern und können diese abschrecken. Welcher Einbrecher möchte schon gerne im Rampenlicht stehen?
Bei einer Konstruktion mit Unterdeckplatten (Holzfaser auf den Sparren) und dem Verzicht einer zusätzlichen Unterdeckbahn ist eine ...
Antwort lesen »Im Falle der Fenster geht es in der Regel um Gemeinschaftseigentum. Aus diesem Grund ist die Maßnahme in der Eigentümerversammlung ...
Antwort lesen »Da für Holzöfen bzw. Biomasse keine CO₂-Abgabe zu entrichten ist, gibt es hier nichts zu beachten. Der Ofen wird bei der Ermittlung der ...
Antwort lesen »Der individuelle Sanierungsfahrplan gilt immer für das gesamte Gebäude. Geht es um das Mehrfamilienhaus einer WEG, muss diese die Anträge ...
Antwort lesen »Die entsprechenden Informationen finden Sie im Infoblatt über förderbare Maßnahmen und Leistungen. Hier ist als Umfeldmaßnahme der ...
Antwort lesen »In diesem Fall können Sie leider keine Heizungsförderung beantragen. Denn das ist seit 2024 nur noch Eigentümern von Gebäuden gestattet. ...
Antwort lesen »Der Anschluss an ein Gebäude- oder Wärmenetz wird von der KfW gefördert. Erfüllen Sie alle technischen Voraussetzungen, bekommen Sie einen ...
Antwort lesen »Auch wenn Sie die Anlage in Eigenregie installieren, bekommen Sie eine Förderung für die Solaranlage. Wichtig ist, dass die gewählte Anlage ...
Antwort lesen »Seit 2024 benötigen Sie in diesem Fall eine TPB-ID von Ihrem Fachhandwerker, der die Maßnahme ausführt. Dieser muss sich dazu einmal im ...
Antwort lesen »Eine Förderung für den Pufferspeicher bekommen Sie im Zuge der geförderten Heizungsoptimierung zur Steigerung der Anlageneffizienz. Lassen ...
Antwort lesen »Generell fördert der Staat Maßnahmen wie die Dämmung nur an der thermischen Gebäudehülle. Dabei handelt es sich um die Umschließungsflächen ...
Antwort lesen »Sie können problemlos einen anderen Kessel einbauen. Wichtig ist, dass das neue Modell die Anforderungen des Fördergebers erfüllt. Das ist ...
Antwort lesen »Generell ist der Ergänzungskredit vor dem Beginn von Bauarbeiten und spätestens 12 Monaten nach der Zusage zur Zuschussförderung zu ...
Antwort lesen »Bei der Antragstellung im Jahr 2023 gab es die Förderung für die Errichtung oder Erweiterung von Solarkollektoranlage zur thermischen ...
Antwort lesen »Das Einfräsen in den Betonboden ist eine Möglichkeit, die ohne zusätzliche Aufbauhöhe funktioniert. Nachteilig ist aber, dass hier ...
Antwort lesen »Für den Trittschallschutz kommt es auf eine schwimmende Verlegung des Oberbodens an. Dazu bringen Sie zunächst geeignete Dämmplatten auf ...
Antwort lesen »Sie bekommen den Geschwindigkeitsbonus anteilig für die anrechenbaren Kosten der ersten Wohneinheit. Bei zwei Wohneinheiten betragen diese ...
Antwort lesen »Eine Auskunft zu den Mehrkosten können wir Ihnen im Moment nicht geben. Diese bekommen Sie von den Herstellern der Heizsysteme, die aktuell ...
Antwort lesen »Den SerSan-Bonus bekommen Sie für die gesamte Fördersumme der KfW-261-Förderung. Wichtig ist, dass Sie die technischen Voraussetzungen ...
Antwort lesen »Nein. Das ist leider nicht möglich. Da Sie keine Eigentümer sind, können Sie die Förderung der Heizung leider nicht beantragen. Möglich ist ...
Antwort lesen »Die vom BAFA geförderte Energieberatung ist genau geregelt, um eine hohe Qualität sicherstellen zu können. Gleiches gilt für die ...
Antwort lesen »Die Heizungsförderung der KfW (458) können Sie nur beantragen, wenn Sie Eigentümer des Gebäudes sind. Nachzuweisen ist das mit einem ...
Antwort lesen »Befindet sich die Dämmung zwischen zwei beheizten Räumen, ist eine Dampfbremse nicht erforderlich. Da die Temperaturen ähnlich hoch sind, ...
Antwort lesen »Ja, das ist korrekt. Aus Anlage 8 der EnSanMV ergeben sich hier keine Einschränkungen. Das Haus muss mindestens 10 Jahre und die Heizung ...
Antwort lesen »Das hängt von der geplanten Maßnahme ab. Geht es um Arbeiten an der Gebäudehülle und der Anlagentechnik (Smart Home, Lüftung, Wärmeschutz ...
Antwort lesen »In diesem Fall gelten die Anforderungen des § 19 der 1. BImSchV. Dieser fordert generell, dass bei einer Feuerungsanlage für feste ...
Antwort lesen »Den Steuerbonus für die Sanierung können Sie auch bei Glastausch im Bestand in Anspruch nehmen. Geregelt ist das in der Energetische ...
Antwort lesen »Fördermittel gibt es für die Sanierung beheizter Gebäude und Gebäudeteile. Förderbar sind dabei die in der BEG EM Richtlinie aufgeführten ...
Antwort lesen »Nein. Die Förderung müssen Sie nicht zurückzahlen. Das Dach darf allerdings 10 Jahre lang nicht verschlechtert oder abgerissen werden. ...
Antwort lesen »Lassen sich die Fenster nicht öffnen, handelt es sich nicht um Gebäudeöffnungen. In diesem Fall ist unserer Auffassung nach genauso zu ...
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