Für den Einsatz in feuchtigkeitsbelasteten Räumen wie dem Badezimmer kommt Parkett aus harten Holzarten in Frage. Sie schwinden oder quellen auch bei Nässe nur wenig und sind gut für das Bad geeignet. Nur für reine Nassbereiche mit stehender Feuchtigkeit, wie zum Beispiel als Duschboden, ist Parkett nicht geeignet.
Edel und nachhaltig: Parkett aus einheimischem Hartholz
Harte Tropenhölzer wie Jatoba, Doussie, Merbau oder Teak werden auch beim Schiffsbau eingesetzt, aber oft nicht nachhaltig erzeugt. Für stil-, aber gleichzeitig umweltbewusste Eigentümer gibt es schöne Parkett-Alternativen aus deutschen Wäldern: Eiche oder Nussbaum sind hart genug, um der Feuchtigkeit im Bad nicht nachzugeben. Räuchereiche oder gedämpfte Eiche bringen sogar die dunkle, warme Tönung ins Badezimmer, die Tropenhölzer so beliebt macht. Die für Parkettböden ansonsten beliebte Buche dehnt sich hingegen bei Nässe zu stark aus und ist nicht für feuchte Räume geeignet.
Parkettverlegung im Bad dem Fachbetrieb überlassen
Die Verlegung des Parkettbodens im Bad sollten Eigentümer unbedingt einem qualifizierten Fachbetrieb überlassen. Ratsam ist es, das Parkett vollflächig mit dem Untergrund zu verkleben. Die Kanten werden anschließend mit einem elastischen Dichtstoff abgedichtet. Eine geölte Oberfläche ist ebenfalls zu empfehlen. Sie hat gerade im Bad den Vorteil, dass sie einem direkten Kontakt des Holzes mit Wasser vorbeugt. Falls der Boden einmal mehr Wasser als üblich aufnimmt, sollte die Oberfläche erneut mit Öl behandelt werden.
Mit etwas Pflege bleibt Parkettboden im Bad lange schön
Ansonsten ist der Parkettboden auch im Bad relativ pflegeleicht. Wer zwei wichtige Regeln beachtet, wird lange Freude an schönem Parkett haben.
--> Nässe sollte nicht länger auf dem Boden bleiben als nötig und nach dem Duschen oder Baden zügig aufgewischt werden. Nasse Fußspuren und Pfützen können dem Holz so nichts anhaben.
--> Regelmäßiges Lüften ist auch bei Parkettboden Pflicht: Entspricht die Luftfeuchtigkeit im Badezimmer die meiste Zeit einem gewöhnlichen Wohnraum, hat eine kurzfristige Erhöhung der Luftfeuchtigkeit beim Baden oder Duschen hat keine Auswirkungen. Bei einer normalen Raumtemperatur von 20 bis 22 °C und einer Luftfeuchtigkeit bis 70 Prozent bleibt das Parkett auch im Bad dauerhaft haltbar.
Hier können wir pauschal leider keinen Tipp geben. Denn welche Heizung im Hochhaus infrage kommt, hängt sehr von den örtlichen ...
Antwort lesen »Das ist tatsächlich verwirrend, da für Heizungen und Maßnahmen am Gebäude unterschiedliche Regelungen gelten. Wir geben einen ...
Antwort lesen »Mit der vorhandenen Technik haben Sie bereits ein zukunftssicheres System, das auf erneuerbare Energien aus verschiedenen Quellen setzt. ...
Antwort lesen »Den Steuerbonus zur Optimierung der Heizung bekommen Sie nur, wenn die Heizung älter als zwei Jahre ist (siehe Anlage 8 ESanMV). Erfüllen ...
Antwort lesen »Durch den Estrich kommt viel Feuchtigkeit in den Raum, die zunächst in der Luft verbleibt. Probleme mit Kondensation entstehen in der Regel ...
Antwort lesen »Die DIN 1946 Teil 6 fordert das Lüftungskonzept bei dem Austausch von mehr als einem Drittel der Fensterflächen. Das ist gesetzlich zwar ...
Antwort lesen »Für die BAFA-Förderung und den iSFP-Bonus gelten die Vorgaben aus der BEG-EM-Richtlinie. Das gilt auch dann, wenn im individuellen ...
Antwort lesen »Nein, das ist leider nicht möglich. Voraussetzung für den Klimageschwindigkeits-Bonus ist der Austausch von funktionstüchtigen Öl-, Kohle-, ...
Antwort lesen »Grundsätzlich lassen sich die Arbeiten unabhängig voneinander durchführen. Planen Sie beide in zeitlich engerem Zusammenhang, spielt es ...
Antwort lesen »Förderbar sind hier Maßnahmen zum sommerlichen Wärmeschutz. Voraussetzung ist, dass diese parallel zum Fenster eingebaut werden. Außerdem ...
Antwort lesen »Die Anforderungen aus § 47 GEG beziehen sich nur auf die oberste Geschossdecke. Dabei handelt es sich nach § 3 GEG um "die zugängliche ...
Antwort lesen »Wenn Sie den Gasanschluss nicht mehr benötigen, ist das üblich. Sie können den Anschluss auch behalten, müssten dann aller Voraussicht nach ...
Antwort lesen »Zu berücksichtigen sind hier nur die zum Zeitpunkt der Antragstellung in einer Wohneinheit mit Haupt- oder alleinigem Wohnsitz gemeldeten ...
Antwort lesen »Wenn Sie in Zukunft auf Fernwärme umrüsten möchten, können Sie jetzt jede Heizung einbauen. Infrage kommt unter anderem eine neue ...
Antwort lesen »Nein, das ist leider nicht möglich. Sie können eine Nieder- oder Brennwertheizung einbauen (abhängig von der vorhandenen Installation) oder ...
Antwort lesen »Grundsätzlich ist es möglich, hier eine Zwischensparrendämmung anzubringen. Variante eins wäre dabei eine hinterlüftete Konstruktion. Dabei ...
Antwort lesen »Geht es Ihnen um die Förderung, kommen hier nur Neubauanforderungen infrage. Eine Ausnahme gilt bei Gebäuden unter Denkmalschutz, wie Sie ...
Antwort lesen »Fensterfalzlüfter arbeiten in der Regel nach dem Prinzip der Querlüftung. Gibt es keine andere Lüftungsöffnung, kommt daher kein ...
Antwort lesen »Ja, hier bekommen Sie die Heizungsförderung erneut. Denn 2022 konnten Sie das Budget pro Kalenderjahr ausreizen. Erst seit 2024 sind die ...
Antwort lesen »In diesem Fall können Sie die Basis-Förderung (30 Prozent) und den Effizienzbonus (5 Prozent) für die Förderung der Wärmepumpe(n) nutzen. ...
Antwort lesen »Sie können in der aktuellen Konstellation die Grundförderung und den Effizienz-Bonus zur Förderung der Pelletheizung beantragen. Bewohnt ...
Antwort lesen »Nein, das ist leider nicht möglich. Sie können Rechnungen von ausländischen Firmen einreichen, wenn diese in deutscher Sprache ausgefertigt ...
Antwort lesen »Geht es um den Anschluss an ein Fernwärmenetz, bekommen Sie einen Zuschuss in Höhe von 30 Prozent. Diesen beantragen Sie einmal komplett ...
Antwort lesen »Es ist möglich, den Beratungsbericht bzw. den individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP) in korrigierter oder überarbeiteter Form ...
Antwort lesen »Fördertechnisch ist hier nichts zu beachten. Sie können den Heizungsbauer wie auch das Fabrikat der geförderten Heizung einfach ändern. ...
Antwort lesen »Eine Änderung des ausführenden Betriebes ist kein Problem. Sofern der neue Betrieb die Bestätigung nach Durchführung ausstellt, ist bei der ...
Antwort lesen »Hier sind keine Probleme zu befürchten. Sofern die Maßnahme den Vorgaben der BEG-EM entspricht, können Sie Fördermittel für die ...
Antwort lesen »Das ist kein Problem. Sie dürfen die Fördervorgaben übererfüllen, ohne Nachteile in Bezug auf die Förderung befürchten zu müssen. Im FAQ ...
Antwort lesen »Fördermittel gibt es hier nur für wasserführende Pelletöfen und Pelletkessel als Zentralheizung. Reine Pelletkaminöfen fördert das BEG ...
Antwort lesen »Ein Lüftungskonzept (zum Beispiel nach DIN 1946 Teil 6) ist in den beschriebenen Fällen Pflicht. Geht es um eine Förderung, fordern ...
Antwort lesen »Finden Sie Energieberater, Handwerker und Sachverständige vor Ort