Trend 1: Cozy Neutrals, Japandi-Flair und modern Minimalismus
Ob "Quiet Luxury", "Japandi"-Ruhe oder "Minimalismus 2.0": Gefragt im Interior-Design bleiben zeitlos-hochwertige und langlebige Wohnmaterialien. Wer sich auf wenige konzentriert und diese stimmig kombiniert, erzielt eine cleane Atmosphäre, die zugleich die wohnliche Wohlfühlatmosphäre des skandinavischen Wohnstils verströmen kann.
Die passende Fliesenwahl sind sanfte Naturfarben, haptisch-strukturierte Oberflächen und Wandfliesen mit Ton-in-Ton- oder Reliefdekoren. Auch Holzdekore passen zu diesem Wohntrend; sie sind heute nicht nur optisch authentisch gemasert, sondern fühlen sich auch an wie Holz.
Trend 2: Schön, groß und fast fugenlos - XXL-Fliesen & Megaformate
Imposante Optik und überzeugender Nutzungskomfort – mit dieser Kombination punkten Groß- und Megaformate bei immer mehr Bauherren und Sanierern. Denn X(X)L-Fliesen sind ideal für alle, die sich weniger Fugen im Bad wünschen, zugleich aber auf die bewährten Eigenschaften keramischer Oberflächen setzen.
Wer den Duschbereich fugenlos gestalten möchte, bekleidet mit Megaformaten, die zum Beispiel eine Kantenlänge von 1,20 x 2,60 m aufweisen, eine komplette Wandfläche in der Dusche. Visuell schaffen XXL-Fliesen großzügig wirkende Flächen und eine moderne, repräsentative Raumanmutung.
Trends 3: Brickdesign & Riemchenglanz
Die Dekore der neuen Fliesenkollektionen zeigen selbstbewusst, welche Farb- und Glasureffekte Keramik bieten kann. Absolut im Trend liegen schlanke Riemchen im sogenannten "Brickdesign", die mit Farbverläufen, unregelmäßig gestalteten Kanten oder lebendigen Glasureffekten eine "handgefertigte" Note erzielen. Ob streng geometrische Anordnung, versetzter Verband oder beliebter Fischgrätlook: Riemchen und Riegelformate sind ein dekorativer Gegentrend zur ultracleanen Wand- und Bodengestaltung.
Trend 4: Betonliebe & Estrichlook
Fliesen in Beton-, Zement- oder Estrichanmutung schaffen ein modern-urbanes Raumfeeling – ob auf dem Wohnzimmerboden oder im Masterbad. Dabei gilt: Je größer die Fliese, umso kleiner der Fugenanteil und umso überzeugender der Estrichlook. Wer optisch nah an gegossene Estrichböden oder Spachtelwände kommen möchte, sollte auf schmal ausgeführte Fugen und eine möglichst exakt auf die Farbe der Fliesen abgestimmte Fugenfarbe achten.
Trend 5: Design-Stein & Terrazzo-Look
Natursteine wie Travertin, Basalt oder Schiefer sind Klassiker des gehobenen Wohndesigns und die entsprechenden keramischen Interpretationen gehören zu seit geraumer Zeit zu den Lieblingen der Bodenfliesen-Kollektionen. Fliesendesigner entwickeln aber auch "Stein"-Optiken, die charakteristische Maserungen oder Einschlüsse verschiedener Natursteine kombinieren – und Farbstellungen bieten, die der Steinbruch nicht hergibt.
Im Trend liegen grobkörnige Strukturen, die trotz ihrer Ausdruckskraft ein homogenes Gesamtbild und einen hochwertigen Flächeneffekt erzielen. In dieser Stilrichtung bleiben auch Bodenfliesen gefragt, die an klassische Terrazzo-Böden erinnern.
Trends 6: Retro-Dekore & Ornamentfliesen
Neben dem cleanen, reduzierten Design-Mainstream hat die farbenfrohe Pracht historischer Ornamentfliesen auch 2026 eine große Fangemeinde. Ob stilistisch stimmig in der Altbausanierung oder als gezielt gesetzter Kontrast im Neubau: Wer Lust auf individuell und kreativ gestaltete Bodenflächen hat, findet im Dekorfliesen-Sortiment deutscher Markenhersteller eine reiche Auswahl an Designvarianten und Farbstellungen.
Eine pflegeleichte, optisch überzeugende Alternative zu Zementfliesen, die regelmäßig imprägniert oder gar abgeschliffen und neu versiegelt werden müssen, ist Feinsteinzeug im Zementfliesen-Look.
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Ja, das ist grundsätzlich möglich. Zu beachten ist allerdings, dass Ihnen das Budget an förderbaren Kosten (aktuell 28.000 für eine ...
Antwort lesen »Sie benötigen die Bestätigung eines Fachhandwerkers oder eines Energieberaters. Mit dieser erklären die Experten gegenüber der KfW, dass ...
Antwort lesen »Wir gehen davon aus, dass das nicht möglich ist. Denn immer dann, wenn eine Maßnahme nicht durch ein Fachunternehmen durchgeführt wird, ...
Antwort lesen »Nein. Auch wenn Sie beide Wohnungen selbst bewohnen würden, bekämen Sie den Bonus immer nur für eine Wohnung. Das gilt zumindest dann, wenn ...
Antwort lesen »Wenn die Meldebescheinigung für nicht rechtmäßig erklärt wird, erfüllen Sie die Voraussetzungen zur Förderung nicht und erhalten die Mittel ...
Antwort lesen »Brauchwasser-Wärmepumpen werden selbst nicht gefördert. Fördermittel erhalten Sie für die Geräte allerdings als Umfeldmaßnahme beim Einbau ...
Antwort lesen »Ja, das ist möglich. Sie haben ein Budget förderbarer Kosten von aktuell noch 28.000 Euro. Dieses können Sie mit beliebig vielen Anträgen ...
Antwort lesen »Die Gipskartonplatten haben tatsächlich eine schützende Funktion. Nutzen Sie den nicht ausgebauten Raum regelmäßig, können Sie die Schicht ...
Antwort lesen »Wenn Sie Nießbrauch für ein Haus oder eine Wohnung haben und vertraglich geregelt alle Kosten übernehmen, können Sie Ausgaben für die ...
Antwort lesen »Geht es um den Einkommensbonus bei der Förderung der Heizung, entscheidet immer das zu versteuernde Haushaltseinkommen eines Jahres. ...
Antwort lesen »Das ist nach wie vor möglich. Ihre Kinder können die Förderung der Heizung als Eigentümer der Immobilie beantragen. Das gilt jedoch nur für ...
Antwort lesen »Die Höhe des Ergänzungskredits richtet sich nach der Summe der anrechenbaren Kosten, die Sie in der Heizungsförderung angegeben haben, und ...
Antwort lesen »Hier geht es immer um das gesamte Gebäude. Das heißt: Tauschen Sie mehr als 1/3 der Fensterfläche im Mehrfamilienhaus aus, ist ein ...
Antwort lesen »Brauchwasser-Wärmepumpen sind allein nicht förderbar. Finanzielle Unterstützung bekommen Sie hier nur, wenn Sie diese in Kombination mit ...
Antwort lesen »Die Information findet sich im Merkblatt zum KfW-Programm 261. Hier heißt es: "Die Beantragung einer Förderung über die BEG EM ist ...
Antwort lesen »Auch wenn die Kumulierung nach alter KfW-261- bzw. BEG-WG-Förderung möglich war, gilt für die Heizungsförderung die neue BEG-EM-Richtlinie. ...
Antwort lesen »Mit der neuen BEG-EM-Richtlinie zur Förderung von Einzelmaßnahmen haben sich die Voraussetzungen hier geändert. Dabei gilt: Die versorgten ...
Antwort lesen »Die technische Projektbeschreibung (TPB) zur Förderung der neuen Rollläden erhalten Sie von einem Energie-Effizienz-Experten aus Ihrer ...
Antwort lesen »Für das Haushaltsjahreseinkommen wird der Durchschnitt aus den zu versteuernden Einkommen des zweiten und dritten Jahres vor Antragseingang ...
Antwort lesen »Ohne Hinterlüftung kann eventuell durch Undichtigkeiten in die Wand eingedrungene Feuchte im Zwischenraum kondensieren und schimmeln. Damit ...
Antwort lesen »Das GEG bzw. das GModG regelt, wer Energieausweise ausstellen darf. Hierfür sind zwei Voraussetzungen zu erfüllen. Voraussetzung 1: ...
Antwort lesen »Eine Förderung für neue Rollläden gibt es über die BEG-EM-Förderung. Hier bekommen Sie einen Zuschuss in Höhe von 15 Prozent über den ...
Antwort lesen »Was hier zu beachten ist, hängt von der geplanten Maßnahme ab. Möglich und technisch sinnvoll ist es beispielsweise, die Beheizung sowie ...
Antwort lesen »Auf die Gesetzgebung haben wir leider keinen Einfluss. Grundsätzlich ist es aber so, dass bei Einstrangsystemen das Risiko von ...
Antwort lesen »Nach Rücksprache mit der KfW kann die Heizungsförderung ohne Sperrfrist beantragt werden, wenn die BAFA-Förderung vollständig nach dem ...
Antwort lesen »Hier gibt es keine Ausnahmen von § 19 der BImSchV. Denn diese könnten die Gesundheit gefährden. Bei Heizungen mit bis zu 50 kW muss der ...
Antwort lesen »Entscheidend ist hier das Datum, an dem die Bestätigung zum Antrag ausgestellt wurde. War das spätestens am 8. Juli 2026, können Sie die ...
Antwort lesen »Polypropylen-Rohre (PP-C) aus dem Baujahr 1986 sind in der Regel nicht sauerstoffdiffusionsdicht. Anzeichen dafür wären Hinweise auf die ...
Antwort lesen »Der U-Wert ist durch die Poroton-Ziegel bereits verhältnismäßig gut. Eine Dämmung würde die Verluste zwar reduzieren, bei den zu ...
Antwort lesen »Ja, Sie können in diesem Fall die Basisförderung der Wärmepumpe in Höhe von 30 Prozent beantragen (Achtung: Ab 2027 nur 15 Prozent, wenn ...
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