Schritt 1: Rahmenbedingungen klären
Um zu prüfen, welche Änderungen im Rahmen der Badsanierung möglich sind, sollten sich Hausbesitzer und Wohnungseigentümer einige Fragen im Vorfeld beantworten:
Schritt 2: Bestandsaufnahme
Um sich einen ersten Überblick über die Möglichkeiten zu verschaffen ist es nötig, das vorhandene Bad genauer zu betrachten. Hierbei ist zu bedenken: Soll die Fläche vergrößert werden, so bedeutet der Umbau nicht nur einen erheblichen Eingriff in den Grundriss, sondern auch eine Verkleinerung des angrenzenden Raums. Folgende Fragen sollten Haus- und Wohnungseigentümer individuell klären:
Schritt 3: Die Planung eines barrierefreien Bades
Ein Blick in die DIN 18040-2 zeigt, was ein rollstuhlgeeignetes Bad erfüllen muss. Das ist im Wesentlichen:
All diese Kriterien in ihrer Gesamtheit im Bestand zu erfüllen ist kostspielig, mitunter unmöglich und bezogen auf die eigenen Wünsche auch nicht erforderlich. Allerdings: Je mehr Punkte man davon erfüllt, desto einfacher wird das Benutzen des Bades im Alter und desto mehr steigt der Wert von Haus oder Wohnung. Natürlich ist immer wichtig das Haus als Ganzes im Auge zu behalten. So setzt z. B. ein rollstuhlgeeignetes Bad im 1. Stock einen entsprechend großen Aufzug voraus.
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Schritt 4: Barrierefreie Badplanung im Detail
Ihre Vorstellungen für das barrierefreie Bad sollten Haus- und Wohnungsbesitzer jetzt möglichst mit einem Architekten durchsprechen. Er übersieht die Funktion als Ganzes und hat einen Blick fürs Detail. Mit seinem Honorar übernimmt er die Haftung für die Richtigkeit. Der Architekt kann auch die Kosten beziffern. Diese Punkte müssen bei der Planung berücksichtigt werden:
Tür mit Mindestbreite 90 Zentimeter und verschließbar
Um mit einem Rollstuhl bequem durchfahren zu können, sind 90 Zentimeter breite, lichte Öffnungen nötig. Das Verbreitern einer Tür bedingt - nach einer Überprüfung der Grundrisse von Bad und Flur sowie der Möblierung auf etwaige Konsequenzen - einen erheblichen Arbeitsaufwand. Im Wesentlichen sind das: Erweitern der Rohbauöffnung mit Einbau eines Sturzes, Setzen einer neuen Tür, bestehend aus Zarge und Blatt, Ergänzen des Bodenbelags in Flur und Bad, Umsetzen der Elektroschalter in Bad und Flur und Beachten der Luftzufuhr bei einem mechanisch belüfteten Bad. Die neue Tür sollte nach außen aufschlagen und im Notfall von außen zu öffnen sein. Das Ändern der Aufschlagrichtung bedeutet ähnlich dem Verbreitern einer Tür einen dort beschriebenen Aufwand. Das anfängliche Umgewöhnen im Flur wird durch einen farblich abgesetzten Bodenbelag im Bereich der Tür erleichtert. Eine Alternative kann der Einbau einer Raumspartür sein. Bei ihr hat das Blatt im Drittelspunkt ein Gelenk, dadurch steht das Blatt nur zum Teil in den Raum hinein.
Mechanische Entlüftung des Bades
Bei Dunkelbädern ist sie schon vorhanden, hier ist vielleicht die Steuerung zu modifizieren. Der Einbau in ein Bad mit Fenster setzt die Mitwirkung eines Fachplaners voraus. Zu untersuchen ist zum einen die Abluft. Sie wird in einem Wickelfalzrohr durch die Deckenkonstruktion über dem Bad in den Raum darüber und dann über das Dach geführt. Eine Alternative ist es, die Entlüftung durch die Fassade zu leiten. Hier gilt es zu bedenken, dass die abgeführte Luft feucht und warm ist, im Winter wird es zu Kondensatbildung kommen. Zum anderen ist das Nachströmen der Zuluft zu prüfen. Ein Öffnen des Fensters scheidet wegen der großen Temperaturunterschiede aus, zudem verstößt es gegen den Gedanken einer "luftdichten“, energiesparenden Hülle. Schlitze in der Tür sind die übliche Lösung. Wird das Haus gleichzeitig energetisch saniert, wird man die Entlüftung in das ohnehin zu planende Lüftungskonzept einbinden. Die Steuerung erfolgt über den Lichtschalter mit Nachlaufrelais und einen Zugschalter.
Unterfahrbares Waschbecken
Der Umbau ist einfach, jedoch muss der unter dem Becken hängende Siphon gegen einen Unterputz- oder Flachaufputzsiphon ausgetauscht werden, um die Unterfahrbarkeit zu ermöglichen.
Bodengleiche Dusche
Die Forderung zu erfüllen verlangt - neben dem Abbruch der Badewanne - Eingriffe in Bodenbelag, Deckenkonstruktion und Sanitärinstallation. Die Hilfe eines Architekten ist angeraten. Es gibt mehrere Lösungen, die gebräuchlichsten sind:
In der Ableitung des Wassers liegt die größte Schwierigkeit. Der Gully benötigt je nach Produkt eine Mindestaufbauhöhe und die folgende Leitung ist - unsichtbar - mit Gefälle zum nächsten Fallrohr zu führen. Ohne eine Aussparung in der Decke ist das in den wenigsten Fällen möglich. Je nach Lage der Dusche und Länge der Abwasserleitung ist das Einschalten eines Statikers sinnvoll. Ein Alternative ist, die Entwässerung durch die Decke zu führen und im Raum darunter zu verziehen.
Temperaturbegrenzer an den Wasserzapfstellen
Damit soll ein Verbrühen vermieden werden. Hausbesitzer sollten den Heizungsinstallateur um einen Vorschlag bitten.
WC in Höhe einstellbar
Hat das Bad ein Stand-WC, wird es auf ein Hänge WC umgerüstet. Dies kann in der Höhe mit geringem Aufwand verändert werden.
Rutschfester Bodenbelag
Je rauer die Fliese, desto geringer ist die Gefahr des Ausrutschens. Bei der Rutschfestigkeit kann man sich an den Vorgaben der Berufsgenossenschaften orientieren, sie fordern in Bädern im öffentlichen Bereich R10, diese Klassifikation ist jedem Fliesenleger vertraut und kann in Fliesenausstellungen erfragt werden. Allerdings: Je rauer die Fliese, desto höher ist der Aufwand beim Reinigen. Ein die Nutzung erleichterndes Zubehör ist ein bodengleicher, tropfensammelnder Rost vor der Badewanne.
Verstärkte Heizleistung wegen des erhöhten Wärmebedarfs
Jeder kennt das leichte Frösteln verbunden mit einer Gänsehaut, wenn er aus der Badewanne steigt oder aus der Dusche kommt. Ein wohltemperiertes Bad ist kein Luxus, sondern ein Grundbedürfnis. Gerade ältere Menschen, die leichter zum Frieren neigen, wissen das zu schätzen. Die Erhöhung der Heizleistung ist von mehreren Faktoren abhängig, die der Fachmann gegeneinander abwägen muss.
Elektroschalter 85 Zentimeter über dem Fußboden
In dieser Höhe sind die Schalter vom Rollstuhl aus - auch von Kindern - einfach zu erreichen. Das Versetzen der Schalter macht nur Sinn, wenn es in der übrigen Wohnung konsequent durchgeführt wird bzw. zu einem späteren Zeitpunkt durchgeführt werden soll.
Die richtige Beleuchtung im barrierefreien Bad
Eine wesentliche Erleichterung beim Benutzen des Bads, verbunden mit einer Erhöhung des Wohnwerts, kann mit einer Verstärkung der Beleuchtung erzielt werden. Vorteilhaft ist eine möglichst gleichmäßige indirekte Beleuchtung, die keine Schlagschatten wirft. So beispielsweise durch neben dem Spiegel zusätzlich installierte Leuchten, wie sie in Garderoben von Schauspielern üblich sind. Die Leuchtmittel sollten ohne großen Aufwand auszutauschen sein. Andere Arten zum Ausleuchten des Raums setzen sich bei Bädern des gehobenen Standards durch. Bei bodengleichen Duschen kann die Beleuchtung der Rinne nicht nur eine weitere Hilfe beim Benutzen sein, sondern auch den Raum optisch erheblich aufwerten. Der Einbau von Lichtfliesen (als Einzelfliesen oder umlaufendes Fries) ermöglicht eine diffuse Beleuchtung des Bades. Die Beleuchtung erfolgt jeweils mit LED-Leuchten. Sie werden mit 24 Volt betrieben, die Lage des Transformators ist so zu wählen, dass er mit Luft umspült wird. Bei Lichtrinnen und -fliesen ist eine enge Zusammenarbeit von Fliesenleger und Elektriker nötig.
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Ja, das ist grundsätzlich möglich. Zu beachten ist allerdings, dass Ihnen das Budget an förderbaren Kosten (aktuell 28.000 für eine ...
Antwort lesen »Sie benötigen die Bestätigung eines Fachhandwerkers oder eines Energieberaters. Mit dieser erklären die Experten gegenüber der KfW, dass ...
Antwort lesen »Wir gehen davon aus, dass das nicht möglich ist. Denn immer dann, wenn eine Maßnahme nicht durch ein Fachunternehmen durchgeführt wird, ...
Antwort lesen »Nein. Auch wenn Sie beide Wohnungen selbst bewohnen würden, bekämen Sie den Bonus immer nur für eine Wohnung. Das gilt zumindest dann, wenn ...
Antwort lesen »Wenn die Meldebescheinigung für nicht rechtmäßig erklärt wird, erfüllen Sie die Voraussetzungen zur Förderung nicht und erhalten die Mittel ...
Antwort lesen »Brauchwasser-Wärmepumpen werden selbst nicht gefördert. Fördermittel erhalten Sie für die Geräte allerdings als Umfeldmaßnahme beim Einbau ...
Antwort lesen »Ja, das ist möglich. Sie haben ein Budget förderbarer Kosten von aktuell noch 28.000 Euro. Dieses können Sie mit beliebig vielen Anträgen ...
Antwort lesen »Die Gipskartonplatten haben tatsächlich eine schützende Funktion. Nutzen Sie den nicht ausgebauten Raum regelmäßig, können Sie die Schicht ...
Antwort lesen »Wenn Sie Nießbrauch für ein Haus oder eine Wohnung haben und vertraglich geregelt alle Kosten übernehmen, können Sie Ausgaben für die ...
Antwort lesen »Geht es um den Einkommensbonus bei der Förderung der Heizung, entscheidet immer das zu versteuernde Haushaltseinkommen eines Jahres. ...
Antwort lesen »Das ist nach wie vor möglich. Ihre Kinder können die Förderung der Heizung als Eigentümer der Immobilie beantragen. Das gilt jedoch nur für ...
Antwort lesen »Die Höhe des Ergänzungskredits richtet sich nach der Summe der anrechenbaren Kosten, die Sie in der Heizungsförderung angegeben haben, und ...
Antwort lesen »Hier geht es immer um das gesamte Gebäude. Das heißt: Tauschen Sie mehr als 1/3 der Fensterfläche im Mehrfamilienhaus aus, ist ein ...
Antwort lesen »Brauchwasser-Wärmepumpen sind allein nicht förderbar. Finanzielle Unterstützung bekommen Sie hier nur, wenn Sie diese in Kombination mit ...
Antwort lesen »Die Information findet sich im Merkblatt zum KfW-Programm 261. Hier heißt es: "Die Beantragung einer Förderung über die BEG EM ist ...
Antwort lesen »Auch wenn die Kumulierung nach alter KfW-261- bzw. BEG-WG-Förderung möglich war, gilt für die Heizungsförderung die neue BEG-EM-Richtlinie. ...
Antwort lesen »Mit der neuen BEG-EM-Richtlinie zur Förderung von Einzelmaßnahmen haben sich die Voraussetzungen hier geändert. Dabei gilt: Die versorgten ...
Antwort lesen »Die technische Projektbeschreibung (TPB) zur Förderung der neuen Rollläden erhalten Sie von einem Energie-Effizienz-Experten aus Ihrer ...
Antwort lesen »Für das Haushaltsjahreseinkommen wird der Durchschnitt aus den zu versteuernden Einkommen des zweiten und dritten Jahres vor Antragseingang ...
Antwort lesen »Ohne Hinterlüftung kann eventuell durch Undichtigkeiten in die Wand eingedrungene Feuchte im Zwischenraum kondensieren und schimmeln. Damit ...
Antwort lesen »Das GEG bzw. das GModG regelt, wer Energieausweise ausstellen darf. Hierfür sind zwei Voraussetzungen zu erfüllen. Voraussetzung 1: ...
Antwort lesen »Eine Förderung für neue Rollläden gibt es über die BEG-EM-Förderung. Hier bekommen Sie einen Zuschuss in Höhe von 15 Prozent über den ...
Antwort lesen »Was hier zu beachten ist, hängt von der geplanten Maßnahme ab. Möglich und technisch sinnvoll ist es beispielsweise, die Beheizung sowie ...
Antwort lesen »Auf die Gesetzgebung haben wir leider keinen Einfluss. Grundsätzlich ist es aber so, dass bei Einstrangsystemen das Risiko von ...
Antwort lesen »Nach Rücksprache mit der KfW kann die Heizungsförderung ohne Sperrfrist beantragt werden, wenn die BAFA-Förderung vollständig nach dem ...
Antwort lesen »Hier gibt es keine Ausnahmen von § 19 der BImSchV. Denn diese könnten die Gesundheit gefährden. Bei Heizungen mit bis zu 50 kW muss der ...
Antwort lesen »Entscheidend ist hier das Datum, an dem die Bestätigung zum Antrag ausgestellt wurde. War das spätestens am 8. Juli 2026, können Sie die ...
Antwort lesen »Polypropylen-Rohre (PP-C) aus dem Baujahr 1986 sind in der Regel nicht sauerstoffdiffusionsdicht. Anzeichen dafür wären Hinweise auf die ...
Antwort lesen »Der U-Wert ist durch die Poroton-Ziegel bereits verhältnismäßig gut. Eine Dämmung würde die Verluste zwar reduzieren, bei den zu ...
Antwort lesen »Ja, Sie können in diesem Fall die Basisförderung der Wärmepumpe in Höhe von 30 Prozent beantragen (Achtung: Ab 2027 nur 15 Prozent, wenn ...
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