Schritt 1: Rahmenbedingungen klären
Um zu prüfen, welche Änderungen im Rahmen der Badsanierung möglich sind, sollten sich Hausbesitzer und Wohnungseigentümer einige Fragen im Vorfeld beantworten:
Schritt 2: Bestandsaufnahme
Um sich einen ersten Überblick über die Möglichkeiten zu verschaffen ist es nötig, das vorhandene Bad genauer zu betrachten. Hierbei ist zu bedenken: Soll die Fläche vergrößert werden, so bedeutet der Umbau nicht nur einen erheblichen Eingriff in den Grundriss, sondern auch eine Verkleinerung des angrenzenden Raums. Folgende Fragen sollten Haus- und Wohnungseigentümer individuell klären:
Schritt 3: Die Planung eines barrierefreien Bades
Ein Blick in die DIN 18040-2 zeigt, was ein rollstuhlgeeignetes Bad erfüllen muss. Das ist im Wesentlichen:
All diese Kriterien in ihrer Gesamtheit im Bestand zu erfüllen ist kostspielig, mitunter unmöglich und bezogen auf die eigenen Wünsche auch nicht erforderlich. Allerdings: Je mehr Punkte man davon erfüllt, desto einfacher wird das Benutzen des Bades im Alter und desto mehr steigt der Wert von Haus oder Wohnung. Natürlich ist immer wichtig das Haus als Ganzes im Auge zu behalten. So setzt z. B. ein rollstuhlgeeignetes Bad im 1. Stock einen entsprechend großen Aufzug voraus.
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Schritt 4: Barrierefreie Badplanung im Detail
Ihre Vorstellungen für das barrierefreie Bad sollten Haus- und Wohnungsbesitzer jetzt möglichst mit einem Architekten durchsprechen. Er übersieht die Funktion als Ganzes und hat einen Blick fürs Detail. Mit seinem Honorar übernimmt er die Haftung für die Richtigkeit. Der Architekt kann auch die Kosten beziffern. Diese Punkte müssen bei der Planung berücksichtigt werden:
Tür mit Mindestbreite 90 Zentimeter und verschließbar
Um mit einem Rollstuhl bequem durchfahren zu können, sind 90 Zentimeter breite, lichte Öffnungen nötig. Das Verbreitern einer Tür bedingt - nach einer Überprüfung der Grundrisse von Bad und Flur sowie der Möblierung auf etwaige Konsequenzen - einen erheblichen Arbeitsaufwand. Im Wesentlichen sind das: Erweitern der Rohbauöffnung mit Einbau eines Sturzes, Setzen einer neuen Tür, bestehend aus Zarge und Blatt, Ergänzen des Bodenbelags in Flur und Bad, Umsetzen der Elektroschalter in Bad und Flur und Beachten der Luftzufuhr bei einem mechanisch belüfteten Bad. Die neue Tür sollte nach außen aufschlagen und im Notfall von außen zu öffnen sein. Das Ändern der Aufschlagrichtung bedeutet ähnlich dem Verbreitern einer Tür einen dort beschriebenen Aufwand. Das anfängliche Umgewöhnen im Flur wird durch einen farblich abgesetzten Bodenbelag im Bereich der Tür erleichtert. Eine Alternative kann der Einbau einer Raumspartür sein. Bei ihr hat das Blatt im Drittelspunkt ein Gelenk, dadurch steht das Blatt nur zum Teil in den Raum hinein.
Mechanische Entlüftung des Bades
Bei Dunkelbädern ist sie schon vorhanden, hier ist vielleicht die Steuerung zu modifizieren. Der Einbau in ein Bad mit Fenster setzt die Mitwirkung eines Fachplaners voraus. Zu untersuchen ist zum einen die Abluft. Sie wird in einem Wickelfalzrohr durch die Deckenkonstruktion über dem Bad in den Raum darüber und dann über das Dach geführt. Eine Alternative ist es, die Entlüftung durch die Fassade zu leiten. Hier gilt es zu bedenken, dass die abgeführte Luft feucht und warm ist, im Winter wird es zu Kondensatbildung kommen. Zum anderen ist das Nachströmen der Zuluft zu prüfen. Ein Öffnen des Fensters scheidet wegen der großen Temperaturunterschiede aus, zudem verstößt es gegen den Gedanken einer "luftdichten“, energiesparenden Hülle. Schlitze in der Tür sind die übliche Lösung. Wird das Haus gleichzeitig energetisch saniert, wird man die Entlüftung in das ohnehin zu planende Lüftungskonzept einbinden. Die Steuerung erfolgt über den Lichtschalter mit Nachlaufrelais und einen Zugschalter.
Unterfahrbares Waschbecken
Der Umbau ist einfach, jedoch muss der unter dem Becken hängende Siphon gegen einen Unterputz- oder Flachaufputzsiphon ausgetauscht werden, um die Unterfahrbarkeit zu ermöglichen.
Bodengleiche Dusche
Die Forderung zu erfüllen verlangt - neben dem Abbruch der Badewanne - Eingriffe in Bodenbelag, Deckenkonstruktion und Sanitärinstallation. Die Hilfe eines Architekten ist angeraten. Es gibt mehrere Lösungen, die gebräuchlichsten sind:
In der Ableitung des Wassers liegt die größte Schwierigkeit. Der Gully benötigt je nach Produkt eine Mindestaufbauhöhe und die folgende Leitung ist - unsichtbar - mit Gefälle zum nächsten Fallrohr zu führen. Ohne eine Aussparung in der Decke ist das in den wenigsten Fällen möglich. Je nach Lage der Dusche und Länge der Abwasserleitung ist das Einschalten eines Statikers sinnvoll. Ein Alternative ist, die Entwässerung durch die Decke zu führen und im Raum darunter zu verziehen.
Temperaturbegrenzer an den Wasserzapfstellen
Damit soll ein Verbrühen vermieden werden. Hausbesitzer sollten den Heizungsinstallateur um einen Vorschlag bitten.
WC in Höhe einstellbar
Hat das Bad ein Stand-WC, wird es auf ein Hänge WC umgerüstet. Dies kann in der Höhe mit geringem Aufwand verändert werden.
Rutschfester Bodenbelag
Je rauer die Fliese, desto geringer ist die Gefahr des Ausrutschens. Bei der Rutschfestigkeit kann man sich an den Vorgaben der Berufsgenossenschaften orientieren, sie fordern in Bädern im öffentlichen Bereich R10, diese Klassifikation ist jedem Fliesenleger vertraut und kann in Fliesenausstellungen erfragt werden. Allerdings: Je rauer die Fliese, desto höher ist der Aufwand beim Reinigen. Ein die Nutzung erleichterndes Zubehör ist ein bodengleicher, tropfensammelnder Rost vor der Badewanne.
Verstärkte Heizleistung wegen des erhöhten Wärmebedarfs
Jeder kennt das leichte Frösteln verbunden mit einer Gänsehaut, wenn er aus der Badewanne steigt oder aus der Dusche kommt. Ein wohltemperiertes Bad ist kein Luxus, sondern ein Grundbedürfnis. Gerade ältere Menschen, die leichter zum Frieren neigen, wissen das zu schätzen. Die Erhöhung der Heizleistung ist von mehreren Faktoren abhängig, die der Fachmann gegeneinander abwägen muss.
Elektroschalter 85 Zentimeter über dem Fußboden
In dieser Höhe sind die Schalter vom Rollstuhl aus - auch von Kindern - einfach zu erreichen. Das Versetzen der Schalter macht nur Sinn, wenn es in der übrigen Wohnung konsequent durchgeführt wird bzw. zu einem späteren Zeitpunkt durchgeführt werden soll.
Die richtige Beleuchtung im barrierefreien Bad
Eine wesentliche Erleichterung beim Benutzen des Bads, verbunden mit einer Erhöhung des Wohnwerts, kann mit einer Verstärkung der Beleuchtung erzielt werden. Vorteilhaft ist eine möglichst gleichmäßige indirekte Beleuchtung, die keine Schlagschatten wirft. So beispielsweise durch neben dem Spiegel zusätzlich installierte Leuchten, wie sie in Garderoben von Schauspielern üblich sind. Die Leuchtmittel sollten ohne großen Aufwand auszutauschen sein. Andere Arten zum Ausleuchten des Raums setzen sich bei Bädern des gehobenen Standards durch. Bei bodengleichen Duschen kann die Beleuchtung der Rinne nicht nur eine weitere Hilfe beim Benutzen sein, sondern auch den Raum optisch erheblich aufwerten. Der Einbau von Lichtfliesen (als Einzelfliesen oder umlaufendes Fries) ermöglicht eine diffuse Beleuchtung des Bades. Die Beleuchtung erfolgt jeweils mit LED-Leuchten. Sie werden mit 24 Volt betrieben, die Lage des Transformators ist so zu wählen, dass er mit Luft umspült wird. Bei Lichtrinnen und -fliesen ist eine enge Zusammenarbeit von Fliesenleger und Elektriker nötig.
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Energieberater ist leider keine geschützte Berufsbezeichnung. Die Qualität der Fachleute kann dadurch stark schwanken. Während einige nur ...
Antwort lesen »Wir empfehlen in diesem Fall, einen Sachverständigen hinzuzuziehen. Der Experte prüft die Ausführung und stellt fest, ob ein Mangel ...
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Antwort lesen »Das hängt vom Gebäude ab. Kann die Wärmepumpe dieses allein effizient mit Wärme versorgen, benötigen Sie den alten Gaskessel nicht mehr. ...
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Antwort lesen »Sie benötigen hier eine Bestätigung von Ihrem Fachunternehmen bzw. vom Energieeffizienz-Experten sowie eine Rechnung bzw. einen ...
Antwort lesen »Die 70 Prozent beziehen sich auf das gesamte Projekt. Bei einem Zweifamilienhaus, von dem Sie beide Wohneinheiten selbst bewohnen, können ...
Antwort lesen »Förderbar sind hier alle Arbeiten, die direkt mit der Maßnahme verbunden sind. Das gilt für den Durchbruch, den Sturz sowie notwendige ...
Antwort lesen »Hier ist kein Energieberater erforderlich. Um Fördermittel für die neue Wärmepumpe beantragen zu können, benötigen Sie aber einen ...
Antwort lesen »PV-Module halten in der Regel 25 bis 30 Jahre oder länger. Sie verlieren mit der Zeit aber an Effizienz. Ob sich ein Austausch lohnt, hängt ...
Antwort lesen »Laut TFAQ Punkt 1.03 können Sie die Bauteile auch bei einer Erweiterung fördern lassen, wenn Sie keine Neubauförderung in Anspruch nehmen. ...
Antwort lesen »Das hängt von der Regelung der Anlage und dem Anschluss der Photovoltaik ab. Grundsätzlich ist es möglich, die Heizung auch am Tage mit ...
Antwort lesen »In dem Fall können Sie eine Basisförderung in Höhe von 30 Prozent beantragen. Hinzu kommen folgende Boni: Effizienzbonus in Höhe von 5 ...
Antwort lesen »Sie können die Ölheizung weiter betreiben. Die Entsorgung ist nur dann Pflicht, wenn Sie auch den Geschwindigkeitsbonus in Anspruch nehmen ...
Antwort lesen »Bei einem Gebäude mit zwei Wohneinheiten können Sie 45.000 Euro an Kosten geltend machen. Für den Geschwindigkeitsbonus sind die ...
Antwort lesen »Das ist möglich. Es gibt allerdings weitere Ausnahmen, die den Nachweis unter Umständen überflüssig machen. So gilt nach Anlage 7 Punkt 5 ...
Antwort lesen »Nach § 48 GEG gelten die Vorgaben nur für Außenbauteile, die an beheizte oder gekühlte Bereiche grenzen. So heißt es: "Soweit bei beheizten ...
Antwort lesen »Eine pauschale Angabe zum Bivalenzpunkt ist leider nicht möglich. Das hängt immer vom Gebäude und von der Wärmepumpe ab. Üblich sind Werte ...
Antwort lesen »Geht es um die Bestätigung nach dem Einbau der Wärmepumpe, müssen Sie eine Bestätigung nach Durchführung (BnD) erstellen. Möglich ist das ...
Antwort lesen »Wenn die Kommune ein Wärmenetz errichtet, können Sie Fördermittel für den Anschluss an dieses über die KfW beantragen. Die Höhe der ...
Antwort lesen »Eine Änderung des Antrags ist in der Regel nicht mehr möglich. Stornieren Sie diesen und stellen Sie ihn direkt erneut, kommt es bei ...
Antwort lesen »Ja, das ist möglich. Im Merkblatt zum KfW-Wohneigentumsprogramm Jung kauft Alt (308) heißt es dazu: "Für die in diesem Produkt geforderte ...
Antwort lesen »Nein, für die Elektroheizung bekommen Sie keine Förderung. Ist/wird das Gebäude nicht mit einem sehr guten Wärmeschutz ausgestattet, kann ...
Antwort lesen »Nach Rücksprache mit der KfW ist für den Förderantrag die Anzahl der Wohneinheiten maßgeblich, die nach Abschluss des Vorhabens für die ...
Antwort lesen »Installieren Sie eine weitere Wärmepumpe als Ergänzung zur bestehenden und haben Sie noch förderbare Kosten übrig, können Sie für die neue ...
Antwort lesen »Eine Förderung ist hier nur möglich, wenn auch ein Fördertatbestand besteht. Dazu gibt es verschiedene Möglichkeiten. Zum einen können Sie ...
Antwort lesen »Nach FAQ zur BEG-Förderung dürfen Sie auf eigenes finanzielles Risiko bereits vor dem Erhalt der Förderzusage mit dem Vorhaben beginnen. In ...
Antwort lesen »Bei der BAFA kommt es immer auf das Antragsjahr an. Pro Kalenderjahr und Wohneinheit können Sie Kosten in Höhe von 30.000 Euro geltend ...
Antwort lesen »Sie können hier die Basisförderung sowie den Wärmepumpenbonus für das gesamte Haus beantragen (Kosten: max. 30.000 + 15.000 Euro). Bei ...
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