Ist-Analyse: Energieberatung legt Schwächen offen
Ein Energieberater analysiert den aktuellen Energiebedarf Ihres Hauses. Er begutachtet wichtige Bauteile und die Anlagentechnik (wie z. B. die Heizung) und empfiehlt Ihnen Maßnahmen zur Sanierung unter wirtschaftlichen und ökologischen Gesichtspunkten. Die Kosten für eine Energieberatung halten sich dank großzügiger Förderung für Eigentümer in Grenzen.
Das Ergebnis - ein individueller Sanierungsfahrplan (iSFP) -zeigt, wie das Haus mit einer Sanierung Schritt für Schritt energiesparender werden kann. Der iSFP bringt bei der Förderung einen Bonus in Höhe von 5 Prozent!
Produkte und Systeme vergleichen / Kosten der Sanierung ermitteln
Welche Kosten kommen zum Beispiel bei der Anbringung einer Fassadendämmung auf Sie zu? Welche Möglichkeiten der Dämmung gibt es und wie viel Heizkosten lassen sich damit einsparen? Wann amortisiert sich die Investition in die Sanierung? Auch diese Punkte sollten mit einem Energieberater im Vorfeld besprochen werden, um festzulegen, welche Maßnahmen zum vorhandenen Budget passen.
Förderung / Finanzierung
Stellen Sie die Kosten, die voraussichtlich bei der Sanierung anfallen, genau zusammen. Für die Finanzierung kann zum Beispiel ein Bausparvertrag eingesetzt werden, aber auch Förderung hilft bei der Umsetzung der geplanten Maßnahmen.
Planung / Baugenehmigung
Benötigen Sie für Ihr Vorhaben eine Baugenehmigung? Zum Beispiel bei Dachausbau, Dachaufstockung oder beim Bau eines Wintergartens? Informieren Sie sich vorab beim Bauamt Ihrer Kommune. Bei einem denkmalgeschützten Haus sollten Sie von Anfang an das Denkmalamt in Ihre Pläne zur Sanierung einbinden.
Angebote für die Sanierung einholen
Holen Sie für jede geplante Maßnahme mindestens drei Vergleichsangebote ein. Achten Sie darauf, dass der Leistungsumfang exakt definiert ist und eingehalten wird. Wann kann der Handwerker mit den Arbeiten beginnen? Wie viel Arbeitstage veranschlagt er für die Ausführung? Sehr wichtig ist die richtige Abfolge der Arbeiten.
Fördermittel beantragen
Wenn Sie für Ihre Sanierung Fördermittel in Anspruch nehmen möchten, müssen Sie diese beantragen, bevor Sie die Handwerker beauftragen!
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Aufträge vergeben / Verträge für die Sanierung schließen
Lassen Sie sich vor der Auftragsvergabe von Ihrem Handwerker Referenzen nennen. Besichtigen Sie gemeinsam schon ausgeführte Objektarbeiten. Schließen Sie mit jedem Handwerker einen Bauvertrag ab, der den Leistungsumfang, Termine, Zahlungsmodalitäten und Gewährleistungen umfassen sollte.
Bauüberwachung / Abnahme
Schauen Sie regelmäßig vor Ort vorbei und überprüfen Sie die Arbeiten der Handwerker. Bei größeren Maßnahmen empfiehlt es sich, einen Bausachverständigen / Energieberater einzuschalten, der für Sie im Rahmen einer Baubegleitung die Ausführung der Arbeiten und die Qualität der Sanierung überwacht. Bei der Förderung ist das sogar Pflicht. Unterschreiben Sie Abnahmeprotokolle nie unter Zeitdruck. Stellen Sie Mängel fest, halten Sie diese in einem Fehlerprotokoll fest und regeln Sie die Termine zur Behebung der Mängel.
Einweisung in neue Technik
Wie funktioniert die neue Heizung mit Solaranlage genau? Welche Informationen können Sie abrufen? Wo werden Fehlermeldungen angezeigt? Benötigen Sie eine Versicherung oder einen Wartungsvertrag? Lassen Sie sich vom Handwerker alles genau erklären, das erspart spätere Rückfragen und teure Folgetermine.
Den Nachlass gibt es für steuerbare Verbrauchseinrichtungen, wozu unter anderem Wärmepumpen mit einer Anschlussleistung ab 4,2 kW zählen. ...
Antwort lesen »Den Einkommensbonus können Sie ohnehin nur für die selbst genutzte Wohneinheit nutzen. Im Einfamilienhaus sind das 30 Prozent von 30.000 ...
Antwort lesen »Das ist leider nicht möglich. Die Kombination von BEG-Zuschüssen und Steuerboni nach § 35 a/c EStG ist bei derselben Maßnahme nicht ...
Antwort lesen »Geht es um eine Einzelraumfeuerungsanlage, ist die Förderung leider nicht möglich. Hier können Sie nur den Steuerbonus für ...
Antwort lesen »Nach Angaben im Merkblatt zur Verwendungsnachweiserklärung über das BAFA-Portal müssen Sie erst einmal keine Zahlungsnachweise einreichen. ...
Antwort lesen »In Punkt 8.6 der aktuell gültigen BEG-EM-Richtlinie heißt es dazu: "Ebenso ist eine Kumulierung mit der steuerlichen Förderung nach § 35a ...
Antwort lesen »Eine Kombination ist hier nur möglich, wenn Sie Darlehen (KfW 261) und Zuschüsse (KfW 458 oder BAFA) für unterschiedliche Maßnahmen nutzen. ...
Antwort lesen »Richtwerte geben wir Ihnen im Beitrag "Was kostet die Fassadendämmung?". Eine konkrete Preisauskunft bekommen Sie darüber hinaus nur mit ...
Antwort lesen »In den Auslegungsfragen /Vollzugsempfehlungen / Hinweisen zur Verordnung über kleine und mittlere Feuerungsanlagen der LAI ist eine genaue ...
Antwort lesen »Sofern es sich um ein unbeheiztes Treppenhaus handelt, können Sie die BEG-EM-Förderung für den Austausch der Tür nutzen. Mit diesem ...
Antwort lesen »Die Kosten für Fachplanung und Baubegleitung sind in der BEG-EM-Richtlinie unter Punkt 8.3.1. separat aufgeführt. Sie lassen sich also ...
Antwort lesen »Ändert sich die Anzahl der Wohnungen, müssen Sie den Antrag aller Voraussicht nach stornieren und neu stellen. Den Effizienzbonus könnten ...
Antwort lesen »Das ist kein Problem. Sie können die Fassaden des Gebäudes unterschiedlich stark dämmen und auch nur für einen Teil der Maßnahme ...
Antwort lesen »Unseren Informationen zur Folge handelt es sich bei dem Buderus Heizkessel G115-21 RE um einen Niedertemperaturkessel. Als solcher ist er ...
Antwort lesen »Grundsätzlich können Sie die Arbeiten selbst erledigen. Sie benötigen allerdings die Abnahme von einem Schornsteinfeger. Außerdem empfehlen ...
Antwort lesen »Die Dämmung der obersten Geschossdecke ist eine Energiesparmaßnahme mit hoher Wirtschaftlichkeit und daher sehr sinnvoll. Allerdings ...
Antwort lesen »In diesem Fall können Sie die Förderung der Heizung allein beantragen. Sie beantragen die Basisförderung (30 %), den Effizienzbonus für ...
Antwort lesen »Bei einem Spalt von zwei bis drei Zentimetern sind vor Ort weitere Untersuchungen nötig. Nur so lässt sich feststellen, ob eine ...
Antwort lesen »Nachträglich ist das bei einem Neubau leider nicht mehr möglich. Wir empfehlen Ihnen daher den Kontakt zu Ihrer Bank. Unter Umständen ...
Antwort lesen »In diesem Fall bekommen Sie Fördermittel vom BAFA oder vom Finanzamt. Über das BAFA erhalten Sie einen Zuschuss in Höhe von 15 bis 20 ...
Antwort lesen »Geht es um eine energetische Sanierung zu einem Effizienzhaus-Standard (40, 55, 70, 80 oder Denkmal) kommt die KfW-Förderung 261 infrage. ...
Antwort lesen »Als Vermieter können Sie die über die Förderung hinausgehenden Kosten steuerlich geltend machen. Wir empfehlen, das mit Ihrem Steuerberater ...
Antwort lesen »Laut Paragraf 17 des Hamburger Klimaschutzgesetzes müssen Sie 15 Prozent des Wärmebedarfs regenerativ decken. Der Wärmebedarf ist dabei der ...
Antwort lesen »In der beschriebenen Konstellation handelt es sich um eine Wohnungseigentümergemeinschaft mit zwei Wohnungen. Die Förderung sollten Sie ...
Antwort lesen »Grundsätzlich müssen Sie bereits zum Zeitpunkt der Antragstellung Eigentümer sein. Den Grundbuchauszug können Sie dabei nach Fertigstellung ...
Antwort lesen »Bleibt die Dachbodendecke oben offen und ist der Dachraum belüftet, benötigen Sie in der Regel keine Dampfbremse unter der ...
Antwort lesen »Verschiedene Hersteller haben Propan-Wärmepumpen im Angebot, die Temperaturen von bis zu 70 Grad Celsius erreichen. Die Innenaufstellung ...
Antwort lesen »Ganz gleich, ob Sie eine neue Pelletheizung oder eine Wärmepumpe einbauen: In beiden Fällen bekommen Sie die Heizungsförderung in Höhe von ...
Antwort lesen »Nein. In dieser Kombination kommt es nicht zu einer Pflicht der Dachdämmung. Losgelöst von der neuen Heizung kann die Dämmung der obersten ...
Antwort lesen »Die Nachtspeicherheizung von AEG ist in der Asbest-Liste nicht aufgeführt. Bei AEG enthalten Heizgeräte bis einschließlich Baujahr 1974 ...
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