Das ist in unserem Sanierungsforum eine häufig gestellte Frage: "Unser Energieberater hat uns jetzt für die Einreichung einer Einzelmaßnahme aus einem iSFP nochmal eine Rechnung gestellt. Ist das überhaupt zulässig?"
Die Frage beruht auf einem Missverständnis - denn viele Eigentümer glauben, dass auch die Baubegleitung der im Sanierungsfahrplan (iSFP) empfohlenen Einzelmaßnahmen und das Einreichen des Förderantrags mit den Kosten für den iSFP abgegolten sind. Das ist jedoch nicht der Fall, denn es handelt sich um verschiedene Leistungen, die Energieberater:innen getrennt erbringen und getrennt berechnen:
Wie hoch sind die Kosten für die Energieberatung im Zuge eines iSFP?
Im Schnitt liegen die Kosten für einen Sanierungsfahrplan bei rund 2.000 Euro für ein Ein- oder Zweifamilienhaus. Davon abgezogen wird die BAFA-Förderung von 50 Prozent (max. 650 Euro).
Die Kosten für einen iSFP im Überblick:
Das kosten Baubegleitung, Fachplanung und Förderantrag:
Werden nach der Energieberatung Sanierungsmaßnahmen aus dem iSFP umgesetzt, müssen Eigentümer ihren Energieberater (kann auch ein anderer als der sein, der den iSFP erstellt hat) gesondert damit beauftragen. Die Kosten sind abhängig vom Umfang der Sanierungsmaßnahmen und vom Aufwand, der für den Energieberater dabei entsteht. Für eine erste Kalkulation der Energieberatungsleistung kann überschlägig mit rund fünf Prozent der Kosten der Sanierungsmaßnahme gerechnet werden. Für diese Leistung der Fachplanung und Baubegleitung durch einen Energieberater erhalten Sanierer einen gesonderten Zuschuss in Höhe von 50 Prozent, der zusammen mit der Sanierungsmaßnahme beantragt wird.
Der Umfang der Leistungen rund um den Förderantrag ist groß und zeigt, dass es mit dem Einreichen des Antrags nicht getan ist: Die Leistungen reichen von Wärmebrücken- und Luftdichtheitskonzept über Berechnungen für die Nachweise bis hin zu Hilfen beim Einholen der Angebote, Rechnungskontrolle und Baustellenbegehung.
Um keine Überraschungen zu erleben, sollten Umfang und Kosten der Leistungen im Vorfeld der Zusammenarbeit mit dem Energieberater genau abgeklärt und schriftlich fixiert werden.
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Antwort lesen »Um den Einkommensbonus zur Förderung der Heizung zu bekommen, darf das Haushaltseinkommen nicht über 40.000 Euro liegen. Hier zählen alle ...
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Antwort lesen »Nach Rücksprache mit der KfW ist das kein Problem. Sie können zuerst den Bauantrag stellen und dann die Förderung beantragen. Wichtig ist, ...
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Antwort lesen »Entscheiden Sie sich für den Steuerbonus für die Sanierung nach § 35 c EStG, ist kein Energieberater für die Antragstellung erforderlich. ...
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Antwort lesen »Eine Energieberatung ist nicht erforderlich. Planen Sie Maßnahmen an der Gebäudehülle, bekommen Sie mit einer geförderten Energieberatung ...
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