Von Mitte 2015 bis Mitte 2022 bewegten sich Bauzinsen auf einem historisch niedrigen Niveau von teils unter einem Prozent pro Jahr. In dieser Phase haben viele Haushalte ihre Eigenheimfinanzierungen abgeschlossen – oft mit Zinsbindungen von zehn oder 15 Jahren. Wer nun in die Anschlussfinanzierung geht, sieht sich mit spürbar höheren Belastungen konfrontiert. Denn seit Mitte 2022 sind die Bauzinsen stark gestiegen und liegen inzwischen meist zwischen drei und vier Prozent. Das verdoppelt in vielen Fällen die Zinslast und erhöht die monatliche Rate erheblich! Wer während der bisherigen Zinsbindung nicht bereits einen erheblichen Teil des Darlehens getilgt hat, muss sich auf eine deutlich höhere Annuität einstellen und steigende Kosten stemmen.
Besonders problematisch wird die Situation, wenn das Familieneinkommen nicht im gleichen Maß gestiegen ist – etwa weil ein Elternteil wegen Kinderbetreuung in Teilzeit arbeitet – und gleichzeitig die Lebenshaltungskosten seit der Inflation 2022 spürbar gestiegen sind. In diesem Zusammenspiel aus verschiedenen Faktoren geraten aktuell viele Haushalte in finanzielle Engpässe.
Frühzeitige Planung und ehrliche Bestandsaufnahme entscheidend
Damit die höheren Kosten keine Sprengkraft im Haushaltsbudget entwickeln, sollten Eigentümer:innen frühzeitig aktiv werden! So rät die Verbraucherzentrale Schleswig-Holstein, spätestens sechs Monate vor Ablauf der Sollzinsbindung die Optionen einer Anschlussfinanzierung zu prüfen. Dazu gehören Forward-Darlehen, Prolongationen oder Umschuldungen.
--> Wichtig ist eine ehrliche Bestandsaufnahme: Reichen Einkommen und Rücklagen, um die höhere Rate langfristig zu tragen? Muss die Tilgung angepasst oder die Laufzeit gestreckt werden?
In manchen Fällen ist eine grundlegende Umstrukturierung der Finanzierung unvermeidlich. Wenn sich zeigt, dass die Immobilie dauerhaft nicht mehr finanzierbar ist, sollte auch vor einem freien Verkauf nicht zurückgeschreckt werden. Ein rechtzeitiger Verkauf ist fast immer die bessere Alternative zur Zwangsversteigerung.
--> Gut zu wissen: Betroffene können sich in allen Fragen zur Anschlussfinanzierung und bei drohenden Zahlungsschwierigkeiten an die Verbraucherzentrale wenden und dort beraten lassen. Die Experten unterstützen dabei, tragfähige Lösungen zu entwickeln und rechtliche Fallstricke zu vermeiden.
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Anschlussfinanzierung - diese Möglichkeiten gibt es
Grundsätzlich gilt: je früher, desto mehr Möglichkeiten und desto günstiger! Die Art der Anschlussfinanzierung hängt davon ab, wann die Zinsbindung ausläuft.
Maximal drei Monate bis zum Ablauf der Zinsbindung: Anschlussdarlehen
Endet die Zinsbindung des Baukredits schon innerhalb der nächsten drei Monate, kann die Restschuld des alten Darlehens mit einem Sofortdarlehen abgelöst werden. Diese kurzfristige Lösung eignet sich vor allem in dringenden Fällen - in der Regel sind andere Finanzierungsoptionen die bessere Wahl.
Bis rund sechs Monate vor Ablauf der Zinsbindung: Umschuldung oder Prolongation
Prolongation: Verlängerung des bestehenden Kreditvertrags zu neuen Konditionen
Ein entsprechendes Angebot erhält der Darlehensnehmer in der Regel sechs Monate vor Laufzeitende. Ein Vorteil dieser Option ist die einfache Abwicklung, denn die Einrichtung erfolgt schnell und ist meist nur mit einer Unterschrift verbunden. Außerdem ist keine kostenpflichtige Änderung im Grundbuch notwendig. Ein Nachteil ist allerdings, dass die Zinsen oft höher sind als bei einer Umschuldung.
--> Tipp: Idealerweise fragt man bei der Prolongation nach unterschiedlichen Zinsbindungsfristen und hakt noch einmal nach, wenn einem die Sollzinsbindung nicht zusagt. Oft zeigen sich die Banken hier kooperativ.
Umschuldung: Ablösung durch einen neuen Kredit
Bei einer Umschuldung wird die Restschuld durch ein neues Darlehen bei einer anderen Bank beglichen. Um eine Entscheidung für oder gegen eine Umschuldung treffen zu können, ist der Vergleich mehrerer Angebote erforderlich. Ab einem Zinsunterschied von 0,2 Prozent sollten Kreditnehmer einen Wechsel in Erwägung ziehen. Nachteil: Zu bedenken ist, dass ein Bankwechsel mit Kosten verbunden ist. Grundschuldabtretung, Notar- und Grundbuchgebühren belaufen sich üblicherweise auf einige hundert Euro. Vorteil: Eine Umschuldung lohnt sich, wenn die Konditionen der neuen Bank günstiger sind als die Mehrkosten für den neuen Kredit. Idealerweise sollte man die Umschuldung und Prolongationsangebote spätestens sechs Monate vor Ablauf der bestehenden Zinsbindung prüfen. Dann bleibt genügend Spielraum, zu vergleichen und die erforderlichen Unterlagen zusammenzustellen. Ein weiterer Vorteil: Mehrere Verbindlichkeiten können zu einem Kredit zusammengefasst werden. So wird die monatliche finanzielle Belastung übersichtlicher und basiert auf einem einheitlichen Zinssatz.
Bis fünf Jahre vor Ablauf der Zinsbindung: Forward-Darlehen
Mit einem Forward-Darlehen können sich Eigentümer die Zinsen von heute bis zu fünf Jahre vor Ablauf der Zinsbindung sichern. Am Ende der festgelegten Vorlaufzeit wird das Darlehen ausgezahlt. Die Konditionen für das Darlehen sind für die gesamte Laufzeit festgeschrieben und man kann sich Zinsen, die in Zukunft möglicherweise höher ausfallen, frühzeitig sichern. Der Nachteil: Für jeden ‚Wartemonat‘ bis zur Auszahlung des Darlehens wird ein Zinsaufschlag fällig. Dieser liegt derzeit in der Regel zwischen 0,01 und 0,03 Prozentpunkten. Die endgültige Zinshöhe hängt von der Laufzeit und der Sollzinsbindung des Finanzierungsmodells ab.
Mehr als fünf Jahre vor Ablauf der Zinsbindung: Vorsorge-Bausparvertrag
Wer neben der Kredittilgung noch finanziellen Spielraum hat, kann parallel einen Bausparvertrag in Höhe der Restschuld ansparen und sich so günstige Zinsen sichern. Bis zum Ende der Zinsbindung sollten mindestens 25 Prozent der Bausparsumme eingezahlt sein. Dann kann das Bauspardarlehen über die Wahlzuteilung den alten Kredit ablösen und wird in Raten zurückgezahlt.
--> Tipp: Der Vorteil des Vorsorge-Bausparvertrags ist die staatliche Förderung: Mit Wohnungsbauprämie, Arbeitnehmersparzulage und Wohn-Riester sind Kreditnehmer schneller schuldenfrei. Welche der Förderungen in Anspruch genommen werden können, prüft der Finanzberater.
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Aktuell heißt es in § 79 Absatz 4 GModG: "(4) Auf ein kleines Gebäude sind die Vorschriften dieses Abschnitts nicht anzuwenden. Auf ein ...
Antwort lesen »Die Förderung verpflichtet grundsätzlich nicht dazu, Preise zu halten. Wichtig sind hier die individuellen vertraglichen Bedingungen. Um ...
Antwort lesen »Ja, grundsätzlich dürfen sich PV-Anlage und Wechselrichter auch auf zwei unmittelbar nebeneinanderliegenden Grundstücken befinden. Das gilt ...
Antwort lesen »Die Wärmepumpe leistet bei Norm-Außentemperatur weniger als 7 kW, während die Heizlast an diesem Punkt bei rund 9 kW liegt. Das kann ...
Antwort lesen »In diesem Fall bekommen Sie eine Basisförderung in Höhe von 30 Prozent auf die gesamten Kosten. Anrechenbar sind dabei 28.000 Euro für die ...
Antwort lesen »Das ist grundsätzlich möglich. Handelt es sich um eine identische Maßnahme, gilt hier allerdings eine Sperrfrist von 6 Monaten. Um die ...
Antwort lesen »Die Energieberaterleistung wird in 35c als eigenständige Maßnahme gewertet und kann steuerlich geltend gemacht werden, wenn sie bei der KfW ...
Antwort lesen »Ja, das ist möglich. Der Förderhöchstbetrag bezieht sich immer auf ein Gebäude. Beantragen Sie Fördermittel für mehrere, voneinander ...
Antwort lesen »Zur Förderung einer PV-Anlage gibt es vom Staat aktuell nur einen günstigen Kredit, den Sie in Anspruch nehmen können. Darüber hinaus ...
Antwort lesen »Nach Angaben des BMWE ist die fachgerechte Entsorgung durch das Fachunternehmen bzw. die Energieeffizienz-Expertin oder den ...
Antwort lesen »Der Zähler ist grundsätzlich mit dem Einbau der Wärmepumpe förderbar. Wichtig ist, dass Sie die Fördermittel vor Maßnahmenbeginn beantragt ...
Antwort lesen »Hier verweisen wir auf Punkt 1.12 der FAQ zur BEG‑Förderung. Darin heißt es: "Bei Maßnahmen, die in Eigenleistung erbracht werden, sind nur ...
Antwort lesen »Nach Rücksprache mit der KfW ist eine pauschale Antwort hier leider nicht möglich. Sie müssen den Heizungstausch mitteilen, anschließend ...
Antwort lesen »Gebäude sind hier in aller Regel als Ganzes zu betrachten. Hält das Gebäude die Vorgaben der WSchV von 1977 noch nicht ein, gilt § 80 ...
Antwort lesen »Wenn Sie die Dachsanierung nachvollziehbar in mehrere Abschnitte aufteilen können, ist es möglich, die Förderung zweimal zu beantragen. ...
Antwort lesen »Nach Rücksprache mit der KfW muss lediglich der Wärmeerzeuger nachweislich entsorgt werden. Sie können die Entsorgung des Öltanks jedoch ...
Antwort lesen »Nach Rücksprache mit der KfW fördert diese das Vorhaben auch, wenn die Einkünfte aus Kapitalvermögen über dem Sparerfreibetrag liegen. Zu ...
Antwort lesen »Im Infoblatt zu den förderbaren Kosten sind übliche Umfeldmaßnahmen bei der Förderung der Fenster aufgeführt. Hier finden Sie unter anderem ...
Antwort lesen »Nach Rücksprache mit der KfW spielt das Alter des Grundbuchauszugs keine Rolle, sofern dieser den Zustand zum Zeitpunkt der Antragstellung ...
Antwort lesen »Die Kosten trägt der Mieter. In Zukunft ändert sich das laut GMoD. Denn dann trägt auch der Vermieter einen Teil der Kosten. Konkret geht ...
Antwort lesen »Grundsätzlich können Sie die Dämmung in beiden Fällen fördern lassen. Sinnvoll wäre es dann in der Regel, gleich das Dach zu dämmen. Die ...
Antwort lesen »In diesem Fall empfehlen wir Ihnen den Kontakt zu einem Kaminbauer oder zu einem Schornsteinfeger aus Ihrer Region. Die Experten nehmen die ...
Antwort lesen »Die Sorge ist hier berechtigt. Denn dringt Luft in die Konstruktion ein, kann sich im Spalt Feuchtigkeit ansammeln und Schäden verursachen. ...
Antwort lesen »Möchten Sie Fördermittel für die Klimaanlage beantragen, sind verschiedene Voraussetzungen zu erfüllen. Zum einen muss die Anlage den ...
Antwort lesen »Die Innendämmung ist in Bezug auf Feuchtigkeit immer kritisch, vor allem im Badezimmer. Denn hier entsteht in sehr kurzer Zeit sehr viel ...
Antwort lesen »Für das Haushaltsjahreseinkommen ist der Durchschnitt aus den zu versteuernden Einkommen des zweiten und dritten Jahres vor Antragseingang ...
Antwort lesen »Wurde das Dach nicht fachgerecht abgedichtet, kann es zu feuchtebedingten Schäden und Schimmel kommen. Auch höhere Wärmeverluste sind dann ...
Antwort lesen »Mit Verbrauchsdaten von drei aufeinanderfolgenden Abrechnungsjahren ist das grundsätzlich möglich. Das gilt auch für den Einsatz eines ...
Antwort lesen »Ja, das ist grundsätzlich möglich. Zu beachten ist allerdings, dass Ihnen das Budget an förderbaren Kosten (aktuell 28.000 für eine ...
Antwort lesen »Sie benötigen die Bestätigung eines Fachhandwerkers oder eines Energieberaters. Mit dieser erklären die Experten gegenüber der KfW, dass ...
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