Von Mitte 2015 bis Mitte 2022 bewegten sich Bauzinsen auf einem historisch niedrigen Niveau von teils unter einem Prozent pro Jahr. In dieser Phase haben viele Haushalte ihre Eigenheimfinanzierungen abgeschlossen – oft mit Zinsbindungen von zehn oder 15 Jahren. Wer nun in die Anschlussfinanzierung geht, sieht sich mit spürbar höheren Belastungen konfrontiert. Denn seit Mitte 2022 sind die Bauzinsen stark gestiegen und liegen inzwischen meist zwischen drei und vier Prozent. Das verdoppelt in vielen Fällen die Zinslast und erhöht die monatliche Rate erheblich! Wer während der bisherigen Zinsbindung nicht bereits einen erheblichen Teil des Darlehens getilgt hat, muss sich auf eine deutlich höhere Annuität einstellen und steigende Kosten stemmen.
Besonders problematisch wird die Situation, wenn das Familieneinkommen nicht im gleichen Maß gestiegen ist – etwa weil ein Elternteil wegen Kinderbetreuung in Teilzeit arbeitet – und gleichzeitig die Lebenshaltungskosten seit der Inflation 2022 spürbar gestiegen sind. In diesem Zusammenspiel aus verschiedenen Faktoren geraten aktuell viele Haushalte in finanzielle Engpässe.
Frühzeitige Planung und ehrliche Bestandsaufnahme entscheidend
Damit die höheren Kosten keine Sprengkraft im Haushaltsbudget entwickeln, sollten Eigentümer:innen frühzeitig aktiv werden! So rät die Verbraucherzentrale Schleswig-Holstein, spätestens sechs Monate vor Ablauf der Sollzinsbindung die Optionen einer Anschlussfinanzierung zu prüfen. Dazu gehören Forward-Darlehen, Prolongationen oder Umschuldungen.
--> Wichtig ist eine ehrliche Bestandsaufnahme: Reichen Einkommen und Rücklagen, um die höhere Rate langfristig zu tragen? Muss die Tilgung angepasst oder die Laufzeit gestreckt werden?
In manchen Fällen ist eine grundlegende Umstrukturierung der Finanzierung unvermeidlich. Wenn sich zeigt, dass die Immobilie dauerhaft nicht mehr finanzierbar ist, sollte auch vor einem freien Verkauf nicht zurückgeschreckt werden. Ein rechtzeitiger Verkauf ist fast immer die bessere Alternative zur Zwangsversteigerung.
--> Gut zu wissen: Betroffene können sich in allen Fragen zur Anschlussfinanzierung und bei drohenden Zahlungsschwierigkeiten an die Verbraucherzentrale wenden und dort beraten lassen. Die Experten unterstützen dabei, tragfähige Lösungen zu entwickeln und rechtliche Fallstricke zu vermeiden.
Was kostet eine Sanierung? Hier kostenfrei und unverbindlich Vergleichsangebote einholen.
Anschlussfinanzierung - diese Möglichkeiten gibt es
Grundsätzlich gilt: je früher, desto mehr Möglichkeiten und desto günstiger! Die Art der Anschlussfinanzierung hängt davon ab, wann die Zinsbindung ausläuft.
Maximal drei Monate bis zum Ablauf der Zinsbindung: Anschlussdarlehen
Endet die Zinsbindung des Baukredits schon innerhalb der nächsten drei Monate, kann die Restschuld des alten Darlehens mit einem Sofortdarlehen abgelöst werden. Diese kurzfristige Lösung eignet sich vor allem in dringenden Fällen - in der Regel sind andere Finanzierungsoptionen die bessere Wahl.
Bis rund sechs Monate vor Ablauf der Zinsbindung: Umschuldung oder Prolongation
Prolongation: Verlängerung des bestehenden Kreditvertrags zu neuen Konditionen
Ein entsprechendes Angebot erhält der Darlehensnehmer in der Regel sechs Monate vor Laufzeitende. Ein Vorteil dieser Option ist die einfache Abwicklung, denn die Einrichtung erfolgt schnell und ist meist nur mit einer Unterschrift verbunden. Außerdem ist keine kostenpflichtige Änderung im Grundbuch notwendig. Ein Nachteil ist allerdings, dass die Zinsen oft höher sind als bei einer Umschuldung.
--> Tipp: Idealerweise fragt man bei der Prolongation nach unterschiedlichen Zinsbindungsfristen und hakt noch einmal nach, wenn einem die Sollzinsbindung nicht zusagt. Oft zeigen sich die Banken hier kooperativ.
Umschuldung: Ablösung durch einen neuen Kredit
Bei einer Umschuldung wird die Restschuld durch ein neues Darlehen bei einer anderen Bank beglichen. Um eine Entscheidung für oder gegen eine Umschuldung treffen zu können, ist der Vergleich mehrerer Angebote erforderlich. Ab einem Zinsunterschied von 0,2 Prozent sollten Kreditnehmer einen Wechsel in Erwägung ziehen. Nachteil: Zu bedenken ist, dass ein Bankwechsel mit Kosten verbunden ist. Grundschuldabtretung, Notar- und Grundbuchgebühren belaufen sich üblicherweise auf einige hundert Euro. Vorteil: Eine Umschuldung lohnt sich, wenn die Konditionen der neuen Bank günstiger sind als die Mehrkosten für den neuen Kredit. Idealerweise sollte man die Umschuldung und Prolongationsangebote spätestens sechs Monate vor Ablauf der bestehenden Zinsbindung prüfen. Dann bleibt genügend Spielraum, zu vergleichen und die erforderlichen Unterlagen zusammenzustellen. Ein weiterer Vorteil: Mehrere Verbindlichkeiten können zu einem Kredit zusammengefasst werden. So wird die monatliche finanzielle Belastung übersichtlicher und basiert auf einem einheitlichen Zinssatz.
Bis fünf Jahre vor Ablauf der Zinsbindung: Forward-Darlehen
Mit einem Forward-Darlehen können sich Eigentümer die Zinsen von heute bis zu fünf Jahre vor Ablauf der Zinsbindung sichern. Am Ende der festgelegten Vorlaufzeit wird das Darlehen ausgezahlt. Die Konditionen für das Darlehen sind für die gesamte Laufzeit festgeschrieben und man kann sich Zinsen, die in Zukunft möglicherweise höher ausfallen, frühzeitig sichern. Der Nachteil: Für jeden ‚Wartemonat‘ bis zur Auszahlung des Darlehens wird ein Zinsaufschlag fällig. Dieser liegt derzeit in der Regel zwischen 0,01 und 0,03 Prozentpunkten. Die endgültige Zinshöhe hängt von der Laufzeit und der Sollzinsbindung des Finanzierungsmodells ab.
Mehr als fünf Jahre vor Ablauf der Zinsbindung: Vorsorge-Bausparvertrag
Wer neben der Kredittilgung noch finanziellen Spielraum hat, kann parallel einen Bausparvertrag in Höhe der Restschuld ansparen und sich so günstige Zinsen sichern. Bis zum Ende der Zinsbindung sollten mindestens 25 Prozent der Bausparsumme eingezahlt sein. Dann kann das Bauspardarlehen über die Wahlzuteilung den alten Kredit ablösen und wird in Raten zurückgezahlt.
--> Tipp: Der Vorteil des Vorsorge-Bausparvertrags ist die staatliche Förderung: Mit Wohnungsbauprämie, Arbeitnehmersparzulage und Wohn-Riester sind Kreditnehmer schneller schuldenfrei. Welche der Förderungen in Anspruch genommen werden können, prüft der Finanzberater.
Was kostet eine Sanierung? Hier kostenfrei und unverbindlich Vergleichsangebote einholen.
Energieberater ist leider keine geschützte Berufsbezeichnung. Die Qualität der Fachleute kann dadurch stark schwanken. Während einige nur ...
Antwort lesen »Wir empfehlen in diesem Fall, einen Sachverständigen hinzuzuziehen. Der Experte prüft die Ausführung und stellt fest, ob ein Mangel ...
Antwort lesen »Ist die Kommune Fördergeber, darf sie mit dem Programm nach eigenem Ermessen verfahren. Entscheidend ist die jeweilige Richtlinie. Beachten ...
Antwort lesen »Wenn die Styropordämmung fest und tragfähig ist, lässt sich die bestehende Fassadendämmung mit Steinwolle aufdoppeln. Durch die ...
Antwort lesen »Das hängt vom Gebäude ab. Kann die Wärmepumpe dieses allein effizient mit Wärme versorgen, benötigen Sie den alten Gaskessel nicht mehr. ...
Antwort lesen »Für die Anmeldung können Sie sich an Ihren Netzbetreiber wenden. Welcher das ist, erfahren Sie auf der Seite VNBdigital. Den Nachweis über ...
Antwort lesen »Sie benötigen hier eine Bestätigung von Ihrem Fachunternehmen bzw. vom Energieeffizienz-Experten sowie eine Rechnung bzw. einen ...
Antwort lesen »Die 70 Prozent beziehen sich auf das gesamte Projekt. Bei einem Zweifamilienhaus, von dem Sie beide Wohneinheiten selbst bewohnen, können ...
Antwort lesen »Förderbar sind hier alle Arbeiten, die direkt mit der Maßnahme verbunden sind. Das gilt für den Durchbruch, den Sturz sowie notwendige ...
Antwort lesen »Hier ist kein Energieberater erforderlich. Um Fördermittel für die neue Wärmepumpe beantragen zu können, benötigen Sie aber einen ...
Antwort lesen »PV-Module halten in der Regel 25 bis 30 Jahre oder länger. Sie verlieren mit der Zeit aber an Effizienz. Ob sich ein Austausch lohnt, hängt ...
Antwort lesen »Laut TFAQ Punkt 1.03 können Sie die Bauteile auch bei einer Erweiterung fördern lassen, wenn Sie keine Neubauförderung in Anspruch nehmen. ...
Antwort lesen »Das hängt von der Regelung der Anlage und dem Anschluss der Photovoltaik ab. Grundsätzlich ist es möglich, die Heizung auch am Tage mit ...
Antwort lesen »In dem Fall können Sie eine Basisförderung in Höhe von 30 Prozent beantragen. Hinzu kommen folgende Boni: Effizienzbonus in Höhe von 5 ...
Antwort lesen »Sie können die Ölheizung weiter betreiben. Die Entsorgung ist nur dann Pflicht, wenn Sie auch den Geschwindigkeitsbonus in Anspruch nehmen ...
Antwort lesen »Bei einem Gebäude mit zwei Wohneinheiten können Sie 45.000 Euro an Kosten geltend machen. Für den Geschwindigkeitsbonus sind die ...
Antwort lesen »Das ist möglich. Es gibt allerdings weitere Ausnahmen, die den Nachweis unter Umständen überflüssig machen. So gilt nach Anlage 7 Punkt 5 ...
Antwort lesen »Nach § 48 GEG gelten die Vorgaben nur für Außenbauteile, die an beheizte oder gekühlte Bereiche grenzen. So heißt es: "Soweit bei beheizten ...
Antwort lesen »Eine pauschale Angabe zum Bivalenzpunkt ist leider nicht möglich. Das hängt immer vom Gebäude und von der Wärmepumpe ab. Üblich sind Werte ...
Antwort lesen »Geht es um die Bestätigung nach dem Einbau der Wärmepumpe, müssen Sie eine Bestätigung nach Durchführung (BnD) erstellen. Möglich ist das ...
Antwort lesen »Wenn die Kommune ein Wärmenetz errichtet, können Sie Fördermittel für den Anschluss an dieses über die KfW beantragen. Die Höhe der ...
Antwort lesen »Eine Änderung des Antrags ist in der Regel nicht mehr möglich. Stornieren Sie diesen und stellen Sie ihn direkt erneut, kommt es bei ...
Antwort lesen »Ja, das ist möglich. Im Merkblatt zum KfW-Wohneigentumsprogramm Jung kauft Alt (308) heißt es dazu: "Für die in diesem Produkt geforderte ...
Antwort lesen »Nein, für die Elektroheizung bekommen Sie keine Förderung. Ist/wird das Gebäude nicht mit einem sehr guten Wärmeschutz ausgestattet, kann ...
Antwort lesen »Nach Rücksprache mit der KfW ist für den Förderantrag die Anzahl der Wohneinheiten maßgeblich, die nach Abschluss des Vorhabens für die ...
Antwort lesen »Installieren Sie eine weitere Wärmepumpe als Ergänzung zur bestehenden und haben Sie noch förderbare Kosten übrig, können Sie für die neue ...
Antwort lesen »Eine Förderung ist hier nur möglich, wenn auch ein Fördertatbestand besteht. Dazu gibt es verschiedene Möglichkeiten. Zum einen können Sie ...
Antwort lesen »Nach FAQ zur BEG-Förderung dürfen Sie auf eigenes finanzielles Risiko bereits vor dem Erhalt der Förderzusage mit dem Vorhaben beginnen. In ...
Antwort lesen »Bei der BAFA kommt es immer auf das Antragsjahr an. Pro Kalenderjahr und Wohneinheit können Sie Kosten in Höhe von 30.000 Euro geltend ...
Antwort lesen »Sie können hier die Basisförderung sowie den Wärmepumpenbonus für das gesamte Haus beantragen (Kosten: max. 30.000 + 15.000 Euro). Bei ...
Antwort lesen »Finden Sie Energieberater, Handwerker und Sachverständige vor Ort