Immobilienrente, Umkehrhypothek, Leibrente, Zustifterrente, Reverse Mortgage - einige dieser Begriffe kennt sicherlich jeder. Die grundsätzliche Idee hinter diesen Modellen: Eigentümer:innen verkaufen oder beleihen ihre Immobilie im Alter. Denn nicht immer können Senioren noch unkompliziert und günstig einen Kredit aufnehmen, wenn teure Sanierungsmaßnahmen oder Instandhaltungen anstehen. Gleichzeitig möchten sie ihren Lebensabend in der gewohnten Umgebung verbringen.
Das steckt hinter den genannten Finanzierungsmodellen:
Leibrente: Bei der Leibrente wird die Immobilie vollständig verkauft. Eigentümerin oder Eigentümer behalten aber ein lebenslanges Wohnrecht, das im Grundbuch eingetragen wird, und bekommen eine monatliche Rente. Seltener wird eine Einmalzahlung vereinbart.
Umkehrhypothek: Bei der Umkehrhypothek handelt es sich um einen Kredit, für den die Immobilie als Sicherheit dient. Im Gegensatz zu einem normalen Kredit steigen die Schulden aber mit der Zeit. Die Rückzahlung der Umkehrhypothek erfolgt durch den Verkauf der Immobilie, wenn die Eigentümerin oder der Eigentümer ausziehen.
Immobilienrente durch Teilverkauf: Bei einem Immobilien-Teilverkauf handelt es sich um ein recht neues Modell - verkauft wird maximal die Hälfte des Hauses. Auch diesen Teil des Hauses dürfen die Eigentümer:innen weiterhin gegen ein monatliches Entgelt nutzen, sie erhalten ein im Grundbuch eingetragenes Nießbrauchsrecht. Für den Teilverkauf erhalten die Eigentümer eine Einmalzahlung. Erben erhalten ein Rückkaufsrecht.
Wann kommt welches Modell für die Immobilienrente in Frage? Was sind die Vor- und Nachteile?
Der Vorteil der Umkehrhypothek: Je älter der Eigentümer ist, desto höher kann die Rente ausfallen. Das gewohnte Lebensumfeld bleibt erhalten, die Auszahlung ist steuerfrei. Wichtig sind klare Regelungen für den Fall der Pflegebedürftigkeit und dafür, wer finanziell für Instandhaltung und Renovierung aufkommt.
Der Nachteil: Die Umkehrhypothek ist relativ teuer, sowohl bei Zinssatz als auch bei den Gebühren. Gibt es Erben, ist die Verrentung der Immobilie kompliziert. Dann kommen eher Verkauf und Neukauf einer kleineren Immobilie in Betracht.
Der Vorteil der Leibrente: Auch bei diesem Modell kann der bisherige Eigentümer bis an das Lebensende in seiner Immobilie wohnen bleiben, ohne Miete zu zahlen. Er erhält schon zu Lebzeiten Geld für das Objekt. Ein weiterer Vorteil ist, dass Pflichten und Lasten wie Instandhaltung und Sanierung abgegeben werden.
Der Nachteil: Der Preis, den Eigentümer:innen erzielen, liegt deutlich unter dem Wert der Immobilie. Für eventuelle Erben geht das Eigentum verloren.
Der Vorteil des Immobilien-Teilverkaufs: Eigentümer haben durch die Einmalzahlung eine höhere Summe zur Verfügung, beispielsweise für die Finanzierung von Sanierungsmaßnahmen, Umbauten oder auch einen teuren Urlaub.
Der Nachteil: Im Vergleich mit einem Darlehen ist der Immobilien-Teilverkauf meistens die teurere Lösung. Für den verkauften Teil muss eine monatliche Miete gezahlt werden (Nutzungsentgelt) und Eigentümer sind weiterhin für Instandhaltungen verantwortlich. Wer sich das im hohen Alter nicht mehr zumuten möchte, sollte andere Modelle vorziehen.
Fazit Immobilienrente: Welches Modell der Immobilienrente im Einzelfall passt, hängt unter anderem davon ab, wie alt die Person ist, wie viel die Immobilie wert ist und wie viel zusätzliche Liquidität benötigt wird. Auch ob Erben vorhanden sind, spielt eine Rolle. Eigentümer sollten sich auf jeden Fall ausführlich beraten lassen und alle Modelle sorgfältig prüfen.
Wichtig zu wissen: Auch der vollständige Verkauf des Hauses kann eine Option sein. Wer seine Immobilie sofort zu Geld machen und weiter darin wohnen bleiben will, kann auch das ganze Haus verkaufen und mit dem Käufer neben einer Einmalzahlung zusätzlich ein lebenslanges Wohn- und Nießbrauchsrecht vereinbaren.
Wenn Sie in Zukunft auf Fernwärme umrüsten möchten, können Sie jetzt jede Heizung einbauen. Infrage kommt unter anderem eine neue ...
Antwort lesen »Nein, das ist leider nicht möglich. Sie können eine Nieder- oder Brennwertheizung einbauen (abhängig von der vorhandenen Installation) oder ...
Antwort lesen »Grundsätzlich ist es möglich, hier eine Zwischensparrendämmung anzubringen. Variante eins wäre dabei eine hinterlüftete Konstruktion. Dabei ...
Antwort lesen »Geht es Ihnen um die Förderung, kommen hier nur Neubauanforderungen infrage. Eine Ausnahme gilt bei Gebäuden unter Denkmalschutz, wie Sie ...
Antwort lesen »Fensterfalzlüfter arbeiten in der Regel nach dem Prinzip der Querlüftung. Gibt es keine andere Lüftungsöffnung, kommt daher kein ...
Antwort lesen »Ja, hier bekommen Sie die Heizungsförderung erneut. Denn 2022 konnten Sie das Budget pro Kalenderjahr ausreizen. Erst seit 2024 sind die ...
Antwort lesen »In diesem Fall können Sie die Basis-Förderung (30 Prozent) und den Effizienzbonus (5 Prozent) für die Förderung der Wärmepumpe(n) nutzen. ...
Antwort lesen »Sie können in der aktuellen Konstellation die Grundförderung und den Effizienz-Bonus zur Förderung der Pelletheizung beantragen. Bewohnt ...
Antwort lesen »Nein, das ist leider nicht möglich. Sie können Rechnungen von ausländischen Firmen einreichen, wenn diese in deutscher Sprache ausgefertigt ...
Antwort lesen »Geht es um den Anschluss an ein Fernwärmenetz, bekommen Sie einen Zuschuss in Höhe von 30 Prozent. Diesen beantragen Sie einmal komplett ...
Antwort lesen »Es ist möglich, den Beratungsbericht bzw. den individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP) in korrigierter oder überarbeiteter Form ...
Antwort lesen »Fördertechnisch ist hier nichts zu beachten. Sie können den Heizungsbauer wie auch das Fabrikat der geförderten Heizung einfach ändern. ...
Antwort lesen »Eine Änderung des ausführenden Betriebes ist kein Problem. Sofern der neue Betrieb die Bestätigung nach Durchführung ausstellt, ist bei der ...
Antwort lesen »Hier sind keine Probleme zu befürchten. Sofern die Maßnahme den Vorgaben der BEG-EM entspricht, können Sie Fördermittel für die ...
Antwort lesen »Das ist kein Problem. Sie dürfen die Fördervorgaben übererfüllen, ohne Nachteile in Bezug auf die Förderung befürchten zu müssen. Im FAQ ...
Antwort lesen »Fördermittel gibt es hier nur für wasserführende Pelletöfen und Pelletkessel als Zentralheizung. Reine Pelletkaminöfen fördert das BEG ...
Antwort lesen »Ein Lüftungskonzept (zum Beispiel nach DIN 1946 Teil 6) ist in den beschriebenen Fällen Pflicht. Geht es um eine Förderung, fordern ...
Antwort lesen »Beantragen Sie nur die Basisförderung bzw. die Basisförderung und den Effizienzbonus, ist hier nichts weiter zu beachten. Sie können den ...
Antwort lesen »Für Biomasseheizungen wie einen Pelletkessel bekommen Sie den Klimageschwindigkeitsbonus, wenn Sie etwa eine Anlage zur Erzeugung von Strom ...
Antwort lesen »Nach Punkt 2.3 der FAQ zum BEG gilt hier die Anzahl der Wohneinheiten nach Fertigstellung der Sanierung. Konkret heißt es hier: "Die ...
Antwort lesen »Da Ihr Onkel verstorben ist, kann er grundsätzlich kein Eigentümer der Wohnung mehr sein. Wie in Ihrer Frage erwähnt, sind Sie durch den ...
Antwort lesen »Der geplante Aufbau ist nicht zu empfehlen. Denn zwischen Holzbrettern und Dampfbremse besteht in der Regel ein Hohlraum. Dieser hat zwei ...
Antwort lesen »Laut BEG ist der iSFP-Bonus möglich, wenn die Maßnahme Teil eines im Förderprogramm „Bundesförderung für Energieberatung für Wohngebäude“ ...
Antwort lesen »Den Steuerbonus für die Sanierung (§ 35c EStG) bekommen Sie nur, wenn ein Fachhandwerker die Maßnahme umsetzt. Ist das der Fall, können Sie ...
Antwort lesen »Wichtig ist, dass ein Fachbetrieb/Energieberater die fachgerechte Demontage bestätigt. Außerdem benötigen Sie einen Entsorgungsnachweis. ...
Antwort lesen »Die neue Skala gilt bisher nicht pauschal, denn bisher ist sie nur Teil einer EU-Richtlinie. Die Vorgabe muss erst in nationales Recht ...
Antwort lesen »Bietet die Gemeinde Fernwärme an, kann es unter Umständen auch Anschlusszwänge geben. Diese können entweder bei wesentlicher Änderung oder ...
Antwort lesen »Für die Heizungsförderung können Sie auch einen Einkommensbonus bekommen, sofern das zu versteuernde Einkommen nicht über 40 000 Euro ...
Antwort lesen »Das ist ein tragischer Fall. Den Förderprozess können Sie dennoch weiterführen. Dazu ist es möglich, einen weiteren ...
Antwort lesen »Grundsätzlich ist es möglich, die Förderung der KfW für die neue Heizung für verschiedene Geräte in Anspruch zu nehmen. Auch die Förderung ...
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