Immobilienrente, Umkehrhypothek, Leibrente, Zustifterrente, Reverse Mortgage - einige dieser Begriffe kennt sicherlich jeder. Die grundsätzliche Idee hinter diesen Modellen: Eigentümer:innen verkaufen oder beleihen ihre Immobilie im Alter. Denn nicht immer können Senioren noch unkompliziert und günstig einen Kredit aufnehmen, wenn teure Sanierungsmaßnahmen oder Instandhaltungen anstehen. Gleichzeitig möchten sie ihren Lebensabend in der gewohnten Umgebung verbringen.
Das steckt hinter den genannten Finanzierungsmodellen:
Leibrente: Bei der Leibrente wird die Immobilie vollständig verkauft. Eigentümerin oder Eigentümer behalten aber ein lebenslanges Wohnrecht, das im Grundbuch eingetragen wird, und bekommen eine monatliche Rente. Seltener wird eine Einmalzahlung vereinbart.
Umkehrhypothek: Bei der Umkehrhypothek handelt es sich um einen Kredit, für den die Immobilie als Sicherheit dient. Im Gegensatz zu einem normalen Kredit steigen die Schulden aber mit der Zeit. Die Rückzahlung der Umkehrhypothek erfolgt durch den Verkauf der Immobilie, wenn die Eigentümerin oder der Eigentümer ausziehen.
Immobilienrente durch Teilverkauf: Bei einem Immobilien-Teilverkauf handelt es sich um ein recht neues Modell - verkauft wird maximal die Hälfte des Hauses. Auch diesen Teil des Hauses dürfen die Eigentümer:innen weiterhin gegen ein monatliches Entgelt nutzen, sie erhalten ein im Grundbuch eingetragenes Nießbrauchsrecht. Für den Teilverkauf erhalten die Eigentümer eine Einmalzahlung. Erben erhalten ein Rückkaufsrecht.
Wann kommt welches Modell für die Immobilienrente in Frage? Was sind die Vor- und Nachteile?
Der Vorteil der Umkehrhypothek: Je älter der Eigentümer ist, desto höher kann die Rente ausfallen. Das gewohnte Lebensumfeld bleibt erhalten, die Auszahlung ist steuerfrei. Wichtig sind klare Regelungen für den Fall der Pflegebedürftigkeit und dafür, wer finanziell für Instandhaltung und Renovierung aufkommt.
Der Nachteil: Die Umkehrhypothek ist relativ teuer, sowohl bei Zinssatz als auch bei den Gebühren. Gibt es Erben, ist die Verrentung der Immobilie kompliziert. Dann kommen eher Verkauf und Neukauf einer kleineren Immobilie in Betracht.
Der Vorteil der Leibrente: Auch bei diesem Modell kann der bisherige Eigentümer bis an das Lebensende in seiner Immobilie wohnen bleiben, ohne Miete zu zahlen. Er erhält schon zu Lebzeiten Geld für das Objekt. Ein weiterer Vorteil ist, dass Pflichten und Lasten wie Instandhaltung und Sanierung abgegeben werden.
Der Nachteil: Der Preis, den Eigentümer:innen erzielen, liegt deutlich unter dem Wert der Immobilie. Für eventuelle Erben geht das Eigentum verloren.
Der Vorteil des Immobilien-Teilverkaufs: Eigentümer haben durch die Einmalzahlung eine höhere Summe zur Verfügung, beispielsweise für die Finanzierung von Sanierungsmaßnahmen, Umbauten oder auch einen teuren Urlaub.
Der Nachteil: Im Vergleich mit einem Darlehen ist der Immobilien-Teilverkauf meistens die teurere Lösung. Für den verkauften Teil muss eine monatliche Miete gezahlt werden (Nutzungsentgelt) und Eigentümer sind weiterhin für Instandhaltungen verantwortlich. Wer sich das im hohen Alter nicht mehr zumuten möchte, sollte andere Modelle vorziehen.
Fazit Immobilienrente: Welches Modell der Immobilienrente im Einzelfall passt, hängt unter anderem davon ab, wie alt die Person ist, wie viel die Immobilie wert ist und wie viel zusätzliche Liquidität benötigt wird. Auch ob Erben vorhanden sind, spielt eine Rolle. Eigentümer sollten sich auf jeden Fall ausführlich beraten lassen und alle Modelle sorgfältig prüfen.
Wichtig zu wissen: Auch der vollständige Verkauf des Hauses kann eine Option sein. Wer seine Immobilie sofort zu Geld machen und weiter darin wohnen bleiben will, kann auch das ganze Haus verkaufen und mit dem Käufer neben einer Einmalzahlung zusätzlich ein lebenslanges Wohn- und Nießbrauchsrecht vereinbaren.
Nachträglich lassen sich die genehmigten Kosten leider nicht mehr nach oben korrigieren. Sind diese nicht Bestandteil der Förderung, können ...
Antwort lesen »Grundsätzlich ist es möglich, den alten Wechselrichter zu behalten. Technisch und wirtschaftlich lohnt sich das allerdings oft nicht. Zum ...
Antwort lesen »Eine pauschale Antwort auf diese Frage ist leider nicht möglich. Denn diese hängt immer vom Einsatzbereich bzw. von der Aufgabe ab. So ...
Antwort lesen »Für den Anschluss von außenstehenden Wärmepumpen an die Hausanlage bieten sich spezielle Wärmepumpenrohre an. Dabei handelt es sich um ein ...
Antwort lesen »Sie können den bestehenden Antrag stornieren, müssen bei der Neubeantragung dann allerdings eine Sperrfrist von 6 Monaten einhalten. Das ...
Antwort lesen »Die Förderung ist nicht übertragbar – der Antragsteller lässt sich damit nicht ändern. Sie müssten den bestehenden Antrag stornieren. Der ...
Antwort lesen »Jein. Grundsätzlich stellen Sie einen Antrag auf Förderung für den Anschluss an ein Wärmenetz für die gesamte Eigentümergemeinschaft. ...
Antwort lesen »In Ihrem Fall ist der Grenzwert aller Voraussicht nach an jedem Bauteil einzuhalten. Eine Ausnahme, bei der das flächengewichtete Mittel ...
Antwort lesen »Die Erdwärmepumpe ist eine effiziente Heizung, da sie ganzjährig auf ein hohes Quell-Temperaturniveau zugreifen kann. Sie verbraucht ...
Antwort lesen »Grundsätzlich können Sie die Förderung ohne Sperrfrist neu beantragen, wenn die BAFA-Förderung vollständig nach dem Bewilligungszeitraum ...
Antwort lesen »Da die Firma Tyczka Eigentümerin der Tankanlage ist, kann sie auch die Herausgabe bzw. die Demontage verlangen, wenn der Vertrag ausläuft. ...
Antwort lesen »In diesem Fall bekommen Sie 35 Prozent Wärmepumpen-Förderung auf die gesamten Kosten (15.155 Euro für Basis-Förderung und ...
Antwort lesen »Den Anteil bekommen Sie auf die gesamten Kosten. Dabei beantragen Sie zunächst die Basis-Förderung zusammen mit dem Wärmepumpen- bzw. ...
Antwort lesen »Das ist soweit korrekt. Wichtig ist, dass die Summe aus Krediten, Zuschüssen oder Zulagen die Summe der förderfähigen Kosten nicht ...
Antwort lesen »Das ist korrekt. Theoretisch könnte auch der Heizungsbauer BzA und BnD für den Heizungstausch erstellen. Die Erweiterung "Denkmal" ...
Antwort lesen »In diesem Fall empfehlen wir Ihnen den Kontakt zu Ihrem Energieberater. Wichtig ist, dass der Förder- und Einreichungszeitraum (in der ...
Antwort lesen »Sie können die Förderung der Klimaanlage als Förderung der Wärmepumpe bei der KfW beantragen. Dazu benötigen Sie keinen Energieberater. ...
Antwort lesen »Eine Förderung für die Fußbodenheizung bekommen Sie im Zuge einer Heizungsoptimierung. Gefördert wird dabei die Optimierung von ...
Antwort lesen »Grundsätzlich ist es möglich, die Förderangebote zu kombinieren. Sie müssen dann aber darauf achten, dass sich die Kosten nicht ...
Antwort lesen »Nach Punkt 8.6 der BEG-EM-Richtlinie ist eine Kombination der Förderangebote leider ausgeschlossen. Konkret heißt es dort: "Ebenso ist eine ...
Antwort lesen »Ja, die Förderung für die Wärmepumpe bekommen Sie auch, wenn die Ölheizung im Haus bleibt. In diesem Fall fällt lediglich der ...
Antwort lesen »Auf die Förderung wirken sich die Änderungen nicht aus, da sich das Ergebnis der Heizlastberechnung insgesamt nicht ändert. Durch die ...
Antwort lesen »Sofern Sie die technischen Mindestanforderungen erfüllen, bekommen Sie die Förderung der Heizung für beide Anlagen. Wie Sie die Mittel ...
Antwort lesen »Hier ist zu differenzieren. Bei der Heizungsförderung zählt der Zustand nach der Sanierung. Hier beantragen Sie die Mittel also für ein ...
Antwort lesen »Fachgerecht durchgeführt, führt der Wanddurchbruch nicht zu einer wesentlichen Verschlechterung der Energieeffizienz. Die Klimaanlage ...
Antwort lesen »Grundsätzlich gibt es hier keine Altersgrenze. Da Ihre Hausbank oder ein anderes Finanzierungsinstitut den Ergänzungskredit vergibt, kann ...
Antwort lesen »Die 1. BImSchV gibt hier drei grundlegende Vorgaben:Der Schornstein ist so auszuführen, dass die Austrittsöffnung des Schornsteins firstnah ...
Antwort lesen »Nein, das ist leider nicht möglich. Der Grund dafür liegt in der beantragten EE-Klasse, die es zur Förderung der Heizung gibt. Würden Sie ...
Antwort lesen »Die Kombination ist grundsätzlich sehr gut geeignet, um einen optimalen Wärme- und Hitzeschutz zu gewährleisten. Auf der obersten ...
Antwort lesen »Pauschale Preisangaben sind hier leider schwierig. Aktuell kosten neue Anlagen inkl. Einbau etwa 10.000 bis 23.000 Euro. Geht es allein um ...
Antwort lesen »Finden Sie Energieberater, Handwerker und Sachverständige vor Ort