Das Wohngeld soll nach § 1 Wohngeldgesetz (WoGG) angemessenes und familiengerechtes Wohnen sichern. Es wird für Mieter als Mietzuschuss und für Eigentümer als sogenannter Lastenzuschuss (Zuschuss zur Belastung) gezahlt.
Wohngeld für Eigentümer - wer hat Anspruch auf den Lastenzuschuss?
Anspruch auf den Lastenzuschuss haben Eigentümer von Ein- oder Zweifamilienhäusern, Wohnungseigentümer sowie Nutzer eines eigentumsähnlichen Dauerwohnrechts, Nießbrauchrechts oder Wohnungsrechts – allerdings nur dann, wenn sie selbst in der Immobilie wohnen und die Kosten dafür selbst tragen. Empfänger von Transferleistungen, also beispielsweise von Arbeitslosengeld II (Hartz IV), Hilfe zum Lebensunterhalt oder Sozialgeld nach dem SGB II, bekommen kein Wohngeld. Auch alle, die in einer Bedarfsgemeinschaft/Haushaltsgemeinschaft mit einem Empfänger von Transferleistungen leben, können keinen Lastenzuschuss beantragen.
Welche Kosten werden für den Lastenzuschuss berücksichtigt?
Zuschussfähig sind nach § 10 WoGG die Kosten für den Kapitaldienst, wenn die Wohnung oder das Haus noch abgezahlt werden müssen, und die Nebenkosten (Bewirtschaftungskosten), also unter anderem:
Wie hoch ist der Lastenzuschuss?
Ob und wie viel Lastenzuschuss bezahlt wird, hängt von drei Faktoren ab:
Zwei Beispiele für den Anspruch auf Lastenzuschuss:
In Städten, in denen Wohnen besonders teuer ist (Stufe VII) – beispielsweise in München – hat eine dreiköpfige Familie bei einer monatlichen Belastung (Kapitaldienst und Bewirtschaftungskosten) in Höhe von 800 Euro und mit einem Nettoeinkommen von 1.800 Euro/Monat Anspruch auf einen Lastenzuschuss in Höhe von 44 Euro/Monat. Bei gleichem Einkommen und gleichen Ausgaben würde sie in Orten mit niedrigen Wohnkosten – z. B. in Schmalkalden in Thüringen (Stufe II) – keinen Zuschuss erhalten. Dort müsste eine dreiköpfige Familie eine monatliche Belastung in Höhe von 500 Euro und ein Nettoeinkommen von 1.550 Euro/Monat nachweisen, um 43 Euro/Monat an Zuschuss zu erhalten. Das Kindergeld wird beim Einkommen nicht berücksichtigt; außerdem gibt es Freibeträge zum Beispiel für behinderte Menschen, für Kinder und für Alleinerziehende.
So wird der Lastenzuschusses berechnet
Der Berechnung des Lastenzuschusses liegt eine komplizierte Formel zugrunde. Mit einem Wohngeldrechner können Eigentümer aber prüfen, ob ein Wohngeldanspruch besteht und wie hoch das Wohngeld ist. Auch bei den Wohngeldstellen der Kommunen können sich Eigentümer beraten und bei der Antragstellung unterstützen lassen.
Wo kann ich den Lastenzuschuss beantragen?
Der Lastenzuschuss muss bei den Wohngeldbehörden der Gemeinde-, Stadt- oder Kreisverwaltung beantragt werden und wird dann für jeweils zwölf Monate gezahlt.
Ja das ist grundsätzlich möglich. Wichtig ist, dass Sie Kosten für ein und dieselbe Maßnahme eindeutig nur einem Förderprogramm zuweisen. ...
Antwort lesen »Den technischen Projektnachweis (TPN) erstellt Ihr Experte für Energieeffizienz. Sie bekommen dabei eine Kennnummer (TBN-ID), die Sie im ...
Antwort lesen »Wenden Sie sich dazu bitte an den Energieberater, der die Bestätigung zum Antrag samt BzA-ID für die KfW-Förderung ausgestellt hat. Der ...
Antwort lesen »Einen Zuschuss bekommen Sie in Höhe von 20 bis 25 Prozent über die Bundesförderung für effiziente Gebäude für Einzelmaßnahmen (BEG EM). ...
Antwort lesen »In Ihrem Fall stehen zwei Förderwege bereit: Zum einen können Sie Zuschüsse über die Bundesförderung für effiziente Gebäude für ...
Antwort lesen »Welche Fenster in Ihrem Fall infrage kommen, hängt vom U-Wert der Wände ab. Dieser sollte grundsätzlich besser sein als der U-Wert der ...
Antwort lesen »Pro Antrag und Kalenderjahr können Sie für Einzelmaßnahmen Kosten in Höhe von 60.000 Euro pro Wohneinheit fördern lassen. Nach Ablauf ...
Antwort lesen »Nach der Bewilligung durch den Fördergeber haben Sie grundsätzlich 24 Monate Zeit. Reicht diese nicht aus, können Sie auf Antrag noch ...
Antwort lesen »Fördermittel bekommen Sie in beiden Fällen über die Bundesförderung für effiziente Gebäude für Einzelmaßnahmen (BEG EM). Erhältlich sind ...
Antwort lesen »Abhängig davon, wie die Lüftungsanlage geplant ist, kann der Unterschnitt erforderlich sein. Das ist zum Beispiel dann der Fall, wenn die ...
Antwort lesen »Sie können die Handwerkerkosten für den Heizungstausch steuerlich geltend machen und ihre Einkommensteuer auf diese Weise um 20 Prozent der ...
Antwort lesen »Erfüllen Sie die Vorgaben der Fördergeber, bekommen Sie einen Zuschuss in Höhe von 20 bis 25 Prozent über die Bundesförderung für ...
Antwort lesen »Die Hinterlüftung macht die Wirkung der Dämmung in Ihrem Fall zunichte. Denn dabei strömt Luft durch den Spalt zwischen Hauswand und ...
Antwort lesen »Als neutrale Online-Plattform bieten wir selbst leider keine direkte Beratung an. Unterstützung bekommen Sie aber über den ...
Antwort lesen »In diesem Fall bekommen Sie Zuschüsse über die Bundesförderung für effiziente Gebäude für Einzelmaßnahmen (BEG WG). Wie hoch diese ...
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Antwort lesen »Zur Überarbeitung Ihrer gestrichenen Fassade empfehlen die Experten für Anwendungstechnik unseres Portalpartners Saint-Gobain ...
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Antwort lesen »Bei der BEG-Förderung beantragen Sie die Berater-Kosten gleich mit, wodurch sich die Mindestkosten von 2.000 Euro auf die gesamte Maßnahme ...
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Antwort lesen »Grundsätzlich handelt es sich bei den Angeboten um unterschiedliche Leistungen. Die 80-prozentige BAFA-Förderung zur Energieberatung gibt ...
Antwort lesen »Die angesprochene Förderung gibt es leider nur bei der Sanierung/Dachdämmung im Gebäudebestand. Alternativ dazu stehen Ihnen in vielen ...
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Antwort lesen »Grundsätzlich fördert der Staat die Installation einer Solarthermieanlage zur Heizungsunterstützung mit Zuschüssen in Höhe von 30 Prozent. ...
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