x
25.01.2021
mehr zu Finanzierung
 

Lastenzuschuss: Wohngeld auch für selbstnutzende Eigentümer

Alles zu Zuschusshöhe, Berechnung und Antragstellung

Arbeitslosigkeit, Einkommensverluste in einer Krise, eine längere Erkrankung, Scheidung, Rentenbeginn oder Familienzuwachs: Manchmal kommt so viel zusammen, dass Eigentümer die Kosten für ihre eigene Immobilie nicht mehr tragen können. Was viele nicht wissen: Auch Eigentümer haben dann Anspruch auf Wohngeld! Sie können den sogenannten Lastenzuschuss bei der Wohngeldbehörde beantragen.

Geldbörse - Euromünzen
Wer in Krisenzeiten die Kosten für seine selbstgenutzte Immobilie nicht tragen kann, erhält vom Staat mit dem Lastenzuschuss finanzielle HilfeFoto: energie-fachberater.de

Das Wohngeld soll nach § 1 Wohngeldgesetz (WoGG) angemessenes und familiengerechtes Wohnen sichern. Es wird für Mieter als Mietzuschuss und für Eigentümer als sogenannter Lastenzuschuss (Zuschuss zur Belastung) gezahlt.

Wohngeld für Eigentümer - wer hat Anspruch auf den Lastenzuschuss?
Anspruch auf den Lastenzuschuss haben Eigentümer von Ein- oder Zweifamilienhäusern, Wohnungseigentümer sowie Nutzer eines eigentumsähnlichen Dauerwohnrechts, Nießbrauchrechts oder Wohnungsrechts – allerdings nur dann, wenn sie selbst in der Immobilie wohnen und die Kosten dafür selbst tragen. Empfänger von Transferleistungen, also beispielsweise von Arbeitslosengeld II (Hartz IV), Hilfe zum Lebensunterhalt oder Sozialgeld nach dem SGB II, bekommen kein Wohngeld. Auch alle, die in einer Bedarfsgemeinschaft/Haushaltsgemeinschaft mit einem Empfänger von Transferleistungen leben, können keinen Lastenzuschuss beantragen.

Welche Kosten werden für den Lastenzuschuss berücksichtigt?
Zuschussfähig sind nach § 10 WoGG die Kosten für den Kapitaldienst, wenn die Wohnung oder das Haus noch abgezahlt werden müssen, und die Nebenkosten (Bewirtschaftungskosten), also unter anderem:

  • Ausgaben für Zins und Tilgung bei Krediten für den Bau, Kauf oder für Modernisierungsmaßnahmen,
  • Instandhaltungs- und Instandsetzungskosten und weitere Nebenkosten, derzeit pauschal berücksichtigt mit 36 Euro pro Quadratmeter im Jahr,
  • Grundsteuer und sonstige Grundbesitzabgaben,
  • Versicherungsbeiträge für Eigenheim und Eigentumswohnung und
  • Verwaltungskosten.

Wie hoch ist der Lastenzuschuss?
Ob und wie viel Lastenzuschuss bezahlt wird, hängt von drei Faktoren ab:

  • der Höhe des Hausgeldes von Eigentumswohnungen bzw. der Ausgaben für das Eigenheim,
  • der Höhe des Einkommens und
  • der Anzahl der Familienmitglieder, die in der Wohnung leben.

So wird der Lastenzuschusses berechnet
Der Berechnung des Lastenzuschusses liegt eine komplizierte Formel zugrunde. Mit einem Wohngeldrechner können Eigentümer aber prüfen, ob ein Wohngeldanspruch besteht und wie hoch das Wohngeld ist. Auch bei den Wohngeldstellen der Kommunen können sich Eigentümer beraten und bei der Antragstellung unterstützen lassen.

Wo kann ich den Lastenzuschuss beantragen?
Der Lastenzuschuss muss bei den Wohngeldbehörden der Gemeinde-, Stadt- oder Kreisverwaltung beantragt werden und wird dann für jeweils zwölf Monate gezahlt.

mehr zu Finanzierung
 
 
 
 
Quelle: wohnen im eigentum e.V.
 
 

Sanierungsforum

Stellen Sie Ihre Fragen an unsere Experten

Zu allen Fragen/Antworten im Sanierungsforum »

Energieberater-Suche

Finden Sie Energieberater, Handwerker und Sachverständige vor Ort

 

Beitrag in die Kaffeekasse der Redaktion

 

eBook Neue Heizung

 

eBook Heizkosten sparen

 

Produkte im Bereich Finanzierung

 
 
 

Produkte im Bereich Finanzierung

 

Sanierungsforum

hochrunter

Unsere Portalpartner

 

Handwerker-Suche

Finden Sie Energieberater, Handwerker und Sachverständige vor Ort

 

Newsletter-Abo