Das Wohngeld soll nach § 1 Wohngeldgesetz (WoGG) angemessenes und familiengerechtes Wohnen sichern. Es wird für Mieter als Mietzuschuss und für Eigentümer als sogenannter Lastenzuschuss (Zuschuss zur Belastung) gezahlt.
Wohngeld für Eigentümer - wer hat Anspruch auf den Lastenzuschuss?
Anspruch auf den Lastenzuschuss haben Eigentümer von Ein- oder Zweifamilienhäusern, Wohnungseigentümer sowie Nutzer eines eigentumsähnlichen Dauerwohnrechts, Nießbrauchrechts oder Wohnungsrechts – allerdings nur dann, wenn sie selbst in der Immobilie wohnen und die Kosten dafür selbst tragen. Empfänger von Transferleistungen, also beispielsweise von Arbeitslosengeld II (Hartz IV), Hilfe zum Lebensunterhalt oder Sozialgeld nach dem SGB II, bekommen kein Wohngeld. Auch alle, die in einer Bedarfsgemeinschaft/Haushaltsgemeinschaft mit einem Empfänger von Transferleistungen leben, können keinen Lastenzuschuss beantragen.
Welche Kosten werden für den Lastenzuschuss berücksichtigt?
Zuschussfähig sind nach § 10 WoGG die Kosten für den Kapitaldienst, wenn die Wohnung oder das Haus noch abgezahlt werden müssen, und die Nebenkosten (Bewirtschaftungskosten), also unter anderem:
Wie hoch ist der Lastenzuschuss?
Ob und wie viel Lastenzuschuss bezahlt wird, hängt von drei Faktoren ab:
So wird der Lastenzuschusses berechnet
Der Berechnung des Lastenzuschusses liegt eine komplizierte Formel zugrunde. Mit einem Wohngeldrechner können Eigentümer aber prüfen, ob ein Wohngeldanspruch besteht und wie hoch das Wohngeld ist. Auch bei den Wohngeldstellen der Kommunen können sich Eigentümer beraten und bei der Antragstellung unterstützen lassen.
Wo kann ich den Lastenzuschuss beantragen?
Der Lastenzuschuss muss bei den Wohngeldbehörden der Gemeinde-, Stadt- oder Kreisverwaltung beantragt werden und wird dann für jeweils zwölf Monate gezahlt.
In § 35 c EStG Absatz 3 heißt es dazu: "Der Steuerpflichtige kann die Steuerermäßigung nach Absatz 1 nicht in Anspruch nehmen, soweit [...] ...
Antwort lesen »Grundsätzlich handelt es sich bei dem Energie-Effizienz-Experten, der die Fachplanung und Bauüberwachung erledigt, um den gleichen ...
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Antwort lesen »In Abschnitt 4 der Richtlinie für die Bundesförderung für „Energieberatung für Wohngebäude (EBW)“ heißt es dazu: "[...] Eine ...
Antwort lesen »Verantwortlich für das Gebäude ist letztlich der Kunde, der den Auftrag gibt. Ist sich der Handwerker über den Verstoß im Klaren, sollte er ...
Antwort lesen »Das hängt von den Fenstern ab. Sind diese intakt und stark genug, um moderne Mehrscheibensysteme aufzunehmen, kann sich der Scheibentausch ...
Antwort lesen »Entscheiden Sie sich für den Steuerbonus zur Förderung der Dachdämmung, können Sie 20 Prozent von maximal 200.000 Euro der Kosten verteilt ...
Antwort lesen »Sie bekommen sowohl für die Biomasseheizung als auch für den wasserführenden Pelletofen Fördermittel, wenn Sie Eigentümer des Gebäudes ...
Antwort lesen »Nein, das ist leider nicht möglich. Sie können die Kosten der Fußbodenheizung als Umfeldmaßnahme bei der Förderung der Wärmepumpe mit ...
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Antwort lesen »Das ist seit 2024 leider nicht mehr möglich. Seither ist die Höchstsumme förderbarer Kosten einmalig begrenzt. Haben Sie einen Antrag ...
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Antwort lesen »Nach § 72 GEG dürfen Eigentümer von Gebäuden "Heizkessel, die mit einem flüssigen oder gasförmigen Brennstoff beschickt werden und ab dem ...
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Antwort lesen »Nach Anlage 7 GEG sind die Anforderungen aus dem Gebäudeenergiegesetz auch dann erfüllt, wenn Sie die maximal mögliche Dämmstärke der WLG ...
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Antwort lesen »Das ist kein Problem. Sofern Sie den Vertrag mit dem Handwerker auflösen und einen neuen finden, der nach Abschluss der Maßnahme die ...
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