Stand Mitte November 2024 kann bei BAFA-Zuschuss-Anträgen von diesen Bearbeitungszeiten ausgegangen werden:
Förderprogramm EBW für Energieberatung mit Sanierungsfahrplan (iSFP):
Förderprogramm BEG EM für Einzelmaßnahmen in der Sanierung:
Wichtig zu wissen: Die genannte Dauer gilt für den Standard-Förderprozess! Voraussetzung ist also, dass alle Daten und Unterlagen korrekt eingereicht wurden und der Antrag ohne Rückfragen (sogenannte Sachverhaltsaufklärungen) das BAFA durchlaufen kann. Sind Nachfragen oder Änderungen erforderlich, verlängert sich die Bearbeitungszeit entsprechend und die Wartezeit beginnt im schlimmsten Fall wieder von vorne.
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Wie entwickeln sich die Bearbeitungszeiten?
Die Förderung EBW für die Energieberatung von Wohngebäuden durch einen iSFP ist aktuell immer noch das Nadelöhr, erfreulicherweise kann jedoch eine Beschleunigung der Bearbeitung in den letzten Wochen registriert werden. Durch die überraschende Bekanntgabe der Zuschusshalbierung Anfang August 2024 wurde ein Antragshype ausgelöst, der zu zusätzlicher Überlastung beim BAFA in der Antragsbearbeitung (vor allem bei der Zuschussauszahlung) sorgt.
Kann ich schon mit der Umsetzung der Maßnahme beginnen, auch wenn der Zuwendungsbescheid noch nicht da ist?
Ab Antragstellung kann auf eigenes finanzielles Risiko mit der Erstellung des Sanierungsfahrplans bzw. der Sanierungsmaßnahme begonnen werden - man muss also nicht zwingend auf einen Bescheid des BAFA warten. Jedoch erst mit Zuwendungsbescheid sind die Zuschüsse fest für die jeweilige Maßnahme reserviert.
Sobald der Sanierungsfahrplan fertiggestellt ist, kann auch ohne Vorliegen eines Zuwendungsbescheids auf eigenes finanzielles Risiko der Förderantrag für die Einzelmaßnahme in BEG EM mit iSFP-Bonus gestellt werden. Um den Zuschuss für die Einzelmaßnahme jedoch letztendlich abzurufen, muss die Förderung für den iSFP abschließend beschieden und ausgezahlt sein.
--> BAFA-Förderung richtig beantragen
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