Vergleichswerte für den Energiebedarf und Energiestandard sind die gesetzlichen Vorgaben des Gebäudeenergiegesetzes (GEG 2024). Die Effizienzhaus-Standards der BEG-Förderung übertreffen diese Vorgaben und sparen damit noch mehr Energie ein. Wenn Eigentümer:innen für ihre Komplettsanierung eine Förderung beantragen wollen, müssen sich die Sanierungsmaßnahmen an den Effizienzhaus-Standards orientieren.
Für Altbauten gibt es diese Standards:
Das Effizienzhaus EE-Klasse (Erneuerbare-Energien-Klasse) wird immer dann erreicht, wenn erneuerbare Energien mindestens 65 Prozent des Wärme- und Kältebedarfs des Hauses abdecken. Die Förderung für ein Effizienzhaus Denkmal ist nur möglich, wenn es sich um ein Gebäude unter Denkmalschutz oder erhaltenswerte Bausubstanz handelt.
Voraussetzung für die Umsetzung eines Vorhabens mit NH-Klasse (Nachhaltigkeitsklasse) ist eine Zertifizierung mit dem sogenannten QNG-Siegel (Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude in der Version QNG-Plus oder QNG-Premium). Die Kriterien dafür wurden durch das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) festgelegt. Der NH-Bonus beträgt wie der EE-Bonus 5 Prozent bei förderfähigen Kosten von maximal 150.000 Euro je Wohneinheit. Der NH-Bonus kann bei EH 55 und EH 40 mit dem Worst Performing Building Bonus (WPB-Bonus) und / oder dem Bonus für Serielles Sanieren (SerSan-Bonus) kombiniert werden.
* Der "Worst Performing Building"-Bonus (WPB) beträgt 10 Prozent und kann beim Effizienzhaus 70, Effizienzhaus 55 sowie beim Effizienzhaus 40 auch mit dem EE-Bonus kombiniert werden. "Worst Performing Buildings" sind Gebäude, die zu den energetisch schlechtesten 25 Prozent des deutschen Gebäudebestandes gehören.
** Der Bonus für die serielle Sanierung (SerSan) beträgt bis zu 15 Prozent Extra-Tilgungszuschuss. Er kann auch mit dem WPB-Bonus (Worst Performing Buildings) kombiniert werden, der Gesamtbonus wird dann allerdings auf insgesamt 20 Prozent gedeckelt.
Wie hoch ist die Förderung für die Sanierung zum Effizienzhaus?
Die Höhe der Förderung orientiert sich am erreichten Effizienzhaus-Standard. Je ehrgeiziger der Standard, umso höher ist die Förderung. Eigentümer:innen können einen günstigen Förderkredit mit Tilgungszuschuss beantragen. Der maximale Kreditbetrag beträgt 120.000 Euro pro Wohneinheit, für die Effizienzhäuser EE- und NH-Klasse 150.000 Euro.
So hoch sind Tilgungszuschuss, Zinsverbillligung und Gesamtbonus:
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Wie kann ich die Förderung für meine Sanierung zum Effizienzhaus beantragen?
Die Förderung muss vor Beauftragung der Handwerksunternehmen beantragt werden. Alternativ ist eine Antragstellung vor Beginn der Bauarbeiten möglich, die Vorausetzungen dafür finden Sie hier.
Voraussetzung für die Förderung ist die Einbindung eines Energieberaters / Sachverständigen, der für die Förderprogramme des Bundes zugelassen ist. Für die Expertenkosten gibt es einen zusätzlichen Zuschuss in Höhe von 50 Prozent der Kosten, maximal sind 5.000 Euro möglich. Dieser Zuschuss für Fachplanung und Baubegleitung wird direkt mit der Effizienzhaus-Förderung mitbeantragt.
Das relevante KfW-Programm ist:
Kann die Effizienzhaus-Förderung der KfW mit anderen Förderungen kombiniert werden?
Die Effizienzhaus-Förderung der KfW im Programm 261 kann sowohl mit der KfW-Heizungsförderung im Programm 458, als auch mit den BAFA-Zuschüssen für Einzelmaßnahmen (BEG EM) kombiniert werden. Wichtig zu beachten ist, dass Maßnahmen nicht doppelt gefördert werden!
Tipp für alle, die ein Effizienzhaus mit Photovoltaik-Anlage realisieren: Photovoltaik-Anlagen werden innerhalb der BEG nicht mehr gefördert. Die Solaranlage kann über das KfW-Programm Erneuerbare Energien – Standard 270 finanziert werden.
Tipp für alle, die Sanierungsmaßnahmen in Eigenleistung erbringen: Materialkosten bei Eigenleistungen werden gefördert! Das gilt allerdings nur für die direkt mit der Sanierungsmaßnahme verbundenen Materialkosten und nicht für sogenannte Umfeldmaßnahmen.
Steuerbonus als Alternative zur KfW-Förderung?
Wer keine Förderung beantragt, kann nach der Sanierung den Steuerbonus für Sanierungskosten nutzen. Da die KfW-Förderung allerdings höher ist, sollten Eigentümer:innen diese bevorzugen! Die Steuerermäßigung lohnt sich vor allem dann, wenn der Antrag auf Förderung zu spät gestellt und deshalb abgelehnt wurde und für Eigentümer:innen mit recht hoher Einkommensteuer. Verteilt auf drei Jahre wird die Einkommensteuer reduziert, was - je nach Steuerschuld - bis zu 20 Prozent der Sanierungskosten abdecken kann. Die technischen Mindestanforderungen entsprechen denen der Förderung und müssen von einem Fachbetrieb bescheinigt werden. Ein Energieberater ist nicht Pflicht. --> Förderung oder Steuerbonus: Was lohnt sich mehr?
Wichtig: Eigentümer:innen können entweder die Förderung oder den Steuerbonus in Anspruch nehmen, eine Kombination für die gleiche Maßnahme ist nicht möglich.
Ja, Sie können in diesem Fall die Basisförderung der Wärmepumpe in Höhe von 30 Prozent beantragen (Achtung: Ab 2027 nur 15 Prozent, wenn ...
Antwort lesen »Nachträglich lassen sich die genehmigten Kosten leider nicht mehr nach oben korrigieren. Sind diese nicht Bestandteil der Förderung, können ...
Antwort lesen »Grundsätzlich ist es möglich, den alten Wechselrichter zu behalten. Technisch und wirtschaftlich lohnt sich das allerdings oft nicht. Zum ...
Antwort lesen »Eine pauschale Antwort auf diese Frage ist leider nicht möglich. Denn diese hängt immer vom Einsatzbereich bzw. von der Aufgabe ab. So ...
Antwort lesen »Für den Anschluss von außenstehenden Wärmepumpen an die Hausanlage bieten sich spezielle Wärmepumpenrohre an. Dabei handelt es sich um ein ...
Antwort lesen »Sie können den bestehenden Antrag stornieren, müssen bei der Neubeantragung dann allerdings eine Sperrfrist von 6 Monaten einhalten. Das ...
Antwort lesen »Die Förderung ist nicht übertragbar – der Antragsteller lässt sich damit nicht ändern. Sie müssten den bestehenden Antrag stornieren. Der ...
Antwort lesen »Jein. Grundsätzlich stellen Sie einen Antrag auf Förderung für den Anschluss an ein Wärmenetz für die gesamte Eigentümergemeinschaft. ...
Antwort lesen »In Ihrem Fall ist der Grenzwert aller Voraussicht nach an jedem Bauteil einzuhalten. Eine Ausnahme, bei der das flächengewichtete Mittel ...
Antwort lesen »Die Erdwärmepumpe ist eine effiziente Heizung, da sie ganzjährig auf ein hohes Quell-Temperaturniveau zugreifen kann. Sie verbraucht ...
Antwort lesen »Grundsätzlich können Sie die Förderung ohne Sperrfrist neu beantragen, wenn die BAFA-Förderung vollständig nach dem Bewilligungszeitraum ...
Antwort lesen »Da die Firma Tyczka Eigentümerin der Tankanlage ist, kann sie auch die Herausgabe bzw. die Demontage verlangen, wenn der Vertrag ausläuft. ...
Antwort lesen »In diesem Fall bekommen Sie 35 Prozent Wärmepumpen-Förderung auf die gesamten Kosten (15.155 Euro für Basis-Förderung und ...
Antwort lesen »Den Anteil bekommen Sie auf die gesamten Kosten. Dabei beantragen Sie zunächst die Basis-Förderung zusammen mit dem Wärmepumpen- bzw. ...
Antwort lesen »Das ist soweit korrekt. Wichtig ist, dass die Summe aus Krediten, Zuschüssen oder Zulagen die Summe der förderfähigen Kosten nicht ...
Antwort lesen »Das ist korrekt. Theoretisch könnte auch der Heizungsbauer BzA und BnD für den Heizungstausch erstellen. Die Erweiterung "Denkmal" ...
Antwort lesen »In diesem Fall empfehlen wir Ihnen den Kontakt zu Ihrem Energieberater. Wichtig ist, dass der Förder- und Einreichungszeitraum (in der ...
Antwort lesen »Sie können die Förderung der Klimaanlage als Förderung der Wärmepumpe bei der KfW beantragen. Dazu benötigen Sie keinen Energieberater. ...
Antwort lesen »Eine Förderung für die Fußbodenheizung bekommen Sie im Zuge einer Heizungsoptimierung. Gefördert wird dabei die Optimierung von ...
Antwort lesen »Grundsätzlich ist es möglich, die Förderangebote zu kombinieren. Sie müssen dann aber darauf achten, dass sich die Kosten nicht ...
Antwort lesen »Nach Punkt 8.6 der BEG-EM-Richtlinie ist eine Kombination der Förderangebote leider ausgeschlossen. Konkret heißt es dort: "Ebenso ist eine ...
Antwort lesen »Ja, die Förderung für die Wärmepumpe bekommen Sie auch, wenn die Ölheizung im Haus bleibt. In diesem Fall fällt lediglich der ...
Antwort lesen »Auf die Förderung wirken sich die Änderungen nicht aus, da sich das Ergebnis der Heizlastberechnung insgesamt nicht ändert. Durch die ...
Antwort lesen »Sofern Sie die technischen Mindestanforderungen erfüllen, bekommen Sie die Förderung der Heizung für beide Anlagen. Wie Sie die Mittel ...
Antwort lesen »Hier ist zu differenzieren. Bei der Heizungsförderung zählt der Zustand nach der Sanierung. Hier beantragen Sie die Mittel also für ein ...
Antwort lesen »Fachgerecht durchgeführt, führt der Wanddurchbruch nicht zu einer wesentlichen Verschlechterung der Energieeffizienz. Die Klimaanlage ...
Antwort lesen »Grundsätzlich gibt es hier keine Altersgrenze. Da Ihre Hausbank oder ein anderes Finanzierungsinstitut den Ergänzungskredit vergibt, kann ...
Antwort lesen »Die 1. BImSchV gibt hier drei grundlegende Vorgaben:Der Schornstein ist so auszuführen, dass die Austrittsöffnung des Schornsteins firstnah ...
Antwort lesen »Nein, das ist leider nicht möglich. Der Grund dafür liegt in der beantragten EE-Klasse, die es zur Förderung der Heizung gibt. Würden Sie ...
Antwort lesen »Die Kombination ist grundsätzlich sehr gut geeignet, um einen optimalen Wärme- und Hitzeschutz zu gewährleisten. Auf der obersten ...
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