Eine alte Scheune, ein Stall, ein Geräteschuppen, eine Lagerhalle, eine alte Fabrik - sie alle können mit einer Sanierung zu einem Wohngebäude werden. Doch oft ist die Sanierung solcher leerstehenden Gebäude aufwendig und teuer. KfW und BAFA greifen Eigentümer:innen deshalb beim Umbau mit einer Finanzierung unter die Arme.
Was ist eigentlich eine Umnutzung oder Umwidmung?
Wird ein Gebäude anders genutzt, als ursprünglich vorgesehen, spricht man von einer Umnutzung. So können bestehende Gebäude nachhaltig genutzt werden, wenn sie in ihrer ursprünglichen Funktion nicht mehr gebraucht werden. Gleichzeitig bleibt das architektonische Gesicht bestimmter Stadtteile oder Regionen dennoch erhalten, auch wenn die Gebäude dann anders genutzt werden. Oft wird der Begriff Umnutzung gleichbedeutend mit Umwidmung genutzt. Streng genommmen bedeutet Umwidmung aber eine rechtliche Änderung bei der Nutzung eines Grundstücks oder Gebäudes.
Diese Möglichkeiten der Förderung gibt es bei einer Umnutzung / Umwidmung
1. BAFA- und KfW-Zuschüsse für Einzelmaßnahmen
Einzelmaßnahmen wie Dämmmung, Fenstertausch und neue Heizung sind im Rahmen einer Umwidmung von beheizten Nichtwohnflächen zu Wohnflächen förderfähig. Für Einzelmaßnahmen sind zwischen 15 - 20 Prozent (BAFA - Gebäudehülle und Anlagentechnik) und 70 Prozent Zuschuss (KfW - neue Heizung) möglich.
--> Wichtig zu wissen: Die Förderung für Einzelmaßnahmen gibt es nur, wenn die neue Wohnfläche mit der bisherigen verbunden ist. Entsteht neuer Wohnraum unabhängig von bestehendem Wohnraum (d.h. nur in Bürogebäude, Gewerbegebäude, Fabrik etc.), dann gilt die Umnutzung als Neubau und wird auch nur so gefördert. Ausnahme ist die Sanierung unter Denkmalschutz.
Darüber hinaus kommt zusätzlich auch die KfW-Förderung im Programm Altersgerecht Umbauen (159 Kredit)
für den Umbau in Frage, zum Beispiel für den Einbau eines barrierefreien Bades.
2. KfW-Kredit für die Umnutzung / Umwidmung beheizter Nicht-Wohngebäude - Sanierung zum Effizienzhaus
Ist die Umnutzung / Umwidmung einer Immobilie geplant, die vorher schon beheizt war (wie zum Beispiel ein Büro- oder Gewerbegebäude) oder wird eine bestehende Wohneinheit erweitert, können Eigentümer:innen dazu einen Sanierungskredit der KfW nutzen. Dieser wird im Programm "Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) - Wohngebäude, Kredit 261" beantragt, wenn eine Komplettsanierung zum Effizienzhaus geplant ist. Die mögliche Höhe der (Tilgungs)Zuschüsse finden Sie hier, maximal 45 Prozent Förderung sind möglich. Die Höhe der Förderung ergibt sich aus einer Kombination von Zinsvergünstigung und Tilgungszuschuss.
3. KfW-Kredit für die Umnutzung / Umwidmung unbeheizter Nicht-Wohngebäude
Wird
ein unbeheiztes Nichtwohngebäude (z.B. Lagerhalle, Stall, Scheune) zu
Wohnraum umgebaut, wird diese Umnutzung gefördert wie ein Neubau.
Eigentümer können dann einen Förderkredit in den
Neubau-Programmen "Klimafreundlicher Neubau (297)" oder "Wohneigentum
für Familien (300)" beantragen
Allerdings müssen für diese Förderung hohe Anforderungen an Energieeffizienz und Nachhaltigkeit erfüllt werden! Grundlage der Förderprogramme ist das Effizienzhaus 40, das zusätzlich auch die Anforderungen des "Qualitätssiegels Nachhaltiges Gebäude Plus" erfüllen muss.
Energieberater ist leider keine geschützte Berufsbezeichnung. Die Qualität der Fachleute kann dadurch stark schwanken. Während einige nur ...
Antwort lesen »Wir empfehlen in diesem Fall, einen Sachverständigen hinzuzuziehen. Der Experte prüft die Ausführung und stellt fest, ob ein Mangel ...
Antwort lesen »Ist die Kommune Fördergeber, darf sie mit dem Programm nach eigenem Ermessen verfahren. Entscheidend ist die jeweilige Richtlinie. Beachten ...
Antwort lesen »Wenn die Styropordämmung fest und tragfähig ist, lässt sich die bestehende Fassadendämmung mit Steinwolle aufdoppeln. Durch die ...
Antwort lesen »Das hängt vom Gebäude ab. Kann die Wärmepumpe dieses allein effizient mit Wärme versorgen, benötigen Sie den alten Gaskessel nicht mehr. ...
Antwort lesen »Für die Anmeldung können Sie sich an Ihren Netzbetreiber wenden. Welcher das ist, erfahren Sie auf der Seite VNBdigital. Den Nachweis über ...
Antwort lesen »Sie benötigen hier eine Bestätigung von Ihrem Fachunternehmen bzw. vom Energieeffizienz-Experten sowie eine Rechnung bzw. einen ...
Antwort lesen »Die 70 Prozent beziehen sich auf das gesamte Projekt. Bei einem Zweifamilienhaus, von dem Sie beide Wohneinheiten selbst bewohnen, können ...
Antwort lesen »Förderbar sind hier alle Arbeiten, die direkt mit der Maßnahme verbunden sind. Das gilt für den Durchbruch, den Sturz sowie notwendige ...
Antwort lesen »Hier ist kein Energieberater erforderlich. Um Fördermittel für die neue Wärmepumpe beantragen zu können, benötigen Sie aber einen ...
Antwort lesen »PV-Module halten in der Regel 25 bis 30 Jahre oder länger. Sie verlieren mit der Zeit aber an Effizienz. Ob sich ein Austausch lohnt, hängt ...
Antwort lesen »Laut TFAQ Punkt 1.03 können Sie die Bauteile auch bei einer Erweiterung fördern lassen, wenn Sie keine Neubauförderung in Anspruch nehmen. ...
Antwort lesen »Das hängt von der Regelung der Anlage und dem Anschluss der Photovoltaik ab. Grundsätzlich ist es möglich, die Heizung auch am Tage mit ...
Antwort lesen »In dem Fall können Sie eine Basisförderung in Höhe von 30 Prozent beantragen. Hinzu kommen folgende Boni: Effizienzbonus in Höhe von 5 ...
Antwort lesen »Sie können die Ölheizung weiter betreiben. Die Entsorgung ist nur dann Pflicht, wenn Sie auch den Geschwindigkeitsbonus in Anspruch nehmen ...
Antwort lesen »Bei einem Gebäude mit zwei Wohneinheiten können Sie 45.000 Euro an Kosten geltend machen. Für den Geschwindigkeitsbonus sind die ...
Antwort lesen »Das ist möglich. Es gibt allerdings weitere Ausnahmen, die den Nachweis unter Umständen überflüssig machen. So gilt nach Anlage 7 Punkt 5 ...
Antwort lesen »Nach § 48 GEG gelten die Vorgaben nur für Außenbauteile, die an beheizte oder gekühlte Bereiche grenzen. So heißt es: "Soweit bei beheizten ...
Antwort lesen »Eine pauschale Angabe zum Bivalenzpunkt ist leider nicht möglich. Das hängt immer vom Gebäude und von der Wärmepumpe ab. Üblich sind Werte ...
Antwort lesen »Geht es um die Bestätigung nach dem Einbau der Wärmepumpe, müssen Sie eine Bestätigung nach Durchführung (BnD) erstellen. Möglich ist das ...
Antwort lesen »Wenn die Kommune ein Wärmenetz errichtet, können Sie Fördermittel für den Anschluss an dieses über die KfW beantragen. Die Höhe der ...
Antwort lesen »Eine Änderung des Antrags ist in der Regel nicht mehr möglich. Stornieren Sie diesen und stellen Sie ihn direkt erneut, kommt es bei ...
Antwort lesen »Ja, das ist möglich. Im Merkblatt zum KfW-Wohneigentumsprogramm Jung kauft Alt (308) heißt es dazu: "Für die in diesem Produkt geforderte ...
Antwort lesen »Nein, für die Elektroheizung bekommen Sie keine Förderung. Ist/wird das Gebäude nicht mit einem sehr guten Wärmeschutz ausgestattet, kann ...
Antwort lesen »Nach Rücksprache mit der KfW ist für den Förderantrag die Anzahl der Wohneinheiten maßgeblich, die nach Abschluss des Vorhabens für die ...
Antwort lesen »Installieren Sie eine weitere Wärmepumpe als Ergänzung zur bestehenden und haben Sie noch förderbare Kosten übrig, können Sie für die neue ...
Antwort lesen »Eine Förderung ist hier nur möglich, wenn auch ein Fördertatbestand besteht. Dazu gibt es verschiedene Möglichkeiten. Zum einen können Sie ...
Antwort lesen »Nach FAQ zur BEG-Förderung dürfen Sie auf eigenes finanzielles Risiko bereits vor dem Erhalt der Förderzusage mit dem Vorhaben beginnen. In ...
Antwort lesen »Bei der BAFA kommt es immer auf das Antragsjahr an. Pro Kalenderjahr und Wohneinheit können Sie Kosten in Höhe von 30.000 Euro geltend ...
Antwort lesen »Sie können hier die Basisförderung sowie den Wärmepumpenbonus für das gesamte Haus beantragen (Kosten: max. 30.000 + 15.000 Euro). Bei ...
Antwort lesen »Finden Sie Energieberater, Handwerker und Sachverständige vor Ort