Eine alte Scheune, ein Stall, ein Geräteschuppen, eine Lagerhalle, eine alte Fabrik - sie alle können mit einer Sanierung zu einem Wohngebäude werden. Doch oft ist die Sanierung solcher leerstehenden Gebäude aufwendig und teuer. KfW und BAFA greifen Eigentümer:innen deshalb beim Umbau mit einer Finanzierung unter die Arme.
Was ist eigentlich eine Umnutzung oder Umwidmung?
Wird ein Gebäude anders genutzt, als ursprünglich vorgesehen, spricht man von einer Umnutzung. So können bestehende Gebäude nachhaltig genutzt werden, wenn sie in ihrer ursprünglichen Funktion nicht mehr gebraucht werden. Gleichzeitig bleibt das architektonische Gesicht bestimmter Stadtteile oder Regionen dennoch erhalten, auch wenn die Gebäude dann anders genutzt werden. Oft wird der Begriff Umnutzung gleichbedeutend mit Umwidmung genutzt. Streng genommmen bedeutet Umwidmung aber eine rechtliche Änderung bei der Nutzung eines Grundstücks oder Gebäudes.
Diese Möglichkeiten der Förderung gibt es bei einer Umnutzung / Umwidmung
1. BAFA- und KfW-Zuschüsse für Einzelmaßnahmen
Einzelmaßnahmen wie Dämmmung, Fenstertausch und neue Heizung sind im Rahmen einer Umwidmung von beheizten Nichtwohnflächen zu Wohnflächen förderfähig. Für Einzelmaßnahmen sind zwischen 15 - 20 Prozent (BAFA - Gebäudehülle und Anlagentechnik) und 70 Prozent Zuschuss (KfW - neue Heizung) möglich.
--> Wichtig zu wissen: Die Förderung für Einzelmaßnahmen gibt es nur, wenn die neue Wohnfläche mit der bisherigen verbunden ist. Entsteht neuer Wohnraum unabhängig von bestehendem Wohnraum (d.h. nur in Bürogebäude, Gewerbegebäude, Fabrik etc.), dann gilt die Umnutzung als Neubau und wird auch nur so gefördert. Ausnahme ist die Sanierung unter Denkmalschutz.
Darüber hinaus kommt zusätzlich auch die KfW-Förderung im Programm Altersgerecht Umbauen (159 Kredit, Barrierereduzierung 455-B Zuschuss)
für den Umbau in Frage, zum Beispiel für den Einbau eines barrierefreien Bades.
2. KfW-Kredit für die Umnutzung / Umwidmung beheizter Nicht-Wohngebäude - Sanierung zum Effizienzhaus
Ist die Umnutzung / Umwidmung einer Immobilie geplant, die vorher schon beheizt war (wie zum Beispiel ein Büro- oder Gewerbegebäude) oder wird eine bestehende Wohneinheit erweitert, können Eigentümer:innen dazu einen Sanierungskredit der KfW nutzen. Dieser wird im Programm "Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) - Wohngebäude, Kredit 261" beantragt, wenn eine Komplettsanierung zum Effizienzhaus geplant ist. Die mögliche Höhe der (Tilgungs)Zuschüsse finden Sie hier, maximal 45 Prozent Förderung sind möglich. Die Höhe der Förderung ergibt sich aus einer Kombination von Zinsvergünstigung und Tilgungszuschuss.
3. KfW-Kredit für die Umnutzung / Umwidmung unbeheizter Nicht-Wohngebäude
Wird
ein unbeheiztes Nichtwohngebäude (z.B. Lagerhalle, Stall, Scheune) zu
Wohnraum umgebaut, wird diese Umnutzung gefördert wie ein Neubau.
Eigentümer können dann einen günstigen Förderkredit in den
Neubau-Programmen "Klimafreundlicher Neubau (297)" oder "Wohneigentum
für Familien (300)" beantragen
Allerdings müssen für diese Förderung hohe Anforderungen an Energieeffizienz und Nachhaltigkeit erfüllt werden! Grundlage der Förderprogramme ist das Effizienzhaus 40, das zusätzlich auch die Anforderungen des "Qualitätssiegels Nachhaltiges Gebäude Plus" erfüllen muss.
Sofern der Strom nicht durch das öffentliche Netz durchgeleitet wird, sollte das im Einklang mit dem EEG möglich sein. Es handelt sich dann ...
Antwort lesen »Hier ist die Effizienzklasse aus dem EU-Energielabel einzutragen. Diese finden Sie in den Produktunterlagen oder Werbeanzeigen zum ...
Antwort lesen »In diesem Fall muss Ihr Sohn die Förderung der Heizung beantragen. Denn diese gibt es seit 2024 nur noch für Eigentümer des Gebäudes. Er ...
Antwort lesen »Aktuell gibt es hier eine Frist von 10 Jahren. In der vorangegangen BAFA-Förderung waren es 7 Jahre. Sie müssen also keine Förderung ...
Antwort lesen »Geht es um die Förderung der Dachsanierung, benötigen Sie hier die Unterstützung von einem Energieberater aus Ihrer Region. Dieser erstellt ...
Antwort lesen »Ohne das Gebäude und den Schaden zu kennen, ist eine Aussage aus der Ferne leider nicht möglich. Wir empfehlen daher, das Objekt von einem ...
Antwort lesen »Wenn Sie nicht selbst im Haus gemeldet sind, können Sie die Heizungsförderung der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) in Anspruch ...
Antwort lesen »Die Kombination verbindet die guten Wärmeschutz-Eigenschaften der Mineralwolle mit den guten Hitzeschutz-Eigenschaften der Holzfaserdämmung ...
Antwort lesen »In Punkt 8.4.2 der aktuellen BEG-EM-Richtlinie heißt es dazu: "Ist eine energetische Sanierungsmaßnahme Bestandteil eines im Förderprogramm ...
Antwort lesen »Einmalig ist hier mit Kosten von rund 200 Euro zu rechnen. Fallen weitere Arbeiten an (neuer Zählerschrank etc.), können individuell auch ...
Antwort lesen »Die Austauschpflicht für alte Öl- und Gasheizkessel betrifft 30 Jahre alte Heizungen, die noch nicht auf Niedertemperatur- oder ...
Antwort lesen »Ja, das ist leider so. Sobald mehrere Wohneinheiten in einem Haus vorhanden sind, handelt es sich um ein Mehrfamilienhaus, und das Programm ...
Antwort lesen »Durch das Mauerwerk und die außenseitige Dämmung ist Kondensation in diesem Bereich unwahrscheinlich, wodurch eine Verkleidung mit OSB ...
Antwort lesen »Seit 2024 bekommen Sie pauschal 150 bis 190 Euro pro Jahr von Ihrem Stromversorger erstattet, wenn es sich um eine steuerbare Wärmepumpe im ...
Antwort lesen »Nein. Eine Pflicht zur Dämmung besteht nur dann, wenn Sie auch Maßnahmen an mind. 10 Prozent der entsprechenden Bauteile ausführen. ...
Antwort lesen »Durch die Fassadendämmung von außen steigt die Temperatur in der Wand. Das hat zur Folge, dass eventuell eingedrungene Feuchtigkeit nicht ...
Antwort lesen »Grundsätzlich ist es möglich, eine PV-Anlage mit einer Nachtspeicherheizung zu verbinden. Sie können die Ladesteuerung dabei so umbauen ...
Antwort lesen »Geht es um ein Gebäude mit einer Wohneinheit, können Sie 30.000 Euro an Kosten bei der Förderung ansetzen. Für diese bekommen Sie 30 ...
Antwort lesen »Uns sind keine Förderprogramme bekannt, die für einen zusätzlichen Stromzähler infrage kommen. Geht es um die Installation einer ...
Antwort lesen »Dämmen Sie die Wand aufseiten des Schuppens, sollte das möglich sein. Da der Wohnraum in aller Regel wärmer ist, kommt es bei dem ...
Antwort lesen »Den Geschwindigkeitsbonus bekommen Sie nur dann, wenn Sie die versorgten Wohneinheiten oder Flächen nach der Sanierung nicht mehr mit ...
Antwort lesen »Die aktuelle BEG-EM-Richtlinie, die der Förderung der Fenster zugrunde liegt, gilt bis zum 31. Dezember 2030. So lange ist das ...
Antwort lesen »Auch wenn Sie die Ölheizung weiter betreiben, bekommen Sie eine Förderung für die Wärmepumpe. Allein den Klimageschwindigkeitsbonus können ...
Antwort lesen »Die Bestätigung zum Antrag sollte von einem Energie-Effizienz-Experten oder einem Fachhandwerker ausgestellt werden. Fachunternehmer sind ...
Antwort lesen »Grundsätzlich stellt das kein Problem dar, da sich der U-Wert nicht wesentlich unterscheidet. Wichtig ist aber die Abdichtung. Ist diese ...
Antwort lesen »Uns ist kein amtlicher Vordruck bekannt. Wichtig ist aber, dass der Fachhandwerker die Maßnahme kurz beschreibt und bestätigt, dass die ...
Antwort lesen »In einem Neubau ist die Elektroheizung nur zulässig, wenn der Wärmeschutz die GEG-Anforderungen um 45 Prozent unterschreitet. Durch den ...
Antwort lesen »Der Staat fördert die Dacherneuerung nur dann, wenn Sie damit einen U-Wert von 0,14 W/m²K erreichen. Das setzt eine entsprechende Dämmung ...
Antwort lesen »Die Förderung von Bodentreppen ist allein leider nicht möglich. Voraussetzung ist immer die Förderung einer Geschossdecke. Die Kosten der ...
Antwort lesen »Als Eigentümer können die Kinder Fördermittel für die neue Wärmepumpe beantragen. Das können Sie in diesem Fall aber auch für drei ...
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