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01.12.2023
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Eine Scheune als Wohnhaus - Förderung für die Umnutzung

Zuschuss oder Kredit für die Umwidmung von Nicht-Wohngebäuden

Im ländlichen Raum kurbeln sie die Fantasie von Familien auf Eigenheim-Suche an: Ungenutzte Scheunen und landwirtschaftliche Gebäude, oft auf großzügigem Grundstück oder in unmittelbarer Nähe des Elternhauses. Eine Scheune als Wohnhaus - wäre das nicht toll? Oder doch besser die Gewerbebrache in der Stadt? Doch bis solche Gebäude bewohnbar sind, ist viel Arbeit und Geld nötig. Mit der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) erhalten Eigentümer Unterstützung von KfW und BAFA.

Baugerüst an Schuppen / Scheune
Ein prüfender Blick: Können Schuppen oder Scheue zu gemütlichem Wohnraum werden? Die KfW unterstützt Eigentümer:innen beim Umbau mit Förderkrediten und ZuschüssenFoto: energie-fachberater.de

Förderung für die Umnutzung / Umwidmung unbeheizter Nicht-Wohngebäude: Günstiger Kredit mit Tilgungszuschuss
Eine alte Scheune, ein Stall, ein Geräteschuppen, eine Lagerhalle - sie alle können mit einer Sanierung zu einem Wohngebäude werden. Doch oft ist die Sanierung solcher leerstehenden Gebäude aufwendig und teuer. Die KfW greift Eigentümer:innen deshalb beim Umbau mit einer Finanzierung unter die Arme: Eigentümer können einen günstigen Förderkredit in den Neubau-Programmen "Klimafreundlicher Neubau (297)" oder "Wohneigentum für Familien (300)" beantragen

Die neu entstehende Wohneinheit wird wie ein Neubau gefördert, deshalb müssen hohe Anforderungen an Energieeffizienz und Nachhaltigkeit erfüllt werden.

Förderung für die Umnutzung / Umwidmung beheizter Nicht-Wohngebäude: Zuschuss oder Förderkredit
Ist die Umnutzung / Umwidmung einer Immobilie geplant, die vorher schon beheizt war (wie zum Beispiel ein Büro- oder Gewerbegebäude) oder wird eine bestehende Wohneinheit erweitert, können Eigentümer:innen dazu einen Sanierungskredit oder -zuschuss nutzen. Dieser wird im Programm "Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) - Wohngebäude, Kredit 261" beantragt, wenn eine Komplettsanierung zum Effizienzhaus geplant ist. Die mögliche Höhe der (Tilgungs)Zuschüsse finden Sie hier, maximal 40 Prozent Förderung sind möglich.

Alternativ kann die Sanierungförderung für Einzelmaßnahmen genutzt werden. Zuschüsse für einzelne Sanierungsmaßnahmen vergibt das BAFA. Ab 2024 sind Zuschüsse für den Heizungstausch und Förderkredite für Einzelmaßnahmen auch bei der KfW erhältlich. Je nach Maßnahme sind bei beiden Varianten zwischen 15 und 70 Prozent Förderung möglich.

Darüber hinaus kommt zusätzlich auch die KfW-Förderung im Programm Altersgerecht Umbauen (159 Kredit, Barrierereduzierung 455-B Zuschuss) für den Umbau in Frage, zum Beispiel für den Einbau eines barrierefreien Bades.

Was kosten meine geplanten Sanierungsmaßnahmen? Hier können Sie kostenfrei und unverbindlich Vergleichsangebote einholen.

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Quelle: energie-fachberater.de
 
 

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