Eine alte Scheune, ein Stall, ein Geräteschuppen, eine Lagerhalle, eine alte Fabrik, ein Bürogebäude - sie alle können mit einer Sanierung zu einem Wohngebäude werden. Doch oft ist die Sanierung leerstehender Gebäude aufwendig und teuer. KfW und BAFA greifen Eigentümer:innen deshalb beim Umbau mit Zuschüssen und Förderkrediten unter die Arme.
Was ist eigentlich eine Umnutzung oder Umwidmung?
Wird ein Gebäude anders genutzt, als ursprünglich vorgesehen, spricht man von einer Umnutzung. So können bestehende Gebäude nachhaltig genutzt werden, wenn sie in ihrer ursprünglichen Funktion nicht mehr gebraucht werden. Gleichzeitig bleibt das architektonische Gesicht bestimmter Stadtteile oder Regionen dennoch erhalten, auch wenn die Gebäude dann anders genutzt werden. Oft wird der Begriff Umnutzung gleichbedeutend mit Umwidmung genutzt. Streng genommmen bedeutet Umwidmung aber eine rechtliche Änderung bei der Nutzung eines Grundstücks oder Gebäudes.
Diese Möglichkeiten der Förderung gibt es bei einer Umnutzung / Umwidmung
1. KfW-Programm "Gewerbe zu Wohnen" (266)
Gefördert wird im Förderprogramm "Gewerbe zu Wohnen (GzW)" der Umbau von nicht zu Wohnzwecken genutzten beheizten Gebäuden oder nicht zu Wohnzwecken genutzten beheizten Teilen von Gebäuden zu Wohnraum. Durch den Umbau muss mindestens eine neue Wohneinheit entstehen. Zuschüss von bis zu 30.000 Euro je Wohneinheit sind möglich für Arbeiten wie zum Beispiel Instandsetzung, Anpassung der Baukonstruktion an die geplante Wohnnutzung, Grundrissänderungen und Innenausbau. Voraussetzung für die Förderung ist die Sanierung zum Effizienzhaus 85 Erneuerbare Energien (EH 85 EE) oder EH Denkmal EE. --> Gut zu wissen: Die Förderung kann mit der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) kombiniert werden (siehe Punkte 2 - 4)!
2. BAFA- und KfW-Zuschüsse für Einzelmaßnahmen = BEG EM / Förderkredit für Barrierefreiheit
Einzelmaßnahmen wie Dämmung, Fenstertausch und neue Heizung sind im Rahmen einer Erweiterung bestehender Wohngebäude (Anbau, Aufstockung, Dachausbau) förderfähig. Für Einzelmaßnahmen sind zwischen 15 - 20 Prozent (BAFA - Gebäudehülle und Anlagentechnik) und bis zu 80 Prozent Zuschuss (KfW - neue Heizung) möglich.
--> Wichtig zu wissen: Die Förderung für Einzelmaßnahmen gibt es nur, wenn die neue Wohnfläche mit der bisherigen verbunden ist. Entsteht eine neue Wohneinheit unabhängig von bestehendem Wohnraum (d.h. nur in einem Anbau etc.), dann gilt die Maßnahme als Neubau und wird auch nur so gefördert. Alternativ ist die Förderung als Sanierung möglich, wenn die neue Wohneinheit nicht in die Bemesseung des Förderhöchstbetrages einbezogen wird. Ausnahme ist die Sanierung unter Denkmalschutz: Hier sind in Erweiterung oder Ausbau neu entstehende Wohneinheiten auch dann als energetische Sanierung förderfähig, wenn keine zuvor bereits beheizten Flächen miteinbezogen sind.
Darüber hinaus kommt zusätzlich auch die KfW-Förderung im Programm Altersgerecht Umbauen (159 Kredit)
für den barrierefreien Umbau in Frage, zum Beispiel für den Einbau eines barrierefreien Bades.
3. KfW-Kredit für die Umnutzung / Umwidmung beheizter Nicht-Wohngebäude - Sanierung zum Effizienzhaus
Ist die Umnutzung / Umwidmung einer Immobilie geplant, die vorher schon beheizt war (wie zum Beispiel ein Büro- oder Gewerbegebäude) oder wird eine bestehende Wohneinheit erweitert, können Eigentümer:innen dazu einen Sanierungskredit der KfW nutzen. Dieser wird im Programm "Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) - Wohngebäude, Kredit 261" beantragt, wenn eine Komplettsanierung zum Effizienzhaus geplant ist. Die mögliche Höhe der Förderung ergibt sich aus einer Kombination von Zinsvergünstigung und Tilgungszuschuss. Maximal 150.000 Euro Förderkredit sind möglich.
4. KfW-Kredit für die Umnutzung / Umwidmung unbeheizter Nicht-Wohngebäude
Wird
ein unbeheiztes Nichtwohngebäude (z.B. Lagerhalle, Stall, Scheune) zu
Wohnraum umgebaut, wird diese Umnutzung gefördert wie ein Neubau.
Eigentümer können dann einen Förderkredit in den
Neubau-Programmen "Klimafreundlicher Neubau (297)" für das Effizienzhaus 55 oder 40 sowie KNN Klimafreundlicher Neubau im Niedrigpreissegment - Wohngebäude (296) nutzen.
--> Gut zu wissen: Wann eine neu entstehende Wohneinheit als Sanierung oder Neubau förderfähig ist und welche förderfähigen Kosten dabei angesetzt werden können, ist ausführlich im KfW-Infoblatt zu den förderfähigen Maßnahmen und Leistungen (ab Seite 11) aufgeführt.
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Der Zähler ist grundsätzlich mit dem Einbau der Wärmepumpe förderbar. Wichtig ist, dass Sie die Fördermittel vor Maßnahmenbeginn beantragt ...
Antwort lesen »Hier verweisen wir auf Punkt 1.12 der FAQ zur BEG‑Förderung. Darin heißt es: "Bei Maßnahmen, die in Eigenleistung erbracht werden, sind nur ...
Antwort lesen »Gebäude sind hier in aller Regel als Ganzes zu betrachten. Hält das Gebäude die Vorgaben der WSchV von 1977 noch nicht ein, gilt § 80 ...
Antwort lesen »Wenn Sie die Dachsanierung nachvollziehbar in mehrere Abschnitte aufteilen können, ist es möglich, die Förderung zweimal zu beantragen. ...
Antwort lesen »Nach Rücksprache mit der KfW muss lediglich der Wärmeerzeuger nachweislich entsorgt werden. Sie können die Entsorgung des Öltanks jedoch ...
Antwort lesen »Nach Rücksprache mit der KfW fördert diese das Vorhaben auch, wenn die Einkünfte aus Kapitalvermögen über dem Sparerfreibetrag liegen. Zu ...
Antwort lesen »Im Infoblatt zu den förderbaren Kosten sind übliche Umfeldmaßnahmen bei der Förderung der Fenster aufgeführt. Hier finden Sie unter anderem ...
Antwort lesen »Nach Rücksprache mit der KfW spielt das Alter des Grundbuchauszugs keine Rolle, sofern dieser den Zustand zum Zeitpunkt der Antragstellung ...
Antwort lesen »Die Kosten trägt der Mieter. In Zukunft ändert sich das laut GMoD. Denn dann trägt auch der Vermieter einen Teil der Kosten. Konkret geht ...
Antwort lesen »Grundsätzlich können Sie die Dämmung in beiden Fällen fördern lassen. Sinnvoll wäre es dann in der Regel, gleich das Dach zu dämmen. Die ...
Antwort lesen »In diesem Fall empfehlen wir Ihnen den Kontakt zu einem Kaminbauer oder zu einem Schornsteinfeger aus Ihrer Region. Die Experten nehmen die ...
Antwort lesen »Die Sorge ist hier berechtigt. Denn dringt Luft in die Konstruktion ein, kann sich im Spalt Feuchtigkeit ansammeln und Schäden verursachen. ...
Antwort lesen »Möchten Sie Fördermittel für die Klimaanlage beantragen, sind verschiedene Voraussetzungen zu erfüllen. Zum einen muss die Anlage den ...
Antwort lesen »Die Innendämmung ist in Bezug auf Feuchtigkeit immer kritisch, vor allem im Badezimmer. Denn hier entsteht in sehr kurzer Zeit sehr viel ...
Antwort lesen »Für das Haushaltsjahreseinkommen ist der Durchschnitt aus den zu versteuernden Einkommen des zweiten und dritten Jahres vor Antragseingang ...
Antwort lesen »Wurde das Dach nicht fachgerecht abgedichtet, kann es zu feuchtebedingten Schäden und Schimmel kommen. Auch höhere Wärmeverluste sind dann ...
Antwort lesen »Mit Verbrauchsdaten von drei aufeinanderfolgenden Abrechnungsjahren ist das grundsätzlich möglich. Das gilt auch für den Einsatz eines ...
Antwort lesen »Ja, das ist grundsätzlich möglich. Zu beachten ist allerdings, dass Ihnen das Budget an förderbaren Kosten (aktuell 28.000 für eine ...
Antwort lesen »Sie benötigen die Bestätigung eines Fachhandwerkers oder eines Energieberaters. Mit dieser erklären die Experten gegenüber der KfW, dass ...
Antwort lesen »Eine Sperrfrist greift erst dann, wenn Sie die Förderung stornieren. Haben Sie bereits Mittel beantragt und möchten Sie erneut Fördermittel ...
Antwort lesen »Wir gehen davon aus, dass das nicht möglich ist. Denn immer dann, wenn eine Maßnahme nicht durch ein Fachunternehmen durchgeführt wird, ...
Antwort lesen »Nein. Auch wenn Sie beide Wohnungen selbst bewohnen würden, bekämen Sie den Bonus immer nur für eine Wohnung. Das gilt zumindest dann, wenn ...
Antwort lesen »Wenn die Meldebescheinigung für nicht rechtmäßig erklärt wird, erfüllen Sie die Voraussetzungen zur Förderung nicht und erhalten die Mittel ...
Antwort lesen »Brauchwasser-Wärmepumpen werden selbst nicht gefördert. Fördermittel erhalten Sie für die Geräte allerdings als Umfeldmaßnahme beim Einbau ...
Antwort lesen »Ja, das ist möglich. Sie haben ein Budget förderbarer Kosten von aktuell noch 28.000 Euro. Dieses können Sie mit beliebig vielen Anträgen ...
Antwort lesen »Die Gipskartonplatten haben tatsächlich eine schützende Funktion. Nutzen Sie den nicht ausgebauten Raum regelmäßig, können Sie die Schicht ...
Antwort lesen »Wenn Sie Nießbrauch für ein Haus oder eine Wohnung haben und vertraglich geregelt alle Kosten übernehmen, können Sie Ausgaben für die ...
Antwort lesen »Geht es um den Einkommensbonus bei der Förderung der Heizung, entscheidet immer das zu versteuernde Haushaltseinkommen eines Jahres. ...
Antwort lesen »Das ist nach wie vor möglich. Ihre Kinder können die Förderung der Heizung als Eigentümer der Immobilie beantragen. Das gilt jedoch nur für ...
Antwort lesen »Die Höhe des Ergänzungskredits richtet sich nach der Summe der anrechenbaren Kosten, die Sie in der Heizungsförderung angegeben haben, und ...
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