12.06.2022
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Eine Scheune als Wohnhaus - KfW-Förderung für die Umnutzung

Zuschuss oder Kredit für die Umwidmung von Nicht-Wohngebäuden

Im ländlichen Raum kurbeln sie die Fantasie von Familien auf Eigenheim-Suche an: Ungenutzte Scheunen und landwirtschaftliche Gebäude, oft auf großzügigem Grundstück oder in unmittelbarer Nähe des Elternhauses. Eine Scheune als Wohnhaus - wäre das nicht toll? Oder doch besser die Gewerbebrache in der Stadt? Doch bis solche Gebäude bewohnbar sind, ist viel Arbeit und Geld nötig. Mit der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) erhalten Eigentümer Unterstützung - die KfW vergibt Zuschüsse und Kredite.

Baugerüst an Schuppen / Scheune
Ein prüfender Blick: Können Schuppen oder Scheue zu gemütlichem Wohnraum werden? Die KfW unterstützt Eigentümer:innen beim Umbau mit Förderkrediten und ZuschüssenFoto: Energie-Fachberater.de

Förderung für die Umnutzung / Umwidmung unbeheizter Nicht-Wohngebäude: Günstiger Kredit mit Tilgungszuschuss
Eine alte Scheune, ein Stall, ein Geräteschuppen, eine Lagerhalle - sie alle können mit einer Sanierung zu einem Wohngebäude werden. Doch oft ist die Sanierung solcher leerstehenden Gebäude aufwendig und teuer. Die KfW greift Eigentümer:innen deshalb beim Umbau mit einer Finanzierung unter die Arme: Im Programm "Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) - Wohngebäude, Kredit 261" kann eine Förderung für eine sogenannte Umnutzung oder Umwidmung beantragt werden.

Die neu entstehende Wohneinheit wird wie ein Neubau gefördert. Da die Neubau-Förderung allerdings seit Frühjahr 2022 stark eingeschränkt ist, kann ein Förderkredit bis Ende 2022 nur für ein Effizienzhaus 40 NH-Klasse* beantragt werden. Ab 2023 soll die Neubau-Förderung neu gestaltet und nur noch für klimafreundliche Neubauten vergeben werden.

Diese Förderung steht bis Ende 2022 zur Verfügung:

  • Effizienzhaus 40 NH-Klasse** --> 12,5 % von maximal 150.000 Euro Kreditbetrag / geförderte Kosten --> maximal 18.750 Euro Tilgungszuschuss

*NH-Klasse = Nachhaltigkeitsklasse --> Die Anforderungen für ein Nachhaltigkeitssiegel werden erfüllt.

Förderung für die Umnutzung / Umwidmung beheizter Nicht-Wohngebäude: Zuschuss oder Förderkredit
Ist die Umnutzung / Umwidmung einer Immobilie geplant, die vorher schon beheizt war (wie zum Beispiel ein Büro- oder Gewerbegebäude) oder wird eine bestehende Wohneinheit erweitert, können Eigentümer:innen dazu einen Sanierungskredit oder -zuschuss nutzen. Dieser wird in den Programmen Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) - Wohngebäude, Zuschuss 461" und "Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) - Wohngebäude, Kredit 261" beantragt, wenn eine Komplettsanierung zum Effizienzhaus geplant ist. Die mögliche Höhe der (Tilgungs)Zuschüsse finden Sie hier, maximal sind 75.000 Euro (Tilgungs)Zuschuss möglich.

Alternativ kann die Sanierungförderung für Einzelmaßnahmen genutzt werden. Zuschüsse für einzelne Sanierungsmaßnahmen vergibt das BAFA, Förderkredite mit Tilgungszuschuss die KfW im Programm "Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) - Wohngebäude Kredit Einzelmaßnahmen, 262". Je nach Maßnahme sind bei beiden Varianten zwischen 20 und 55 Prozent (Tilgungs)Zuschuss möglich.

Darüber hinaus kommt zusätzlich auch die KfW-Förderung im Programm Altersgerecht Umbauen (159 Kredit, Barrierereduzierung 455-B Zuschuss) für den Umbau in Frage, zum Beispiel für den Einbau eines barrierefreien Bades.

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Quelle: energie-fachberater.de / KfW
 
 

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