Was ist der Unterschied zwischen KfW Ergänzungskredit 358 und 359?
Wichtig: In beiden Programmvarianten ist eine KfW-Zuschusszusage und/oder ein BAFA-Zuwendungsbescheid für Einzelmaßnahmen Voraussetzung für den Ergänzungskredit.
Welche Vorteile bringt der Ergänzungskredit Plus?
Der Ergänzungskredit Plus bringt privaten Eigentümern eine Zinsvergünstigung von bis zu 2,5 Prozent. So können sie ihre Sanierung deutlich günstiger finanzieren.
Welches Ergänzungskredit-Programm nutze ich für mein Einfamilienhaus, das ich selbst bewohne?
Wenn das Haushaltseinkommen nicht höher als 90.000 Euro jährlich ist, nutzen Eigentümer den Ergänzungskredit Plus 358.
Was gilt bei einem Einfamilienhaus mit Einliegerwohnung, wenn die neue Heizung beide Wohneinheiten versorgt?
Für alle Vorhaben, die mehr als eine Wohneinheit umfassen, kann der Ergänzungskredit 359 genutzt werden. Für jede Wohneinheit können Sie maximal 120.000 Euro förderfähige Kosten aufnehmen.
Kann ich den Ergänzungskredit direkt bei der KfW beantragen?
Nein. Den KfW-Ergänzungskredit beantragen Eigentümer über eine Bank, Sparkasse oder Versicherung.
Kann der Ergänzungskredit auch für alte Zuwendungsbescheide aus den Jahren 2021, 2022 oder 2023 genutzt werden?
Nein. Es gelten nur Zusagen der KfW und Zuwendungsbescheide des BAFA, die nach den seit 1. Januar 2024 geltenden neuen Förderbedingungen der BEG EM erteilt wurden (Antragstellung ab 2024).
Wie kann ich 120.000 Euro Ergänzungskredit beantragen, wenn ich nur Zuschusszusagen in Höhe von 90.000 Euro vorliegen habe?
Finanziert werden mit dem Ergänzungskredit bis zu 100 Prozent der förderfähigen Kosten. Die genaue Kredithöhe ergibt sich aus der/den vorliegenden Zuschusszusage/n. Kosten, die über diese Zusagen hinaus gehen, können mit dem Ergänzungskredit nicht finanziert werden. Bei mehreren, auch zeitlich getrennten Zuschusszusagen können mehrere Anträge für einen Ergänzungskredit gestellt werden, in Summe maximal 120.000 Euro pro Wohneinheit.
Kann ich den Ergänzungskredit beantragen, obwohl ich mit der Sanierung schon begonnen habe?
Nein. Der Ergänzungskredit muss vor Beginn der Bauarbeiten beantragt werden.
Wie lange habe ich Zeit, den Ergänzungskredit zu beantragen?
Nach der Zuschusszusage haben Eigentümer 12 Monate Zeit, den Ergänzungskredit zu beantragen.
Wie lange ist die Laufzeit des Ergänzungskredits?
Die Laufzeit beträgt 4 bis 35 Jahre.
Wann muss der Ergänzungskredit zurückgezahlt werden?
Das kommt darauf an, welche Form der Finanzierung gewählt wurde:
Kann ich den Ergänzungskredit auch vorzeitig zurückzahlen?
Ja, die vorzeitige Rückzahlung des ausstehenden Kreditbetrages ist während der ersten Zinsbindungsfrist jederzeit (und auch ohne Zahlung einer Vorfälligkeitsentschädigung) sowie auch in Teilbeträgen möglich.
Wo finde ich die aktuellen Zins-Konditionen für Ergänzungskredite?
Die aktuellen Konditionen finden Eigentümer immer auf der Programmseite für den Ergänzungskredit bei der KfW.
Kann ich den Ergänzungskredit auch beantragen, wenn ich noch gar keinen Förderantrag für die Heizung bei der KfW stellen kann?
Ja, das ist in der Übergangszeit bei der KfW-Heizungsförderung möglich, allerdings auch erst, wenn die Förderzusage von der KfW für den Zuschuss vorliegt. Bei einem Vorhabensbeginn bis zum 31. August 2024 kann der Antrag bis zum 30. November 2024 nachgeholt werden. Die Bauarbeiten dürfen in der Übergangszeit zum Zeitpunkt der Antragstellung auch bereits abgeschlossen sein.
Kann der Ergänzungskredit mit dem Steuerbonus kombiniert werden?
Nein, das ist nicht möglich. Es ist entweder eine Förderung mit Zuschuss/Ergänzungskredit möglich oder der Steuerbonus. Eine Kombination ist für die gleichen Maßnahmen ausgeschlossen.
Kann der Ergänzungskredit auch das KfW-Programm 261 für die Effizienzhaussanierung ergänzen?
Prinzipiell ist das möglich, gilt aber nur für zusätzliche Einzelmaßnahmen, die über KfW oder BAFA separat gefördert werden (Antrag ab 2024) und für die eine Zuschusszusage bzw. ein Zuwendungsbescheid bereits vorliegt. Alle Maßnahmen aber, die in den förderfähigen Kosten des KfW-Programms 261 berücksichtigt werden, können nicht über den Ergänzungskredit beantragt werden (keine Doppelförderung möglich).
Die Entscheidung obliegt dem Energie-Effizienz-Experten. Sie hängt unter anderem von folgenden Faktoren bzw. Eigenschaften ab: die ...
Antwort lesen »Relevant ist das Alter der Heizung zum Zeitpunkt der Antragstellung. Nach Rücksprache mit der KfW müssen Sie das Datum auf den Tag genau ...
Antwort lesen »Die Erstellung der nötigen Nachweise ist förderbar. Dabei gilt laut Infoblatt zu förderbaren Maßnahmen Folgendes: "Für den Heizungstausch ...
Antwort lesen »Hier gibt es keine Gesetze. Eine Erneuerung ist zu empfehlen, wenn die Leitungen nicht mehr zum System passen und zum Beispiel zu groß ...
Antwort lesen »Wir gehen davon aus, dass Geräte mit der Nummer 2NV7 und dem Zusatz 031 bis 1976 gefertigt wurden. Sie können daher vermutlich Asbest ...
Antwort lesen »Wenn es sich nach baurechtlicher Einordnung um ein Wohngebäude mit Heizung und/oder Kühlung handelt, ist ein Energieausweis erforderlich. ...
Antwort lesen »Relevant ist hier § 35 der Thüringer Bauordnung. Dieser fordert grundsätzlich einen Abstand von 1,25 Metern zwischen PV-Modulen und ...
Antwort lesen »Die Förderregelungen sind tatsächlich nicht einfach zu durchblicken. Konkret bedeutet das aber: Sie dürfen Steuerbonus und BEG-Förderung ...
Antwort lesen »Nein, das ist nicht möglich. Eine direkte Kombination beider Förderangebote ist untersagt. Nachlesen können Sie das in der ...
Antwort lesen »Relevant sind alle zum Zeitpunkt der Antragstellung in einer Wohneinheit mit Haupt- oder alleinigem Wohnsitz gemeldeten volljährigen ...
Antwort lesen »Das ist in aller Regel nicht möglich. Sie können die Abgase des Kamins aber über den Zug im Schornstein und die Abgase der Gasheizung über ...
Antwort lesen »Grundsätzlich verlangt das GEG von neuen Fenstern einen Uw-Wert von 1,3 W/m²K oder besser. Davon können Sie abweichen, wenn Sie weniger als ...
Antwort lesen »Grundsätzlich gilt bei der Förderung immer der Zustand zum Zeitpunkt der Antragstellung. Sind Sie da zu dritt oder viert Eigentümer, können ...
Antwort lesen »Eine derartige Pflicht gibt es im GEG nicht. Haben Sie einen von oben frei zugänglichen unbeheizten Dachboden ohne entsprechende Dämmung, ...
Antwort lesen »Hierbei gibt es keine Probleme. Sie können die BAFA-Förderung zur Förderung der Dachdämmung am Gebäude nutzen, die KfW-Förderung für die ...
Antwort lesen »Die Anforderungen sind in § 71 h des Gebäudeenergiegesetzes geregelt und hängen von der Betriebsweise ab. Konkret gilt dabei Folgendes: Die ...
Antwort lesen »Hier sollten Sie keine Probleme bekommen. Wichtig ist, dass Sie die geförderte Klimaanlage weiter betreiben, denn hier gibt es einen ...
Antwort lesen »Antragsberechtigt sind alle Investoren (zum Beispiel Hauseigentümer beziehungsweise Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG), Contractoren, ...
Antwort lesen »Entscheidend ist der Zeitpunkt der Inbetriebnahme, den Sie auf den Tag genau nachweisen müssen. Möglich ist das zum Beispiel mit einem ...
Antwort lesen »Grundsätzlich sollte der Energieberater das Objekt kennen, um die entsprechenden Nachweise erstellen zu können. In Einzelfällen kann unter ...
Antwort lesen »Den iSFP können Sie aller Voraussicht nach für Einzelmaßnahmen ausstellen, da es im Falle der BEG-WG-Förderung keinen Bonus gibt. Eine ...
Antwort lesen »Sie können Fördermittel für die neue Wärmepumpe beantragen. Den Klima-Geschwindigkeitsbonus bekommen Sie aber nicht. Denn den gibt es nur ...
Antwort lesen »Ob Sie die Leitungen austauschen sollten, hängt vom aktuellen Zustand ab. Sind die Rohre dicht, ausreichend groß dimensioniert und bestehen ...
Antwort lesen »Wir empfehlen den Einbau, denn auch bei geschlossenen Systemen kann es vorkommen, dass Luft eintritt oder durch Temperatur- und ...
Antwort lesen »Wichtig für die Förderung ist, dass alle Energieverbräuche sowie alle erzeugten Wärmemengen eines förderfähigen Wärmeerzeugers ...
Antwort lesen »Bei engen Bebauungen, insbesondere bei Reihenhäusern, kann der Lärmschutz bei Wärmepumpen eine Herausforderung darstellen. Möglich ist es, ...
Antwort lesen »Erfüllen Sie alle technischen Voraussetzungen, bekommen den Klimageschwindigkeitsbonus alle, die ihre Wohnung im Haus selbst nutzen. Die ...
Antwort lesen »Wichtig ist, dass die Anlage sich nicht negativ auf das Umfeld auswirkt. Das setzt voraus, dass der Schornstein eine gewisse Höhe aufweisen ...
Antwort lesen »Sie bekommen die Förderung auch, wenn der Dachraum aktuell nicht ausgebaut ist. Allerdings bringt es kaum Vorteile, Dachboden und Dach zu ...
Antwort lesen »Nein, es genügt je ein Vertrag mit aufschiebender oder auflösender Bedingung pro Antrag. Der Liefer- oder Leistungsvertrag sollte dabei vom ...
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