Was ist der Unterschied zwischen KfW Ergänzungskredit 358 und 359?
Wichtig: In beiden Programmvarianten ist eine KfW-Zuschusszusage und/oder ein BAFA-Zuwendungsbescheid für Einzelmaßnahmen Voraussetzung für den Ergänzungskredit.
Welche Vorteile bringt der Ergänzungskredit Plus?
Der Ergänzungskredit Plus bringt privaten Eigentümern eine Zinsvergünstigung von bis zu 2,5 Prozent. So können sie ihre Sanierung deutlich günstiger finanzieren.
Welches Ergänzungskredit-Programm nutze ich für mein Einfamilienhaus, das ich selbst bewohne?
Wenn das Haushaltseinkommen nicht höher als 90.000 Euro jährlich ist, nutzen Eigentümer den Ergänzungskredit Plus 358.
Was gilt bei einem Einfamilienhaus mit Einliegerwohnung, wenn die neue Heizung beide Wohneinheiten versorgt?
Für alle Vorhaben, die mehr als eine Wohneinheit umfassen, kann der Ergänzungskredit 359 genutzt werden. Für jede Wohneinheit können Sie maximal 120.000 Euro förderfähige Kosten aufnehmen.
Kann ich den Ergänzungskredit direkt bei der KfW beantragen?
Nein. Den KfW-Ergänzungskredit beantragen Eigentümer über eine Bank, Sparkasse oder Versicherung.
Hier können Sie gleich online eine Kreditanfrage für den KfW-Ergänzungskredit 358 stellen!
Kann der Ergänzungskredit auch für alte Zuwendungsbescheide aus den Jahren 2021, 2022 oder 2023 genutzt werden?
Nein. Es gelten nur Zusagen der KfW und Zuwendungsbescheide des BAFA, die nach den seit 1. Januar 2024 geltenden neuen Förderbedingungen der BEG EM erteilt wurden (Antragstellung ab 2024).
Wie kann ich 120.000 Euro Ergänzungskredit beantragen, wenn ich nur Zuschusszusagen in Höhe von 90.000 Euro vorliegen habe?
Finanziert werden mit dem Ergänzungskredit bis zu 100 Prozent der förderfähigen Kosten. Die genaue Kredithöhe ergibt sich aus der/den vorliegenden Zuschusszusage/n. Kosten, die über diese Zusagen hinaus gehen, können mit dem Ergänzungskredit nicht finanziert werden. Bei mehreren, auch zeitlich getrennten Zuschusszusagen können mehrere Anträge für einen Ergänzungskredit gestellt werden, in Summe maximal 120.000 Euro pro Wohneinheit.
Kann ich den Ergänzungskredit beantragen, obwohl ich mit der Sanierung schon begonnen habe?
Nein. Der Ergänzungskredit muss vor Beginn der Bauarbeiten beantragt werden.
Wie lange habe ich Zeit, den Ergänzungskredit zu beantragen?
Nach der Zuschusszusage haben Eigentümer 12 Monate Zeit, den Ergänzungskredit zu beantragen.
Wie lange ist die Laufzeit des Ergänzungskredits?
Die Laufzeit beträgt 4 bis 35 Jahre.
Wann muss der Ergänzungskredit zurückgezahlt werden?
Das kommt darauf an, welche Form der Finanzierung gewählt wurde:
Kann ich den Ergänzungskredit auch vorzeitig zurückzahlen?
Ja, die vorzeitige Rückzahlung des ausstehenden Kreditbetrages ist während der ersten Zinsbindungsfrist jederzeit (und auch ohne Zahlung einer Vorfälligkeitsentschädigung) sowie auch in Teilbeträgen möglich.
Wo finde ich die aktuellen Zins-Konditionen für Ergänzungskredite?
Die aktuellen Konditionen finden Eigentümer immer auf der Programmseite für den Ergänzungskredit bei der KfW.
Kann ich den Ergänzungskredit auch beantragen, wenn ich noch gar keinen Förderantrag für die Heizung bei der KfW stellen kann?
Ja, das ist in der Übergangszeit bei der KfW-Heizungsförderung möglich, allerdings auch erst, wenn die Förderzusage von der KfW für den Zuschuss vorliegt. Bei einem Vorhabensbeginn bis zum 31. August 2024 kann der Antrag bis zum 30. November 2024 nachgeholt werden. Die Bauarbeiten dürfen in der Übergangszeit zum Zeitpunkt der Antragstellung auch bereits abgeschlossen sein.
Kann der Ergänzungskredit mit dem Steuerbonus kombiniert werden?
Nein, das ist nicht möglich. Es ist entweder eine Förderung mit Zuschuss/Ergänzungskredit möglich oder der Steuerbonus. Eine Kombination ist für die gleichen Maßnahmen ausgeschlossen.
Kann der Ergänzungskredit auch das KfW-Programm 261 für die Effizienzhaussanierung ergänzen?
Prinzipiell ist das möglich, gilt aber nur für zusätzliche Einzelmaßnahmen, die über KfW oder BAFA separat gefördert werden (Antrag ab 2024) und für die eine Zuschusszusage bzw. ein Zuwendungsbescheid bereits vorliegt. Alle Maßnahmen aber, die in den förderfähigen Kosten des KfW-Programms 261 berücksichtigt werden, können nicht über den Ergänzungskredit beantragt werden (keine Doppelförderung möglich).
Wenn eine Erfassung der Verbrauchsdaten nicht möglich ist, müssen Sie einen Bedarfsausweis ausstellen. Das ergibt sich aus Absatz 4 § 82 ...
Antwort lesen »Nein. Zur Förderung der Rollläden benötigen Sie zusätzlich die Bestätigung von einem Energieberater der Energie-Effizienz-Experten-Listen. ...
Antwort lesen »Das ist nicht korrekt. Sie können die Heizungsförderung bei der KfW und die Förderung für die Dämmung beim BAFA problemlos parallel ...
Antwort lesen »Grundsätzlich ist es möglich, die Rollladenkästen mit PIR zu dämmen. Es sind allerdings einige Punkte zu beachten. Wichtig ist dabei, dass ...
Antwort lesen »Einen Zuschuss zur Förderung der Haustür können Sie nur beantragen, wenn die neue Haustür einen U-Wert von 1,3 W/m²K oder besser erreicht. ...
Antwort lesen »Geht es um den Anschluss an ein Wärmenetz, läuft die Beantragung der Fördermittel für die Heizung wie üblich ab. Einen Energieberater ...
Antwort lesen »Nachträglich können Sie die Kosten bei der Förderung der Heizung leider nicht anheben. Ändern sich die Ausgaben, müssten Sie daher den ...
Antwort lesen »Energieberater aus Ihrer Region finden Sie in unserer Energieberater-Datenbank oder über die Energie-Effizienz-Experten-Liste des Bundes. ...
Antwort lesen »In diesem Fall empfehlen wir Ihnen die Beratung durch einen Energieberater aus Ihrer Region. Dieser prüft den Aufbau und zeigt, ob eine ...
Antwort lesen »In diesem Fall haben Sie viele wichtige Schritte bereits übernommen. Sie haben Protokoll geführt, den Geräuschpegel gemessen und die ...
Antwort lesen »Voraussetzung für den KfW-Ergänzungskredit (Programm 358) ist, dass Sie das entsprechende Wohngebäude bzw. die Wohneinheit als ...
Antwort lesen »In der BEG-Richtlinie heißt es dazu: "Für dieselben förderfähigen Ausgaben darf jeweils nur ein Antrag entweder bei der KfW oder dem BAFA ...
Antwort lesen »Der Aufbau ist wie geplant möglich. Wir gehen davon aus, dass es sich bei der alukaschierten Dämmung um eine Zwischensparrendämmung ...
Antwort lesen »Eine Förderung für die Wärmepumpe bekommen Sie, wenn Ihre Tochter diese als Eigentümerin beantragt. Lebt Ihre Tochter selbst nicht im Haus, ...
Antwort lesen »In aller Regel dokumentiert Ihr Energieberater oder Ihr Fachhandwerker die Information, dass Sie die Voraussetzung für den ...
Antwort lesen »Die Mindestsumme liegt bei 300 Euro. Nachlesen können Sie das unter Punkt 5 der BEG-EM-Richtlinie. Hier heißt es: "Das förderfähige ...
Antwort lesen »Bleiben einige der bestehenden Fenster erhalten, wirkt sich das nicht auf die Förderung aus. Denn diese bekommen Sie nur für die ...
Antwort lesen »Hier kommt es darauf an, wo Sie die Leitung verlegen. Läuft diese durch Gemeinschaftseigentum wie Treppenräume, Schächte oder Ähnliches, ...
Antwort lesen »Die Förderung der Heizungsoptimierung dürfen Sie nur dann beantragen und in Anspruch nehmen, wenn die Heizung mindestens zwei Jahre alt ...
Antwort lesen »Das hängt davon ab, welche Fördermittel Sie beantragen möchten. Zuschüsse zum Austausch der Heizung beantragen Sie online über das Portal ...
Antwort lesen »Das ist leider nicht möglich. Die KfW-Heizungsförderung können Sie leider nur als Eigentümer eines Gebäudes beantragen. Ob Sie darin wohnen ...
Antwort lesen »Jede Form hat Vor- und Nachteile. Die Bruchteilsgemeinschaft (BG) ist grundsätzlich einfacher aufgebaut. Eigentümer sind die Personen ...
Antwort lesen »Geht es um die Förderung für den behindertengerechten Badumbau, gibt es zwei Möglichkeiten. Zum einen bietet die KfW einen günstigen Kredit ...
Antwort lesen »Eine Förderung für die Dachsanierung bekommen Sie immer dann, wenn Sie das Dach im gleichen Zuge auch dämmen. Erreichen Sie dabei einen ...
Antwort lesen »Der Fall ist in den entsprechenden Richtlinien nicht eindeutig geregelt. So können Sie als Energieberater hier selbst entscheiden, ob es ...
Antwort lesen »Fördermittel für die neue Haustür bekommen Sie entweder über das BAFA (Zuschuss und Ergänzungskredit) oder über das Finanzamt ...
Antwort lesen »Grundsätzlich gibt es überregional zwei Förderangebote: Sie können den Steuerbonus für die Sanierung nutzen oder einen Zuschuss, eventuell ...
Antwort lesen »Nach § 79 Abs. 4 GEG sind Energieausweise bei Baudenkmälern nicht erforderlich. Einzige Ausnahme: Werden bei einem bestehenden Gebäude ...
Antwort lesen »Grundsätzlich sind Heizungs- und Solarthermieanlagen steuerlich absetzbar. Dazu können Sie den Steuerbonus für die Sanierung nutzen, wenn ...
Antwort lesen »Uns sind aktuell keine Informationen dazu bekannt, dass die kommunale Wärmeplanung eine Auswirkung auf die Konditionen der ...
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