Was ist der Unterschied zwischen KfW Ergänzungskredit 358 und 359?
Wichtig: In beiden Programmvarianten ist eine KfW-Zuschusszusage und/oder ein BAFA-Zuwendungsbescheid für Einzelmaßnahmen Voraussetzung für den Ergänzungskredit.
Welche Vorteile bringt der Ergänzungskredit Plus?
Der Ergänzungskredit Plus bringt privaten Eigentümern eine Zinsvergünstigung von bis zu 2,5 Prozent. So können sie ihre Sanierung deutlich günstiger finanzieren.
Welches Ergänzungskredit-Programm nutze ich für mein Einfamilienhaus, das ich selbst bewohne?
Wenn das Haushaltseinkommen nicht höher als 90.000 Euro jährlich ist, nutzen Eigentümer den Ergänzungskredit Plus 358.
Was gilt bei einem Einfamilienhaus mit Einliegerwohnung, wenn die neue Heizung beide Wohneinheiten versorgt?
Für alle Vorhaben, die mehr als eine Wohneinheit umfassen, kann der Ergänzungskredit 359 genutzt werden. Für jede Wohneinheit können Sie maximal 120.000 Euro förderfähige Kosten aufnehmen.
Kann ich den Ergänzungskredit direkt bei der KfW beantragen?
Nein. Den KfW-Ergänzungskredit beantragen Eigentümer über eine Bank, Sparkasse oder Versicherung.
Kann der Ergänzungskredit auch für alte Zuwendungsbescheide aus den Jahren 2021, 2022 oder 2023 genutzt werden?
Nein. Es gelten nur Zusagen der KfW und Zuwendungsbescheide des BAFA, die nach den seit 1. Januar 2024 geltenden neuen Förderbedingungen der BEG EM erteilt wurden (Antragstellung ab 2024).
Wie kann ich 120.000 Euro Ergänzungskredit beantragen, wenn ich nur Zuschusszusagen in Höhe von 90.000 Euro vorliegen habe?
Finanziert werden mit dem Ergänzungskredit bis zu 100 Prozent der förderfähigen Kosten. Die genaue Kredithöhe ergibt sich aus der/den vorliegenden Zuschusszusage/n. Kosten, die über diese Zusagen hinaus gehen, können mit dem Ergänzungskredit nicht finanziert werden. Bei mehreren, auch zeitlich getrennten Zuschusszusagen können mehrere Anträge für einen Ergänzungskredit gestellt werden, in Summe maximal 120.000 Euro pro Wohneinheit.
Kann ich den Ergänzungskredit beantragen, obwohl ich mit der Sanierung schon begonnen habe?
Nein. Der Ergänzungskredit muss vor Beginn der Bauarbeiten beantragt werden.
Wie lange habe ich Zeit, den Ergänzungskredit zu beantragen?
Nach der Zuschusszusage haben Eigentümer 12 Monate Zeit, den Ergänzungskredit zu beantragen.
Wie lange ist die Laufzeit des Ergänzungskredits?
Die Laufzeit beträgt 4 bis 35 Jahre.
Wann muss der Ergänzungskredit zurückgezahlt werden?
Das kommt darauf an, welche Form der Finanzierung gewählt wurde:
Kann ich den Ergänzungskredit auch vorzeitig zurückzahlen?
Ja, die vorzeitige Rückzahlung des ausstehenden Kreditbetrages ist während der ersten Zinsbindungsfrist jederzeit (und auch ohne Zahlung einer Vorfälligkeitsentschädigung) sowie auch in Teilbeträgen möglich.
Wo finde ich die aktuellen Zins-Konditionen für Ergänzungskredite?
Die aktuellen Konditionen finden Eigentümer immer auf der Programmseite für den Ergänzungskredit bei der KfW.
Kann ich den Ergänzungskredit auch beantragen, wenn ich noch gar keinen Förderantrag für die Heizung bei der KfW stellen kann?
Ja, das ist in der Übergangszeit bei der KfW-Heizungsförderung möglich, allerdings auch erst, wenn die Förderzusage von der KfW für den Zuschuss vorliegt. Bei einem Vorhabensbeginn bis zum 31. August 2024 kann der Antrag bis zum 30. November 2024 nachgeholt werden. Die Bauarbeiten dürfen in der Übergangszeit zum Zeitpunkt der Antragstellung auch bereits abgeschlossen sein.
Kann der Ergänzungskredit mit dem Steuerbonus kombiniert werden?
Nein, das ist nicht möglich. Es ist entweder eine Förderung mit Zuschuss/Ergänzungskredit möglich oder der Steuerbonus. Eine Kombination ist für die gleichen Maßnahmen ausgeschlossen.
Kann der Ergänzungskredit auch das KfW-Programm 261 für die Effizienzhaussanierung ergänzen?
Prinzipiell ist das möglich, gilt aber nur für zusätzliche Einzelmaßnahmen, die über KfW oder BAFA separat gefördert werden (Antrag ab 2024) und für die eine Zuschusszusage bzw. ein Zuwendungsbescheid bereits vorliegt. Alle Maßnahmen aber, die in den förderfähigen Kosten des KfW-Programms 261 berücksichtigt werden, können nicht über den Ergänzungskredit beantragt werden (keine Doppelförderung möglich).
Wenn Sie in Zukunft auf Fernwärme umrüsten möchten, können Sie jetzt jede Heizung einbauen. Infrage kommt unter anderem eine neue ...
Antwort lesen »Nein, das ist leider nicht möglich. Sie können eine Nieder- oder Brennwertheizung einbauen (abhängig von der vorhandenen Installation) oder ...
Antwort lesen »Grundsätzlich ist es möglich, hier eine Zwischensparrendämmung anzubringen. Variante eins wäre dabei eine hinterlüftete Konstruktion. Dabei ...
Antwort lesen »Geht es Ihnen um die Förderung, kommen hier nur Neubauanforderungen infrage. Eine Ausnahme gilt bei Gebäuden unter Denkmalschutz, wie Sie ...
Antwort lesen »Fensterfalzlüfter arbeiten in der Regel nach dem Prinzip der Querlüftung. Gibt es keine andere Lüftungsöffnung, kommt daher kein ...
Antwort lesen »Ja, hier bekommen Sie die Heizungsförderung erneut. Denn 2022 konnten Sie das Budget pro Kalenderjahr ausreizen. Erst seit 2024 sind die ...
Antwort lesen »In diesem Fall können Sie die Basis-Förderung (30 Prozent) und den Effizienzbonus (5 Prozent) für die Förderung der Wärmepumpe(n) nutzen. ...
Antwort lesen »Sie können in der aktuellen Konstellation die Grundförderung und den Effizienz-Bonus zur Förderung der Pelletheizung beantragen. Bewohnt ...
Antwort lesen »Nein, das ist leider nicht möglich. Sie können Rechnungen von ausländischen Firmen einreichen, wenn diese in deutscher Sprache ausgefertigt ...
Antwort lesen »Geht es um den Anschluss an ein Fernwärmenetz, bekommen Sie einen Zuschuss in Höhe von 30 Prozent. Diesen beantragen Sie einmal komplett ...
Antwort lesen »Es ist möglich, den Beratungsbericht bzw. den individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP) in korrigierter oder überarbeiteter Form ...
Antwort lesen »Fördertechnisch ist hier nichts zu beachten. Sie können den Heizungsbauer wie auch das Fabrikat der geförderten Heizung einfach ändern. ...
Antwort lesen »Eine Änderung des ausführenden Betriebes ist kein Problem. Sofern der neue Betrieb die Bestätigung nach Durchführung ausstellt, ist bei der ...
Antwort lesen »Hier sind keine Probleme zu befürchten. Sofern die Maßnahme den Vorgaben der BEG-EM entspricht, können Sie Fördermittel für die ...
Antwort lesen »Das ist kein Problem. Sie dürfen die Fördervorgaben übererfüllen, ohne Nachteile in Bezug auf die Förderung befürchten zu müssen. Im FAQ ...
Antwort lesen »Fördermittel gibt es hier nur für wasserführende Pelletöfen und Pelletkessel als Zentralheizung. Reine Pelletkaminöfen fördert das BEG ...
Antwort lesen »Ein Lüftungskonzept (zum Beispiel nach DIN 1946 Teil 6) ist in den beschriebenen Fällen Pflicht. Geht es um eine Förderung, fordern ...
Antwort lesen »Beantragen Sie nur die Basisförderung bzw. die Basisförderung und den Effizienzbonus, ist hier nichts weiter zu beachten. Sie können den ...
Antwort lesen »Für Biomasseheizungen wie einen Pelletkessel bekommen Sie den Klimageschwindigkeitsbonus, wenn Sie etwa eine Anlage zur Erzeugung von Strom ...
Antwort lesen »Nach Punkt 2.3 der FAQ zum BEG gilt hier die Anzahl der Wohneinheiten nach Fertigstellung der Sanierung. Konkret heißt es hier: "Die ...
Antwort lesen »Da Ihr Onkel verstorben ist, kann er grundsätzlich kein Eigentümer der Wohnung mehr sein. Wie in Ihrer Frage erwähnt, sind Sie durch den ...
Antwort lesen »Der geplante Aufbau ist nicht zu empfehlen. Denn zwischen Holzbrettern und Dampfbremse besteht in der Regel ein Hohlraum. Dieser hat zwei ...
Antwort lesen »Laut BEG ist der iSFP-Bonus möglich, wenn die Maßnahme Teil eines im Förderprogramm „Bundesförderung für Energieberatung für Wohngebäude“ ...
Antwort lesen »Den Steuerbonus für die Sanierung (§ 35c EStG) bekommen Sie nur, wenn ein Fachhandwerker die Maßnahme umsetzt. Ist das der Fall, können Sie ...
Antwort lesen »Wichtig ist, dass ein Fachbetrieb/Energieberater die fachgerechte Demontage bestätigt. Außerdem benötigen Sie einen Entsorgungsnachweis. ...
Antwort lesen »Die neue Skala gilt bisher nicht pauschal, denn bisher ist sie nur Teil einer EU-Richtlinie. Die Vorgabe muss erst in nationales Recht ...
Antwort lesen »Bietet die Gemeinde Fernwärme an, kann es unter Umständen auch Anschlusszwänge geben. Diese können entweder bei wesentlicher Änderung oder ...
Antwort lesen »Für die Heizungsförderung können Sie auch einen Einkommensbonus bekommen, sofern das zu versteuernde Einkommen nicht über 40 000 Euro ...
Antwort lesen »Das ist ein tragischer Fall. Den Förderprozess können Sie dennoch weiterführen. Dazu ist es möglich, einen weiteren ...
Antwort lesen »Grundsätzlich ist es möglich, die Förderung der KfW für die neue Heizung für verschiedene Geräte in Anspruch zu nehmen. Auch die Förderung ...
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