Die Bundesregierung will der Elektrifizierung von Stellplätzen in größeren Wohngebäuden auf die Sprünge helfen: Seit dem 15. April 2026 ist deshalb ein neues Förderprogramm verfügbar: Gefördert werden die Anschaffung und Errichtung von privater Ladeinfrastruktur - zum Beispiel Wallboxen in Verbindung mit der entsprechenden technischen Ausrüstung. Auch der Netzanschluss oder notwendige Baumaßnahmen sind förderfähig. Insgesamt steht ein Fördervolumen von bis zu 500 Millionen Euro bereit.
Das Förderprogramm ist unterteilt in drei Förderaufrufe für unterschiedliche Antragsberechtigte:
--> Wichtig zu wissen: Die Anträge für die ersten beiden Empfängergruppen werden direkt nach Eingang bearbeitet. Wird der Antrag bewilligt, wird die Förderung in Form eines Festbetrags beschieden. Eine Antragstellung ist bis zum 10. November 2026 möglich. Die Vergabe der Fördermittel für Unternehmen mit einem großen Wohnungsbestand (Punkt 3) erfolgt auf Grundlage eines wettbewerblichen Verfahrens. Hier ist eine Antragstellung bis zum 15. Oktober 2026 möglich. Eine Bewilligung erfolgt nach Abschluss des wettbewerblichen Verfahrens.
Voraussetzungen für die Förderung
Bedingung für den Erhalt der Förderung ist, dass mindestens 20 Prozent der vorhandenen Stellplätze eines Mehrparteienhauses vorverkabelt werden. Zudem müssen immer mindestens sechs Stellplätze in oder an einem Mehrparteienhaus elektrifiziert werden. Die Ladeleistung pro Ladepunkt darf maximal 22 kW betragen. Der Betrieb der Ladeinfrastruktur muss grundsätzlich mit erneuerbarer Energie erfolgen. Die Einbindung lokal erzeugter erneuerbarer Energie ist erwünscht.
So hoch ist der Zuschuss für elektrifizierte Stellplätze:
Welche Kosten sind förderfähig?
Nicht förderfähig sind insbesondere Ausgaben für die Planung, die Genehmigung und den Betrieb der Ladeinfrastruktur. Leasingraten oder Mietkosten sind ebenfalls nicht förderfähig.
Wo kann der Zuschuss beantragt werden?
Anträge können ab dem 15.4.2026 ab 10:00 Uhr digital über den Projektträger PricewaterhouseCoopers gestellt werden. --> zum Antragsportal
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ursprüngliche News vom 19.2.2026
Das Bundesministerium für Verkehr (BMV) plant ein Förderprogramm "Ladeinfrastruktur in und an Mehrparteienhäusern". Dieses soll sich neben Alleineigentümern von Mehrparteienhäusern auch an Wohnungseigentümergemeinschaften (WEGs) richten. Das Förderprogramm wird derzeit laut Ministerium noch erarbeitet und abgestimmt. Es soll voraussichtlich Ende März veröffentlicht werden. Erste Infos zur geplanten Förderung für Ladestationen.
Um den Ausbau der E-Mobilität voranzubringen, soll es nicht nur eine Förderung für E-Autos, sondern auch für die dazugehörige Ladeinfrastruktur geben. Das Bundesministerium für Verkehr setzt dafür aktuell ein eigenes Förderprogramm für Mehrparteienhäuser auf. Laut Ministerium sollen insbesondere die Vorverkabelung bzw. Ertüchtigung am Gebäude gefördert werden. Das bedeutet, dass Hausanschlüsse, die nicht für eine höherer Stromlast ausgelegt sind, angepasst werden, um auch dort Wallboxen installieren zu können.
Eigentümergemeinschaften brauchen Vorlauf für die Förderung - Errichtung von Ladeinfrastruktur erfordert Beschluss der Eigentümergemeinschaft
In Deutschland gibt es rund 9,3 Millionen Eigentumswohnungen. Wollen deren Eigentümer eine Förderung beantragen, sind in der Regel aufwendige Abstimmungsprozesse innerhalb der WEG nötig. Zwar haben Wohnungseigentümer grundsätzlich das Recht, eine Ladestation für ein E-Auto einzubauen. Die Gemeinschaft darf aber festlegen, wie und unter welchen Bedingungen das geschieht. Deshalb ist immer ein formeller Beschluss erforderlich. In der Praxis wird dieser Beschluss in der jährlichen Eigentümerversammlung gefasst. Erst wenn dieser vorliegt, können Wohnungseigentümer verbindlich planen und einen Förderantrag stellen.
Zwei Bundesländer bieten schon jetzt Förderung
Wer auf die staatliche Förderung nicht warten will, kann in zwei Bundesländern schon jetzt eine Förderung erhalten:
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Wir gehen davon aus, dass das nicht möglich ist. Denn immer dann, wenn eine Maßnahme nicht durch ein Fachunternehmen durchgeführt wird, ...
Antwort lesen »Nein. Auch wenn Sie beide Wohnungen selbst bewohnen würden, bekämen Sie den Bonus immer nur für eine Wohnung. Das gilt zumindest dann, wenn ...
Antwort lesen »Wenn die Meldebescheinigung für nicht rechtmäßig erklärt wird, erfüllen Sie die Voraussetzungen zur Förderung nicht und erhalten die Mittel ...
Antwort lesen »Brauchwasser-Wärmepumpen werden selbst nicht gefördert. Fördermittel erhalten Sie für die Geräte allerdings als Umfeldmaßnahme beim Einbau ...
Antwort lesen »Ja, das ist möglich. Sie haben ein Budget förderbarer Kosten von aktuell noch 28.000 Euro. Dieses können Sie mit beliebig vielen Anträgen ...
Antwort lesen »Die Gipskartonplatten haben tatsächlich eine schützende Funktion. Nutzen Sie den nicht ausgebauten Raum regelmäßig, können Sie die Schicht ...
Antwort lesen »Wenn Sie Nießbrauch für ein Haus oder eine Wohnung haben und vertraglich geregelt alle Kosten übernehmen, können Sie Ausgaben für die ...
Antwort lesen »Geht es um den Einkommensbonus bei der Förderung der Heizung, entscheidet immer das zu versteuernde Haushaltseinkommen eines Jahres. ...
Antwort lesen »Das ist nach wie vor möglich. Ihre Kinder können die Förderung der Heizung als Eigentümer der Immobilie beantragen. Das gilt jedoch nur für ...
Antwort lesen »Die Höhe des Ergänzungskredits richtet sich nach der Summe der anrechenbaren Kosten, die Sie in der Heizungsförderung angegeben haben, und ...
Antwort lesen »Hier geht es immer um das gesamte Gebäude. Das heißt: Tauschen Sie mehr als 1/3 der Fensterfläche im Mehrfamilienhaus aus, ist ein ...
Antwort lesen »Brauchwasser-Wärmepumpen sind allein nicht förderbar. Finanzielle Unterstützung bekommen Sie hier nur, wenn Sie diese in Kombination mit ...
Antwort lesen »Die Information findet sich im Merkblatt zum KfW-Programm 261. Hier heißt es: "Die Beantragung einer Förderung über die BEG EM ist ...
Antwort lesen »Auch wenn die Kumulierung nach alter KfW-261- bzw. BEG-WG-Förderung möglich war, gilt für die Heizungsförderung die neue BEG-EM-Richtlinie. ...
Antwort lesen »Mit der neuen BEG-EM-Richtlinie zur Förderung von Einzelmaßnahmen haben sich die Voraussetzungen hier geändert. Dabei gilt: Die versorgten ...
Antwort lesen »Die technische Projektbeschreibung (TPB) zur Förderung der neuen Rollläden erhalten Sie von einem Energie-Effizienz-Experten aus Ihrer ...
Antwort lesen »Für das Haushaltsjahreseinkommen wird der Durchschnitt aus den zu versteuernden Einkommen des zweiten und dritten Jahres vor Antragseingang ...
Antwort lesen »Ohne Hinterlüftung kann eventuell durch Undichtigkeiten in die Wand eingedrungene Feuchte im Zwischenraum kondensieren und schimmeln. Damit ...
Antwort lesen »Das GEG bzw. das GModG regelt, wer Energieausweise ausstellen darf. Hierfür sind zwei Voraussetzungen zu erfüllen. Voraussetzung 1: ...
Antwort lesen »Eine Förderung für neue Rollläden gibt es über die BEG-EM-Förderung. Hier bekommen Sie einen Zuschuss in Höhe von 15 Prozent über den ...
Antwort lesen »Was hier zu beachten ist, hängt von der geplanten Maßnahme ab. Möglich und technisch sinnvoll ist es beispielsweise, die Beheizung sowie ...
Antwort lesen »Auf die Gesetzgebung haben wir leider keinen Einfluss. Grundsätzlich ist es aber so, dass bei Einstrangsystemen das Risiko von ...
Antwort lesen »Nach Rücksprache mit der KfW kann die Heizungsförderung ohne Sperrfrist beantragt werden, wenn die BAFA-Förderung vollständig nach dem ...
Antwort lesen »Hier gibt es keine Ausnahmen von § 19 der BImSchV. Denn diese könnten die Gesundheit gefährden. Bei Heizungen mit bis zu 50 kW muss der ...
Antwort lesen »Entscheidend ist hier das Datum, an dem die Bestätigung zum Antrag ausgestellt wurde. War das spätestens am 8. Juli 2026, können Sie die ...
Antwort lesen »Polypropylen-Rohre (PP-C) aus dem Baujahr 1986 sind in der Regel nicht sauerstoffdiffusionsdicht. Anzeichen dafür wären Hinweise auf die ...
Antwort lesen »Der U-Wert ist durch die Poroton-Ziegel bereits verhältnismäßig gut. Eine Dämmung würde die Verluste zwar reduzieren, bei den zu ...
Antwort lesen »Ja, Sie können in diesem Fall die Basisförderung der Wärmepumpe in Höhe von 30 Prozent beantragen (Achtung: Ab 2027 nur 15 Prozent, wenn ...
Antwort lesen »Nachträglich lassen sich die genehmigten Kosten leider nicht mehr nach oben korrigieren. Sind diese nicht Bestandteil der Förderung, können ...
Antwort lesen »Grundsätzlich ist es möglich, den alten Wechselrichter zu behalten. Technisch und wirtschaftlich lohnt sich das allerdings oft nicht. Zum ...
Antwort lesen »Finden Sie Energieberater, Handwerker und Sachverständige vor Ort