Die Bundesregierung will der Elektrifizierung von Stellplätzen in größeren Wohngebäuden auf die Sprünge helfen: Seit dem 15. April 2026 ist deshalb ein neues Förderprogramm verfügbar: Gefördert werden die Anschaffung und Errichtung von privater Ladeinfrastruktur - zum Beispiel Wallboxen in Verbindung mit der entsprechenden technischen Ausrüstung. Auch der Netzanschluss oder notwendige Baumaßnahmen sind förderfähig. Insgesamt steht ein Fördervolumen von bis zu 500 Millionen Euro bereit.
Das Förderprogramm ist unterteilt in drei Förderaufrufe für unterschiedliche Antragsberechtigte:
--> Wichtig zu wissen: Die Anträge für die ersten beiden Empfängergruppen werden direkt nach Eingang bearbeitet. Wird der Antrag bewilligt, wird die Förderung in Form eines Festbetrags beschieden. Eine Antragstellung ist bis zum 10. November 2026 möglich. Die Vergabe der Fördermittel für Unternehmen mit einem großen Wohnungsbestand (Punkt 3) erfolgt auf Grundlage eines wettbewerblichen Verfahrens. Hier ist eine Antragstellung bis zum 15. Oktober 2026 möglich. Eine Bewilligung erfolgt nach Abschluss des wettbewerblichen Verfahrens.
Voraussetzungen für die Förderung
Bedingung für den Erhalt der Förderung ist, dass mindestens 20 Prozent der vorhandenen Stellplätze eines Mehrparteienhauses vorverkabelt werden. Zudem müssen immer mindestens sechs Stellplätze in oder an einem Mehrparteienhaus elektrifiziert werden. Die Ladeleistung pro Ladepunkt darf maximal 22 kW betragen. Der Betrieb der Ladeinfrastruktur muss grundsätzlich mit erneuerbarer Energie erfolgen. Die Einbindung lokal erzeugter erneuerbarer Energie ist erwünscht.
So hoch ist der Zuschuss für elektrifizierte Stellplätze:
Welche Kosten sind förderfähig?
Nicht förderfähig sind insbesondere Ausgaben für die Planung, die Genehmigung und den Betrieb der Ladeinfrastruktur. Leasingraten oder Mietkosten sind ebenfalls nicht förderfähig.
Wo kann der Zuschuss beantragt werden?
Anträge können ab dem 15.4.2026 ab 10:00 Uhr digital über den Projektträger PricewaterhouseCoopers gestellt werden. --> zum Antragsportal
Was kostet eine Wallbox? Hier kostenfrei und unverbindlich Vergleichsangebote einholen.
- - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - -
ursprüngliche News vom 19.2.2026
Das Bundesministerium für Verkehr (BMV) plant ein Förderprogramm "Ladeinfrastruktur in und an Mehrparteienhäusern". Dieses soll sich neben Alleineigentümern von Mehrparteienhäusern auch an Wohnungseigentümergemeinschaften (WEGs) richten. Das Förderprogramm wird derzeit laut Ministerium noch erarbeitet und abgestimmt. Es soll voraussichtlich Ende März veröffentlicht werden. Erste Infos zur geplanten Förderung für Ladestationen.
Um den Ausbau der E-Mobilität voranzubringen, soll es nicht nur eine Förderung für E-Autos, sondern auch für die dazugehörige Ladeinfrastruktur geben. Das Bundesministerium für Verkehr setzt dafür aktuell ein eigenes Förderprogramm für Mehrparteienhäuser auf. Laut Ministerium sollen insbesondere die Vorverkabelung bzw. Ertüchtigung am Gebäude gefördert werden. Das bedeutet, dass Hausanschlüsse, die nicht für eine höherer Stromlast ausgelegt sind, angepasst werden, um auch dort Wallboxen installieren zu können.
Eigentümergemeinschaften brauchen Vorlauf für die Förderung - Errichtung von Ladeinfrastruktur erfordert Beschluss der Eigentümergemeinschaft
In Deutschland gibt es rund 9,3 Millionen Eigentumswohnungen. Wollen deren Eigentümer eine Förderung beantragen, sind in der Regel aufwendige Abstimmungsprozesse innerhalb der WEG nötig. Zwar haben Wohnungseigentümer grundsätzlich das Recht, eine Ladestation für ein E-Auto einzubauen. Die Gemeinschaft darf aber festlegen, wie und unter welchen Bedingungen das geschieht. Deshalb ist immer ein formeller Beschluss erforderlich. In der Praxis wird dieser Beschluss in der jährlichen Eigentümerversammlung gefasst. Erst wenn dieser vorliegt, können Wohnungseigentümer verbindlich planen und einen Förderantrag stellen.
Zwei Bundesländer bieten schon jetzt Förderung
Wer auf die staatliche Förderung nicht warten will, kann in zwei Bundesländern schon jetzt eine Förderung erhalten:
Was kostet eine Wallbox? Hier kostenfrei und unverbindlich Vergleichsangebote einholen.
Pauschale Preisangaben sind hier leider schwierig. Aktuell kosten neue Anlagen inkl. Einbau etwa 10.000 bis 23.000 Euro. Geht es allein um ...
Antwort lesen »Die BEG-EM-Förderung gibt es für Wohngebäude. Nach BEG-EM-Richtlinie Punkt 3. V handelt es sich dabei um Gebäude "nach § 3 Absatz 1 Nummer ...
Antwort lesen »Das Alter der Heizung spielt bei der Förderung der neuen Heizung erst einmal keine Rolle. Sie können die Anlage austauschen und ...
Antwort lesen »In diesem Fall bekommen Sie keine Zuschuss-Förderung für die neue Heizung. Sie können im selbstgenutzten Haus allerdings den Steuerbonus ...
Antwort lesen »Die steuerliche Förderung kommt nur für selbstgenutzte Gebäude infrage. Sie können diese daher für die Kosten der Heizung im selbst ...
Antwort lesen »Energieberater ist leider keine geschützte Berufsbezeichnung. Die Qualität der Fachleute kann dadurch stark schwanken. Während einige nur ...
Antwort lesen »Wir empfehlen in diesem Fall, einen Sachverständigen hinzuzuziehen. Der Experte prüft die Ausführung und stellt fest, ob ein Mangel ...
Antwort lesen »Ist die Kommune Fördergeber, darf sie mit dem Programm nach eigenem Ermessen verfahren. Entscheidend ist die jeweilige Richtlinie. Beachten ...
Antwort lesen »Wenn die Styropordämmung fest und tragfähig ist, lässt sich die bestehende Fassadendämmung mit Steinwolle aufdoppeln. Durch die ...
Antwort lesen »Das hängt vom Gebäude ab. Kann die Wärmepumpe dieses allein effizient mit Wärme versorgen, benötigen Sie den alten Gaskessel nicht mehr. ...
Antwort lesen »Für die Anmeldung können Sie sich an Ihren Netzbetreiber wenden. Welcher das ist, erfahren Sie auf der Seite VNBdigital. Den Nachweis über ...
Antwort lesen »Sie benötigen hier eine Bestätigung von Ihrem Fachunternehmen bzw. vom Energieeffizienz-Experten sowie eine Rechnung bzw. einen ...
Antwort lesen »Die 70 Prozent beziehen sich auf das gesamte Projekt. Bei einem Zweifamilienhaus, von dem Sie beide Wohneinheiten selbst bewohnen, können ...
Antwort lesen »Förderbar sind hier alle Arbeiten, die direkt mit der Maßnahme verbunden sind. Das gilt für den Durchbruch, den Sturz sowie notwendige ...
Antwort lesen »Hier ist kein Energieberater erforderlich. Um Fördermittel für die neue Wärmepumpe beantragen zu können, benötigen Sie aber einen ...
Antwort lesen »PV-Module halten in der Regel 25 bis 30 Jahre oder länger. Sie verlieren mit der Zeit aber an Effizienz. Ob sich ein Austausch lohnt, hängt ...
Antwort lesen »Laut TFAQ Punkt 1.03 können Sie die Bauteile auch bei einer Erweiterung fördern lassen, wenn Sie keine Neubauförderung in Anspruch nehmen. ...
Antwort lesen »Das hängt von der Regelung der Anlage und dem Anschluss der Photovoltaik ab. Grundsätzlich ist es möglich, die Heizung auch am Tage mit ...
Antwort lesen »In dem Fall können Sie eine Basisförderung in Höhe von 30 Prozent beantragen. Hinzu kommen folgende Boni: Effizienzbonus in Höhe von 5 ...
Antwort lesen »Sie können die Ölheizung weiter betreiben. Die Entsorgung ist nur dann Pflicht, wenn Sie auch den Geschwindigkeitsbonus in Anspruch nehmen ...
Antwort lesen »Bei einem Gebäude mit zwei Wohneinheiten können Sie 45.000 Euro an Kosten geltend machen. Für den Geschwindigkeitsbonus sind die ...
Antwort lesen »Das ist möglich. Es gibt allerdings weitere Ausnahmen, die den Nachweis unter Umständen überflüssig machen. So gilt nach Anlage 7 Punkt 5 ...
Antwort lesen »Nach § 48 GEG gelten die Vorgaben nur für Außenbauteile, die an beheizte oder gekühlte Bereiche grenzen. So heißt es: "Soweit bei beheizten ...
Antwort lesen »Eine pauschale Angabe zum Bivalenzpunkt ist leider nicht möglich. Das hängt immer vom Gebäude und von der Wärmepumpe ab. Üblich sind Werte ...
Antwort lesen »Geht es um die Bestätigung nach dem Einbau der Wärmepumpe, müssen Sie eine Bestätigung nach Durchführung (BnD) erstellen. Möglich ist das ...
Antwort lesen »Wenn die Kommune ein Wärmenetz errichtet, können Sie Fördermittel für den Anschluss an dieses über die KfW beantragen. Die Höhe der ...
Antwort lesen »Eine Änderung des Antrags ist in der Regel nicht mehr möglich. Stornieren Sie diesen und stellen Sie ihn direkt erneut, kommt es bei ...
Antwort lesen »Ja, das ist möglich. Im Merkblatt zum KfW-Wohneigentumsprogramm Jung kauft Alt (308) heißt es dazu: "Für die in diesem Produkt geforderte ...
Antwort lesen »Nein, für die Elektroheizung bekommen Sie keine Förderung. Ist/wird das Gebäude nicht mit einem sehr guten Wärmeschutz ausgestattet, kann ...
Antwort lesen »Nach Rücksprache mit der KfW ist für den Förderantrag die Anzahl der Wohneinheiten maßgeblich, die nach Abschluss des Vorhabens für die ...
Antwort lesen »Finden Sie Energieberater, Handwerker und Sachverständige vor Ort