Auf der einen Seite die deutlich verbesserte Förderung von KfW und BAFA im Rahmen der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG), auf der anderen Seite die Möglichkeit, Kosten für eine Sanierung von der Steuer abzusetzen - und dazu die Frage: Was lohnt sich mehr für Eigentümer:innen und wie nutzen sie die finanziellen Hilfen bestmöglich aus?
3 Rechnungen und die Gegenüberstellung von Förderung und Steuerbonus
Rechnung 1: Die Komplettsanierung
Wird ein Haus komplett energetisch saniert zum Beispiel mit Fassadendämmung, Fenstertausch und Installation einer Photovoltaik-Anlage, wird die Energieeffizienz der Immobilie erheblich verbessert. Kostet so eine Komplettsanierung zum Effizienzhaus 85 zum Beispiel 115.000 Euro, können sich Eigentümer bei einer Förderung über die KfW (Programm BEG Wohngebäude - Zuschuss 461 oder BEG Wohngebäude - 261 Kredit) über einen Investitions- oder Tilgungszuschuss von 34.500 Euro freuen (30 Prozent der förderfähigen Kosten). Eine Steuerermäßigung bringt in diesem Fall nur 23.000 Euro Ersparnis.
Fazit: Bei besonders teuren und umfassenden Sanierungsmaßnahmen lohnt es sich in der Regel eher, die BEG-Förderung in Anspruch zu nehmen. Auch die verpflichtende Einbindung eines Energieberaters macht sich bezahlt. Denn damit kann sichergestellt werden, dass die Sanierungsmaßnahmen sinnvoll aufeinander abgestimmt und fachgerecht umgesetzt sind.
Rechnung 2: Sanierung Schritt für Schritt
Wer nicht so viel auf einmal investieren will oder kann, kann sein Haus Schritt für Schritt energetisch aufrüsten. Ein Anfang kann beispielsweise der Einbau neuer Fenster sein. Der Fenstertausch kostet im Rechenbeispiel 20.000 Euro. Eine Förderung über die BEG (BAFA-Zuschuss oder KfW-Förderkredit mit Tilgungszuschuss) oder alternativ die Steuerabschreibung bringen dem Immobilienbesitzer jeweils eine Ersparnis von rund 20 Prozent der Sanierungskosten, insgesamt 4.000 Euro.
Fazit: In diesem Fall kommen Förderung und Steuerbonus gleichermaßen in Betracht, die technischen Voraussetzungen sind jeweils gleich. Die Förderung muss aber vor der Sanierung beantragt werden, ein Energieberater ist Pflicht. ABER: Wer einen individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP) vorweisen kann, erhält einen zusätzlichen Bonus in Höhe von 5 Prozent. Der Steuerbonus kann auch nachträglich beantragt werden und verursacht unter Umständen weniger bürokratischen Aufwand. Hier muss das Handwerksunternehmen die fachgerechte Umsetzung der Sanierung bescheinigen. WICHTIG: Beim Steuerbonus wird die Steuerermäßigung über drei Jahre verteilt! Das Geld steht Eigentümern also nicht sofort zur Verfügung.
Rechnung 3: Heizungsaustausch
Auch wer seine alte Ölheizung ersetzt, kann zwischen der Austauschprämie im Rahmen der BEG-Förderung (BAFA-Zuschuss oder KfW-Förderkredit mit Tilgungszuschuss) und dem Steuerbonus wählen. Abhängig von der neuen Heizungsart beträgt die Austauschprämie maximal 55 Prozent. Bei Einbau einer neuen Pelletheizung, was im Beispiel rund 22.000 Euro kostet, sind mit Biomasse- und iSFP-Bonus also 12.100 Euro Zuschuss drin. Der Steuerbonus liegt in diesem Fall dagegen nur bei 4.400 Euro und die Steuerermäßigung wird auf 3 Jahre verteilt, während der BEG-Zuschuss nach dem Heizungstausch komplett ausgezahlt/gutgeschrieben wird.
Fazit: Da die BEG-Förderung (BAFA, KfW) deutlich höher ist als der Steuerbonus, lohnt sich die Steuerermäßigung beim Heizungstausch in der Regel nur, wenn Eigentümer:innen vergessen haben, den Antrag auf Förderung rechtzeitig zu stellen.
Wichtig ist in diesem Fall, dass Sie Kosten von mindestens 2.000 Euro brutto haben und die technischen Mindestanforderungen erfüllen. ...
Antwort lesen »In diesem Fall bekommen Sie aller Voraussicht nach keine Förderung für die Wärmepumpe. Denn die Neubau-Förderung, die auch die Kosten der ...
Antwort lesen »Geht es um die Förderung der Fassadendämmung, ist das kein Problem. Denn für diese kommt es allein auf den U-Wert der Wand an, der bei 0,2 ...
Antwort lesen »Günstig ist es in diesem Fall, eine Heizungsanlage für zwei Häuser (Gebäudenetz) zu installieren. Diese erzeugt Wärme zentral, die dann ...
Antwort lesen »Um die Fördervorgaben für ein Effizienzhaus 70 mit EE-Klasse zu erfüllen, sind grundsätzliche drei Punkte wichtig. Diese sind: Der ...
Antwort lesen »In diesem Fall sind Maurer (für die Wand), Fenster- und Türenbauer (für die Haustür) und eventuell auch Landschaftsbauer (für die Stufen ...
Antwort lesen »Unternehmen dürfen Arbeiten nur dann ausführen und mit einer Fachunternehmererklärung bestätigen, wenn es sich dabei um Leistungen aus dem ...
Antwort lesen »Die gesetzliche Austauschpflicht trifft nur 30 Jahre alte Konstanttemperaturkessel, die in der Regel mehr Energie verbrauchen als nötig. ...
Antwort lesen »Bei dem genannten Stand waren die Kosten für Bodenbeläge etc. Teil der Förderung der Flächenheizung. Aus der Begründung geht hervor, dass ...
Antwort lesen »Nach aktuellem Gesetzesentwurf haben Sie ab 2024 zwei Optionen. Lösung 1 ist die Umstellung von Etagen- auf Zentralheizung, die in Ihrem ...
Antwort lesen »In diesem Fall kommen verschiedene Lösungen infrage. Relativ neue Gebäude mit guter Isolierung sind häufig sehr gut für den Einsatz einer ...
Antwort lesen »Da es sich um eine Brennwertheizung handelt, sind Sie nicht von der gesetzlichen Austauschpflicht betroffen. Sie haben keinen Zugzwang und ...
Antwort lesen »Haben Sie die Fördermittel gemeinsam beantragt, können Sie die förderbaren Kosten verschieben und bekommen so mehr Geld für die Wärmepumpe ...
Antwort lesen »Sofern die Heizung mindestens 30 Jahre alt ist und noch nicht auf Niedertemperatur- oder Brennwerttechnik basiert, ist ein Austausch ...
Antwort lesen »Ob eine Wärmepumpe infrage kommt, hängt von Ihrem Gebäude ab. Lässt sich dieses mit niedrigen Vorlauftemperaturen beheizen, können Sie die ...
Antwort lesen »In diesem Fall bekommen Sie BEG-EM-Fördermittel für den Anschluss an ein Wärmenetz. Erhältlich sind dabei Zuschüsse in Höhe von 30 Prozent, ...
Antwort lesen »Für Dämmarbeiten an der Fassade ist laut Musterbauordnung (§ 61 Nummer 11 d) keine Baugenehmigung erforderlich. Bei der Verblendung und dem ...
Antwort lesen »Nach Angaben des BMWK ist eine Verschiebung der investiven förderfähigen Kosten zwischen den beantragten Maßnahmen grundsätzlich möglich. ...
Antwort lesen »Es gibt verschiedene Möglichkeiten, die Lärmemission der Wärmepumpe zu reduzieren. So sind für einige Anlagen zum Beispiel Dämmhauben ...
Antwort lesen »Laut Jahressteuergesetz 2022 gilt der Nullsteuersatz bei der Umsatzsteuer, wenn eine Photovoltaikanlage an den Betreiber geliefert bzw. für ...
Antwort lesen »Vielen Dank für den wertvollen Hinweis. Da haben Sie natürlich recht. Zum Zeitpunkt der Antwort waren (uns) allerdings noch keine weiteren ...
Antwort lesen »Wenn bei der Genehmigung offensichtlich ein Fehler gemacht wurde, sich gesetzliche Grundlagen, örtliche Gegebenheiten oder wichtige Daten ...
Antwort lesen »Die Dämmung im Zwischendeckenbereich können Sie ignorieren. Wenn Sie ohnehin das Dach dämmen, spielt diese keine Rolle. In Bezug auf die ...
Antwort lesen »Vergewissern Sie sich, dass der Uw-Wert der kompletten Fenster bei den geforderten 0,95 W/m²K liegt. Manchmal kommt es hier zu ...
Antwort lesen »Den Heizungs-Tausch-Bonus bekommen Sie für den Austausch einer funktionstüchtigen Öl-, Kohle- oder Nachtspeicherheizung. Außerdem gibt es ...
Antwort lesen »In diesem Fall kommt es auf die individuellen Regelungen an. Denn das Dach, das Sie im Zuge der Sanierung verändern möchten, gehört in ...
Antwort lesen »Die Förderung der Fußbodenheizung ist als Umfeldmaßnahme bei der Förderung der Heizung möglich. Da die Luft-Luft-Wärmepumpe ohne Heizwasser ...
Antwort lesen »Nehmen Sie die Anlage 2023 in Betrieb, gibt es nichts weiter zu beachten. Sie können die Heizung betreiben, bis ein Austausch nötig ist und ...
Antwort lesen »Grundsätzlich ist zu bedenken, dass eine 30 Jahre alte Heizung irgendwann kaputtgehen kann. Im Falle eines irreparablen Schadens kommen Sie ...
Antwort lesen »Der Verlegeabstand der Fußbodenheizung beeinflusst die Wärmestromdichte der Heizfläche. Dabei gilt: Je enger die Rohre liegen, umso mehr ...
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