Auf der einen Seite die attraktive Förderung von KfW und BAFA, auf der anderen Seite die Möglichkeit, Kosten für eine Sanierung von der Steuer abzusetzen - und dazu die Frage: Was lohnt sich mehr für Eigentümer:innen und wie nutzen sie die finanziellen Hilfen bestmöglich aus?
3 Rechnungen und die Gegenüberstellung von Förderung und Steuerbonus
Rechnung 1: Die Komplettsanierung
Wird ein Haus komplett energetisch saniert zum Beispiel mit Fassadendämmung, Fenstertausch und neuer Haustür, wird die Energieeffizienz der Immobilie erheblich verbessert. Kostet so eine Komplettsanierung zum Effizienzhaus 85 zum Beispiel 115.000 Euro, können sich Eigentümer bei einer Förderung über die KfW (BEG Wohngebäude - 261 Kredit) über 23.000 Euro freuen (20 Prozent der förderfähigen Kosten, zusammengesetzt aus Zuschuss und Zinsverbilligung). Auch mit dem Steuerbonus sind 23.000 Euro Ersparnis drin.
--> Fazit und Tipps: Auch wenn auf dem Papier hier am Ende die gleiche Summe steht - bei besonders teuren und umfassenden Sanierungsmaßnahmen lohnt es sich in der Regel eher, die BEG-Förderung über die KfW in Anspruch zu nehmen. Denn meistens brauchen Eigentümer für diese Summmen eine Finanzierung und die ist über die KfW günstig. Auch wichtig zu bedenken: Je ehrgeizer der Effizienzhaus-Standard, umso höher ist die Förderung der KfW, so sind es bei einem Effizienzhaus 55 schon 30 Prozent, während der Steuerbonus einheitlich bei 20 Prozent liegt. Auch die verpflichtende Einbindung eines Energieberaters macht sich bezahlt. Denn damit kann sichergestellt werden, dass die Sanierungsmaßnahmen sinnvoll aufeinander abgestimmt und fachgerecht umgesetzt werden. Wer dennoch mit dem Steuerbonus liebäugelt sollte vorher prüfen, ob seine Steuerlast ausreichend hoch ist, sonst läuft die Förderung ins Leere. Außerdem muss die Steuerabschreibung verteilt über 3 Jahre erfolgen, es dauert also einige Zeit, bis Eigentümer das Geld auf dem Konto haben.
Rechnung 2: Sanierung Schritt für Schritt
Wer nicht so viel auf einmal investieren will oder kann, kann sein Haus Schritt für Schritt energetisch aufrüsten. Ein Anfang ist beispielsweise der Einbau neuer Fenster. Der Fenstertausch kostet im Rechenbeispiel 20.000 Euro. Eine Förderung mit BAFA-Zuschuss oder alternativ die Steuerabschreibung bringen dem Immobilienbesitzer im besten Fall eine Ersparnis von 20 Prozent der Sanierungskosten, insgesamt 4.000 Euro. Wichtig: Bei der BAFA-Förderung gilt das nur, wenn ein individueller Sanierungsfahrplan (iSFP) vorliegt. Ist das nicht der Fall, beträgt die Förderung nur 15 Prozent.
Fazit und Tipps: In diesem Fall kommen BAFA-Förderung und Steuerbonus gleichermaßen in Betracht, die technischen Voraussetzungen sind annähernd gleich. Die Förderung muss aber vor der Sanierung beantragt werden, ein Energieberater ist Pflicht. Vorteil der Förderung: Mit der BAFA-Zusage für den Zuschuss kann die Maßnahme sehr günstig über den KfW-Ergänzungskredit finanziert werden.
Der Steuerbonus kann auch nachträglich beantragt werden und verursacht unter Umständen weniger bürokratischen Aufwand. Der Zeitpunkt der Antragstellung ist ein Pluspunkt für alle, die den richtigen Termin für den Förderantrag verpasst haben. Für den Steuerbonus muss das Handwerksunternehmen die fachgerechte Umsetzung der Sanierung bescheinigen. Wichtig: Beim Steuerbonus wird die Steuerermäßigung über drei Jahre verteilt. Das Geld steht Eigentümern also nicht sofort zur Verfügung. Auch hier gilt: Steuerlast vorher prüfen!
Rechnung 3: Heizungsaustausch
Auch wer seine alte Heizung durch eine neue Heizung ersetzt, kann zwischen KfW-Förderung und dem Steuerbonus wählen. Wer eine neue Heizung auf Basis erneuerbarer Energien einbauen lässt, erhält maximal 70 Prozent Förderung. Da kann der Steuerbonus (20 Prozent, verteilt auf 3 Jahre) nicht mithalten, denn schon die Basisförderung der KfW liegt mit 30 Prozent höher!
Fazit und Tipps: Da die KfW-Heizungsförderung deutlich höher ist als der Steuerbonus, lohnt sich die Steuerermäßigung beim Heizungstausch in der Regel nur, wenn Eigentümer:innen vergessen haben, den Antrag auf Förderung rechtzeitig zu stellen.
--> Wichtige Hinweise für alle Rechnungen: Fällt beim Steuerbonus die Steuerlast niedriger als der Förderbetrag aus, läuft der überschüssige Teil des Steuervorteils ins Leere. Deshalb sollten sich Eigentümer das vorab von einem Steuerberater durchrechnen lassen und genau prüfen, ob Förderung oder Steuerbonus günstiger sind.
Wer mehrere Maßnahmen durchführt, kann dafür unter Umständen auch Steuerbonus und Förderung kombinieren. Das geht allerdings nur, wenn für verschiedene Maßnahmen getrennte Verträge und Rechnungen vorliegen! So können mit einer Maßnahme die maximalen förderfähigen Kosten beim BAFA ausgeschöpft werden (30.000 Euro pro Kalenderjahr, mit iSFP 60.000 Euro). Für den Heizungstausch kann die KfW-Förderung (einmalig 30.000 Euro förderfähige Kosten) dazu kombiniert werden, für weitere Maßnahmen der Steuerbonus.
Dazu können wir Ihnen ohne Kenntnis vom Vorhaben leider keine verbindliche Auskunft geben. Wichtig ist, dass Sie auch bei einem Verkauf ...
Antwort lesen »Das ist möglich, denn die Peripherie spielt hier nur eine untergeordnete Rolle. Sofern die neue Heizung alle technischen Voraussetzungen ...
Antwort lesen »Im Nachbarschaftsgesetz vieler Bundesländer ist eine entsprechende Duldungspflicht geregelt. Diese erlaubt das Betreten des nachbarlichen ...
Antwort lesen »Ansprechpartner sind hier Glaser oder Fensterbauer aus Ihrer Region. Angebote von Handwerkern aus Ihrer Region bekommen Sie kostenfrei und ...
Antwort lesen »Die Kosten sind jeweils anrechenbar. Mit einem individuellen Sanierungsfahrplan dürfen Sie bei Maßnahmen an der Hülle sogar 60.000 Euro pro ...
Antwort lesen »Nach Rücksprache mit der KfW ist das leider nicht möglich. Dies gilt auch dann, wenn die Kosten für die Einzelmaßnahme im Produkt 261 nicht ...
Antwort lesen »Fragen Sie zunächst bei der Bank nach, ob die Angabe freiwillig ist. Denn in der Regel gibt es keine Pflicht, dass auch Bestandskunden ...
Antwort lesen »Fördermittel bekommen Sie nur für Gebäude, die in den Anwendungsbereich des GEG fallen. Um diese Voraussetzung zu erfüllen, müssen Sie das ...
Antwort lesen »Geht es um den Anschluss an ein bestehendes Fernwärmenetz, können Sie den Antrag zur Förderung der Heizung über die KfW stellen. Hier ...
Antwort lesen »Nach § 71j GEG ist es möglich, vorerst eine fossile Heizungsanlage einzubauen, auch wenn diese die Vorgaben des § 71 GEG nicht erfüllt. ...
Antwort lesen »Um den Einkommensbonus zur Förderung der Heizung zu bekommen, darf das Haushaltseinkommen nicht über 40.000 Euro liegen. Hier zählen alle ...
Antwort lesen »Bei einer Sanierung nimmt der Energieberater mit der Fachplanung und Baubegleitung eine übergeordnete Stellung ein. Er kontrolliert die ...
Antwort lesen »Dafür benötigen Sie einen Energieberater der Energie-Effizienz-Experten-Liste. Möchten Sie die Förderung für neue Dachfenster ohne ...
Antwort lesen »Das ist kein Problem. Sie dürfen sowohl das Modell der Wärmepumpe wie auch den Handwerker wechseln. Achten Sie darauf, dass die neue ...
Antwort lesen »Nach Angaben der KfW spielt das Alter des Grundbuchauszugs grundsätzlich keine Rolle. Wichtig ist aber, dass er die Eigentumsverhältnisse ...
Antwort lesen »Zur ersten Frage: Das ist korrekt. Wenn Sie das Gebäude ausbauen und beheizen, darf der Ht-Wert nicht schlechter sein als der 1,2-fache ...
Antwort lesen »Erfüllen Sie die technischen Mindestvoraussetzungen (U-Wert von 0,14 W/m²K oder besser), können Sie einen Zuschuss in Höhe von 15 Prozent ...
Antwort lesen »Nach Rücksprache mit der KfW ist das kein Problem. Sie können zuerst den Bauantrag stellen und dann die Förderung beantragen. Wichtig ist, ...
Antwort lesen »Mit dem Austausch des Ölofens und dem Heizen mit regenerativen Energieträgern erfüllen Sie bereits zwei wichtige Voraussetzungen für den ...
Antwort lesen »Hier handelt es sich um zwei getrennte Vorgänge, für die Sie unter bestimmten Voraussetzungen Fördermittel beantragen können. Zum einen ...
Antwort lesen »Neben den Kosten der geförderten Anlagen lassen sich bei der Förderung auch Kosten von Umfeldmaßnahmen anrechnen. Dazu gehören unter ...
Antwort lesen »Voraussetzung ist der Austausch von funktionstüchtigen Gas-, Biomasse-, Öl-, Kohle-, Gas-Etagen- und Nachtspeicherheizungen. Fachhandwerker ...
Antwort lesen »Da das Haus nicht geteilt ist, haben Sie nach unserem Verständnis ein ungeteiltes Mehrfamilienhaus. Hierfür stellen Sie einen gemeinsamen ...
Antwort lesen »Installieren Sie eine Wärmepumpen-Anlage für das gesamte Haus, können Sie Kosten in Höhe von 113.000 Euro ansetzen. Für die tatsächlich ...
Antwort lesen »Grundsätzlich spricht nichts gegen eine Dünnschicht-Fußbodenheizung. Denn genau wie die Trockenestrich-Fußbodenheizung verfügt auch diese ...
Antwort lesen »Entscheiden Sie sich für den Steuerbonus für die Sanierung nach § 35 c EStG, ist kein Energieberater für die Antragstellung erforderlich. ...
Antwort lesen »Grundsätzlich ist das möglich, sofern Sie eine BEG-Förderung für die neuen Türen beantragen. Denn diese ist Voraussetzung, um den ...
Antwort lesen »Eine Energieberatung ist nicht erforderlich. Planen Sie Maßnahmen an der Gebäudehülle, bekommen Sie mit einer geförderten Energieberatung ...
Antwort lesen »Um den Steuerbonus für die Sanierung in Anspruch nehmen zu können, müssen Sie die Maßnahme von einem Fachunternehmen erledigen lassen. ...
Antwort lesen »Fördermittel beantragen Sie immer für das gesamte Gebäude, wenn es sich um Maßnahmen am Gemeinschaftseigentum oder um ein ungeteiltes ...
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