Auf der einen Seite die attraktive Förderung von KfW und BAFA, auf der anderen Seite die Möglichkeit, Kosten für eine Sanierung von der Steuer abzusetzen - und dazu die Frage: Was lohnt sich mehr für Eigentümer:innen und wie nutzen sie die finanziellen Hilfen bestmöglich aus?
3 Rechnungen und die Gegenüberstellung von Förderung und Steuerbonus
Rechnung 1: Die Komplettsanierung
Wird ein Haus komplett energetisch saniert zum Beispiel mit Fassadendämmung, Fenstertausch und neuer Haustür, wird die Energieeffizienz der Immobilie erheblich verbessert. Kostet so eine Komplettsanierung zum Effizienzhaus 85 zum Beispiel 115.000 Euro, können sich Eigentümer bei einer Förderung über die KfW (BEG Wohngebäude - 261 Kredit) über 23.000 Euro freuen (20 Prozent der förderfähigen Kosten, zusammengesetzt aus Zuschuss und Zinsverbilligung). Auch mit dem Steuerbonus sind 23.000 Euro Ersparnis drin.
--> Fazit und Tipps: Auch wenn auf dem Papier hier am Ende die gleiche Summe steht - bei besonders teuren und umfassenden Sanierungsmaßnahmen lohnt es sich in der Regel eher, die BEG-Förderung über die KfW in Anspruch zu nehmen. Denn meistens brauchen Eigentümer für diese Summmen eine Finanzierung und die ist über die KfW günstig. Auch wichtig zu bedenken: Je ehrgeizer der Effizienzhaus-Standard, umso höher ist die Förderung der KfW, so sind es bei einem Effizienzhaus 55 schon 30 Prozent, während der Steuerbonus einheitlich bei 20 Prozent liegt. Auch die verpflichtende Einbindung eines Energieberaters macht sich bezahlt. Denn damit kann sichergestellt werden, dass die Sanierungsmaßnahmen sinnvoll aufeinander abgestimmt und fachgerecht umgesetzt werden. Wer dennoch mit dem Steuerbonus liebäugelt sollte vorher prüfen, ob seine Steuerlast ausreichend hoch ist, sonst läuft die Förderung ins Leere. Außerdem muss die Steuerabschreibung verteilt über 3 Jahre erfolgen, es dauert also einige Zeit, bis Eigentümer das Geld auf dem Konto haben.
Rechnung 2: Sanierung Schritt für Schritt
Wer nicht so viel auf einmal investieren will oder kann, kann sein Haus Schritt für Schritt energetisch aufrüsten. Ein Anfang ist beispielsweise der Einbau neuer Fenster. Der Fenstertausch kostet im Rechenbeispiel 20.000 Euro. Eine Förderung mit BAFA-Zuschuss oder alternativ die Steuerabschreibung bringen dem Immobilienbesitzer im besten Fall eine Ersparnis von 20 Prozent der Sanierungskosten, insgesamt 4.000 Euro. Wichtig: Bei der BAFA-Förderung gilt das nur, wenn ein individueller Sanierungsfahrplan (iSFP) vorliegt. Ist das nicht der Fall, beträgt die Förderung nur 15 Prozent.
Fazit und Tipps: In diesem Fall kommen BAFA-Förderung und Steuerbonus gleichermaßen in Betracht, die technischen Voraussetzungen sind annähernd gleich. Die Förderung muss aber vor der Sanierung beantragt werden, ein Energieberater ist Pflicht. Vorteil der Förderung: Mit der BAFA-Zusage für den Zuschuss kann die Maßnahme sehr günstig über den KfW-Ergänzungskredit finanziert werden.
Der Steuerbonus kann auch nachträglich beantragt werden und verursacht unter Umständen weniger bürokratischen Aufwand. Der Zeitpunkt der Antragstellung ist ein Pluspunkt für alle, die den richtigen Termin für den Förderantrag verpasst haben. Für den Steuerbonus muss das Handwerksunternehmen die fachgerechte Umsetzung der Sanierung bescheinigen. Wichtig: Beim Steuerbonus wird die Steuerermäßigung über drei Jahre verteilt. Das Geld steht Eigentümern also nicht sofort zur Verfügung. Auch hier gilt: Steuerlast vorher prüfen!
Rechnung 3: Heizungsaustausch
Auch wer seine alte Heizung durch eine neue Heizung ersetzt, kann zwischen KfW-Förderung und dem Steuerbonus wählen. Wer eine neue Heizung auf Basis erneuerbarer Energien einbauen lässt, erhält maximal 70 Prozent Förderung. Da kann der Steuerbonus (20 Prozent, verteilt auf 3 Jahre) nicht mithalten, denn schon die Basisförderung der KfW liegt mit 30 Prozent höher!
Fazit und Tipps: Da die KfW-Heizungsförderung deutlich höher ist als der Steuerbonus, lohnt sich die Steuerermäßigung beim Heizungstausch in der Regel nur, wenn Eigentümer:innen vergessen haben, den Antrag auf Förderung rechtzeitig zu stellen.
--> Wichtige Hinweise für alle Rechnungen: Fällt beim Steuerbonus die Steuerlast niedriger als der Förderbetrag aus, läuft der überschüssige Teil des Steuervorteils ins Leere. Deshalb sollten sich Eigentümer das vorab von einem Steuerberater durchrechnen lassen und genau prüfen, ob Förderung oder Steuerbonus günstiger sind.
Wer mehrere Maßnahmen durchführt, kann dafür unter Umständen auch Steuerbonus und Förderung kombinieren. Das geht allerdings nur, wenn für verschiedene Maßnahmen getrennte Verträge und Rechnungen vorliegen! So können mit einer Maßnahme die maximalen förderfähigen Kosten beim BAFA ausgeschöpft werden (30.000 Euro pro Kalenderjahr, mit iSFP 60.000 Euro). Für den Heizungstausch kann die KfW-Förderung (einmalig 30.000 Euro förderfähige Kosten) dazu kombiniert werden, für weitere Maßnahmen der Steuerbonus.
Zunächst ist der Zustand der bestehenden Dämmebene zu prüfen. Denn die Nut-Feder-Decke ist nicht als Dampfbremse geeignet. Sie lässt ...
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Antwort lesen »Relevant ist das Alter des Wärmeerzeugers. Bei einer Gas-Brennwerttherme gilt dabei ein Mindestalter von 20 Jahren (Ausnahme ...
Antwort lesen »Erhöhte Anforderungen an die Ableitung sind nach § 19 1. BImSchV auch bei einer wesentlichen Änderung der Feuerstätte einzuhalten. Nach ...
Antwort lesen »Experten empfehlen die Nachgenehmigung im Allgemeinen, auch um versicherungstechnisch auf der sicheren Seite zu sein. Die Herausforderung ...
Antwort lesen »Das ist problemlos möglich. Wichtig ist allerdings, dass Sie den Rahmen förderbarer Kosten nicht überschreiten. Im Einfamilienhaus liegt ...
Antwort lesen »In diesem Fall bekommen Sie den Klimageschwindigkeits-Bonus zur Heizungsförderung leider nicht. Voraussetzung ist hier, dass eine ...
Antwort lesen »Seit 2024 beantragen Sie die Förderung für eine neue Heizung bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW). Dafür benötigen Sie eine ...
Antwort lesen »Wenn die Maßnahme abgeschlossen, abgerechnet und die Förderung ausgezahlt wurde, sollte das so funktionieren. Denn dann haben Sie die ...
Antwort lesen »In dem beschriebenen Fall können Sie den Steuerbonus für die Sanierung nach § 35 c EStG nutzen. Ausreichend ist, wenn Sie die Immobilie zur ...
Antwort lesen »Entsteht allein im Aus-/Aufbau eine neue Wohneinheit, lässt sich diese nur als Neubau fördern. Infrage kommt dabei die ...
Antwort lesen »Damit ist nicht zu rechnen. Zugesagte Fördermittel können Sie in aller Regel auch abrufen. Bisher kam es nur vor, dass Angebote im ...
Antwort lesen »Ja, in diesem Fall sind Sie sowohl zur Förderung der BEG-Mittel für die Sanierung als auch zur Förderung der Energieberatung mit iSFP ...
Antwort lesen »Ja, bekommen Sie Fördermittel für die neue Heizung, können Sie bei den Kosten auch den Austausch bestehender Heizflächen mit anrechnen. ...
Antwort lesen »Da es sich um eine energetische Verbesserung handelt, können Sie eine Förderung für die neuen Fenster beantragen. Tauschen Sie die Fenster ...
Antwort lesen »In diesem Fall beantragen Sie einmal die Förderung zur Errichtung eines Gebäudenetzes. Hier fallen alle Kosten für die Wärmeerzeugung und ...
Antwort lesen »Das lässt sich nicht genau berechnen. Zum einen ist nicht bekannt, wie viel Sauerstoff tatsächlich durch die Rohre in das System gelangt. ...
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Antwort lesen »Haben Sie einen Antrag storniert und beantragen Fördermittel für die identische Maßnahme erneut, gilt eine Sperrfrist von 6 Monaten. ...
Antwort lesen »Grundsätzlich benötigen Sie einen Vertrag mit auflösender/aufschiebender Bedingung. Möglich ist es also auch, einen Vertrag über ...
Antwort lesen »In diesem Fall macht die KfW leider keine Ausnahme. Den Einkommens- sowie den Geschwindigkeitsbonus können Sie nur als selbst nutzender ...
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Antwort lesen »Als Eigentümer haben Sie mehrere Fördermöglichkeiten. Variante 1: Sie nutzen BEG-EM-Mittel für die Förderung von Einzelmaßnahmen. Diese ...
Antwort lesen »Ein Angebot muss in aller Regel nicht eingereicht werden. Gefordert ist ein Vertrag mit auflösender oder aufschiebender Bedingung. Eine ...
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Antwort lesen »Hier können Sie auch einen anderen Energieberater beauftragen. Wichtig ist, dass dieser die Arbeiten nachvollziehen oder nachprüfen kann, ...
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