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09.07.2024
mehr zu Förderung
 

Förderung oder Steuerbonus - was lohnt sich mehr?

Finanzielle Hilfe für Sanierung richtig nutzen, 3 Rechenbeispiele

Eine energetische Sanierung lohnt sich mehr denn je - für das Klima und bei steigenden Energiekosten auch für das Haushaltsbudget! Der Staat unterstützt deshalb nicht nur komplette Sanierungen, sondern auch kleinere Maßnahmen mit einer Förderung. Doch was rechnet sich finanziell mehr für selbstnutzende Eigentümer - die Förderung von KfW und BAFA oder der Steuerbonus? Tipps und Rechenbeispiele.

50 Euro Scheine
Vor allem bei umfangreichen und teuren Sanierungsmaßnahmen sowie beim Heizungstausch ist die Förderung für Eigentümer attraktiver als der SteuerbonusFoto: Cosmix / Pixabay

Auf der einen Seite die attraktive Förderung von KfW und BAFA, auf der anderen Seite die Möglichkeit, Kosten für eine Sanierung von der Steuer abzusetzen - und dazu die Frage: Was lohnt sich mehr für Eigentümer:innen und wie nutzen sie die finanziellen Hilfen bestmöglich aus?

3 Rechnungen und die Gegenüberstellung von Förderung und Steuerbonus

Rechnung 1: Die Komplettsanierung
Wird ein Haus komplett energetisch saniert zum Beispiel mit Fassadendämmung, Fenstertausch und neuer Haustür, wird die Energieeffizienz der Immobilie erheblich verbessert. Kostet so eine Komplettsanierung zum Effizienzhaus 85 zum Beispiel 115.000 Euro, können sich Eigentümer bei einer Förderung über die KfW (BEG Wohngebäude - 261 Kredit) über 23.000 Euro freuen (20 Prozent der förderfähigen Kosten, zusammengesetzt aus Zuschuss und Zinsverbilligung). Auch mit dem Steuerbonus sind 23.000 Euro Ersparnis drin.

--> Fazit und Tipps: Auch wenn auf dem Papier hier am Ende die gleiche Summe steht - bei besonders teuren und umfassenden Sanierungsmaßnahmen lohnt es sich in der Regel eher, die BEG-Förderung über die KfW in Anspruch zu nehmen. Denn meistens brauchen Eigentümer für diese Summmen eine Finanzierung und die ist über die KfW günstig. Auch wichtig zu bedenken: Je ehrgeizer der Effizienzhaus-Standard, umso höher ist die Förderung der KfW, so sind es bei einem Effizienzhaus 55 schon 30 Prozent, während der Steuerbonus einheitlich bei 20 Prozent liegt. Auch die verpflichtende Einbindung eines Energieberaters macht sich bezahlt. Denn damit kann sichergestellt werden, dass die Sanierungsmaßnahmen sinnvoll aufeinander abgestimmt und fachgerecht umgesetzt werden. Wer dennoch mit dem Steuerbonus liebäugelt sollte vorher prüfen, ob seine Steuerlast ausreichend hoch ist, sonst läuft die Förderung ins Leere. Außerdem muss die Steuerabschreibung verteilt über 3 Jahre erfolgen, es dauert also einige Zeit, bis Eigentümer das Geld auf dem Konto haben.

Rechnung 2: Sanierung Schritt für Schritt
Wer nicht so viel auf einmal investieren will oder kann, kann sein Haus Schritt für Schritt energetisch aufrüsten. Ein Anfang ist beispielsweise der Einbau neuer Fenster. Der Fenstertausch kostet im Rechenbeispiel 20.000 Euro. Eine Förderung mit BAFA-Zuschuss oder alternativ die Steuerabschreibung bringen dem Immobilienbesitzer im besten Fall eine Ersparnis von 20 Prozent der Sanierungskosten, insgesamt 4.000 Euro. Wichtig: Bei der BAFA-Förderung gilt das nur, wenn ein individueller Sanierungsfahrplan (iSFP) vorliegt. Ist das nicht der Fall, beträgt die Förderung nur 15 Prozent.

Fazit und Tipps: In diesem Fall kommen BAFA-Förderung und Steuerbonus gleichermaßen in Betracht, die technischen Voraussetzungen sind annähernd gleich. Die Förderung muss aber vor der Sanierung beantragt werden, ein Energieberater ist Pflicht. Vorteil der Förderung: Mit der BAFA-Zusage für den Zuschuss kann die Maßnahme sehr günstig über den KfW-Ergänzungskredit finanziert werden.

Der Steuerbonus kann auch nachträglich beantragt werden und verursacht unter Umständen weniger bürokratischen Aufwand. Der Zeitpunkt der Antragstellung ist ein Pluspunkt für alle, die den richtigen Termin für den Förderantrag verpasst haben. Für den Steuerbonus muss das Handwerksunternehmen die fachgerechte Umsetzung der Sanierung bescheinigen. Wichtig: Beim Steuerbonus wird die Steuerermäßigung über drei Jahre verteilt. Das Geld steht Eigentümern also nicht sofort zur Verfügung. Auch hier gilt: Steuerlast vorher prüfen!

Rechnung 3: Heizungsaustausch
Auch wer seine alte Heizung durch eine neue Heizung ersetzt, kann zwischen KfW-Förderung und dem Steuerbonus wählen. Wer eine neue Heizung auf Basis erneuerbarer Energien einbauen lässt, erhält maximal 70 Prozent Förderung. Da kann der Steuerbonus (20 Prozent, verteilt auf 3 Jahre) nicht mithalten, denn schon die Basisförderung der KfW liegt mit 30 Prozent höher!

Fazit und Tipps: Da die KfW-Heizungsförderung deutlich höher ist als der Steuerbonus, lohnt sich die Steuerermäßigung beim Heizungstausch in der Regel nur, wenn Eigentümer:innen vergessen haben, den Antrag auf Förderung rechtzeitig zu stellen.


--> Wichtige Hinweise für alle Rechnungen: Fällt beim Steuerbonus die Steuerlast niedriger als der Förderbetrag aus, läuft der überschüssige Teil des Steuervorteils ins Leere. Deshalb sollten sich Eigentümer das vorab von einem Steuerberater durchrechnen lassen und genau prüfen, ob Förderung oder Steuerbonus günstiger sind. 

Wer mehrere Maßnahmen durchführt, kann dafür unter Umständen auch Steuerbonus und Förderung kombinieren. Das geht allerdings nur, wenn für verschiedene Maßnahmen getrennte Verträge und Rechnungen vorliegen! So können mit einer Maßnahme die maximalen förderfähigen Kosten beim BAFA ausgeschöpft werden (30.000 Euro pro Kalenderjahr, mit iSFP 60.000 Euro). Für den Heizungstausch kann die KfW-Förderung (einmalig 30.000 Euro förderfähige Kosten) dazu kombiniert werden, für weitere Maßnahmen der Steuerbonus.


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Quelle: energie-fachberater.de
 
 

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