Auf der einen Seite die attraktive Förderung von KfW und BAFA, auf der anderen Seite die Möglichkeit, Kosten für eine Sanierung von der Steuer abzusetzen - und dazu die Frage: Was lohnt sich mehr für Eigentümer:innen und wie nutzen sie die finanziellen Hilfen bestmöglich aus?
3 Rechnungen und die Gegenüberstellung von Förderung und Steuerbonus
Rechnung 1: Die Komplettsanierung
Wird ein Haus komplett energetisch saniert zum Beispiel mit Fassadendämmung, Fenstertausch und neuer Haustür, wird die Energieeffizienz der Immobilie erheblich verbessert. Kostet so eine Komplettsanierung zum Effizienzhaus 85 zum Beispiel 115.000 Euro, können sich Eigentümer bei einer Förderung über die KfW (BEG Wohngebäude - 261 Kredit) über 23.000 Euro freuen (20 Prozent der förderfähigen Kosten, zusammengesetzt aus Zuschuss und Zinsverbilligung). Auch mit dem Steuerbonus sind 23.000 Euro Ersparnis drin.
--> Fazit und Tipps: Auch wenn auf dem Papier hier am Ende die gleiche Summe steht - bei besonders teuren und umfassenden Sanierungsmaßnahmen lohnt es sich in der Regel eher, die BEG-Förderung über die KfW in Anspruch zu nehmen. Denn meistens brauchen Eigentümer für diese Summmen eine Finanzierung und die ist über die KfW günstig. Auch wichtig zu bedenken: Je ehrgeizer der Effizienzhaus-Standard, umso höher ist die Förderung der KfW, so sind es bei einem Effizienzhaus 55 schon 30 Prozent, während der Steuerbonus einheitlich bei 20 Prozent liegt. Auch die verpflichtende Einbindung eines Energieberaters macht sich bezahlt. Denn damit kann sichergestellt werden, dass die Sanierungsmaßnahmen sinnvoll aufeinander abgestimmt und fachgerecht umgesetzt werden. Wer dennoch mit dem Steuerbonus liebäugelt sollte vorher prüfen, ob seine Steuerlast ausreichend hoch ist, sonst läuft die Förderung ins Leere. Außerdem muss die Steuerabschreibung verteilt über 3 Jahre erfolgen, es dauert also einige Zeit, bis Eigentümer das Geld auf dem Konto haben.
Rechnung 2: Sanierung Schritt für Schritt
Wer nicht so viel auf einmal investieren will oder kann, kann sein Haus Schritt für Schritt energetisch aufrüsten. Ein Anfang ist beispielsweise der Einbau neuer Fenster. Der Fenstertausch kostet im Rechenbeispiel 20.000 Euro. Eine Förderung mit BAFA-Zuschuss oder alternativ die Steuerabschreibung bringen dem Immobilienbesitzer im besten Fall eine Ersparnis von 20 Prozent der Sanierungskosten, insgesamt 4.000 Euro. Wichtig: Bei der BAFA-Förderung gilt das nur, wenn ein individueller Sanierungsfahrplan (iSFP) vorliegt. Ist das nicht der Fall, beträgt die Förderung nur 15 Prozent.
Fazit und Tipps: In diesem Fall kommen BAFA-Förderung und Steuerbonus gleichermaßen in Betracht, die technischen Voraussetzungen sind annähernd gleich. Die Förderung muss aber vor der Sanierung beantragt werden, ein Energieberater ist Pflicht. Vorteil der Förderung: Mit der BAFA-Zusage für den Zuschuss kann die Maßnahme sehr günstig über den KfW-Ergänzungskredit finanziert werden.
Der Steuerbonus kann auch nachträglich beantragt werden und verursacht unter Umständen weniger bürokratischen Aufwand. Der Zeitpunkt der Antragstellung ist ein Pluspunkt für alle, die den richtigen Termin für den Förderantrag verpasst haben. Für den Steuerbonus muss das Handwerksunternehmen die fachgerechte Umsetzung der Sanierung bescheinigen. Wichtig: Beim Steuerbonus wird die Steuerermäßigung über drei Jahre verteilt. Das Geld steht Eigentümern also nicht sofort zur Verfügung. Auch hier gilt: Steuerlast vorher prüfen!
Rechnung 3: Heizungsaustausch
Auch wer seine alte Heizung durch eine neue Heizung ersetzt, kann zwischen KfW-Förderung und dem Steuerbonus wählen. Wer eine neue Heizung auf Basis erneuerbarer Energien einbauen lässt, erhält maximal 70 Prozent Förderung. Da kann der Steuerbonus (20 Prozent, verteilt auf 3 Jahre) nicht mithalten, denn schon die Basisförderung der KfW liegt mit 30 Prozent höher!
Fazit und Tipps: Da die KfW-Heizungsförderung deutlich höher ist als der Steuerbonus, lohnt sich die Steuerermäßigung beim Heizungstausch in der Regel nur, wenn Eigentümer:innen vergessen haben, den Antrag auf Förderung rechtzeitig zu stellen.
--> Wichtige Hinweise für alle Rechnungen: Fällt beim Steuerbonus die Steuerlast niedriger als der Förderbetrag aus, läuft der überschüssige Teil des Steuervorteils ins Leere. Deshalb sollten sich Eigentümer das vorab von einem Steuerberater durchrechnen lassen und genau prüfen, ob Förderung oder Steuerbonus günstiger sind.
Wer mehrere Maßnahmen durchführt, kann dafür unter Umständen auch Steuerbonus und Förderung kombinieren. Das geht allerdings nur, wenn für verschiedene Maßnahmen getrennte Verträge und Rechnungen vorliegen! So können mit einer Maßnahme die maximalen förderfähigen Kosten beim BAFA ausgeschöpft werden (30.000 Euro pro Kalenderjahr, mit iSFP 60.000 Euro). Für den Heizungstausch kann die KfW-Förderung (einmalig 30.000 Euro förderfähige Kosten) dazu kombiniert werden, für weitere Maßnahmen der Steuerbonus.
Im ersten Schritt empfehlen wir den Kontakt zu einem Eigentümer/Betreiber der Anlage. Dieser kann den Standort der Anlage ändern oder ...
Antwort lesen »Ohne die Gegebenheiten vor Ort und die individuellen vertraglichen Grundlagen zu kennen, können wir Ihnen leider keine fundierte Antwort ...
Antwort lesen »Wichtig ist, dass das zu versteuernde Einkommen aller relevanten Haushaltsmitglieder im zweiten und dritten Jahr vor der Antragstellung ...
Antwort lesen »Geht es um die Förderung der Heizung, benötigen Sie eine Bestätigung des Fachunternehmens bzw. des Energieeffizienz-Experten. Außerdem ...
Antwort lesen »Bei der Förderung gelten leider immer die rechtlichen Gegebenheiten zum Antragszeitpunkt. In der Richtlinie vom 09.12.2022 heißt es dabei: ...
Antwort lesen »Geht es um die Solarpflicht in Baden-Württemberg, sind im Allgemeinen 60 Prozent der solargeeigneten Fläche mit Modulen zu belegen. ...
Antwort lesen »Wie viel Sie bezahlen müssen, hängt im Allgemeinen von den Eigentumsverhältnissen ab. Ohne diese und interne Abstimmungen zu kennen, ist ...
Antwort lesen »Ja, das ist möglich. Wichtig ist, dass Sie die technischen Voraussetzungen zur Förderung der Solarthermie erfüllen. Dabei gilt unter ...
Antwort lesen »Nach § 24 EEG sind mehrere Anlagen unabhängig von den Eigentumsverhältnissen als eine Anlage anzusehen, wenn sie sich auf demselben ...
Antwort lesen »Das ist möglich. Sie können die Förderung der Solarthermie über die KfW beantragen. Wie das richtig funktioniert, erklären wir im Beitrag ...
Antwort lesen »Sie können auch im Nichtwohnbereich Fördermittel für die Energieberatung beantragen, um ein ganzheitliches Sanierungskonzept aufzustellen ...
Antwort lesen »Erfüllen Sie die technischen Voraussetzungen, bekommen Sie Fördermittel für die Dämmung für die Gesamtkosten (volle 20 cm in Ihrem ...
Antwort lesen »Sofern die Heizung weiter im Einsatz bleibt und Sie keine Mittel für selbstnutzende Eigentümer (Klima-Geschwindigkeitsbonus) erhalten ...
Antwort lesen »Ist der Ofen nicht in der HKI-Ofenliste aufgeführt, können Sie bei einem Kaminbauer nachfragen, ob dieser die erforderlichen Unterlagen ...
Antwort lesen »In aller Regel erfolgt die Auszahlung innerhalb weniger Tage. Unter Umständen kam es durch den Jahreswechsel und Urlaubstage zu ...
Antwort lesen »In aller Regel können Sie den Energieberater wechseln, wenn Sie die Förderung für die Energieberatung selbst beantragt haben. Wichtig ist, ...
Antwort lesen »Ohne das Gebäude zu kennen, ist eine Aussage zu einem möglichen Effizienzhaus-Standard aus der Ferne leider nicht möglich. In der Regel ...
Antwort lesen »Einen Energieberater benötigen Sie nicht. Sie müssen aber die Bestätigung zum Antrag von einem Fachhandwerker anfordern (alternativ von ...
Antwort lesen »Wird das Gebäude unter Einsatz von Energie beheizt und zu Wohnzwecken genutzt (§ 2 GEG), ist ein Energieausweis auszustellen. Bezüglich der ...
Antwort lesen »Nach Rücksprache mit der KfW fordert die Förderbank die Eintragung im Grundbuch nicht - unabhängig davon, wie hoch das Darlehen tatsächlich ...
Antwort lesen »Die Förderung der Heizungsoptimierung kommt hier leider nicht infrage. Sie können die Kosten der neuen Verteilung sowie der Heizflächen ...
Antwort lesen »Nach Angaben der KfW können Sie die Einhaltung der Vorgaben nur mit den entsprechenden Einkommensteuererklärungen nachweisen. Eine Ausnahme ...
Antwort lesen »Bei Wohnrecht mit eigentumsähnlicher Struktur können Sie den Steuerbonus für die Sanierung nutzen - allerdings nur die für selbst genutzte ...
Antwort lesen »Der Liefer-/Leistungsvertrag ist unabhängig von den geförderten Kosten. Diesen müssen Sie nur mit einem Fachpartner der Maßnahme ...
Antwort lesen »Haben Sie bzw. hat Ihr Berater Teile der Förderung nicht beantragt, lässt sich das nachträglich in aller Regel nicht mehr ändern. Daher ist ...
Antwort lesen »Anforderungen an die Luft-Luft-Wärmepumpe sind in Punkt 3 der TMA zur Bundesförderung für effiziente Gebäude für Einzelmaßnahmen (BEG EM) ...
Antwort lesen »Wird die Luftschicht nicht von Außenluft durchströmt, besteht bereits jetzt erhöhte Kondensationsgefahr. Denn hier kann es passieren, dass ...
Antwort lesen »Die Fenster wirken sich nicht auf den Taupunkt in der Wand aus. Funktioniert die geplante Konstruktion, haben ältere Fenster darauf keinen ...
Antwort lesen »Nach Abs. 1 § 57 GEG darf eine Anlage der Heizungs-, Kühl- oder Raumlufttechnik nicht in einer Weise verändert werden, dass die ...
Antwort lesen »Nach Rücksprache mit der KfW genügt hier die einfache Meldebescheinigung. Aus dieser muss allerdings die Situation zum Antragszeitpunkt ...
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