Auf der einen Seite die attraktive Förderung von KfW und BAFA, auf der anderen Seite die Möglichkeit, Kosten für eine Sanierung von der Steuer abzusetzen - und dazu die Frage: Was lohnt sich mehr für Eigentümer:innen und wie nutzen sie die finanziellen Hilfen bestmöglich aus?
3 Rechnungen und die Gegenüberstellung von Förderung und Steuerbonus
Rechnung 1: Die Komplettsanierung
Wird ein Haus komplett energetisch saniert zum Beispiel mit Fassadendämmung, Fenstertausch und neuer Haustür, wird die Energieeffizienz der Immobilie erheblich verbessert. Kostet so eine Komplettsanierung zum Effizienzhaus 85 zum Beispiel 115.000 Euro, können sich Eigentümer bei einer Förderung über die KfW (BEG Wohngebäude - 261 Kredit) über 23.000 Euro freuen (20 Prozent der förderfähigen Kosten, zusammengesetzt aus Zuschuss und Zinsverbilligung). Auch mit dem Steuerbonus sind 23.000 Euro Ersparnis drin.
--> Fazit und Tipps: Auch wenn auf dem Papier hier am Ende die gleiche Summe steht - bei besonders teuren und umfassenden Sanierungsmaßnahmen lohnt es sich in der Regel eher, die BEG-Förderung über die KfW in Anspruch zu nehmen. Denn meistens brauchen Eigentümer für diese Summmen eine Finanzierung und die ist über die KfW günstig. Auch wichtig zu bedenken: Je ehrgeizer der Effizienzhaus-Standard, umso höher ist die Förderung der KfW, so sind es bei einem Effizienzhaus 55 schon 30 Prozent, während der Steuerbonus einheitlich bei 20 Prozent liegt. Auch die verpflichtende Einbindung eines Energieberaters macht sich bezahlt. Denn damit kann sichergestellt werden, dass die Sanierungsmaßnahmen sinnvoll aufeinander abgestimmt und fachgerecht umgesetzt werden. Wer dennoch mit dem Steuerbonus liebäugelt sollte vorher prüfen, ob seine Steuerlast ausreichend hoch ist, sonst läuft die Förderung ins Leere. Außerdem muss die Steuerabschreibung verteilt über 3 Jahre erfolgen, es dauert also einige Zeit, bis Eigentümer das Geld auf dem Konto haben.
Rechnung 2: Sanierung Schritt für Schritt
Wer nicht so viel auf einmal investieren will oder kann, kann sein Haus Schritt für Schritt energetisch aufrüsten. Ein Anfang ist beispielsweise der Einbau neuer Fenster. Der Fenstertausch kostet im Rechenbeispiel 20.000 Euro. Eine Förderung mit BAFA-Zuschuss oder alternativ die Steuerabschreibung bringen dem Immobilienbesitzer im besten Fall eine Ersparnis von 20 Prozent der Sanierungskosten, insgesamt 4.000 Euro. Wichtig: Bei der BAFA-Förderung gilt das nur, wenn ein individueller Sanierungsfahrplan (iSFP) vorliegt. Ist das nicht der Fall, beträgt die Förderung nur 15 Prozent.
Fazit und Tipps: In diesem Fall kommen BAFA-Förderung und Steuerbonus gleichermaßen in Betracht, die technischen Voraussetzungen sind annähernd gleich. Die Förderung muss aber vor der Sanierung beantragt werden, ein Energieberater ist Pflicht. Vorteil der Förderung: Mit der BAFA-Zusage für den Zuschuss kann die Maßnahme sehr günstig über den KfW-Ergänzungskredit finanziert werden.
Der Steuerbonus kann auch nachträglich beantragt werden und verursacht unter Umständen weniger bürokratischen Aufwand. Der Zeitpunkt der Antragstellung ist ein Pluspunkt für alle, die den richtigen Termin für den Förderantrag verpasst haben. Für den Steuerbonus muss das Handwerksunternehmen die fachgerechte Umsetzung der Sanierung bescheinigen. Wichtig: Beim Steuerbonus wird die Steuerermäßigung über drei Jahre verteilt. Das Geld steht Eigentümern also nicht sofort zur Verfügung. Auch hier gilt: Steuerlast vorher prüfen!
Rechnung 3: Heizungsaustausch
Auch wer seine alte Heizung durch eine neue Heizung ersetzt, kann zwischen KfW-Förderung und dem Steuerbonus wählen. Wer eine neue Heizung auf Basis erneuerbarer Energien einbauen lässt, erhält maximal 70 Prozent Förderung. Da kann der Steuerbonus (20 Prozent, verteilt auf 3 Jahre) nicht mithalten, denn schon die Basisförderung der KfW liegt mit 30 Prozent höher!
Fazit und Tipps: Da die KfW-Heizungsförderung deutlich höher ist als der Steuerbonus, lohnt sich die Steuerermäßigung beim Heizungstausch in der Regel nur, wenn Eigentümer:innen vergessen haben, den Antrag auf Förderung rechtzeitig zu stellen.
--> Wichtige Hinweise für alle Rechnungen: Fällt beim Steuerbonus die Steuerlast niedriger als der Förderbetrag aus, läuft der überschüssige Teil des Steuervorteils ins Leere. Deshalb sollten sich Eigentümer das vorab von einem Steuerberater durchrechnen lassen und genau prüfen, ob Förderung oder Steuerbonus günstiger sind.
Wer mehrere Maßnahmen durchführt, kann dafür unter Umständen auch Steuerbonus und Förderung kombinieren. Das geht allerdings nur, wenn für verschiedene Maßnahmen getrennte Verträge und Rechnungen vorliegen! So können mit einer Maßnahme die maximalen förderfähigen Kosten beim BAFA ausgeschöpft werden (30.000 Euro pro Kalenderjahr, mit iSFP 60.000 Euro). Für den Heizungstausch kann die KfW-Förderung (einmalig 30.000 Euro förderfähige Kosten) dazu kombiniert werden, für weitere Maßnahmen der Steuerbonus.
Ja, die Förderung für die Wärmepumpe bekommen Sie auch, wenn die Ölheizung im Haus bleibt. In diesem Fall fällt lediglich der ...
Antwort lesen »Auf die Förderung wirken sich die Änderungen nicht aus, da sich das Ergebnis der Heizlastberechnung insgesamt nicht ändert. Durch die ...
Antwort lesen »Sofern Sie die technischen Mindestanforderungen erfüllen, bekommen Sie die Förderung der Heizung für beide Anlagen. Wie Sie die Mittel ...
Antwort lesen »Hier ist zu differenzieren. Bei der Heizungsförderung zählt der Zustand nach der Sanierung. Hier beantragen Sie die Mittel also für ein ...
Antwort lesen »Fachgerecht durchgeführt, führt der Wanddurchbruch nicht zu einer wesentlichen Verschlechterung der Energieeffizienz. Die Klimaanlage ...
Antwort lesen »Grundsätzlich gibt es hier keine Altersgrenze. Da Ihre Hausbank oder ein anderes Finanzierungsinstitut den Ergänzungskredit vergibt, kann ...
Antwort lesen »Die 1. BImSchV gibt hier drei grundlegende Vorgaben:Der Schornstein ist so auszuführen, dass die Austrittsöffnung des Schornsteins firstnah ...
Antwort lesen »Nein, das ist leider nicht möglich. Der Grund dafür liegt in der beantragten EE-Klasse, die es zur Förderung der Heizung gibt. Würden Sie ...
Antwort lesen »Die Kombination ist grundsätzlich sehr gut geeignet, um einen optimalen Wärme- und Hitzeschutz zu gewährleisten. Auf der obersten ...
Antwort lesen »Pauschale Preisangaben sind hier leider schwierig. Aktuell kosten neue Anlagen inkl. Einbau etwa 10.000 bis 23.000 Euro. Geht es allein um ...
Antwort lesen »Die BEG-EM-Förderung gibt es für Wohngebäude. Nach BEG-EM-Richtlinie Punkt 3. V handelt es sich dabei um Gebäude "nach § 3 Absatz 1 Nummer ...
Antwort lesen »Das Alter der Heizung spielt bei der Förderung der neuen Heizung erst einmal keine Rolle. Sie können die Anlage austauschen und ...
Antwort lesen »In diesem Fall bekommen Sie keine Zuschuss-Förderung für die neue Heizung. Sie können im selbstgenutzten Haus allerdings den Steuerbonus ...
Antwort lesen »Die steuerliche Förderung kommt nur für selbstgenutzte Gebäude infrage. Sie können diese daher für die Kosten der Heizung im selbst ...
Antwort lesen »Energieberater ist leider keine geschützte Berufsbezeichnung. Die Qualität der Fachleute kann dadurch stark schwanken. Während einige nur ...
Antwort lesen »Wir empfehlen in diesem Fall, einen Sachverständigen hinzuzuziehen. Der Experte prüft die Ausführung und stellt fest, ob ein Mangel ...
Antwort lesen »Ist die Kommune Fördergeber, darf sie mit dem Programm nach eigenem Ermessen verfahren. Entscheidend ist die jeweilige Richtlinie. Beachten ...
Antwort lesen »Wenn die Styropordämmung fest und tragfähig ist, lässt sich die bestehende Fassadendämmung mit Steinwolle aufdoppeln. Durch die ...
Antwort lesen »Nach Rücksprache mit der KfW ist die Betonkernaktivierung selbst mit förderbar. Das gilt allerdings nicht für die Sanierung der ...
Antwort lesen »Das hängt vom Gebäude ab. Kann die Wärmepumpe dieses allein effizient mit Wärme versorgen, benötigen Sie den alten Gaskessel nicht mehr. ...
Antwort lesen »Für die Anmeldung können Sie sich an Ihren Netzbetreiber wenden. Welcher das ist, erfahren Sie auf der Seite VNBdigital. Den Nachweis über ...
Antwort lesen »Sie benötigen hier eine Bestätigung von Ihrem Fachunternehmen bzw. vom Energieeffizienz-Experten sowie eine Rechnung bzw. einen ...
Antwort lesen »Die 70 Prozent beziehen sich auf das gesamte Projekt. Bei einem Zweifamilienhaus, von dem Sie beide Wohneinheiten selbst bewohnen, können ...
Antwort lesen »Förderbar sind hier alle Arbeiten, die direkt mit der Maßnahme verbunden sind. Das gilt für den Durchbruch, den Sturz sowie notwendige ...
Antwort lesen »Hier ist kein Energieberater erforderlich. Um Fördermittel für die neue Wärmepumpe beantragen zu können, benötigen Sie aber einen ...
Antwort lesen »Nach Rücksprache mit der KfW ist es tatsächlich so, dass der Fördergeber die anteilig förderbaren Kosten automatisch aus den förderfähigen ...
Antwort lesen »PV-Module halten in der Regel 25 bis 30 Jahre oder länger. Sie verlieren mit der Zeit aber an Effizienz. Ob sich ein Austausch lohnt, hängt ...
Antwort lesen »Laut TFAQ Punkt 1.03 können Sie die Bauteile auch bei einer Erweiterung fördern lassen, wenn Sie keine Neubauförderung in Anspruch nehmen. ...
Antwort lesen »Das hängt von der Regelung der Anlage und dem Anschluss der Photovoltaik ab. Grundsätzlich ist es möglich, die Heizung auch am Tage mit ...
Antwort lesen »In dem Fall können Sie eine Basisförderung in Höhe von 30 Prozent beantragen. Hinzu kommen folgende Boni: Effizienzbonus in Höhe von 5 ...
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