Auf die Förderung von Eigenleistungen setzen viele handwerklich begabte Eigentümer - knappe Budgets und lange Wartezeiten bei den Handwerksbetrieben lassen Eigenleistungen als attraktive Alternative erscheinen. Doch einem Nadelöhr können Eigentümer nicht entgehen: Je nach Maßnahme muss entweder ein Energie-Effizienz-Experte (EEE) oder ein Fachbetrieb vor Antragstellung die technischen Daten erfassen und nach der Sanierung die fachgerechte Durchführung der Maßnahme bescheinigen.
--> Allgemeiner Hinweis: Die Förderung von Eigenleistungen gilt für alle Förderanträge, die seit dem 1.1.2023 in den Förderprogrammen BEG EM und BEG WG gestellt werden. Es gelten die gleichen Förder- und Rahmenbedingungen wie bei einer Umsetzung mit Fachbetrieb. Gefördert werden nur die Materialkosten, die direkt mit der Sanierungsmaßnahme in Verbindung stehen. Nicht förderfähig sind Materialien zur Umsetzung von Umfeldmaßnahmen in Eigenleistung!
Auch darüber hinaus gibt es einiges zu beachten, zum Beispiel bei der Rechnungsstellung. Die wichtigsten Tipps für Gebäudehülle (1) und Heizungstausch (2).
1. Förderung von Eigenleistungen bei Einzelmaßnahmen Gebäudehülle und Anlagentechnik - BEG EM - BAFA
Wer Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle und bei der Anlagentechnik umsetzt - z.B. Fenstertausch, neue Haustür, Dämmung, Lüftungsanlage - benötigt auch bei Eigenleistungen einen Energie-Effizienz-Experten (EEE).
--> Apropos Materialkosten: Beim Einkauf der Materialien müssen Eigentümer besonders sorgfältig sein! Denn Materialkosten sind nur dann förderfähig, wenn auf der entsprechenden Rechnung ausschließlich förderfähige Posten enthalten sind! Außerdem muss auf der Rechnung der Name des Antragstellers ausgewiesen werden. Die Rechnung muss in deutscher Sprache ausgefertigt sein. Da bei Maßnahmen in Eigenleistung nur die Materialkosten förderfähig sind, kann auf den Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages verzichtet werden, wenn das vor Antragstellung nicht möglich ist. Und auch bei einem Materialkauf im Baumarkt muss darauf geachtet werden, dass eine korrekte Rechnung mit den notwendigen Bestandteilen erstellt wird (Standort Fördermaßnahme, Name Antragsteller etc.). --> Wichtig zu wissen: Vor Antragstellung darf kein Materialkauf stattgefunden haben!
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2. Förderung von Eigenleistungen bei Einzelmaßnahmen Heizungstausch - BEG EM - KfW (neue Heizung), BAFA (Heizungsoptimierung)
Wer seine Heizung in Eigenregie erneuert oder das Heizsystem optimiert, braucht zwar nicht unbedingt einen Energie-Effizienz-Experten (EEE), dafür aber einen Fachbetrieb. Denn der Fachunternehmer muss vor Antragstellung die technischen Daten erfassen und nach dem Einbau der neuen Heizung prüfen und bestätigen, dass die Eigenleistungen fachgerecht durchgeführt und die Materialkosten korrekt aufgeführt wurden. Alternativ kann diese Aufgabe aber auch ein Energie-Effizienz-Experte übernehmen.
Tipps der KfW für die Antragstellung bei Eigenleistungen Heizungstausch
3. Förderung von Eigenleistungen bei der Effizienzhaus-Sanierung - BEG WG
Eigenleistungen bei der Effizienzhaus-Sanierung? Sind förderfähig! Wird die Maßnahme nicht durch ein Fachunternehmen sondern in Eigenleistung durchgeführt, werden die direkt mit der energetischen Sanierungsmaßnahme verbundenen Materialkosten gefördert. Voraussetzung ist, dass ein Energie-Effizienz-Experte (EEE) die fachgerechte Durchführung und die korrekte Angabe der Materialkosten mit dem Verwendungsnachweis bestätigt. --> BEG WG - Förderung für die Effizienzhaus-Sanierung
Die Rechnungen über die Materialkosten müssen den Namen des Antragstellers ausweisen, in deutscher Sprache ausgefertigt sein und sind nur förderfähig, wenn auf der entsprechenden Rechnung ausschließlich förderfähige Posten enthalten sind!
Hier können Sie jeden Energieberater beauftragen. Wir empfehlen Experten mit einer Eintragung in der Energie-Effizienz-Experten-Liste, da ...
Antwort lesen »Als neutrale Online-Plattform führen wir selbst keine Handwerksarbeiten aus. Dazu empfehlen wir den Kontakt zu einem Fachhandwerker aus ...
Antwort lesen »Grundsätzlich ist die Aufstellung auf einem Carport-Dach möglich. Ob das im Einzelfall zulässig ist, hängt neben der Belastbarkeit des ...
Antwort lesen »Sie können das Haus Ihrem Sohn überschreiben. Wichtig ist, dass Sie diesen auf die Mindestnutzungspflicht der geförderten Anlage hinweisen. ...
Antwort lesen »Der Wärmemengenzähler gehört zu den übergeordneten technischen Fördervoraussetzungen. Er ist daher erforderlich, wenn Sie die Förderung der ...
Antwort lesen »Haben Sie die BEG-WG-Förderung (KfW 262) im Jahr 2024 oder 2025 beantragt und bewilligt bekommen, ist eine Kombination aus BEG-WG- (KfW ...
Antwort lesen »Grundsätzlich liegen die Daten beim bisherigen Berater. Sie sind allerdings in Teilen auch aus der Berechnung zum iSFP herauslesbar. Sie ...
Antwort lesen »Ja, Sie erhalten die Förderung auch dann, wenn Sie nicht alle beantragten Maßnahmen durchgeführt haben. Wichtig ist nur, dass die ...
Antwort lesen »Das ist leider nicht möglich. In der aktuellen BEG EM Richtlinie heißt es dazu unter Punkt 8.6: "Ebenso ist eine Kumulierung mit der ...
Antwort lesen »Der Steuerbonus für die Sanierung nach § 35 c EStG sieht diese Vorgabe nicht vor. Relevant ist dabei Anlage 8 der ESanMV. Hier heißt es: ...
Antwort lesen »Handelt es sich um ein selbst genutztes Haus, können Sie nachträglich den Steuerbonus für die Sanierung nutzen und 20 Prozent der ...
Antwort lesen »Das ist korrekt. Dabei handelt es sich allerdings nicht um eine stillschweigende Änderung. Denn den Ergänzungskredit Plus (358) erhalten ...
Antwort lesen »In der BEG EM Richtlinie vom 16. September 2021 heißt es dazu: "Gefördert werden Einzelmaßnahmen an Bestandsgebäuden, die [...] durch ...
Antwort lesen »In diesem Fall bekommen Sie die BEG-EM Förderung sowie den Steuerbonus für die Sanierung leider nicht. Denn beide Angebote zur Förderung ...
Antwort lesen »Geht es um die Förderung der Heizung, benötigen Sie in der Regel keinen Energieberater. Sie müssen zur Antragstellung eine Bestätigung zur ...
Antwort lesen »Nach Nummer 6.2 der BEG EM Richtlinie sind Pächter nicht antragsberechtigt. Die BEG-EM-Förderung der neuen Heizung können Sie daher aller ...
Antwort lesen »Grundsätzlich gibt es keine Einkommensgrenze, wenn Sie die Förderung der Heizung nutzen möchten. Liegt Ihr Haushaltseinkommen bei maximal ...
Antwort lesen »Viele Anlagen erfüllen die 65-Prozent-EE-Anforderung pauschal. So etwa die Wärmepumpe, zu der auch Split-Wärmepumpen (Klimaanlagen) zählen. ...
Antwort lesen »Erhalten Sie eine Förderung für die Heizung, können Sie diese auch für Umfeldmaßnahmen wie die Fußbodenheizung nutzen. Hier gibt es den ...
Antwort lesen »Aktuell können wir noch keine Aussagen zu den Förderangeboten im Jahr 2025 geben. Aktuell gibt es verschiedene Programme, die ...
Antwort lesen »Grundsätzlich gelten bei der BEG-Förderung immer die Bedingungen zum Antragszeitpunkt. Handelt es sich um den ersten Antrag in der ...
Antwort lesen »Das Kältemittel hat einen GWP-Wert von 1774 und ist damit vom Phase-Down-Szenario der F-Gase-Verordnung betroffen. Das hat zur Folge, dass ...
Antwort lesen »Umsonst haben Sie nicht saniert, da Sie von den Vorteilen der neuen Heizung profitieren. Eine Förderung für die Wärmepumpe bekommen Sie ...
Antwort lesen »Bei Scheitholzkesseln handelt es sich um Zentralheizkessel mit einer vergleichsweise hohen Effizienz. Das Holz lässt sich bei ...
Antwort lesen »Handelt es sich um ein ungeteiltes Zweifamilienhaus, beantragen Sie zunächst die Basis-Förderung zusammen mit dem Effizienzbonus (optional) ...
Antwort lesen »Nach Angaben des BMWK sind alle volljährigen Haushaltsmitglieder zu berücksichtigen, die zum Zeitpunkt der Antragstellung mit Haupt- oder ...
Antwort lesen »Das KfW-Programm 308 "Wohneigentum für Familien – Bestandserwerb" können Sie nutzen, wenn Sie ein bestehendes Haus der EH-Klasse F, G oder ...
Antwort lesen »Da die Abrechnung erst einmal unabhängig vom Stromfluss in der Anlage funktioniert, sollte ein Energiemanager einsetzbar sein. Gleiches ...
Antwort lesen »Entsteht eine neue Wohneinheit im Ausbau eines zuvor nicht beheizten Bereichs, wertet die KfW das als Neubau. Eine Förderung über die ...
Antwort lesen »Ja, der hydraulische Abgleich ist immer erforderlich, wenn Sie die Förderung der Heizung beantragen möchten. Haben Sie bereits einen ...
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