x
01.07.2026
mehr zu Förderung
 

KfW-Förderprogramm "Gewerbe zu Wohnen (GzW)" gestartet

Bis zu 30.000 Euro Zuschuss je Wohneinheit für Umbauten

Leerstehende Büro- und Gewerbeimmobilien bei gleichzeitiger Wohnungsnot in Städten - mit einer neuen Förderung will die Bundesregierung dieses Problem angehen. Das Förderprogramm "Gewerbe zu Wohnen (GzW)" macht den Umbau leerstehender Gewerbeflächen zu Wohnraum attraktiv, mit Zuschüssen von bis zu 30.000 Euro je Wohneinheit. Voraussetzung für die Förderung ist die Sanierung zum Effizienzhaus 85 Erneuerbare Energien (EH 85 EE) oder EH Denkmal EE. Besonderer Pluspunkt: Die Förderung kann mit der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) kombiniert werden! Laut Förderrichtlinie läuft das Förderprogramm zunächst nur bis Ende 2026. Alle Infos und Details zu den förderfähigen Kosten und zur Antragstellung.

Sanierung einer Backsteinfassade
Wenn ungenutzte und unsanierte Büro- und Gewerbeimmobilien eine zweite Chance erhalten, entsteht neuer Wohnraum und Innenstädte werden wieder belebt. Das Förderprogramm "Gewerbe zu Wohnen" soll diesen Wandel unterstützenFoto: energie-fachberater.de

In vielen Städten haben leerstehende und unsanierte Gewerbeimmobilien aktuell wenig Nutzungsperspektive. Dabei wird gleichzeitig Wohnraum oft händeringend gesucht! Das Förderprogramm "Gewerbe zu Wohnen (GzW)" soll beide Probleme gleichzeitig lösen.  300 Millionen Euro stehen für die Förderung bis Ende 2026 bereit.

--> Gut zu wissen: Das Förderprogramm läuft bei der KfW unter der Programmnummer 266. Dort finden Eigentümer:innen auch das Merkblatt mit den wichtigsten Informationen.Die Antragstellung ist direkt online bei der KfW möglich. Die Förderrichtlinie ist gültig vom 1. Juli bis zum 31. Dezember 2026. 

Eckpunkte für die Förderung:
Gefördert wird der Umbau von zum Zeitpunkt der Antragstellung nicht zu Wohnzwecken genutzten beheizten Gebäuden oder nicht zu Wohnzwecken genutzten beheizten Teilen von Gebäuden zu Wohnraum. Durch den Umbau muss mindestens eine neue Wohneinheit geschaffen werden.

Antragsberechtigt sind alle Investoren. Investoren können natürliche oder juristische Personen (des öffentlichen oder privaten Rechts) sowie Personengesellschaften sein. Auch Selbstnutzer können die Förderung beantragen.  

Was kostet eine Sanierung? Hier kostenfrei und unverbindlich Vergleichsangebote einholen.

Und das sind die Förderbedingungen:

  • Voraussetzung ist die Sanierung der Immobilie mindestens auf das energetische Niveau "Effizienzhaus 85 Erneuerbare Energien" (EH 85 EE)
  • Baudenkmale und sonstige besonders erhaltenswerte Bausubstanz müssen das energetische Niveau "EH Denkmal EE" erreichen. 
  • Auch Ausnahmen von der Erneuerbaren-Energien-Klasse (EE) sind vorgesehen für Gebäude, die bereits bei Antragstellung über einen 65 %-EE-Wärmeerzeuger, Gebäudenetzanschluss mit 65 %-EE-Anteil oder einen Wärmenetzanschluss verfügen oder bei denen in den letzten fünf Jahren vor Antragstellung eine neue Heizung in Betrieb genommen wurde.
  • Gefördert werden bis zu 30 Prozent von maximal 100.000 Euro förderfähigen Ausgaben pro durch Umbau entstehende Wohneinheit als direkter Zuschuss. Ausgaben im Zusammenhang mit der energetischen Sanierung zählen nicht dazu. Die Förderung kann grundsätzlich mit anderen Förderungen, wie der Sanierungsförderung Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG), kombiniert werden, sofern die Summe der Fördermittel die Summe der förderfähigen Ausgaben nicht übersteigt. 
  • Die Gesamtförderung pro Unternehmen wird bei 300.000 Euro gedeckelt.  
  • Der Antrag muss vor Vorhabenbeginn gestellt werden. Als Vorhabenbeginn gilt grundsätzlich der Abschluss eines der Ausführung zuzurechnenden Liefer- und Leistungsvertrags. Planungs- und Beratungsleistungen dürfen vor Antragstellung erbracht werden, soweit sie nicht selbst Gegenstand einer Förderung sind. 
  • Umbau und Sanierung dürfen insgesamt 54 Monate (4,5 Jahre) dauern.
  • Ein/e Energieberater/in muss den Umbau begleiten.

Förderfähige Kosten sind:

  • Rückbau und Entsorgung von Baukonstruktionen, nutzungsspezifischer Infrastruktur und gebäudetechnischen Anlagen
  • Notwendige Instandsetzung des Gebäudes und Anpassung der Baukonstruktion an die geplante Wohnnutzung
  • Grundrissänderungen
  • Innenausbau (Wände, Fußböden, Installationsschächte et cetera)
  • Anpassung und erstmalige Herstellung von Gebäude- und Wohnungszugängen sowie von Verkehrsflächen, beispielsweise Treppenhäuser und Flure
  • Einbau gebäudetechnischer Anlagen, soweit sie nicht der energetischen Sanierung zuzurechnen sind (beispielsweise gebäudesicherheitstechnische Anlagen, Förderanlagen, Elektroinstallation, Wasser- und Abwasserentsorgung)
  • Umgestaltung von Außenanlagen zur zeitgemäßen Wohnnutzung, insbesondere auch Ausgaben für die Entsiegelung von Bodenflächen, Errichtung von Balkonen und notwendigen Außentreppen (Gebäudeerschließung und Fluchtwege), (Dach-)terrassen und Vordächer
  • Bauliche Maßnahmen auf dem Grundstück zur Erfüllung baurechtlicher Anforderungen (beispielsweise Parkplätze, Ladeinfrastruktur, Fahrradstellplätze, Zufahrten, Standflächen, Aufstellräume für Abfallbehältnisse)
  • Herstellung von Fluchtwegen und Feuerwehrzufahrten

Was kostet eine Sanierung? Hier kostenfrei und unverbindlich Vergleichsangebote einholen.

mehr zu Förderung
 
 
 
 
Quelle: Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen / KfW / energie-fachberater.de
 
 

Sanierungsforum

Stellen Sie Ihre Fragen an unsere Experten

Zu allen Fragen/Antworten im Sanierungsforum »

Energieberater-Suche

Finden Sie Energieberater oder Sachverständige vor Ort

 

Förderüberblick Sanierung

 

PraxisTalk Energieberatung

 

Webinare & Workshops Energieberatung

 

Tools und Support für Energieberater

 

Online-Energieberatung

 

Sanierungsforum

hochrunter

Unsere Portalpartner

 

Energieberater-Suche

Finden Sie Energieberater, Handwerker und Sachverständige vor Ort

 

Newsletter-Abo