Schwachstelle 1: Haustür
Einbruchhemmende Haustüren halten einer Gewalteinwirkung deutlich länger Stand. Wer seine Haustür erneuert, sollte deshalb nicht nur auf Energieeffizienz, sondern auch auf die Widerstandsklasse achten. Die Polizei empfiehlt Haustüren ab einer Widerstandsklasse RC2. Förderung für den Einbau neuer Haus- und Wohnungstüren gibt es im Rahmen der BEG-Förderung.
Wer dagegen nur den Einbruchschutz seiner Haustür verbessern möchte (neue Haustür oder Nachrüstung der alten Haustür), kann den Förderkredit im KfW-Programm "Altersgerecht Umbauen 159" nutzen.
Alle wichtigen Fragen & Antworten zur Förderung für die Haustür haben wir in FAQ zusammengestellt.
Schwachstelle 2: Fenster im Erdgeschoss und Terrassentür
Nicht umsonst werden für das Erdgeschoss und Zimmer im Souterrain einbruchhemmende Fenster und Fenstertüren empfohlen. Die extra stabile Rahmenkonstruktion, mehrere Maueranker, Scheiben aus Sicherheitsglas und abschließbare Griffe leisten gute Dienste bei einem Einbruchversuch. Zusätzliche Sicherheit bringen außen liegende Rollläden. Die Polizei empfiehlt Fenster ab Widerstandsklasse RC2. KfW und BAFA vergeben im Rahmen der BEG-Förderung Zuschüsse und Förderkredite für neue Fenster und die Verbesserung des Einbruchschutzes, sowie für den nachträglichen Einbau von Rollläden und Fenstergittern. Wer ein elektrisches Antriebssystem bei Rollläden nachrüstet, kann die Förderung für Smart-Home-Elemente beantragen.
Schwachstelle 3: Beleuchtung
Ein dunkles Grundstück ist einladend für Einbrecher. Leicht zugängliche Fenster und Türen sollten deshalb beleuchtet werden. Wer zusätzlich Bewegungsmelder verwendet, erhöht die Chance, dass Nachbarn oder Passanten auf Einbrecher aufmerksam werden. Deshalb gibt es die Förderung für das Smart Home auch für Bewegungsmelder und Beleuchtung. Alternativ können Eigentümer das Kreditprogramm Altersgerecht Umbauen der KfW (159) dafür nutzen. Diese Förderung deckt zusätzlich auch Systeme zur Einbruchs- und Überfallmeldung ab.
Schwachstelle 4: Bewohner öffnen den Einbrechern selbst die Tür
Der beste Einbruchschutz ist unwirksam, wenn die Bewohner:innen den Einbrechern unwissentlich selbst die Haustür öffnen. Für mehr Sicherheit sorgen da Weitwinkelspione, Gegensprechanlagen oder Videokameras im Eingangsbereich. Wer die Sicherheit so verbessert, hat zwei Optionen bei der Förderung:
Diese Einzelmaßnahmen für mehr Einbruchschutz werden von der KfW im Kreditprogramm Altersgerecht Umbauen (159) gefördert
--> Wichtig zu wissen: Die KfW-Förderung im Programm Altersgerecht Umbauen 159 muss vor dem Abschluss von Liefer- und Leistungsverträgen bei einem Finanzierungspartner (Bank oder Sparkasse) beantragt werden. Für die Förderung im Rahmen der BEG (neue Fenster, neue Haustür, Rollladen, Smart Home) muss dagegen ein Liefer- und Leistungsvertrag mit aufschiebender oder auflösender Bedingung für die Antragstellung vorliegen. --> KfW-Förderung richtig beantragen
Wer keine Förderung nutzen möchte, kann die Handwerkerkosten für die Verbesserung des Einbruchschutzes von der Steuer absetzen.
Dazu können wir Ihnen ohne Kenntnis vom Vorhaben leider keine verbindliche Auskunft geben. Wichtig ist, dass Sie auch bei einem Verkauf ...
Antwort lesen »Das ist möglich, denn die Peripherie spielt hier nur eine untergeordnete Rolle. Sofern die neue Heizung alle technischen Voraussetzungen ...
Antwort lesen »Im Nachbarschaftsgesetz vieler Bundesländer ist eine entsprechende Duldungspflicht geregelt. Diese erlaubt das Betreten des nachbarlichen ...
Antwort lesen »Ansprechpartner sind hier Glaser oder Fensterbauer aus Ihrer Region. Angebote von Handwerkern aus Ihrer Region bekommen Sie kostenfrei und ...
Antwort lesen »Die Kosten sind jeweils anrechenbar. Mit einem individuellen Sanierungsfahrplan dürfen Sie bei Maßnahmen an der Hülle sogar 60.000 Euro pro ...
Antwort lesen »Nach Rücksprache mit der KfW ist das leider nicht möglich. Dies gilt auch dann, wenn die Kosten für die Einzelmaßnahme im Produkt 261 nicht ...
Antwort lesen »Fragen Sie zunächst bei der Bank nach, ob die Angabe freiwillig ist. Denn in der Regel gibt es keine Pflicht, dass auch Bestandskunden ...
Antwort lesen »Fördermittel bekommen Sie nur für Gebäude, die in den Anwendungsbereich des GEG fallen. Um diese Voraussetzung zu erfüllen, müssen Sie das ...
Antwort lesen »Geht es um den Anschluss an ein bestehendes Fernwärmenetz, können Sie den Antrag zur Förderung der Heizung über die KfW stellen. Hier ...
Antwort lesen »Nach § 71j GEG ist es möglich, vorerst eine fossile Heizungsanlage einzubauen, auch wenn diese die Vorgaben des § 71 GEG nicht erfüllt. ...
Antwort lesen »Um den Einkommensbonus zur Förderung der Heizung zu bekommen, darf das Haushaltseinkommen nicht über 40.000 Euro liegen. Hier zählen alle ...
Antwort lesen »Bei einer Sanierung nimmt der Energieberater mit der Fachplanung und Baubegleitung eine übergeordnete Stellung ein. Er kontrolliert die ...
Antwort lesen »Dafür benötigen Sie einen Energieberater der Energie-Effizienz-Experten-Liste. Möchten Sie die Förderung für neue Dachfenster ohne ...
Antwort lesen »Das ist kein Problem. Sie dürfen sowohl das Modell der Wärmepumpe wie auch den Handwerker wechseln. Achten Sie darauf, dass die neue ...
Antwort lesen »Nach Angaben der KfW spielt das Alter des Grundbuchauszugs grundsätzlich keine Rolle. Wichtig ist aber, dass er die Eigentumsverhältnisse ...
Antwort lesen »Zur ersten Frage: Das ist korrekt. Wenn Sie das Gebäude ausbauen und beheizen, darf der Ht-Wert nicht schlechter sein als der 1,2-fache ...
Antwort lesen »Erfüllen Sie die technischen Mindestvoraussetzungen (U-Wert von 0,14 W/m²K oder besser), können Sie einen Zuschuss in Höhe von 15 Prozent ...
Antwort lesen »Nach Rücksprache mit der KfW ist das kein Problem. Sie können zuerst den Bauantrag stellen und dann die Förderung beantragen. Wichtig ist, ...
Antwort lesen »Mit dem Austausch des Ölofens und dem Heizen mit regenerativen Energieträgern erfüllen Sie bereits zwei wichtige Voraussetzungen für den ...
Antwort lesen »Hier handelt es sich um zwei getrennte Vorgänge, für die Sie unter bestimmten Voraussetzungen Fördermittel beantragen können. Zum einen ...
Antwort lesen »Neben den Kosten der geförderten Anlagen lassen sich bei der Förderung auch Kosten von Umfeldmaßnahmen anrechnen. Dazu gehören unter ...
Antwort lesen »Voraussetzung ist der Austausch von funktionstüchtigen Gas-, Biomasse-, Öl-, Kohle-, Gas-Etagen- und Nachtspeicherheizungen. Fachhandwerker ...
Antwort lesen »Da das Haus nicht geteilt ist, haben Sie nach unserem Verständnis ein ungeteiltes Mehrfamilienhaus. Hierfür stellen Sie einen gemeinsamen ...
Antwort lesen »Installieren Sie eine Wärmepumpen-Anlage für das gesamte Haus, können Sie Kosten in Höhe von 113.000 Euro ansetzen. Für die tatsächlich ...
Antwort lesen »Grundsätzlich spricht nichts gegen eine Dünnschicht-Fußbodenheizung. Denn genau wie die Trockenestrich-Fußbodenheizung verfügt auch diese ...
Antwort lesen »Entscheiden Sie sich für den Steuerbonus für die Sanierung nach § 35 c EStG, ist kein Energieberater für die Antragstellung erforderlich. ...
Antwort lesen »Grundsätzlich ist das möglich, sofern Sie eine BEG-Förderung für die neuen Türen beantragen. Denn diese ist Voraussetzung, um den ...
Antwort lesen »Eine Energieberatung ist nicht erforderlich. Planen Sie Maßnahmen an der Gebäudehülle, bekommen Sie mit einer geförderten Energieberatung ...
Antwort lesen »Um den Steuerbonus für die Sanierung in Anspruch nehmen zu können, müssen Sie die Maßnahme von einem Fachunternehmen erledigen lassen. ...
Antwort lesen »Fördermittel beantragen Sie immer für das gesamte Gebäude, wenn es sich um Maßnahmen am Gemeinschaftseigentum oder um ein ungeteiltes ...
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