Schwachstelle 1: Haustür
Einbruchhemmende Haustüren halten einer Gewalteinwirkung deutlich länger Stand. Wer seine Haustür erneuert, sollte deshalb nicht nur auf Energieeffizienz, sondern auch auf die Widerstandsklasse achten. Die Polizei empfiehlt Haustüren ab einer Widerstandsklasse RC2. Förderung für den Einbau neuer Haus- und Wohnungstüren gibt es im Rahmen der BEG-Förderung.
Wer dagegen nur den Einbruchschutz seiner Haustür verbessern möchte (neue Haustür oder Nachrüstung der alten Haustür), kann den Förderkredit im KfW-Programm "Altersgerecht Umbauen 159" nutzen.
Alle wichtigen Fragen & Antworten zur Förderung für die Haustür haben wir in FAQ zusammengestellt.
Schwachstelle 2: Fenster im Erdgeschoss und Terrassentür
Nicht umsonst werden für das Erdgeschoss und Zimmer im Souterrain einbruchhemmende Fenster und Fenstertüren empfohlen. Die extra stabile Rahmenkonstruktion, mehrere Maueranker, Scheiben aus Sicherheitsglas und abschließbare Griffe leisten gute Dienste bei einem Einbruchversuch. Zusätzliche Sicherheit bringen außen liegende Rollläden. Die Polizei empfiehlt Fenster ab Widerstandsklasse RC2. KfW und BAFA vergeben im Rahmen der BEG-Förderung Zuschüsse und Förderkredite für neue Fenster und die Verbesserung des Einbruchschutzes, sowie für den nachträglichen Einbau von Rollläden und Fenstergittern. Wer ein elektrisches Antriebssystem bei Rollläden nachrüstet, kann die Förderung für Smart-Home-Elemente beantragen.
Schwachstelle 3: Beleuchtung
Ein dunkles Grundstück ist einladend für Einbrecher. Leicht zugängliche Fenster und Türen sollten deshalb beleuchtet werden. Wer zusätzlich Bewegungsmelder verwendet, erhöht die Chance, dass Nachbarn oder Passanten auf Einbrecher aufmerksam werden. Deshalb gibt es die Förderung für das Smart Home auch für Bewegungsmelder und Beleuchtung. Alternativ können Eigentümer das Kreditprogramm Altersgerecht Umbauen der KfW (159) dafür nutzen. Diese Förderung deckt zusätzlich auch Systeme zur Einbruchs- und Überfallmeldung ab.
Schwachstelle 4: Bewohner öffnen den Einbrechern selbst die Tür
Der beste Einbruchschutz ist unwirksam, wenn die Bewohner:innen den Einbrechern unwissentlich selbst die Haustür öffnen. Für mehr Sicherheit sorgen da Weitwinkelspione, Gegensprechanlagen oder Videokameras im Eingangsbereich. Wer die Sicherheit so verbessert, hat zwei Optionen bei der Förderung:
Diese Einzelmaßnahmen für mehr Einbruchschutz werden von der KfW im Kreditprogramm Altersgerecht Umbauen (159) gefördert
--> Wichtig zu wissen: Die KfW-Förderung im Programm Altersgerecht Umbauen 159 muss vor dem Abschluss von Liefer- und Leistungsverträgen bei einem Finanzierungspartner (Bank oder Sparkasse) beantragt werden. Für die Förderung im Rahmen der BEG (neue Fenster, neue Haustür, Rollladen, Smart Home) muss dagegen ein Liefer- und Leistungsvertrag mit aufschiebender oder auflösender Bedingung für die Antragstellung vorliegen. --> KfW-Förderung richtig beantragen
Wer keine Förderung nutzen möchte, kann die Handwerkerkosten für die Verbesserung des Einbruchschutzes von der Steuer absetzen.
Ja, das ist grundsätzlich möglich. Zu beachten ist allerdings, dass Ihnen das Budget an förderbaren Kosten (aktuell 28.000 für eine ...
Antwort lesen »Sie benötigen die Bestätigung eines Fachhandwerkers oder eines Energieberaters. Mit dieser erklären die Experten gegenüber der KfW, dass ...
Antwort lesen »Wir gehen davon aus, dass das nicht möglich ist. Denn immer dann, wenn eine Maßnahme nicht durch ein Fachunternehmen durchgeführt wird, ...
Antwort lesen »Nein. Auch wenn Sie beide Wohnungen selbst bewohnen würden, bekämen Sie den Bonus immer nur für eine Wohnung. Das gilt zumindest dann, wenn ...
Antwort lesen »Wenn die Meldebescheinigung für nicht rechtmäßig erklärt wird, erfüllen Sie die Voraussetzungen zur Förderung nicht und erhalten die Mittel ...
Antwort lesen »Brauchwasser-Wärmepumpen werden selbst nicht gefördert. Fördermittel erhalten Sie für die Geräte allerdings als Umfeldmaßnahme beim Einbau ...
Antwort lesen »Ja, das ist möglich. Sie haben ein Budget förderbarer Kosten von aktuell noch 28.000 Euro. Dieses können Sie mit beliebig vielen Anträgen ...
Antwort lesen »Die Gipskartonplatten haben tatsächlich eine schützende Funktion. Nutzen Sie den nicht ausgebauten Raum regelmäßig, können Sie die Schicht ...
Antwort lesen »Wenn Sie Nießbrauch für ein Haus oder eine Wohnung haben und vertraglich geregelt alle Kosten übernehmen, können Sie Ausgaben für die ...
Antwort lesen »Geht es um den Einkommensbonus bei der Förderung der Heizung, entscheidet immer das zu versteuernde Haushaltseinkommen eines Jahres. ...
Antwort lesen »Das ist nach wie vor möglich. Ihre Kinder können die Förderung der Heizung als Eigentümer der Immobilie beantragen. Das gilt jedoch nur für ...
Antwort lesen »Die Höhe des Ergänzungskredits richtet sich nach der Summe der anrechenbaren Kosten, die Sie in der Heizungsförderung angegeben haben, und ...
Antwort lesen »Hier geht es immer um das gesamte Gebäude. Das heißt: Tauschen Sie mehr als 1/3 der Fensterfläche im Mehrfamilienhaus aus, ist ein ...
Antwort lesen »Brauchwasser-Wärmepumpen sind allein nicht förderbar. Finanzielle Unterstützung bekommen Sie hier nur, wenn Sie diese in Kombination mit ...
Antwort lesen »Die Information findet sich im Merkblatt zum KfW-Programm 261. Hier heißt es: "Die Beantragung einer Förderung über die BEG EM ist ...
Antwort lesen »Auch wenn die Kumulierung nach alter KfW-261- bzw. BEG-WG-Förderung möglich war, gilt für die Heizungsförderung die neue BEG-EM-Richtlinie. ...
Antwort lesen »Mit der neuen BEG-EM-Richtlinie zur Förderung von Einzelmaßnahmen haben sich die Voraussetzungen hier geändert. Dabei gilt: Die versorgten ...
Antwort lesen »Die technische Projektbeschreibung (TPB) zur Förderung der neuen Rollläden erhalten Sie von einem Energie-Effizienz-Experten aus Ihrer ...
Antwort lesen »Für das Haushaltsjahreseinkommen wird der Durchschnitt aus den zu versteuernden Einkommen des zweiten und dritten Jahres vor Antragseingang ...
Antwort lesen »Ohne Hinterlüftung kann eventuell durch Undichtigkeiten in die Wand eingedrungene Feuchte im Zwischenraum kondensieren und schimmeln. Damit ...
Antwort lesen »Das GEG bzw. das GModG regelt, wer Energieausweise ausstellen darf. Hierfür sind zwei Voraussetzungen zu erfüllen. Voraussetzung 1: ...
Antwort lesen »Eine Förderung für neue Rollläden gibt es über die BEG-EM-Förderung. Hier bekommen Sie einen Zuschuss in Höhe von 15 Prozent über den ...
Antwort lesen »Was hier zu beachten ist, hängt von der geplanten Maßnahme ab. Möglich und technisch sinnvoll ist es beispielsweise, die Beheizung sowie ...
Antwort lesen »Auf die Gesetzgebung haben wir leider keinen Einfluss. Grundsätzlich ist es aber so, dass bei Einstrangsystemen das Risiko von ...
Antwort lesen »Nach Rücksprache mit der KfW kann die Heizungsförderung ohne Sperrfrist beantragt werden, wenn die BAFA-Förderung vollständig nach dem ...
Antwort lesen »Hier gibt es keine Ausnahmen von § 19 der BImSchV. Denn diese könnten die Gesundheit gefährden. Bei Heizungen mit bis zu 50 kW muss der ...
Antwort lesen »Entscheidend ist hier das Datum, an dem die Bestätigung zum Antrag ausgestellt wurde. War das spätestens am 8. Juli 2026, können Sie die ...
Antwort lesen »Polypropylen-Rohre (PP-C) aus dem Baujahr 1986 sind in der Regel nicht sauerstoffdiffusionsdicht. Anzeichen dafür wären Hinweise auf die ...
Antwort lesen »Der U-Wert ist durch die Poroton-Ziegel bereits verhältnismäßig gut. Eine Dämmung würde die Verluste zwar reduzieren, bei den zu ...
Antwort lesen »Ja, Sie können in diesem Fall die Basisförderung der Wärmepumpe in Höhe von 30 Prozent beantragen (Achtung: Ab 2027 nur 15 Prozent, wenn ...
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