Schwachstelle 1: Haustür
Einbruchhemmende Haustüren halten einer Gewalteinwirkung deutlich länger Stand. Wer seine Haustür erneuert, sollte deshalb nicht nur auf Energieeffizienz, sondern auch auf die Widerstandsklasse achten. Die Polizei empfiehlt Haustüren ab einer Widerstandsklasse RC2. Förderung für den Einbau neuer Haus- und Wohnungstüren gibt es im Rahmen der BEG-Förderung.
Wer dagegen nur den Einbruchschutz seiner Haustür verbessern möchte (neue Haustür oder Nachrüstung der alten Haustür), kann den Förderkredit im KfW-Programm "Altersgerecht Umbauen 159" nutzen.
Alle wichtigen Fragen & Antworten zur Förderung für die Haustür haben wir in FAQ zusammengestellt.
Schwachstelle 2: Fenster im Erdgeschoss und Terrassentür
Nicht umsonst werden für das Erdgeschoss und Zimmer im Souterrain einbruchhemmende Fenster und Fenstertüren empfohlen. Die extra stabile Rahmenkonstruktion, mehrere Maueranker, Scheiben aus Sicherheitsglas und abschließbare Griffe leisten gute Dienste bei einem Einbruchversuch. Zusätzliche Sicherheit bringen außen liegende Rollläden. Die Polizei empfiehlt Fenster ab Widerstandsklasse RC2. KfW und BAFA vergeben im Rahmen der BEG-Förderung Zuschüsse und Förderkredite für neue Fenster und die Verbesserung des Einbruchschutzes, sowie für den nachträglichen Einbau von Rollläden und Fenstergittern. Wer ein elektrisches Antriebssystem bei Rollläden nachrüstet, kann die Förderung für Smart-Home-Elemente beantragen.
Schwachstelle 3: Beleuchtung
Ein dunkles Grundstück ist einladend für Einbrecher. Leicht zugängliche Fenster und Türen sollten deshalb beleuchtet werden. Wer zusätzlich Bewegungsmelder verwendet, erhöht die Chance, dass Nachbarn oder Passanten auf Einbrecher aufmerksam werden. Deshalb gibt es die Förderung für das Smart Home auch für Bewegungsmelder und Beleuchtung. Alternativ können Eigentümer das Kreditprogramm Altersgerecht Umbauen der KfW (159) dafür nutzen. Diese Förderung deckt zusätzlich auch Systeme zur Einbruchs- und Überfallmeldung ab.
Schwachstelle 4: Bewohner öffnen den Einbrechern selbst die Tür
Der beste Einbruchschutz ist unwirksam, wenn die Bewohner:innen den Einbrechern unwissentlich selbst die Haustür öffnen. Für mehr Sicherheit sorgen da Weitwinkelspione, Gegensprechanlagen oder Videokameras im Eingangsbereich. Wer die Sicherheit so verbessert, hat zwei Optionen bei der Förderung:
Diese Einzelmaßnahmen für mehr Einbruchschutz werden von der KfW im Kreditprogramm Altersgerecht Umbauen (159) gefördert
--> Wichtig zu wissen: Die KfW-Förderung im Programm Altersgerecht Umbauen 159 muss vor dem Abschluss von Liefer- und Leistungsverträgen bei einem Finanzierungspartner (Bank oder Sparkasse) beantragt werden. Für die Förderung im Rahmen der BEG (neue Fenster, neue Haustür, Rollladen, Smart Home) muss dagegen ein Liefer- und Leistungsvertrag mit aufschiebender oder auflösender Bedingung für die Antragstellung vorliegen. --> KfW-Förderung richtig beantragen
Wer keine Förderung nutzen möchte, kann die Handwerkerkosten für die Verbesserung des Einbruchschutzes von der Steuer absetzen.
Bei Einzelraumfeuerungsanlagen wie Kachelöfen oder Kaminen steht Ihnen nur der Steuerbonus für Handwerker zur Verfügung. Nutzen Sie diesen, ...
Antwort lesen »Der beschriebene Aufbau funktioniert und bietet bei fachgerechter Ausführung ausreichend Schutz vor Feuchtigkeit. Achten Sie beim Anbringen ...
Antwort lesen »Das ist leider nicht möglich. Hat das Gebäude baurechtlich mehrere Wohneinheiten, geht die KfW immer davon aus, dass Sie nur eine selbst ...
Antwort lesen »Energieberater oder Fachunternehmer bestätigen nach Abschluss aller Arbeiten, dass die Anlage fachgerecht demontiert wurde. Zudem benötigen ...
Antwort lesen »Unabhängig davon, ob Ihr Sohn im Haus wohnt oder nicht, gilt die Heizungsaustauschpflicht aus dem GEG für alte Öl- und Gasheizungen für ...
Antwort lesen »Aktuell am Markt befindliche Gasthermen arbeiten nur mit einem begrenzten Anteil Wasserstoff (in der Regel 20 Prozent). Zu 100 Prozent ...
Antwort lesen »Die Fachunternehmererklärung und die Bestätigung für den fachgerechten Einbau erstellt in der Regel ein Heizungsbaubetrieb. Ein ...
Antwort lesen »Den Wohnsitz können Sie ändern. Haben Sie auch einen Geschwindigkeits- oder Einkommens-Bonus beantragt, erhalten Sie diesen dann unter ...
Antwort lesen »Sofern der Wintergarten zum beheizten Gebäudebereich gehört, ist eine Förderung der Rollläden über die Bundesförderung für effiziente ...
Antwort lesen »Geht es um die Dachsanierung, bekommen Sie eine Förderung in Höhe von 15 Prozent über die Bundesförderung für effiziente Gebäude für ...
Antwort lesen »Ob Sie den Effizienzhausstand erreichen, hängt immer vom individuellen Gebäude ab. Dämmen Sie die Wände sehr gut und wählen Sie Fenster mit ...
Antwort lesen »Rentner können den Nachweis auch ohne Einkommensteuerbescheid erbringen, wenn sie die Erklärung nicht mehr abgeben müssen. In diesem Fall ...
Antwort lesen »Vergeben Sie einen Auftrag, handelt es sich dabei in aller Regel um einen Liefer-/Leistungsvertrag und Sie können die Förderung nicht mehr ...
Antwort lesen »Haben Sie kein Baudenkmal, keine erhaltenswerte Substanz und kein Sichtfachwerk, gilt ein U-Wert von 0,20 W/m²K. Erreichen Sie diesen, ...
Antwort lesen »Ohne den Aufbau der Wand im Detail zu kennen, ist eine Aussage aus der Ferne leider nicht möglich. Tatsächlich ermöglicht der Luftspalt auf ...
Antwort lesen »Bei Nießbrauch kommt die BEG-EM-Förderung für Maßnahmen am Gebäude und an der Technik (gilt nicht für Heizungstausch) infrage. Außerdem ...
Antwort lesen »Grundsätzlich ist das möglich. Sie können die anfangs beantragten förderbaren Kosten nachträglich allerdings nicht mehr anheben. Das heißt: ...
Antwort lesen »Geht es um die Sanierung, können Sie sowohl für die Kellerdeckendämmung als auch für die Dämmung des Anbaus Fördermittel in Anspruch ...
Antwort lesen »Im § 35 C des EStG heißt es: "(2) Die Steuerermäßigung nach Absatz 1 kann nur in Anspruch genommen werden, wenn der Steuerpflichtige das ...
Antwort lesen »Die Maßnahmen sind als Einheit zu betrachten. Denn das Nachrüsten der Fußbodenheizung ist nicht einzeln förderbar. Finanzielle ...
Antwort lesen »Erst einmal ist nichts zu unternehmen. Denn mit einer Brennwerttherme sind Sie von der Austauschpflicht alter Heizungen befreit. Ist aus ...
Antwort lesen »Wir gehen davon aus, dass sich hier auch im kommenden Jahr nichts wesentlich ändert. Eine verbindliche Antwort können wir Ihnen jedoch ...
Antwort lesen »Die Pflicht zum Gasheizungs-Check betrifft in aller Regel den Vermieter. In der "Verordnung zur Sicherung der Energieversorgung über ...
Antwort lesen »Aktuell ist das Programm bis zum Jahr 2030 ausgelegt. Durch teils spontane Änderungen, Kürzungen und Streichungen in der Förderlandschaft ...
Antwort lesen »Wie das Gebäude zu bilanzieren ist, hängt davon ab, ob im Dachgeschoss eine neue Wohneinheit entsteht, die keine zuvor beheizten Flächen ...
Antwort lesen »Bei einem Zweifamilienhaus, von dem eine Wohnung vermietet wird, geht die KfW generell von einem Mehrfamilienhaus aus. Sie können daher ...
Antwort lesen »Heizölanlagen sind amtlich gemeldet und registriert. Legen Sie die Anlage still ist daher auch eine Meldung an das entsprechende Amt ...
Antwort lesen »Die Dämmung des Daches in nur einem Raum ist grundsätzlich möglich, allerdings mit einigen Herausforderungen bzw. Risiken verbunden. So ...
Antwort lesen »Die Förderung der Heizung ist in diesem Fall einzeln zu betrachten. Das heißt: Sie können 60.000 Euro an Kosten pro Wohneinheit und Jahr ...
Antwort lesen »Wiederholen ist in diesem Fall nicht möglich. Sie können den Fachbetrieb allerdings um eine Korrektur der Rechnung bitten. Denn, wenn die ...
Antwort lesen »Finden Sie Energieberater, Handwerker und Sachverständige vor Ort