Zuschuss für Sanierungsmaßnahmen
Ob Barrierefreiheit, Einbruchschutz oder Heizungstausch: Zuschüsse erhalten Eigentümer direkt von der KfW. Wenn alle technischen Details der Sanierung geklärt sind, wird der Antrag online im KfW-Zuschussportal gestellt.
Einen Zuschuss im Zuschussportal beantragen Schritt für Schritt:
Etwas komplexer ist die Antragstellung bei der KfW-Heizungsförderung. Hier haben wir eine Schritt-für-Schritt-Anleitung zusammengestellt, wie die Heizungsförderung beantragt wird.
KfW-Kredit für die Sanierung / Ergänzungskredit für Heizung und Sanierung
Die zinsgünstigen Förderkredite der KfW – oft mit einem attraktiven Tilgungszuschuss – gibt es für einzelne Sanierungsmaßnahmen, für die Sanierung zum Effizienzhaus, für den altersgerechten Umbau und den Einsatz erneuerbarer Energien, zum Beispiel in Form einer Photovoltaik-Anlage.
Diese Kreditförderung wird nicht direkt bei der KfW beantragt. Vielmehr geschieht das über so genannte durchleitende Kreditinstitute (wie zum Beispiel die Hausbank oder Sparkasse). Eigentümer suchen sich eine Bank vor Ort aus und arbeiten den Förderantrag gemeinsam aus. Wenn die Bank bereit ist, das Sanierungsvorhaben zu unterstützen, gibt sie den Antrag an die KfW weiter und leitet nach Bewilligung den Kredit an den Eigentümer einfach durch.
--> Wichtig: Für den KfW-Ergänzungskredit für Einzelmaßnahmen ist eine Zuschusszusage der KfW für die Heizungsförderung oder ein Zuwendungsbescheid des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) für energetische Einzelmaßnahmen Voraussetzung. Allein kann der Kredit nicht beantragt werden.
Wichtig zu wissen:
Kleines KfW-ABC – die wichtigsten Begriffe bei der Förderung
BzA und BzA-ID
Die BzA ist die sogenannte "Bestätigung zum Antrag". Erstellt wird diese vom unabhängigen Sachverständigen für die förderrelevanten Maßnahmen. Sie enthält den Nachweis über die voraussichtlichen förderfähigen Kosten und die Einhaltung der technischen Mindestanforderungen (TMA). Die BzA ist die Grundlage für den Förderantrag.
Die BzA-ID ist die Identifikationsnummer der "Bestätigung zum Antrag" (BzA).
BnD
Hierbei handelt es sich um die Bestätigung nach Durchführung (BnD), auch sie wird vom Sachverständigen erstellt. Die BnD ist der Nachweis, dass das Vorhaben gemäß den Angaben in der Bestätigung zum Antrag (BzA) durchgeführt wurde. Die BnD-ID wird benötigt, um die Auszahlung im KfW-Zuschussportal zu veranlassen.
iSFP
Beim iSFP handelt es sich um einen "individuellen Sanierungsfahrplan". Die Umsetzung von darin enthaltenen Maßnahmen bringt einen Zusatzbonus bei der Förderung in Höhe von 5 Prozent, den sogenannten iSFP-Bonus.
TMA
Die TMA sind die technischen Mindestanforderungen für die Förderung. Nach Abschluss des Vorhabens prüft der Sachverständige ihre Einhaltung.
Weiterlesen: BAFA-Förderung richtig beantragen
Bei Einzelraumfeuerungsanlagen wie Kachelöfen oder Kaminen steht Ihnen nur der Steuerbonus für Handwerker zur Verfügung. Nutzen Sie diesen, ...
Antwort lesen »Der beschriebene Aufbau funktioniert und bietet bei fachgerechter Ausführung ausreichend Schutz vor Feuchtigkeit. Achten Sie beim Anbringen ...
Antwort lesen »Das ist leider nicht möglich. Hat das Gebäude baurechtlich mehrere Wohneinheiten, geht die KfW immer davon aus, dass Sie nur eine selbst ...
Antwort lesen »Energieberater oder Fachunternehmer bestätigen nach Abschluss aller Arbeiten, dass die Anlage fachgerecht demontiert wurde. Zudem benötigen ...
Antwort lesen »Unabhängig davon, ob Ihr Sohn im Haus wohnt oder nicht, gilt die Heizungsaustauschpflicht aus dem GEG für alte Öl- und Gasheizungen für ...
Antwort lesen »Aktuell am Markt befindliche Gasthermen arbeiten nur mit einem begrenzten Anteil Wasserstoff (in der Regel 20 Prozent). Zu 100 Prozent ...
Antwort lesen »Die Fachunternehmererklärung und die Bestätigung für den fachgerechten Einbau erstellt in der Regel ein Heizungsbaubetrieb. Ein ...
Antwort lesen »Den Wohnsitz können Sie ändern. Haben Sie auch einen Geschwindigkeits- oder Einkommens-Bonus beantragt, erhalten Sie diesen dann unter ...
Antwort lesen »Sofern der Wintergarten zum beheizten Gebäudebereich gehört, ist eine Förderung der Rollläden über die Bundesförderung für effiziente ...
Antwort lesen »Geht es um die Dachsanierung, bekommen Sie eine Förderung in Höhe von 15 Prozent über die Bundesförderung für effiziente Gebäude für ...
Antwort lesen »Ob Sie den Effizienzhausstand erreichen, hängt immer vom individuellen Gebäude ab. Dämmen Sie die Wände sehr gut und wählen Sie Fenster mit ...
Antwort lesen »Rentner können den Nachweis auch ohne Einkommensteuerbescheid erbringen, wenn sie die Erklärung nicht mehr abgeben müssen. In diesem Fall ...
Antwort lesen »Vergeben Sie einen Auftrag, handelt es sich dabei in aller Regel um einen Liefer-/Leistungsvertrag und Sie können die Förderung nicht mehr ...
Antwort lesen »Haben Sie kein Baudenkmal, keine erhaltenswerte Substanz und kein Sichtfachwerk, gilt ein U-Wert von 0,20 W/m²K. Erreichen Sie diesen, ...
Antwort lesen »Ohne den Aufbau der Wand im Detail zu kennen, ist eine Aussage aus der Ferne leider nicht möglich. Tatsächlich ermöglicht der Luftspalt auf ...
Antwort lesen »Bei Nießbrauch kommt die BEG-EM-Förderung für Maßnahmen am Gebäude und an der Technik (gilt nicht für Heizungstausch) infrage. Außerdem ...
Antwort lesen »Grundsätzlich ist das möglich. Sie können die anfangs beantragten förderbaren Kosten nachträglich allerdings nicht mehr anheben. Das heißt: ...
Antwort lesen »Geht es um die Sanierung, können Sie sowohl für die Kellerdeckendämmung als auch für die Dämmung des Anbaus Fördermittel in Anspruch ...
Antwort lesen »Im § 35 C des EStG heißt es: "(2) Die Steuerermäßigung nach Absatz 1 kann nur in Anspruch genommen werden, wenn der Steuerpflichtige das ...
Antwort lesen »Die Maßnahmen sind als Einheit zu betrachten. Denn das Nachrüsten der Fußbodenheizung ist nicht einzeln förderbar. Finanzielle ...
Antwort lesen »Erst einmal ist nichts zu unternehmen. Denn mit einer Brennwerttherme sind Sie von der Austauschpflicht alter Heizungen befreit. Ist aus ...
Antwort lesen »Wir gehen davon aus, dass sich hier auch im kommenden Jahr nichts wesentlich ändert. Eine verbindliche Antwort können wir Ihnen jedoch ...
Antwort lesen »Die Pflicht zum Gasheizungs-Check betrifft in aller Regel den Vermieter. In der "Verordnung zur Sicherung der Energieversorgung über ...
Antwort lesen »Aktuell ist das Programm bis zum Jahr 2030 ausgelegt. Durch teils spontane Änderungen, Kürzungen und Streichungen in der Förderlandschaft ...
Antwort lesen »Wie das Gebäude zu bilanzieren ist, hängt davon ab, ob im Dachgeschoss eine neue Wohneinheit entsteht, die keine zuvor beheizten Flächen ...
Antwort lesen »Bei einem Zweifamilienhaus, von dem eine Wohnung vermietet wird, geht die KfW generell von einem Mehrfamilienhaus aus. Sie können daher ...
Antwort lesen »Heizölanlagen sind amtlich gemeldet und registriert. Legen Sie die Anlage still ist daher auch eine Meldung an das entsprechende Amt ...
Antwort lesen »Die Dämmung des Daches in nur einem Raum ist grundsätzlich möglich, allerdings mit einigen Herausforderungen bzw. Risiken verbunden. So ...
Antwort lesen »Die Förderung der Heizung ist in diesem Fall einzeln zu betrachten. Das heißt: Sie können 60.000 Euro an Kosten pro Wohneinheit und Jahr ...
Antwort lesen »Wiederholen ist in diesem Fall nicht möglich. Sie können den Fachbetrieb allerdings um eine Korrektur der Rechnung bitten. Denn, wenn die ...
Antwort lesen »Finden Sie Energieberater, Handwerker und Sachverständige vor Ort