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15.01.2024
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Förderung für Baubegleitung und Fachplanung bei der Sanierung

Zuschuss wird bei KfW und BAFA im Förderantrag mitbeantragt

Ob Sanierung zum Effizienzhaus oder Umsetzung einzelner Maßnahmen wie Dämmung, neue Heizung und Fenstertausch - damit die Sanierung hochwertig ausgeführt wird, ist die Einbindung eines unabhängigen Experten / Sachverständigen bei der Förderung Pflicht. Doch die Kosten müssen Eigentümer:innen nicht allein tragen! Für Baubegleitung und Fachplanung gibt es von KfW und BAFA einen hohen Zuschuss in Höhe von 50 Prozent.

Pläne für barrierefreien Umbau / Grundriss
Die qualifizierte Planung und Baubegleitung durch Sachverständige gewährleistet die Einhaltung technischer Mindestanforderungen bei der Förderung und die Qualität bei der SanierungFoto: KfW-Bildarchiv / Fotoagentur: photothek.net

Damit Eigentümer:innen bei einer Sanierung am Ende die Energieeinsparung auch erreichen und eine hohe Qualität garantiert ist, verlangen KfW und BAFA für die Förderung vieler Maßnahmen die Einbindung eines unabhängigen Experten oder Sachverständigen. Diese professionelle Fachplanung und Baubegleitung soll sicherstellen, dass die technischen Mindestanforderungen der Förderung eingehalten werden. Zugelassen dafür sind nur unabhängige Experten, die in der Expertenliste für die Förderprogramme des Bundes gelistet sind.

Sinnvoll und verpflichtend ist diese Form der Unterstützung bei allen Sanierungsmaßnahmen - egal ob Einzelmaßnahme oder Komplettsanierung zum Effizienzhaus. Ausnahme ist hier lediglich die Förderung für den Heizungstausch.

Zuschuss für Baubegleitung und Fachplanung reduziert die Kosten
Die Kosten für den Expertenrat müssen Eigentümer:innen aber nicht allein tragen! Sowohl von der KfW als auch vom BAFA gibt es nämlich einen Zuschuss dafür - unabhängig davon, ob es sich um Einzelmaßnahme oder Komplettsanierung, einen Zuschuss oder Kredit handelt.

Förderfähig sind die Kosten für Planung, Unterstützung bei Ausschreibung und Angebotsauswahl, Kontrolle der Bauausführung und Abnahme der Sanierung. Hierzu zählt auch eine akustische Fachplanung zur Verbesserung des Schutzes gegen Lärm bei Einbau einer Luftwärmepumpe, Klimaanlage, Lüftungsanlage oder Klein-Windenergieanlage sowie KWK-Anlage. So sollen Schallschutzprobleme von Anfang an vermieden werden.

Den Zuschuss beantragen Eigentümer:innen immer dort, wo auch die Förderung beantragt wird:

  • Wird der Antrag auf Förderung beim BAFA gestellt, wird mit dem gleichen Antrag auch der Zuschuss für Baubegleitung und Fachplanung beantragt. Es ist kein gesonderter Antrag notwendig.
  • Wird der Antrag auf Förderung bei der KfW gestellt, wird mit dem gleichen Antrag auch der Zuschuss für Baubegleitung und Fachplanung beantragt. Es ist kein gesonderter Antrag notwendig.
  • Wichtige Ausnahme bei der KfW-Heizungsförderung: Hier kann der Zuschuss für Baubegleitung und Fachplanung nicht gesondert beantragt werden! Die Kosten werden zwar anerkannt, müssen aber von den förderfähigen Kosten für die neue Heizung (max. 30.000 Euro) mit abgedeckt werden.

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Wie hoch ist der Zuschuss für Fachplanung und Baubegleitung?
Die Zuschusshöhe unterscheidet sich danach, ob eine Einzelmaßnahme oder eine Komplettsanierung zum Effizienzhaus durchgeführt wird.

1. Zuschuss Baubegleitung und Fachplanung für einzelne Sanierungsmaßnahmen

  • Für die Fachplanung und Baubegleitung einzelner Sanierungsmaßnahmen bei Ein- und Zweifamilienhäusern werden Kosten bis 5.000 Euro pro Kalenderjahr gefördert, Eigentümer erhalten dann einen Zuschuss in Höhe von 50 Prozent, maximal 2.500 Euro.
  • Für Mehrfamilienhäuser mit 3 oder mehr Wohnungen sind Kosten bis 2.000 Euro pro Wohnung, maximal 20.000 Euro pro Kalenderjahr förderfähig. Entsprechend sind maximal 10.000 Euro Zuschuss möglich (50 Prozent der Kosten).

2. Zuschuss Baubegleitung und Fachplanung für die Sanierung zum Effizienzhaus

  • Bei der Baubegleitung bei Ein- und Zweifamilienhäusern werden Kosten bis 10.000 Euro pro Antrag und Kalenderjahr anerkannt – davon erhalten Eigentümer:innen 50 Prozent als Zuschuss-Förderung, also bis zu 5.000 Euro.
  • Für Mehrfamilienhäuser mit 3 oder mehr Wohnungen gelten förderfähige Kosten bis 4.000 Euro pro Wohnung, maximal 40.000 Euro pro Antrag und Kalenderjahr. Eigentümer erhalten auch hier 50 Prozent Zuschuss, maximal sind 20.000 Euro möglich.

Welche Maßnahmen gehören zu Fachplanung und Baubegleitung? Was genau wird gefördert?
Zu den förderfähigen Maßnahmen gehören unter anderem:

  • Bestandsaufnahme
  • messtechnische Untersuchungen
  • Konzept zur Wärmebrückenminimierung
  • Aufstellen eines Luftdichtheitskonzepts
  • Erstellen eines Lüftungskonzepts
  • Berechnungen für die Nachweise
  • Planung und Dimensionierung der Heizung
  • Planung und Dimensionierung einer Lüftungsanlage
  • Berechnungen zum hydraulischen Abgleich
  • Aufstellung der förderfähigen Kosten
  • Empfehlungen zum Nutzerverhalten
  • Unterstützung bei Einholung der Angebote
  • Teilnahme an Baubesprechungen
  • Schallschutzplanung
  • Baustellenbegehungen
  • Luftdichtheitsmessung / Thermografie
  • Kostenkontrolle / Rechnungsprüfung
  • Einweisung in die Gebäudetechnik
  • Erstellen von TPB/TPN (BAFA) bzw. BzA/BnD (KfW), die für die Förderanträge notwendig sind
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Quelle: energie-fachberater.de
 
 

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