25.08.2026
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Kombinationsverbot von BEG WG / NWG mit BEG EM

Diese Regelungen gelten jetzt bei KfW / BAFA je nach Antragsdatum

In den neuen Förderrichtlinien der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG), die seit dem 21.7.2026 gelten, ist ein Kombinationsverbot von BEG WG / NWG mit BEG EM enthalten. Laut den Merkblättern der KfW gilt eine dreijährige Sperrfrist – in beide Richtungen. Das hat für viel Ärger gesorgt, denn viele Eigentümer haben in den vergangenen Jahren ihre Förderanträge unter anderen Voraussetzungen gestellt. Am 17.8.2026 hat die KfW deshalb in Abstimmung mit dem BMWE in einem Rundschreiben eine Anpassung veröffentlicht.

Sanierung Fassade MFH
Erst die neue Heizung fördern lassen und dann zum Effizienzhaus sanieren? Das ist mit den neuen Förderbedingungen nur noch eingeschränkt möglichFoto: energie-fachberater.de

Können die Förderungen von Einzelmaßnahmen und Effizienzhaus-Sanierung kombiniert werden? In den vergangenen Jahren war das unkompliziert möglich. Mit den neuen Förderrichtlinien gelten seit dem 21.7.2026 allerdings deutliche Einschränkungen. Die Energieberaterverbände GIH und DEN haben sich deshalb dafür eingesetzt, dass das Kombinationsverbot aufgehoben wird – teilweise mit Erfolg. Diese Regelungen gelten jetzt, abhängig vom Datum der Antragstellung:

Für alle Förderanträge, die seit dem 21.7.2026 gestellt wurden (= neue Förderbedingungen), gilt:

  • Eine Kombination von BEG EM (Einzelmaßnahmen) mit BEG WG (Wohngebäude, Effizienzhaussanierung) und BEG NWG (Nichtwohngebäude, Effizienzgebäudesanierung) ist ausgeschlossen.
  • Die Beantragung einer Förderung über BEG WG / BEG NWG ist frühestens 3 Jahre nach Abschluss eines über die BEG EM geförderten Vorhabens möglich. Das gilt auch umgekehrt.
  • Das bedeutet zum Beispiel: Eigentümer, die über BEG EM einen Zuschuss für den Heizungstausch erhalten haben, können frühestens 3 Jahre nach Abschluss dieses Vorhabens (Einreichung des Verwendungsnachweises) einen Antrag auf Förderung zur Erreichung einer Effizienzhaus- oder Effizienzgebäude-Stufe über die BEG WG bzw. BEG NWG stellen.
  • Ein Verzicht auf eine Zusage nach BEG EM bzw. BEG WG / NWG ist nur möglich, solange noch kein Verwendungsnachweis eingereicht wurde! Erst nach Bestätigung des Verzichts durch die KfW bzw. durch das BAFA kann anschließend ohne dreijährige Wartezeit eine Förderung nach BEG WG / NWG bzw. BEG EM beantragt werden.
  • Das Kombinationsverbot gilt immer dann, wenn beide Zusagen auf Basis der neuen BEG-Förderrichtlinien (gültig ab 21.07.2026) erteilt wurden.


Für alle Förderanträge, die bis zum 20.7.2026 gestellt wurden (= alte Förderbedingungen), gilt:

  • Förderanträge, die bis zum 20.7.2026 gestellt wurden, bleiben von der Neuregelung unberührt.
  • Eine Kombination von Zusagen (die auf Basis von vorherigen BEG-Förderrichtlinien erteilt wurden), ist mit einer neuen Zusage weiterhin möglich, wenn dies durch die vorherigen Förderbedingungen zulässig war.
  • Wurde also einer der Förderanträge (BEG EM, BEG WG oder BEG NWG) bis zum 20.7.2026 gestellt, gilt das Kombinationsverbot nicht.

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Quelle: KfW / BMWE
 
 

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