Die NRW.BANK und das NRW-Bauministerium haben Anfang September ein neues Förderprogamm aufgelegt, mit dem erstmals Wohnungseigentümergemeinschaften (WEGs) Sanierungs- und Modernisierungsmaßnahmen gemeinsam finanzieren können. Der NRW.BANK.WEG-Kredit richtet sich an Gemeinschaften von Wohnungseigentümern mit überwiegend selbst genutztem Wohnraum und kann ab sofort bei Hausbanken beantragt werden.
Bis zu 30.000 Euro Kredit pro Wohneinheit für energetische Sanierung oder Barrierefreiheit
Viele Häuser im Besitz von Wohnungseigentümergemeinschaften weisen derzeit einen hohen Sanierungs- und Modernisierungsbedarf auf. Doch vielen Eigentümergemeinschaften fehlen die finanziellen Mittel, weil für größere Sanierungsmaßnahmen die Rücklagen nicht ausreichen oder Finanzierungsangebote nicht flächendeckend verfügbar sind. Das neue Förderprogramm der NRW-Bank ist ein Darlehen an die Eigentümergemeinschaften, mit denen diese eine Sanierung finanzieren können. Gefördert werden Maßnahmen, mit denen die gesetzlichen Energiestandards erreicht, der Ressourcenverbrauch reduziert und Barrieren abgebaut werden. Pro Wohneinheit können bis zu 30.000 Euro beantragt werden. Eine Wohnungseigentümergemeinschaft kann dabei höchstens zehn Millionen Euro erhalten. Das Darlehen läuft über zehn Jahre bei einem tilgungsfreien Jahr und kann über die Hausbank der Wohnungseigentümergemeinschaften beantragt werden.
So funktioniert der neue WEG-Kredit
Der Vorteil des Förderprogramms besteht darin, das die WEG als Verband den für die Sanierungsmaßnahmen nötigen Kredit aufnehmen kann. Das ist für die Wohnungseigentümer, die Verwaltung und die Banken weniger aufwendig, als wenn jeder einzelne Eigentümer Geld und Fördermittel beantragt. Zudem löst es das Problem, dass die Sanierung scheitert, weil einzelne Eigentümer gar nicht (mehr) kreditwürdig sind. Beim NRW.BANK.WEG-Kredit erfolgt keine Bonitätsprüfung; die WEG kann das für die Sanierung benötigte Geld recht einfach und zu akzeptablen Konditionen aufnehmen. Das gilt allerdings nur, wenn es keine Gewerbeeinheiten und auch keine gewerblichen Vermieter in der WEG gibt – insofern ist nur ein begrenzter Kreis an WEGs antragsberechtigt. Zusätzlich müssen Eigentümer beachten, was für jeden Verbandskredit gilt: Es gibt eine solidarische Ausfallhaftung der Miteigentümer. Kann einer von ihnen seinen Anteil an den Zins- und Tilgungsraten nicht (mehr) leisten, hat die Gemeinschaft das auszugleichen, solange nur ein einziger Eigentümer noch zahlungsfähig ist. Dieses Risiko, über das die Wohnungseigentümer laut BGH vor einem Beschluss über eine Verbandskreditaufnahme informiert werden müssen und das im Protokoll der Eigentümerversammlung benannt werden muss, sollte allen auch wirklich bewusst sein.
Alle Details und Formulare zum Förderprogramm der NRW-Bank finden Sie hier.
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