Die NRW.BANK und das NRW-Bauministerium haben Anfang September ein neues Förderprogamm aufgelegt, mit dem erstmals Wohnungseigentümergemeinschaften (WEGs) Sanierungs- und Modernisierungsmaßnahmen gemeinsam finanzieren können. Der NRW.BANK.WEG-Kredit richtet sich an Gemeinschaften von Wohnungseigentümern mit überwiegend selbst genutztem Wohnraum und kann ab sofort bei Hausbanken beantragt werden.
Bis zu 30.000 Euro Kredit pro Wohneinheit für energetische Sanierung oder Barrierefreiheit
Viele Häuser im Besitz von Wohnungseigentümergemeinschaften weisen derzeit einen hohen Sanierungs- und Modernisierungsbedarf auf. Doch vielen Eigentümergemeinschaften fehlen die finanziellen Mittel, weil für größere Sanierungsmaßnahmen die Rücklagen nicht ausreichen oder Finanzierungsangebote nicht flächendeckend verfügbar sind. Das neue Förderprogramm der NRW-Bank ist ein Darlehen an die Eigentümergemeinschaften, mit denen diese eine Sanierung finanzieren können. Gefördert werden Maßnahmen, mit denen die gesetzlichen Energiestandards erreicht, der Ressourcenverbrauch reduziert und Barrieren abgebaut werden. Pro Wohneinheit können bis zu 30.000 Euro beantragt werden. Eine Wohnungseigentümergemeinschaft kann dabei höchstens zehn Millionen Euro erhalten. Das Darlehen läuft über zehn Jahre bei einem tilgungsfreien Jahr und kann über die Hausbank der Wohnungseigentümergemeinschaften beantragt werden.
So funktioniert der neue WEG-Kredit
Der Vorteil des Förderprogramms besteht darin, das die WEG als Verband den für die Sanierungsmaßnahmen nötigen Kredit aufnehmen kann. Das ist für die Wohnungseigentümer, die Verwaltung und die Banken weniger aufwendig, als wenn jeder einzelne Eigentümer Geld und Fördermittel beantragt. Zudem löst es das Problem, dass die Sanierung scheitert, weil einzelne Eigentümer gar nicht (mehr) kreditwürdig sind. Beim NRW.BANK.WEG-Kredit erfolgt keine Bonitätsprüfung; die WEG kann das für die Sanierung benötigte Geld recht einfach und zu akzeptablen Konditionen aufnehmen. Das gilt allerdings nur, wenn es keine Gewerbeeinheiten und auch keine gewerblichen Vermieter in der WEG gibt – insofern ist nur ein begrenzter Kreis an WEGs antragsberechtigt. Zusätzlich müssen Eigentümer beachten, was für jeden Verbandskredit gilt: Es gibt eine solidarische Ausfallhaftung der Miteigentümer. Kann einer von ihnen seinen Anteil an den Zins- und Tilgungsraten nicht (mehr) leisten, hat die Gemeinschaft das auszugleichen, solange nur ein einziger Eigentümer noch zahlungsfähig ist. Dieses Risiko, über das die Wohnungseigentümer laut BGH vor einem Beschluss über eine Verbandskreditaufnahme informiert werden müssen und das im Protokoll der Eigentümerversammlung benannt werden muss, sollte allen auch wirklich bewusst sein.
Alle Details und Formulare zum Förderprogramm der NRW-Bank finden Sie hier.
Wir gehen davon aus, dass das nicht möglich ist. Denn immer dann, wenn eine Maßnahme nicht durch ein Fachunternehmen durchgeführt wird, ...
Antwort lesen »Nein. Auch wenn Sie beide Wohnungen selbst bewohnen würden, bekämen Sie den Bonus immer nur für eine Wohnung. Das gilt zumindest dann, wenn ...
Antwort lesen »Wenn die Meldebescheinigung für nicht rechtmäßig erklärt wird, erfüllen Sie die Voraussetzungen zur Förderung nicht und erhalten die Mittel ...
Antwort lesen »Brauchwasser-Wärmepumpen werden selbst nicht gefördert. Fördermittel erhalten Sie für die Geräte allerdings als Umfeldmaßnahme beim Einbau ...
Antwort lesen »Ja, das ist möglich. Sie haben ein Budget förderbarer Kosten von aktuell noch 28.000 Euro. Dieses können Sie mit beliebig vielen Anträgen ...
Antwort lesen »Die Gipskartonplatten haben tatsächlich eine schützende Funktion. Nutzen Sie den nicht ausgebauten Raum regelmäßig, können Sie die Schicht ...
Antwort lesen »Wenn Sie Nießbrauch für ein Haus oder eine Wohnung haben und vertraglich geregelt alle Kosten übernehmen, können Sie Ausgaben für die ...
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Antwort lesen »Brauchwasser-Wärmepumpen sind allein nicht förderbar. Finanzielle Unterstützung bekommen Sie hier nur, wenn Sie diese in Kombination mit ...
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Antwort lesen »Auch wenn die Kumulierung nach alter KfW-261- bzw. BEG-WG-Förderung möglich war, gilt für die Heizungsförderung die neue BEG-EM-Richtlinie. ...
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Antwort lesen »Die technische Projektbeschreibung (TPB) zur Förderung der neuen Rollläden erhalten Sie von einem Energie-Effizienz-Experten aus Ihrer ...
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Antwort lesen »Auf die Gesetzgebung haben wir leider keinen Einfluss. Grundsätzlich ist es aber so, dass bei Einstrangsystemen das Risiko von ...
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Antwort lesen »Polypropylen-Rohre (PP-C) aus dem Baujahr 1986 sind in der Regel nicht sauerstoffdiffusionsdicht. Anzeichen dafür wären Hinweise auf die ...
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Antwort lesen »Nachträglich lassen sich die genehmigten Kosten leider nicht mehr nach oben korrigieren. Sind diese nicht Bestandteil der Förderung, können ...
Antwort lesen »Grundsätzlich ist es möglich, den alten Wechselrichter zu behalten. Technisch und wirtschaftlich lohnt sich das allerdings oft nicht. Zum ...
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