Die NRW.BANK und das NRW-Bauministerium haben Anfang September ein neues Förderprogamm aufgelegt, mit dem erstmals Wohnungseigentümergemeinschaften (WEGs) Sanierungs- und Modernisierungsmaßnahmen gemeinsam finanzieren können. Der NRW.BANK.WEG-Kredit richtet sich an Gemeinschaften von Wohnungseigentümern mit überwiegend selbst genutztem Wohnraum und kann ab sofort bei Hausbanken beantragt werden.
Bis zu 30.000 Euro Kredit pro Wohneinheit für energetische Sanierung oder Barrierefreiheit
Viele Häuser im Besitz von Wohnungseigentümergemeinschaften weisen derzeit einen hohen Sanierungs- und Modernisierungsbedarf auf. Doch vielen Eigentümergemeinschaften fehlen die finanziellen Mittel, weil für größere Sanierungsmaßnahmen die Rücklagen nicht ausreichen oder Finanzierungsangebote nicht flächendeckend verfügbar sind. Das neue Förderprogramm der NRW-Bank ist ein Darlehen an die Eigentümergemeinschaften, mit denen diese eine Sanierung finanzieren können. Gefördert werden Maßnahmen, mit denen die gesetzlichen Energiestandards erreicht, der Ressourcenverbrauch reduziert und Barrieren abgebaut werden. Pro Wohneinheit können bis zu 30.000 Euro beantragt werden. Eine Wohnungseigentümergemeinschaft kann dabei höchstens zehn Millionen Euro erhalten. Das Darlehen läuft über zehn Jahre bei einem tilgungsfreien Jahr und kann über die Hausbank der Wohnungseigentümergemeinschaften beantragt werden.
So funktioniert der neue WEG-Kredit
Der Vorteil des Förderprogramms besteht darin, das die WEG als Verband den für die Sanierungsmaßnahmen nötigen Kredit aufnehmen kann. Das ist für die Wohnungseigentümer, die Verwaltung und die Banken weniger aufwendig, als wenn jeder einzelne Eigentümer Geld und Fördermittel beantragt. Zudem löst es das Problem, dass die Sanierung scheitert, weil einzelne Eigentümer gar nicht (mehr) kreditwürdig sind. Beim NRW.BANK.WEG-Kredit erfolgt keine Bonitätsprüfung; die WEG kann das für die Sanierung benötigte Geld recht einfach und zu akzeptablen Konditionen aufnehmen. Das gilt allerdings nur, wenn es keine Gewerbeeinheiten und auch keine gewerblichen Vermieter in der WEG gibt – insofern ist nur ein begrenzter Kreis an WEGs antragsberechtigt. Zusätzlich müssen Eigentümer beachten, was für jeden Verbandskredit gilt: Es gibt eine solidarische Ausfallhaftung der Miteigentümer. Kann einer von ihnen seinen Anteil an den Zins- und Tilgungsraten nicht (mehr) leisten, hat die Gemeinschaft das auszugleichen, solange nur ein einziger Eigentümer noch zahlungsfähig ist. Dieses Risiko, über das die Wohnungseigentümer laut BGH vor einem Beschluss über eine Verbandskreditaufnahme informiert werden müssen und das im Protokoll der Eigentümerversammlung benannt werden muss, sollte allen auch wirklich bewusst sein.
Alle Details und Formulare zum Förderprogramm der NRW-Bank finden Sie hier.
Ob ein Anschluss technisch möglich ist, hängt von den vor Ort verlegten Leitungen ab. Decken diese die Leistung ab, können Sie theoretisch ...
Antwort lesen »Bei einer Dämmstärke von 5 cm verbessern Sie den Wärmeschutz bereits. Wie stark der Effekt auffallen wird, lässt sich ohne Kenntnis vom ...
Antwort lesen »Wohnen Sie nicht selbst im Haus, können Sie die Basisförderung und optional den Effizienzbonus zur Förderung der Wärmepumpe beantragen. Die ...
Antwort lesen »Hier empfehlen wir den Kontakt zu einem Ofenbauer aus Ihrer Region. Ansprechpartner und Angebote von Handwerkern aus Ihrer Region bekommen ...
Antwort lesen »Geht es um die neue E-Auto-Förderung, bekommen Sie den Zuschuss für ein ab dem 01. Januar 2026 neu auf Sie zugelassenes Elektroauto, ...
Antwort lesen »Ohne das Gebäude zu kennen, ist eine Empfehlung hier nicht möglich. Aus diesem Grund raten wir, Kontakt zu einem Energieberater aus Ihrer ...
Antwort lesen »Ja, wir informieren darüber auf der Seite "Förderung für die barrierefreie Badsanierung". Darüber hinaus finden Sie aktuelle Angaben zum ...
Antwort lesen »Ja, das ist leider nötig. Zunächst können Sie einen individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP) erstellen lassen. Dieser enthält konkrete ...
Antwort lesen »Das ist grundsätzlich möglich. Es gibt Aerogel-Platten, die für den Einsatz auf der Fassade geeignet sind. Sie weisen eine sehr geringe ...
Antwort lesen »Energetisch am günstigsten ist es, die Rollläden außen auf die Dämmung zu setzen. Auch wenn das optisch nicht die eleganteste Lösung ...
Antwort lesen »Sie können hier die Heizungsförderung für ein Haus mit zwei Wohneinheiten beantragen und insgesamt Kosten von 30 000 plus 15 000 Euro bei ...
Antwort lesen »Laut KfW-Informationen gilt Folgendes: "Als anteilige förderfähige Kosten kann maximal der Förderhöchstbetrag für die vorliegende ...
Antwort lesen »Auch in Ihrem Fall können Sie aller Voraussicht nach ohne die Hinterlüftung arbeiten. Ohne Verbindung nach draußen wäre die Funktion ...
Antwort lesen »Geht es um die Förderung der Heizung, können Sie den Handwerker einfach wechseln. Wichtig ist, dass der neue die Sanierung entsprechend den ...
Antwort lesen »Ja, sofern die neue Heizung die Vorgaben der Fördergeber erfüllt, können Sie Fördermittel für die Wärmepumpe beantragen. Im Beitrag ...
Antwort lesen »Sie können die Förderung der Heizung einfach online über das KfW-Portal beantragen – das funktioniert auch bei Arbeiten in Eigenleistung. ...
Antwort lesen »Da Sie selbst nicht Eigentümer sind, können Sie technische Maßnahmen wie eine Ertüchtigung oder den Austausch der Fenster leider nicht ...
Antwort lesen »Ohne Angaben zum Gebäude können wir aus der Ferne leider nicht einschätzen, ob die Heizung zu viel verbraucht. Geht es um ein intaktes, ...
Antwort lesen »Grundsätzlich können Sie Fördermittel beantragen, wenn Sie durch die Ertüchtigung einen U-Wert von 1,3 W/m²K erreichen. Bei der Umsetzung ...
Antwort lesen »In diesem Fall wäre die Dämmung der Geschossdecke die förderbare Maßnahme. Sie müssten hier also einen U-Wert von 0,14 W/m²K erreichen. ...
Antwort lesen »Geht es um Maßnahmen am Gebäude und nicht um die Förderung der Heizung, können Sie den Förderantrag selbst bzw. zusammen mit einem ...
Antwort lesen »Geht es um die Vorgaben, beantragen Sie Fördermittel für die einzelnen Wärmepumpen. Anzugeben ist daher immer die jeweilige Leistung. Zu ...
Antwort lesen »Das ist möglich, allerdings nicht ohne Weiteres außen auf Holz oder Klinker. Sie müssten den Luftspalt dazu entweder komplett füllen, ...
Antwort lesen »Bei der Förderung einer ganzheitlichen Sanierung gibt es keine einzelnen Bauteilvorgaben. Hier ist es wichtig, den geforderten ...
Antwort lesen »Bekommen Sie einen neuen Zähler, können Sie für diesen einen neuen Vertrag abschließen. Der alte Vertrag bleibt bestehen – hier können Sie ...
Antwort lesen »Nach Rücksprache mit der KfW ist für jede Rente, die Sie beziehen, eine entsprechende Bescheinigung nach § 22 Nummer 5 Satz 7 ...
Antwort lesen »Um eine Förderung für die Fassadendämmung (Innendämmung) zu erhalten, müssten Sie einen U-Wert von 0,20 W/m²K erreichen. Ausnahmen bestehen ...
Antwort lesen »Tauschen Sie eine alte Ölheizung durch eine Wärmepumpe aus, bekommen Sie einen Zuschuss über das Programm 458 der KfW. Erhältlich sind 30 ...
Antwort lesen »Das beschriebene Bild ist normal und in aller Regel unbedenklich. Denn auch durch die Dachdämmung gelangt Wärme nach außen. Die Oberfläche ...
Antwort lesen »Sofern ein Eigentümer eine Wohnung im Ein- oder Zweifamilienhaus schon am 01. Februar 2002 selbst bewohnt hat, gelten Ausnahmen von den ...
Antwort lesen »Finden Sie Energieberater, Handwerker und Sachverständige vor Ort