Wohneigentum ist die beliebteste Form der Altersvorsorge. Damit Eigentümer:innen im Alter nicht nur mietfrei, sondern auch mit überschaubaren Energiekosten leben können, hat der Gesetzgeber den sogenannten Wohn-Riester jetzt für eine weitere Verwendung freigegeben: Seit Anfang 2024 kann die Eigenheimrente auch für energetische Sanierungen und damit den dauerhaften Erhalt der Bausubstanz eingesetzt werden. Das erleichtert Eigentümern die Finanzierung einer Sanierung.
Sanierung mit Wohn-Riester - wie ist die Nutzung vorgesehen?
Die Nutzung der Riester-Förderung für energetische Sanierungen ist analog der Nutzung für den altersgerechten Umbau ausgestaltet. Gefördertes und angespartes Altersvorsorge-Kapital kann für verschiedene Sanierungsmaßnahmen wie Dämmung, neue Außentüren und Fenster, einen Austausch der Heizungsanlage oder deren Optimierung sowie den Einbau digitaler Regelungstechnik eingesetzt werden. Auch ein Wohn-Riester-Bauspardarlehen können Eigentümer in Anspruch nehmen. Diese Maßnahmen können im Einzelnen umgesetzt werden:
Die Maßnahmen müssen den Anforderungen genügen, die auch für die steuerliche Förderung gelten. Dafür muss eine Bescheinigung des ausführenden Fachunternehmens vorliegen, für diese Bescheinigung gibt es ein amtliches Muster. --> Alle wichtigen Anträge, Formulare und Bescheinigungen für den Wohn-Riester finden Sie hier.
Bis zu drei Jahre nach Anschaffung der selbst genutzten Immobilie sind für deren Umbau mindestens 6.000 Euro Riester-gefördertes Kapital zu entnehmen, zu einem späteren Zeitpunkt müssen es mindestens 20.000 Euro sein.
Was sind die Vorteile, wenn die Riester-Förderung für die Sanierung genutzt wird?
Die Nutzung der Eigenheimrente für die Sanierung hat für Eigentümer:innen gleich einen doppelten Nutzen: Zum einen verringert ein besserer energetischer Zustand durch eine gute Dämmung oder eine energiesparende Heizung die laufenden monatlichen Ausgaben der selbstnutzenden Eigentümer. So bleibt mehr vom Einkommen zum Leben übrig. Zum anderen steigert eine Sanierung den Wert der Immobilie. Die Rechnung geht durch die steigenden Energiekosten und die höheren gesetzlichen Anforderungen immer besser auf.
In 3 Schritten zur Wohn-Riester-Förderung - alle wichtigen Informationen finden Sie hier.
Entsteht allein im neu ausgebauten Dachgeschoss eine neue Wohneinheit, kommt die Sanierungsförderung leider nicht infrage. In diesem Fall ...
Antwort lesen »Die untere Dampfbremse schützt davor, dass feuchtwarme Luft aus dem unteren Geschoss in die Konstruktion und den Dachboden eindringt. Die ...
Antwort lesen »Als im Grundbuch eingetragene Eigentümer sind beide berechtigt, Fördermittel zu beantragen. Denken Sie aber daran, dass es den Einkommens- ...
Antwort lesen »Seit 2024 liegt das Mindestinvestitionsvolumen für Einzelmaßnahmen an Haus und Heizung bei 300 Euro (brutto). Der Betrag ist dabei jeweils ...
Antwort lesen »Den Klimageschwindigkeitsbonus zur Heizungsförderung bekommen Sie nur als selbst nutzender Eigentümer. Voraussetzung ist dabei, dass Sie ...
Antwort lesen »Bei der BEG-Förderung vom BAFA kommt es in aller Regel nicht auf das zu versteuernde Einkommen an. Das ist nur relevant, wenn es um die ...
Antwort lesen »Das ist möglich. Wir bitten Sie, dazu mit Ihrem Fördergeber zu sprechen, um die Änderung auch diesem mitzuteilen. Wichtig ist, dass Sie ...
Antwort lesen »Die Ausmauerung einer Heizköpernische mit einem gut wärmedämmenden Baustoff ist möglich und sinnvoll. Statt Porenbetonsteinen würde ich ...
Antwort lesen »Die BzA-ID ist eine Bestätigung zum Antrag, die Sie vor der Beantragung der Heizungsförderung von einem Energieberater oder einem ...
Antwort lesen »Generell ist die erneute Beantragung nach einer Stornierung immer erst nach einer Sperrfrist von sechs Monaten möglich. In diesem Jahr gibt ...
Antwort lesen »Das ist möglich. Sie können die Ölheizung sogar weiter betreiben und bekommen dennoch die Förderung für eine neue Pelletheizung ohne den ...
Antwort lesen »Der Scheibentausch ist generell über die BEG-Förderung für neue Fenster sowie den Steuerbonus nach § 35c förderbar. Voraussetzung ist in ...
Antwort lesen »Wenn Sie Aufträge und Kosten eindeutig trennen, ist das möglich. Die KfW hat in früheren Richtlinien aufgeführte Kombinationsverbote ...
Antwort lesen »Sie können den Handwerker nach Auftragsvergabe wechseln. Für die Beantragung von Fördermitteln für die Wärmepumpe benötigen Sie seit ...
Antwort lesen »Die Dämmung der Kellerwände lohnt sich, wenn der Keller selbst beheizt ist. Ist das nicht der Fall, empfehlen wir die Dämmung der ...
Antwort lesen Ȇber die Aufgabe der Teerpappe kann ich nur spekulieren, da eine solche Konstruktion mit vertikal verlegter Teerpappe seit einigen ...
Antwort lesen »Das ist korrekt. Allerdings ist die Aufstockung nicht als Sanierung förderbar, wenn allein im Ausbau eine neue Wohneinheit entsteht. ...
Antwort lesen »Ohne das Gebäude zu kennen, können Sie keine individuellen Sanierungsempfehlungen geben. Alternativ zur Begehung können Sie eine ...
Antwort lesen »Das Haushaltsjahreseinkommen ist nach Angaben der KfW das zu versteuernde Einkommen aller Personen, die mit Erst- oder alleinigem Wohnsitz ...
Antwort lesen »Auf die Energieeffizienzklasse wirkt sich neben dem Dämmstandard auch die Art der Heizung aus. Mit einer Ölheizung ist der Wert dabei in ...
Antwort lesen »Ohne weitere Details zum Aufbau der Decke oder zum darüber liegenden Raum/Bereich ist eine fundierte Antwort aus der Ferne leider nicht ...
Antwort lesen »Fördermittel für die Einblasdämmung bzw. Kerndämmung der Fassade bekommen Sie, wenn die Wärmeleitfähigkeit (Lambda-Wert) des Dämmstoffs ...
Antwort lesen »Das ist möglich. Wichtig ist aber, dass Sie Rechnungen und Aufträge eindeutig den einzelnen Vorhaben/Maßnahmen zuweisen. Außerdem gelten ...
Antwort lesen »Sind Nachtspeicheröfen installiert, kommt die Austauschpflicht aus dem GEG nicht zum Tragen. Diese gilt nur dann, wenn eine mindestens 30 ...
Antwort lesen »Den Geschwindigkeits-Bonus bekommen Sie für jede selbst genutzte eigene Wohneinheit. Die Antragstellung erfolgt dabei in zwei Schritten. ...
Antwort lesen »Zur ersten Frage: Grundsätzlich sind beide Mittel miteinander kombinierbar, wenn Sie Aufträge, Rechnungen und Kosten strikt trennen. Es ...
Antwort lesen »In der Regel genügt die Auflassungsvormerkung - etwa bei der Heizungsförderung der KfW. Gleiches gilt auch für die Förderung anderer ...
Antwort lesen »Der Staat fördert Rollläden mit Zuschüssen und Krediten oder steuerlichen Vergünstigungen. Erstere bekommen Sie in Höhe von 15 bis 20 ...
Antwort lesen »Verfügbar sind hier Fördermittel für neue Dachfenster in Form von Zuschüssen mit Ergänzungskredit oder steuerlichen Vergünstigungen. ...
Antwort lesen »Da wir selbst keine Beratungen anbieten, empfehlen wir Ihnen in diesem Fall den Kontakt zu einem Energieberater aus Ihrer Region. Experten ...
Antwort lesen »Finden Sie Energieberater, Handwerker und Sachverständige vor Ort