Werden bei einer grundlegenden Dachsanierung (Dacheindeckung, Dachabdichtung) mindestens 80 Prozent der obersten Dachschicht erneuert, müssen Eigentümer:innen in Bremen jetzt auch eine Photovoltaik-Anlage installieren. Darüber hinaus greift das BremSolarG auch bei An- und Umbauten, wenn mindestens 50 Quadratmeter Dachfläche beziehungsweise 50 Quadratmeter Nutzfläche entstehen. Die Verpflichtung zur Installation einer Photovoltaik-Anlage gilt allerdings erst, wenn mindestens 25 Quadratmeter Dachfläche hierfür zur Verfügung stehen.
Gesetzliche Mindestanforderung ist die Installation einer Solaranlage, bei der die Module eine Gesamtleistung von mindestens einem Kilowatt erbringen und die Wechselrichterleistung bei mindestens 1.000 Voltampere liegt. Die Photovoltaik-Anlage muss innerhalb von zwei Jahren nach Abschluss der Dachsanierung installiert werden.
--> Wichtig zu wissen: Die Solarpflicht kann nicht durch die Installation einer Solarthermie-Anlage erfüllt werden! Bestehende Solarthermie-Anlagen werden aber angerechnet und können bei Überschreitung der Bagatellgrenze zum Wegfall der Solarpflicht führen.
Ausnahmen von der Solarpflicht in Bremen
Ausgenommen von der Solarpflicht sind Gebäude, die mit Reet, Stroh oder Holz gedeckt sind. Ist die Tragfähigkeit des Daches nicht gegeben, kann ebenfalls eine Ausnahme geltend gemacht werden. Ein Antrag ist dafür nicht notwendig. Allerdings müssen Eigentümer:innen auf Verlangen der Behörde einen Nachweis dafür erbringen. Auch Denkmalschutz kann einer Solaranlage entgegenstehen.
Eine komplette Befreiung von den Pflichten des BremSolarG muss formlos beantragt werden. Als Gründe könnten hier sogenannte unbillige Härten gelten, beispielsweise fehlende Finanzierungsmöglichkeiten.
Für Neubauten kommt Solarpflicht ab 2025
Für Neubauten tritt das BremSolarG ab dem 1. Juli 2025 in Kraft. Bauherren sind dann verpflichtet, mindestens 50 Prozent der entstehenden Dachflächen mit einer Solaranlage zu nutzen. Grundsätzlich betroffen sind Gebäude, deren Dachfläche 50 Quadratmeter überschreitet.
Alle Infos und Details zur Bremer Solarpflicht finden Sie hier.
Möchten Sie die Sanierung über einen längeren Zeitraum strecken, richtet sich das nach dem Zustand der Bauteile und der Dringlichkeit der ...
Antwort lesen »Ist Ihre Tochter die Eigentümerin, kann sie Fördermittel für die Sanierung beantragen (bei Maßnahmen am Haus könnten das auch die Mieter ...
Antwort lesen »Hier unterscheiden sich Bau- und Energierecht in der Regel. Sind keine Fördermittel zu beantragen, handelt es sich hier um eine Erweiterung ...
Antwort lesen »Die Last im Netz ist in der Mittagszeit meist am geringsten. Aus Netzsicht wäre das also ein günstiger Zeitpunkt. Haben Sie keinen ...
Antwort lesen »Ja, das ist korrekt. Denn den Geschwindigkeitsbonus gibt es nur für die tatsächlich selbst genutzte Wohneinheit. Die KfW geht dabei davon ...
Antwort lesen »Betondecken gelten als luftdicht und diffusionshemmend. Eine zusätzliche Dampfbremse ist daher in der Regel nicht erforderlich. Das gilt ...
Antwort lesen »Die DIN 1946 Teil 6 regelt die Erstellung eines Lüftungskonzeptes. Dieses ist dabei immer dann erforderlich, wenn Sie mehr als ein Drittel ...
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Antwort lesen »Die Förderung der Wärmepumpe können Sie nur als Eigentümer beantragen. Bei Antragstellung genügt dabei eine Auflassungsvormerkung. Mit ...
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Antwort lesen »Erfüllt das Dach bereits die Vorgaben der WSchV von 1984, müssen Sie nichts weiter unternehmen. Denn in diesem Fall gilt eine Ausnahme von ...
Antwort lesen »Ob hier eine Klimamembran an den Innenwänden nötig ist, hängt vom geplanten Aufbau der Wände ab. Um den KfW-55-Standard zu erreichen, ...
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Antwort lesen »Nach Punkt 3 t der BEG-WG-Richtlinie genügt es, die Versorgungsanschlüsse bereitzustellen. Eine Küche müssen Sie nicht einbauen. Konkret ...
Antwort lesen »Die 10 Prozent beziehen sich auf die gesamte Dachfläche. Sie sorgen allerdings nur dafür, dass die Vorgaben des GEG greifen. Diese gelten ...
Antwort lesen »Das ist leider nicht möglich. Denn die Förderung der Heizung ist immer vor Maßnahmenbeginn zu beantragen. In Ihrem Fall ist die Maßnahme ...
Antwort lesen »Anrechenbar sind hier alle Aufwendungen, die Ihnen als Sanierer mit der förderbaren Maßnahme entstanden sind. Das schließt die Umsatzsteuer ...
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Antwort lesen »Förderung für das Dach bekommen Sie unserer Auffassung nach, wenn Sie das Dach gemäß den Fördervorgaben ausführen. Das setzt einen U-Wert ...
Antwort lesen »Nein, das stimmt so leider nicht. Im Video werden ein paar Punkte vermischt und falsch wiedergegeben. Die Fördersätze sind in der ...
Antwort lesen »In diesem Fall können wir Ihnen leider keinen konkreten Produkttipp geben. Möglich ist es grundsätzlich auch, Fördermittel für eine ...
Antwort lesen »Bei Eigenleistung fördert das BAFA nur Materialkosten, die sich der geförderten Maßnahme direkt zuordnen lassen. Nach Rücksprache mit den ...
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Antwort lesen »Nach Rücksprache mit den Experten des BAFA ist eine Bodenklappe nur bei einer energetischen Sanierung von Decken und Wänden gegen ...
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