Werden bei einer grundlegenden Dachsanierung (Dacheindeckung, Dachabdichtung) mindestens 80 Prozent der obersten Dachschicht erneuert, müssen Eigentümer:innen in Bremen jetzt auch eine Photovoltaik-Anlage installieren. Darüber hinaus greift das BremSolarG auch bei An- und Umbauten, wenn mindestens 50 Quadratmeter Dachfläche beziehungsweise 50 Quadratmeter Nutzfläche entstehen. Die Verpflichtung zur Installation einer Photovoltaik-Anlage gilt allerdings erst, wenn mindestens 25 Quadratmeter Dachfläche hierfür zur Verfügung stehen.
Gesetzliche Mindestanforderung ist die Installation einer Solaranlage, bei der die Module eine Gesamtleistung von mindestens einem Kilowatt erbringen und die Wechselrichterleistung bei mindestens 1.000 Voltampere liegt. Die Photovoltaik-Anlage muss innerhalb von zwei Jahren nach Abschluss der Dachsanierung installiert werden.
--> Wichtig zu wissen: Die Solarpflicht kann nicht durch die Installation einer Solarthermie-Anlage erfüllt werden! Bestehende Solarthermie-Anlagen werden aber angerechnet und können bei Überschreitung der Bagatellgrenze zum Wegfall der Solarpflicht führen.
Ausnahmen von der Solarpflicht in Bremen
Ausgenommen von der Solarpflicht sind Gebäude, die mit Reet, Stroh oder Holz gedeckt sind. Ist die Tragfähigkeit des Daches nicht gegeben, kann ebenfalls eine Ausnahme geltend gemacht werden. Ein Antrag ist dafür nicht notwendig. Allerdings müssen Eigentümer:innen auf Verlangen der Behörde einen Nachweis dafür erbringen. Auch Denkmalschutz kann einer Solaranlage entgegenstehen.
Eine komplette Befreiung von den Pflichten des BremSolarG muss formlos beantragt werden. Als Gründe könnten hier sogenannte unbillige Härten gelten, beispielsweise fehlende Finanzierungsmöglichkeiten.
Für Neubauten kommt Solarpflicht ab 2025
Für Neubauten tritt das BremSolarG ab dem 1. Juli 2025 in Kraft. Bauherren sind dann verpflichtet, mindestens 50 Prozent der entstehenden Dachflächen mit einer Solaranlage zu nutzen. Grundsätzlich betroffen sind Gebäude, deren Dachfläche 50 Quadratmeter überschreitet.
Alle Infos und Details zur Bremer Solarpflicht finden Sie hier.
Das ist grundsätzlich möglich. Handelt es sich um eine identische Maßnahme, gilt hier allerdings eine Sperrfrist von 6 Monaten. Um die ...
Antwort lesen »Die Energieberaterleistung wird in 35c als eigenständige Maßnahme gewertet und kann steuerlich geltend gemacht werden, wenn sie bei der KfW ...
Antwort lesen »Ja, das ist möglich. Der Förderhöchstbetrag bezieht sich immer auf ein Gebäude. Beantragen Sie Fördermittel für mehrere, voneinander ...
Antwort lesen »Zur Förderung einer PV-Anlage gibt es vom Staat aktuell nur einen günstigen Kredit, den Sie in Anspruch nehmen können. Darüber hinaus ...
Antwort lesen »Nach Angaben des BMWE ist die fachgerechte Entsorgung durch das Fachunternehmen bzw. die Energieeffizienz-Expertin oder den ...
Antwort lesen »Der Zähler ist grundsätzlich mit dem Einbau der Wärmepumpe förderbar. Wichtig ist, dass Sie die Fördermittel vor Maßnahmenbeginn beantragt ...
Antwort lesen »Hier verweisen wir auf Punkt 1.12 der FAQ zur BEG‑Förderung. Darin heißt es: "Bei Maßnahmen, die in Eigenleistung erbracht werden, sind nur ...
Antwort lesen »Nach Rücksprache mit der KfW ist eine pauschale Antwort hier leider nicht möglich. Sie müssen den Heizungstausch mitteilen, anschließend ...
Antwort lesen »Gebäude sind hier in aller Regel als Ganzes zu betrachten. Hält das Gebäude die Vorgaben der WSchV von 1977 noch nicht ein, gilt § 80 ...
Antwort lesen »Wenn Sie die Dachsanierung nachvollziehbar in mehrere Abschnitte aufteilen können, ist es möglich, die Förderung zweimal zu beantragen. ...
Antwort lesen »Nach Rücksprache mit der KfW muss lediglich der Wärmeerzeuger nachweislich entsorgt werden. Sie können die Entsorgung des Öltanks jedoch ...
Antwort lesen »Nach Rücksprache mit der KfW fördert diese das Vorhaben auch, wenn die Einkünfte aus Kapitalvermögen über dem Sparerfreibetrag liegen. Zu ...
Antwort lesen »Im Infoblatt zu den förderbaren Kosten sind übliche Umfeldmaßnahmen bei der Förderung der Fenster aufgeführt. Hier finden Sie unter anderem ...
Antwort lesen »Nach Rücksprache mit der KfW spielt das Alter des Grundbuchauszugs keine Rolle, sofern dieser den Zustand zum Zeitpunkt der Antragstellung ...
Antwort lesen »Die Kosten trägt der Mieter. In Zukunft ändert sich das laut GMoD. Denn dann trägt auch der Vermieter einen Teil der Kosten. Konkret geht ...
Antwort lesen »Grundsätzlich können Sie die Dämmung in beiden Fällen fördern lassen. Sinnvoll wäre es dann in der Regel, gleich das Dach zu dämmen. Die ...
Antwort lesen »In diesem Fall empfehlen wir Ihnen den Kontakt zu einem Kaminbauer oder zu einem Schornsteinfeger aus Ihrer Region. Die Experten nehmen die ...
Antwort lesen »Die Sorge ist hier berechtigt. Denn dringt Luft in die Konstruktion ein, kann sich im Spalt Feuchtigkeit ansammeln und Schäden verursachen. ...
Antwort lesen »Möchten Sie Fördermittel für die Klimaanlage beantragen, sind verschiedene Voraussetzungen zu erfüllen. Zum einen muss die Anlage den ...
Antwort lesen »Die Innendämmung ist in Bezug auf Feuchtigkeit immer kritisch, vor allem im Badezimmer. Denn hier entsteht in sehr kurzer Zeit sehr viel ...
Antwort lesen »Für das Haushaltsjahreseinkommen ist der Durchschnitt aus den zu versteuernden Einkommen des zweiten und dritten Jahres vor Antragseingang ...
Antwort lesen »Wurde das Dach nicht fachgerecht abgedichtet, kann es zu feuchtebedingten Schäden und Schimmel kommen. Auch höhere Wärmeverluste sind dann ...
Antwort lesen »Mit Verbrauchsdaten von drei aufeinanderfolgenden Abrechnungsjahren ist das grundsätzlich möglich. Das gilt auch für den Einsatz eines ...
Antwort lesen »Ja, das ist grundsätzlich möglich. Zu beachten ist allerdings, dass Ihnen das Budget an förderbaren Kosten (aktuell 28.000 für eine ...
Antwort lesen »Sie benötigen die Bestätigung eines Fachhandwerkers oder eines Energieberaters. Mit dieser erklären die Experten gegenüber der KfW, dass ...
Antwort lesen »Eine Sperrfrist greift erst dann, wenn Sie die Förderung stornieren. Haben Sie bereits Mittel beantragt und möchten Sie erneut Fördermittel ...
Antwort lesen »Wir gehen davon aus, dass das nicht möglich ist. Denn immer dann, wenn eine Maßnahme nicht durch ein Fachunternehmen durchgeführt wird, ...
Antwort lesen »Nein. Auch wenn Sie beide Wohnungen selbst bewohnen würden, bekämen Sie den Bonus immer nur für eine Wohnung. Das gilt zumindest dann, wenn ...
Antwort lesen »Wenn die Meldebescheinigung für nicht rechtmäßig erklärt wird, erfüllen Sie die Voraussetzungen zur Förderung nicht und erhalten die Mittel ...
Antwort lesen »Brauchwasser-Wärmepumpen werden selbst nicht gefördert. Fördermittel erhalten Sie für die Geräte allerdings als Umfeldmaßnahme beim Einbau ...
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