Wer einen Hauskauf oder den Kauf einer Eigentumswohnung mit einem Immobilienkredit finanzieren will, muss inzwischen die Energieeffizienz des Gebäudes nachweisen. Darüber hinaus werden teilweise sogar Angaben und Nachweise gefordert, welchen Effizienzhaus-Standard das Haus nach einer Sanierung erreicht. Doch was hat die Bank damit zu tun?
Hintergrund dieser Regelung sind die EU-Gebäuderichtlinie Energy Performance of Buildings Directive (EPBD) sowie die EU-Taxonomie für nachhaltiges Wirtschaften (Green Asset Ratio) - Banken müssen demnach über die Nachhaltigkeit ihres Kreditportfolios berichten können. Außerdem müssen in Kreditvergabeprozessen auch Faktoren wie die Energieeffizienz von Immobilien berücksichtigt werden.
Was sind die Folgen für Immobilienkäufer?
Für Immobilienkäufer können diese Vorgaben direkte Auswirkungen auf die Konditionen ihres Immobilienkredits haben. Viele Banken bieten inzwischen Zinsabschläge für Immobilien mit einem gutem Energiestandard an, diese können also günstiger finanziert werden. Ein Haus mit schlechter Energieeffizienz wird dagegen unter Umständen nur zusammen mit einer Sanierung finanziert. Auch Zinsaufschläge für schlechte Energiekennwerte sind künftig denkbar.
Unter anderem für diese Finanzierungen ist ein Energieausweis Pflichtdokument (Ausnahmen gibt es in der Regel für Gebäude unter Denkmalschutz):
Wie kommen Immobilienkäufer an Energieausweis und Sanierungsplan für die Bank?
Die Regelungen der Bank können Kaufinteressenten schlaflose Nächte bereiten: Einen Energieausweis vorzulegen, ist in der Regel kein Problem. Diesen muss der Verkäufer potenziellen Käufer:innen schon bei der ersten Besichtigung verpflichtend vorlegen. Doch was, wenn die Bank Aussagen zum angestrebten Effizienzhaus-Niveau und einen Sanierungsplan fordert? Ein sogenannter individueller Sanierungsfahrplan (iSFP) kann nur vom Eigentümer beauftragt werden, nicht von Kaufinteressenten. Ganz abgesehen davon, dass vor einem Kauf gar nicht alle nötigen Daten und Unterlagen dafür vorliegen.
Was also tun? Die 3 wichtigsten Tipps für Kaufinteressenten:
Tipp 1: Sachverständige Begleitung zur Besichtigung mitnehmen
Wer einen Energieberater oder Bausachverständigen mit zur Besichtigung nimmt, erhält eine fachkundige Einschätzung und kann Sanierungsmaßnahmen und Sanierungskosten besser abschätzen. Das Geld für die Begleitung ist gut investiert und bewahrt vor Fehlkäufen und Kostenfallen.
Tipp 2: Wichtige Daten/Unterlagen zusammentragen
Der Energieausweis muss schon bei der ersten Besichtigung vorliegen, oft steht darüber hinaus auch ein sogenanntes Portfolio mit den wichtigsten Daten zur Verfügung. Darüber hinaus können Interessenten wichtige Bauteile wie Fenster, Haustür, Dach, Fassade sowie die Haustechnik (Typenschild Heizung, Schaltschrank/Sicherungskasten etc) mit Fotos dokumentieren. Eventuell hat der Verkäufer sogar einen Sanierungsfahrplan vorliegen, den er zur Verfügung stellen kann?
Tipp 3: Energieberater um erste Einschätzung bitten
Erfahrene Energieberater können mit einem Blick auf das Portfolio sowie Fotos und Unterlagen einschätzen, welcher Effizienzhaus-Standard erreichbar ist bzw. welche Sanierungsmaßnahmen nötig sind. Außerdem sind ungefähre Angaben zu den Kosten und zu Förderprogrammen möglich. Diese Einschätzung können Kaufinteressenten auch bei der Bank vorlegen.
--> Wichtig zu wissen: Diese Regelungen gelten für neu abgeschlossene Immobilienfinanzierungen. Einige Banken fordern den Energieausweis aber auch nachträglich bei bestehenden Immobilienkrediten an. In diesem Fall ist das Nachreichen allerdings freiwillig. Doch wer einen Energieausweis oder Sanierungsfahrplan vorliegen hat, kann damit seine Chancen auf eine günstige Anschlussfinanzierung verbessern, falls diese nötig ist.
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