Wer einen Hauskauf oder den Kauf einer Eigentumswohnung mit einem Immobilienkredit finanzieren will, muss inzwischen die Energieeffizienz des Gebäudes nachweisen. Darüber hinaus werden teilweise sogar Angaben und Nachweise gefordert, welchen Effizienzhaus-Standard das Haus nach einer Sanierung erreicht. Doch was hat die Bank damit zu tun?
Hintergrund dieser Regelung sind die EU-Gebäuderichtlinie Energy Performance of Buildings Directive (EPBD) sowie die EU-Taxonomie für nachhaltiges Wirtschaften (Green Asset Ratio) - Banken müssen demnach über die Nachhaltigkeit ihres Kreditportfolios berichten können. Außerdem müssen in Kreditvergabeprozessen auch Faktoren wie die Energieeffizienz von Immobilien berücksichtigt werden.
Was sind die Folgen für Immobilienkäufer?
Für Immobilienkäufer können diese Vorgaben direkte Auswirkungen auf die Konditionen ihres Immobilienkredits haben. Viele Banken bieten inzwischen Zinsabschläge für Immobilien mit einem gutem Energiestandard an, diese können also günstiger finanziert werden. Ein Haus mit schlechter Energieeffizienz wird dagegen unter Umständen nur zusammen mit einer Sanierung finanziert. Auch Zinsaufschläge für schlechte Energiekennwerte sind künftig denkbar.
Unter anderem für diese Finanzierungen ist ein Energieausweis Pflichtdokument (Ausnahmen gibt es in der Regel für Gebäude unter Denkmalschutz):
Wie kommen Immobilienkäufer an Energieausweis und Sanierungsplan für die Bank?
Die Regelungen der Bank können Kaufinteressenten schlaflose Nächte bereiten: Einen Energieausweis vorzulegen, ist in der Regel kein Problem. Diesen muss der Verkäufer potenziellen Käufer:innen schon bei der ersten Besichtigung verpflichtend vorlegen. Doch was, wenn die Bank Aussagen zum angestrebten Effizienzhaus-Niveau und einen Sanierungsplan fordert? Ein sogenannter individueller Sanierungsfahrplan (iSFP) kann nur vom Eigentümer beauftragt werden, nicht von Kaufinteressenten. Ganz abgesehen davon, dass vor einem Kauf gar nicht alle nötigen Daten und Unterlagen dafür vorliegen.
Was also tun? Die 3 wichtigsten Tipps für Kaufinteressenten:
Tipp 1: Sachverständige Begleitung zur Besichtigung mitnehmen
Wer einen Energieberater oder Bausachverständigen mit zur Besichtigung nimmt, erhält eine fachkundige Einschätzung und kann Sanierungsmaßnahmen und Sanierungskosten besser abschätzen. Das Geld für die Begleitung ist gut investiert und bewahrt vor Fehlkäufen und Kostenfallen.
Tipp 2: Wichtige Daten/Unterlagen zusammentragen
Der Energieausweis muss schon bei der ersten Besichtigung vorliegen, oft steht darüber hinaus auch ein sogenanntes Portfolio mit den wichtigsten Daten zur Verfügung. Darüber hinaus können Interessenten wichtige Bauteile wie Fenster, Haustür, Dach, Fassade sowie die Haustechnik (Typenschild Heizung, Schaltschrank/Sicherungskasten etc) mit Fotos dokumentieren. Eventuell hat der Verkäufer sogar einen Sanierungsfahrplan vorliegen, den er zur Verfügung stellen kann?
Tipp 3: Energieberater um erste Einschätzung bitten
Erfahrene Energieberater können mit einem Blick auf das Portfolio sowie Fotos und Unterlagen einschätzen, welcher Effizienzhaus-Standard erreichbar ist bzw. welche Sanierungsmaßnahmen nötig sind. Außerdem sind ungefähre Angaben zu den Kosten und zu Förderprogrammen möglich. Diese Einschätzung können Kaufinteressenten auch bei der Bank vorlegen.
--> Wichtig zu wissen: Diese Regelungen gelten für neu abgeschlossene Immobilienfinanzierungen. Einige Banken fordern den Energieausweis aber auch nachträglich bei bestehenden Immobilienkrediten an. In diesem Fall ist das Nachreichen allerdings freiwillig. Doch wer einen Energieausweis oder Sanierungsfahrplan vorliegen hat, kann damit seine Chancen auf eine günstige Anschlussfinanzierung verbessern, falls diese nötig ist.
Wenn der iSFP keine Vorgangsnummer hat, wurde er aller Voraussicht nach nicht gefördert und kann damit auch nicht für die BEG-EM-Förderung ...
Antwort lesen »Ohne das Gebäude zu kennen, lässt sich das aus der Ferne nicht sicher beurteilen. Eine fundierte Aussage ist dabei nur auf Basis einer ...
Antwort lesen »Da es zwei Wohneinheiten im Haus gibt, wertet die KfW das Vorhaben als Mehrfamilienhaus. Sie können daher aller Voraussicht nach nur den ...
Antwort lesen »Geht es um die Effizienzhaus-Förderung mit EE-Klasse, ist die Entsorgung mit Nachweis nicht erforderlich. Wichtig ist nur, dass Sie den ...
Antwort lesen »Grundsätzlich ist es möglich, mehrere Förderanträge für ein Sanierungsvorhaben zu stellen, wenn Sie die Kosten dabei korrekt trennen. Den ...
Antwort lesen »Sofern der Strom nicht durch das öffentliche Netz durchgeleitet wird, sollte das im Einklang mit dem EEG möglich sein. Es handelt sich dann ...
Antwort lesen »Hier ist die Effizienzklasse aus dem EU-Energielabel einzutragen. Diese finden Sie in den Produktunterlagen oder Werbeanzeigen zum ...
Antwort lesen »In diesem Fall muss Ihr Sohn die Förderung der Heizung beantragen. Denn diese gibt es seit 2024 nur noch für Eigentümer des Gebäudes. Er ...
Antwort lesen »Aktuell gibt es hier eine Frist von 10 Jahren. In der vorangegangen BAFA-Förderung waren es 7 Jahre. Sie müssen also keine Förderung ...
Antwort lesen »Geht es um die Förderung der Dachsanierung, benötigen Sie hier die Unterstützung von einem Energieberater aus Ihrer Region. Dieser erstellt ...
Antwort lesen »Nach Angaben des BMWK bezieht sich die Höchstgrenze förderfähiger Ausgaben für das Gebäude (Förderhöchstbetrag) auf die Anzahl der ...
Antwort lesen »Ohne das Gebäude und den Schaden zu kennen, ist eine Aussage aus der Ferne leider nicht möglich. Wir empfehlen daher, das Objekt von einem ...
Antwort lesen »Wenn Sie nicht selbst im Haus gemeldet sind, können Sie die Heizungsförderung der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) in Anspruch ...
Antwort lesen »Die Kombination verbindet die guten Wärmeschutz-Eigenschaften der Mineralwolle mit den guten Hitzeschutz-Eigenschaften der Holzfaserdämmung ...
Antwort lesen »In Punkt 8.4.2 der aktuellen BEG-EM-Richtlinie heißt es dazu: "Ist eine energetische Sanierungsmaßnahme Bestandteil eines im Förderprogramm ...
Antwort lesen »Einmalig ist hier mit Kosten von rund 200 Euro zu rechnen. Fallen weitere Arbeiten an (neuer Zählerschrank etc.), können individuell auch ...
Antwort lesen »Die Austauschpflicht für alte Öl- und Gasheizkessel betrifft 30 Jahre alte Heizungen, die noch nicht auf Niedertemperatur- oder ...
Antwort lesen »Ja, das ist leider so. Sobald mehrere Wohneinheiten in einem Haus vorhanden sind, handelt es sich um ein Mehrfamilienhaus, und das Programm ...
Antwort lesen »Durch das Mauerwerk und die außenseitige Dämmung ist Kondensation in diesem Bereich unwahrscheinlich, wodurch eine Verkleidung mit OSB ...
Antwort lesen »Seit 2024 bekommen Sie pauschal 150 bis 190 Euro pro Jahr von Ihrem Stromversorger erstattet, wenn es sich um eine steuerbare Wärmepumpe im ...
Antwort lesen »Nein. Eine Pflicht zur Dämmung besteht nur dann, wenn Sie auch Maßnahmen an mind. 10 Prozent der entsprechenden Bauteile ausführen. ...
Antwort lesen »Durch die Fassadendämmung von außen steigt die Temperatur in der Wand. Das hat zur Folge, dass eventuell eingedrungene Feuchtigkeit nicht ...
Antwort lesen »Grundsätzlich ist es möglich, eine PV-Anlage mit einer Nachtspeicherheizung zu verbinden. Sie können die Ladesteuerung dabei so umbauen ...
Antwort lesen »Geht es um ein Gebäude mit einer Wohneinheit, können Sie 30.000 Euro an Kosten bei der Förderung ansetzen. Für diese bekommen Sie 30 ...
Antwort lesen »Uns sind keine Förderprogramme bekannt, die für einen zusätzlichen Stromzähler infrage kommen. Geht es um die Installation einer ...
Antwort lesen »Dämmen Sie die Wand aufseiten des Schuppens, sollte das möglich sein. Da der Wohnraum in aller Regel wärmer ist, kommt es bei dem ...
Antwort lesen »Den Geschwindigkeitsbonus bekommen Sie nur dann, wenn Sie die versorgten Wohneinheiten oder Flächen nach der Sanierung nicht mehr mit ...
Antwort lesen »Die aktuelle BEG-EM-Richtlinie, die der Förderung der Fenster zugrunde liegt, gilt bis zum 31. Dezember 2030. So lange ist das ...
Antwort lesen »Auch wenn Sie die Ölheizung weiter betreiben, bekommen Sie eine Förderung für die Wärmepumpe. Allein den Klimageschwindigkeitsbonus können ...
Antwort lesen »Die Bestätigung zum Antrag sollte von einem Energie-Effizienz-Experten oder einem Fachhandwerker ausgestellt werden. Fachunternehmer sind ...
Antwort lesen »Finden Sie Energieberater, Handwerker und Sachverständige vor Ort