Wer einen Hauskauf oder den Kauf einer Eigentumswohnung mit einem Immobilienkredit finanzieren will, muss inzwischen die Energieeffizienz des Gebäudes nachweisen. Darüber hinaus werden teilweise sogar Angaben und Nachweise gefordert, welchen Effizienzhaus-Standard das Haus nach einer Sanierung erreicht. Doch was hat die Bank damit zu tun?
Hintergrund dieser Regelung sind die EU-Gebäuderichtlinie Energy Performance of Buildings Directive (EPBD) sowie die EU-Taxonomie für nachhaltiges Wirtschaften (Green Asset Ratio) - Banken müssen demnach über die Nachhaltigkeit ihres Kreditportfolios berichten können. Außerdem müssen in Kreditvergabeprozessen auch Faktoren wie die Energieeffizienz von Immobilien berücksichtigt werden.
Was sind die Folgen für Immobilienkäufer?
Für Immobilienkäufer können diese Vorgaben direkte Auswirkungen auf die Konditionen ihres Immobilienkredits haben. Viele Banken bieten inzwischen Zinsabschläge für Immobilien mit einem gutem Energiestandard an, diese können also günstiger finanziert werden. Ein Haus mit schlechter Energieeffizienz wird dagegen unter Umständen nur zusammen mit einer Sanierung finanziert. Auch Zinsaufschläge für schlechte Energiekennwerte sind künftig denkbar.
Unter anderem für diese Finanzierungen ist ein Energieausweis Pflichtdokument (Ausnahmen gibt es in der Regel für Gebäude unter Denkmalschutz):
Du brauchst einen Energieausweis? Hier den passenden Ausweis online erstellen!
Wie kommen Immobilienkäufer an Energieausweis und Sanierungsplan für die Bank?
Die Regelungen der Bank können Kaufinteressenten schlaflose Nächte bereiten: Einen Energieausweis vorzulegen, ist in der Regel kein Problem. Diesen muss der Verkäufer potenziellen Käufer:innen schon bei der ersten Besichtigung verpflichtend vorlegen. Doch was, wenn die Bank Aussagen zum angestrebten Effizienzhaus-Niveau und einen Sanierungsplan fordert? Ein sogenannter individueller Sanierungsfahrplan (iSFP) kann nur vom Eigentümer beauftragt werden, nicht von Kaufinteressenten. Ganz abgesehen davon, dass vor einem Kauf gar nicht alle nötigen Daten und Unterlagen dafür vorliegen.
Was also tun? Die 3 wichtigsten Tipps für Kaufinteressenten:
Tipp 1: Sachverständige Begleitung zur Besichtigung mitnehmen
Wer einen Energieberater oder Bausachverständigen mit zur Besichtigung nimmt, erhält eine fachkundige Einschätzung und kann Sanierungsmaßnahmen und Sanierungskosten besser abschätzen. Das Geld für die Begleitung ist gut investiert und bewahrt vor Fehlkäufen und Kostenfallen.
Tipp 2: Wichtige Daten/Unterlagen zusammentragen
Der Energieausweis muss schon bei der ersten Besichtigung vorliegen, oft steht darüber hinaus auch ein sogenanntes Portfolio mit den wichtigsten Daten zur Verfügung. Darüber hinaus können Interessenten wichtige Bauteile wie Fenster, Haustür, Dach, Fassade sowie die Haustechnik (Typenschild Heizung, Schaltschrank/Sicherungskasten etc) mit Fotos dokumentieren. Eventuell hat der Verkäufer sogar einen Sanierungsfahrplan vorliegen, den er zur Verfügung stellen kann?
Tipp 3: Energieberater um erste Einschätzung bitten
Erfahrene Energieberater können mit einem Blick auf das Portfolio sowie Fotos und Unterlagen einschätzen, welcher Effizienzhaus-Standard erreichbar ist bzw. welche Sanierungsmaßnahmen nötig sind. Außerdem sind ungefähre Angaben zu den Kosten und zu Förderprogrammen möglich. Diese Einschätzung können Kaufinteressenten auch bei der Bank vorlegen.
--> Wichtig zu wissen: Diese Regelungen gelten für neu abgeschlossene Immobilienfinanzierungen. Einige Banken fordern den Energieausweis aber auch nachträglich bei bestehenden Immobilienkrediten an. In diesem Fall ist das Nachreichen allerdings freiwillig. Doch wer einen Energieausweis oder Sanierungsfahrplan vorliegen hat, kann damit seine Chancen auf eine günstige Anschlussfinanzierung verbessern, falls diese nötig ist.
Energieberater ist leider keine geschützte Berufsbezeichnung. Die Qualität der Fachleute kann dadurch stark schwanken. Während einige nur ...
Antwort lesen »Wir empfehlen in diesem Fall, einen Sachverständigen hinzuzuziehen. Der Experte prüft die Ausführung und stellt fest, ob ein Mangel ...
Antwort lesen »Ist die Kommune Fördergeber, darf sie mit dem Programm nach eigenem Ermessen verfahren. Entscheidend ist die jeweilige Richtlinie. Beachten ...
Antwort lesen »Wenn die Styropordämmung fest und tragfähig ist, lässt sich die bestehende Fassadendämmung mit Steinwolle aufdoppeln. Durch die ...
Antwort lesen »Das hängt vom Gebäude ab. Kann die Wärmepumpe dieses allein effizient mit Wärme versorgen, benötigen Sie den alten Gaskessel nicht mehr. ...
Antwort lesen »Für die Anmeldung können Sie sich an Ihren Netzbetreiber wenden. Welcher das ist, erfahren Sie auf der Seite VNBdigital. Den Nachweis über ...
Antwort lesen »Sie benötigen hier eine Bestätigung von Ihrem Fachunternehmen bzw. vom Energieeffizienz-Experten sowie eine Rechnung bzw. einen ...
Antwort lesen »Die 70 Prozent beziehen sich auf das gesamte Projekt. Bei einem Zweifamilienhaus, von dem Sie beide Wohneinheiten selbst bewohnen, können ...
Antwort lesen »Förderbar sind hier alle Arbeiten, die direkt mit der Maßnahme verbunden sind. Das gilt für den Durchbruch, den Sturz sowie notwendige ...
Antwort lesen »Hier ist kein Energieberater erforderlich. Um Fördermittel für die neue Wärmepumpe beantragen zu können, benötigen Sie aber einen ...
Antwort lesen »PV-Module halten in der Regel 25 bis 30 Jahre oder länger. Sie verlieren mit der Zeit aber an Effizienz. Ob sich ein Austausch lohnt, hängt ...
Antwort lesen »Laut TFAQ Punkt 1.03 können Sie die Bauteile auch bei einer Erweiterung fördern lassen, wenn Sie keine Neubauförderung in Anspruch nehmen. ...
Antwort lesen »Das hängt von der Regelung der Anlage und dem Anschluss der Photovoltaik ab. Grundsätzlich ist es möglich, die Heizung auch am Tage mit ...
Antwort lesen »In dem Fall können Sie eine Basisförderung in Höhe von 30 Prozent beantragen. Hinzu kommen folgende Boni: Effizienzbonus in Höhe von 5 ...
Antwort lesen »Sie können die Ölheizung weiter betreiben. Die Entsorgung ist nur dann Pflicht, wenn Sie auch den Geschwindigkeitsbonus in Anspruch nehmen ...
Antwort lesen »Bei einem Gebäude mit zwei Wohneinheiten können Sie 45.000 Euro an Kosten geltend machen. Für den Geschwindigkeitsbonus sind die ...
Antwort lesen »Das ist möglich. Es gibt allerdings weitere Ausnahmen, die den Nachweis unter Umständen überflüssig machen. So gilt nach Anlage 7 Punkt 5 ...
Antwort lesen »Nach § 48 GEG gelten die Vorgaben nur für Außenbauteile, die an beheizte oder gekühlte Bereiche grenzen. So heißt es: "Soweit bei beheizten ...
Antwort lesen »Eine pauschale Angabe zum Bivalenzpunkt ist leider nicht möglich. Das hängt immer vom Gebäude und von der Wärmepumpe ab. Üblich sind Werte ...
Antwort lesen »Geht es um die Bestätigung nach dem Einbau der Wärmepumpe, müssen Sie eine Bestätigung nach Durchführung (BnD) erstellen. Möglich ist das ...
Antwort lesen »Wenn die Kommune ein Wärmenetz errichtet, können Sie Fördermittel für den Anschluss an dieses über die KfW beantragen. Die Höhe der ...
Antwort lesen »Eine Änderung des Antrags ist in der Regel nicht mehr möglich. Stornieren Sie diesen und stellen Sie ihn direkt erneut, kommt es bei ...
Antwort lesen »Ja, das ist möglich. Im Merkblatt zum KfW-Wohneigentumsprogramm Jung kauft Alt (308) heißt es dazu: "Für die in diesem Produkt geforderte ...
Antwort lesen »Nein, für die Elektroheizung bekommen Sie keine Förderung. Ist/wird das Gebäude nicht mit einem sehr guten Wärmeschutz ausgestattet, kann ...
Antwort lesen »Nach Rücksprache mit der KfW ist für den Förderantrag die Anzahl der Wohneinheiten maßgeblich, die nach Abschluss des Vorhabens für die ...
Antwort lesen »Installieren Sie eine weitere Wärmepumpe als Ergänzung zur bestehenden und haben Sie noch förderbare Kosten übrig, können Sie für die neue ...
Antwort lesen »Eine Förderung ist hier nur möglich, wenn auch ein Fördertatbestand besteht. Dazu gibt es verschiedene Möglichkeiten. Zum einen können Sie ...
Antwort lesen »Nach FAQ zur BEG-Förderung dürfen Sie auf eigenes finanzielles Risiko bereits vor dem Erhalt der Förderzusage mit dem Vorhaben beginnen. In ...
Antwort lesen »Bei der BAFA kommt es immer auf das Antragsjahr an. Pro Kalenderjahr und Wohneinheit können Sie Kosten in Höhe von 30.000 Euro geltend ...
Antwort lesen »Sie können hier die Basisförderung sowie den Wärmepumpenbonus für das gesamte Haus beantragen (Kosten: max. 30.000 + 15.000 Euro). Bei ...
Antwort lesen »Finden Sie Energieberater, Handwerker und Sachverständige vor Ort