Wer einen Hauskauf oder den Kauf einer Eigentumswohnung mit einem Immobilienkredit finanzieren will, muss inzwischen die Energieeffizienz des Gebäudes nachweisen. Darüber hinaus werden teilweise sogar Angaben und Nachweise gefordert, welchen Effizienzhaus-Standard das Haus nach einer Sanierung erreicht. Doch was hat die Bank damit zu tun?
Hintergrund dieser Regelung sind die EU-Gebäuderichtlinie Energy Performance of Buildings Directive (EPBD) sowie die EU-Taxonomie für nachhaltiges Wirtschaften (Green Asset Ratio) - Banken müssen demnach über die Nachhaltigkeit ihres Kreditportfolios berichten können. Außerdem müssen in Kreditvergabeprozessen auch Faktoren wie die Energieeffizienz von Immobilien berücksichtigt werden.
Was sind die Folgen für Immobilienkäufer?
Für Immobilienkäufer können diese Vorgaben direkte Auswirkungen auf die Konditionen ihres Immobilienkredits haben. Viele Banken bieten inzwischen Zinsabschläge für Immobilien mit einem gutem Energiestandard an, diese können also günstiger finanziert werden. Ein Haus mit schlechter Energieeffizienz wird dagegen unter Umständen nur zusammen mit einer Sanierung finanziert. Auch Zinsaufschläge für schlechte Energiekennwerte sind künftig denkbar.
Unter anderem für diese Finanzierungen ist ein Energieausweis Pflichtdokument (Ausnahmen gibt es in der Regel für Gebäude unter Denkmalschutz):
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Wie kommen Immobilienkäufer an Energieausweis und Sanierungsplan für die Bank?
Die Regelungen der Bank können Kaufinteressenten schlaflose Nächte bereiten: Einen Energieausweis vorzulegen, ist in der Regel kein Problem. Diesen muss der Verkäufer potenziellen Käufer:innen schon bei der ersten Besichtigung verpflichtend vorlegen. Doch was, wenn die Bank Aussagen zum angestrebten Effizienzhaus-Niveau und einen Sanierungsplan fordert? Ein sogenannter individueller Sanierungsfahrplan (iSFP) kann nur vom Eigentümer beauftragt werden, nicht von Kaufinteressenten. Ganz abgesehen davon, dass vor einem Kauf gar nicht alle nötigen Daten und Unterlagen dafür vorliegen.
Was also tun? Die 3 wichtigsten Tipps für Kaufinteressenten:
Tipp 1: Sachverständige Begleitung zur Besichtigung mitnehmen
Wer einen Energieberater oder Bausachverständigen mit zur Besichtigung nimmt, erhält eine fachkundige Einschätzung und kann Sanierungsmaßnahmen und Sanierungskosten besser abschätzen. Das Geld für die Begleitung ist gut investiert und bewahrt vor Fehlkäufen und Kostenfallen.
Tipp 2: Wichtige Daten/Unterlagen zusammentragen
Der Energieausweis muss schon bei der ersten Besichtigung vorliegen, oft steht darüber hinaus auch ein sogenanntes Portfolio mit den wichtigsten Daten zur Verfügung. Darüber hinaus können Interessenten wichtige Bauteile wie Fenster, Haustür, Dach, Fassade sowie die Haustechnik (Typenschild Heizung, Schaltschrank/Sicherungskasten etc) mit Fotos dokumentieren. Eventuell hat der Verkäufer sogar einen Sanierungsfahrplan vorliegen, den er zur Verfügung stellen kann?
Tipp 3: Energieberater um erste Einschätzung bitten
Erfahrene Energieberater können mit einem Blick auf das Portfolio sowie Fotos und Unterlagen einschätzen, welcher Effizienzhaus-Standard erreichbar ist bzw. welche Sanierungsmaßnahmen nötig sind. Außerdem sind ungefähre Angaben zu den Kosten und zu Förderprogrammen möglich. Diese Einschätzung können Kaufinteressenten auch bei der Bank vorlegen.
--> Wichtig zu wissen: Diese Regelungen gelten für neu abgeschlossene Immobilienfinanzierungen. Einige Banken fordern den Energieausweis aber auch nachträglich bei bestehenden Immobilienkrediten an. In diesem Fall ist das Nachreichen allerdings freiwillig. Doch wer einen Energieausweis oder Sanierungsfahrplan vorliegen hat, kann damit seine Chancen auf eine günstige Anschlussfinanzierung verbessern, falls diese nötig ist.
Ja, das ist grundsätzlich möglich. Zu beachten ist allerdings, dass Ihnen das Budget an förderbaren Kosten (aktuell 28.000 für eine ...
Antwort lesen »Sie benötigen die Bestätigung eines Fachhandwerkers oder eines Energieberaters. Mit dieser erklären die Experten gegenüber der KfW, dass ...
Antwort lesen »Wir gehen davon aus, dass das nicht möglich ist. Denn immer dann, wenn eine Maßnahme nicht durch ein Fachunternehmen durchgeführt wird, ...
Antwort lesen »Nein. Auch wenn Sie beide Wohnungen selbst bewohnen würden, bekämen Sie den Bonus immer nur für eine Wohnung. Das gilt zumindest dann, wenn ...
Antwort lesen »Wenn die Meldebescheinigung für nicht rechtmäßig erklärt wird, erfüllen Sie die Voraussetzungen zur Förderung nicht und erhalten die Mittel ...
Antwort lesen »Brauchwasser-Wärmepumpen werden selbst nicht gefördert. Fördermittel erhalten Sie für die Geräte allerdings als Umfeldmaßnahme beim Einbau ...
Antwort lesen »Ja, das ist möglich. Sie haben ein Budget förderbarer Kosten von aktuell noch 28.000 Euro. Dieses können Sie mit beliebig vielen Anträgen ...
Antwort lesen »Die Gipskartonplatten haben tatsächlich eine schützende Funktion. Nutzen Sie den nicht ausgebauten Raum regelmäßig, können Sie die Schicht ...
Antwort lesen »Wenn Sie Nießbrauch für ein Haus oder eine Wohnung haben und vertraglich geregelt alle Kosten übernehmen, können Sie Ausgaben für die ...
Antwort lesen »Geht es um den Einkommensbonus bei der Förderung der Heizung, entscheidet immer das zu versteuernde Haushaltseinkommen eines Jahres. ...
Antwort lesen »Das ist nach wie vor möglich. Ihre Kinder können die Förderung der Heizung als Eigentümer der Immobilie beantragen. Das gilt jedoch nur für ...
Antwort lesen »Die Höhe des Ergänzungskredits richtet sich nach der Summe der anrechenbaren Kosten, die Sie in der Heizungsförderung angegeben haben, und ...
Antwort lesen »Hier geht es immer um das gesamte Gebäude. Das heißt: Tauschen Sie mehr als 1/3 der Fensterfläche im Mehrfamilienhaus aus, ist ein ...
Antwort lesen »Brauchwasser-Wärmepumpen sind allein nicht förderbar. Finanzielle Unterstützung bekommen Sie hier nur, wenn Sie diese in Kombination mit ...
Antwort lesen »Die Information findet sich im Merkblatt zum KfW-Programm 261. Hier heißt es: "Die Beantragung einer Förderung über die BEG EM ist ...
Antwort lesen »Auch wenn die Kumulierung nach alter KfW-261- bzw. BEG-WG-Förderung möglich war, gilt für die Heizungsförderung die neue BEG-EM-Richtlinie. ...
Antwort lesen »Mit der neuen BEG-EM-Richtlinie zur Förderung von Einzelmaßnahmen haben sich die Voraussetzungen hier geändert. Dabei gilt: Die versorgten ...
Antwort lesen »Die technische Projektbeschreibung (TPB) zur Förderung der neuen Rollläden erhalten Sie von einem Energie-Effizienz-Experten aus Ihrer ...
Antwort lesen »Für das Haushaltsjahreseinkommen wird der Durchschnitt aus den zu versteuernden Einkommen des zweiten und dritten Jahres vor Antragseingang ...
Antwort lesen »Ohne Hinterlüftung kann eventuell durch Undichtigkeiten in die Wand eingedrungene Feuchte im Zwischenraum kondensieren und schimmeln. Damit ...
Antwort lesen »Das GEG bzw. das GModG regelt, wer Energieausweise ausstellen darf. Hierfür sind zwei Voraussetzungen zu erfüllen. Voraussetzung 1: ...
Antwort lesen »Eine Förderung für neue Rollläden gibt es über die BEG-EM-Förderung. Hier bekommen Sie einen Zuschuss in Höhe von 15 Prozent über den ...
Antwort lesen »Was hier zu beachten ist, hängt von der geplanten Maßnahme ab. Möglich und technisch sinnvoll ist es beispielsweise, die Beheizung sowie ...
Antwort lesen »Auf die Gesetzgebung haben wir leider keinen Einfluss. Grundsätzlich ist es aber so, dass bei Einstrangsystemen das Risiko von ...
Antwort lesen »Nach Rücksprache mit der KfW kann die Heizungsförderung ohne Sperrfrist beantragt werden, wenn die BAFA-Förderung vollständig nach dem ...
Antwort lesen »Hier gibt es keine Ausnahmen von § 19 der BImSchV. Denn diese könnten die Gesundheit gefährden. Bei Heizungen mit bis zu 50 kW muss der ...
Antwort lesen »Entscheidend ist hier das Datum, an dem die Bestätigung zum Antrag ausgestellt wurde. War das spätestens am 8. Juli 2026, können Sie die ...
Antwort lesen »Polypropylen-Rohre (PP-C) aus dem Baujahr 1986 sind in der Regel nicht sauerstoffdiffusionsdicht. Anzeichen dafür wären Hinweise auf die ...
Antwort lesen »Der U-Wert ist durch die Poroton-Ziegel bereits verhältnismäßig gut. Eine Dämmung würde die Verluste zwar reduzieren, bei den zu ...
Antwort lesen »Ja, Sie können in diesem Fall die Basisförderung der Wärmepumpe in Höhe von 30 Prozent beantragen (Achtung: Ab 2027 nur 15 Prozent, wenn ...
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