Mieter:innen und Immobilien:käuferinnen erhalten mit dem Energieausweis auf einen Blick wertvolle Informationen: Er gibt Auskunft über die energetische Qualität eines Gebäudes und einen Eindruck davon, welche Nebenkosten zu erwarten sind. Die Energieeffizienz wird damit zu einem zentralen Entscheidungskriterium bei der Wohnungssuche und beim Hauskauf. Auch bei der Bank gehört der Energieausweis inzwischen zu den Pflichtunterlagen bei einem Immobilienkauf
--> Wichtig zu wissen: Nicht jeder Energieausweis ist gleich aussagekräftig! Es gibt Unterschiede zwischen Verbrauchsausweis und Bedarfsausweis.
Verbrauchsausweis oder Bedarfsausweis? Abhängig von Baujahr und Gebäudegröße
Auch wenn der Energieausweis einen ersten Eindruck von der energetischen Qualität einer Immobilie gibt, ist seine Aussagekraft bisweiligen begrenzt. Denn der Verbrauchsausweis wird aufgrund der Verbrauchsangaben der Bewohner aus den letzten drei Jahren erstellt. Haben die Bewohner viel geheizt, wird die Bewertung der Immobilie im Energieausweis schlechter ausfallen, als wenn wenig geheizt wurde. Der eigene Energieverbrauch kann deshalb weit über oder unter dem im Energieausweis liegen. Aussagekräftiger ist er so genannte Bedarfsausweis. Darin fließt auch eine Bewertung der Bausubstanz ein. Welchen Energieausweis der Vermieter / Verkäufer vorlegen muss, hängt vom Baujahr und von der Größe des Hauses ab.
Erster Kontakt mit Energieausweis schon in der Immobilienanzeige
Bekanntschaft mit dem Energieausweis machen Mieter und Käufer schon in einem frühen Stadium der Suche: bei der Durchsicht der Immobilienanzeigen. Denn die wichtigsten Angaben aus dem Energieausweis müssen dort schon angegeben sein, so dass sich bereits ein erster Eindruck ergibt. Diese Infos gehören in die Immobilienanzeige:
Energieausweis kann gutes Argument bei Verhandlungen sein
Der Energieausweis kann von beiden Seiten in den Vertragsverhandlungen als Argument eingesetzt werden: Bescheinigt der Energieausweis geringe Verbrauchswerte, wird der Vermieter oder Verkäufer auf die geringen Nebenkosten hinweisen. Ein Energieausweis mit Werten, die sich überwiegend im roten Bereich bewegen, bietet Mietern und Käufern die Möglichkeit, energetische Sanierungsmaßnahmen vertraglich zu vereinbaren oder die Miete beziehungsweise den Kaufpreis der Immobilie neu zu verhandeln.
Hier gibt es keine Ausnahmen von § 19 der BImSchV. Denn diese könnten die Gesundheit gefährden. Bei Heizungen mit bis zu 50 kW muss der ...
Antwort lesen »Entscheidend ist hier das Datum, an dem die Bestätigung zum Antrag ausgestellt wurde. War das spätestens am 8. Juli 2026, können Sie die ...
Antwort lesen »Polypropylen-Rohre (PP-C) aus dem Baujahr 1986 sind in der Regel nicht sauerstoffdiffusionsdicht. Anzeichen dafür wären Hinweise auf die ...
Antwort lesen »Der U-Wert ist durch die Poroton-Ziegel bereits verhältnismäßig gut. Eine Dämmung würde die Verluste zwar reduzieren, bei den zu ...
Antwort lesen »Ja, Sie können in diesem Fall die Basisförderung der Wärmepumpe in Höhe von 30 Prozent beantragen (Achtung: Ab 2027 nur 15 Prozent, wenn ...
Antwort lesen »Nachträglich lassen sich die genehmigten Kosten leider nicht mehr nach oben korrigieren. Sind diese nicht Bestandteil der Förderung, können ...
Antwort lesen »Grundsätzlich ist es möglich, den alten Wechselrichter zu behalten. Technisch und wirtschaftlich lohnt sich das allerdings oft nicht. Zum ...
Antwort lesen »Eine pauschale Antwort auf diese Frage ist leider nicht möglich. Denn diese hängt immer vom Einsatzbereich bzw. von der Aufgabe ab. So ...
Antwort lesen »Für den Anschluss von außenstehenden Wärmepumpen an die Hausanlage bieten sich spezielle Wärmepumpenrohre an. Dabei handelt es sich um ein ...
Antwort lesen »Sie können den bestehenden Antrag stornieren, müssen bei der Neubeantragung dann allerdings eine Sperrfrist von 6 Monaten einhalten. Das ...
Antwort lesen »Nach Rücksprache mit der KfW ist das Nachrüsten der Klimaanlage grundsätzlich kein Problem. Wichtig ist, dass sich die ...
Antwort lesen »Die Förderung ist nicht übertragbar – der Antragsteller lässt sich damit nicht ändern. Sie müssten den bestehenden Antrag stornieren. Der ...
Antwort lesen »Jein. Grundsätzlich stellen Sie einen Antrag auf Förderung für den Anschluss an ein Wärmenetz für die gesamte Eigentümergemeinschaft. ...
Antwort lesen »In Ihrem Fall ist der Grenzwert aller Voraussicht nach an jedem Bauteil einzuhalten. Eine Ausnahme, bei der das flächengewichtete Mittel ...
Antwort lesen »Die Erdwärmepumpe ist eine effiziente Heizung, da sie ganzjährig auf ein hohes Quell-Temperaturniveau zugreifen kann. Sie verbraucht ...
Antwort lesen »Grundsätzlich können Sie die Förderung ohne Sperrfrist neu beantragen, wenn die BAFA-Förderung vollständig nach dem Bewilligungszeitraum ...
Antwort lesen »Da die Firma Tyczka Eigentümerin der Tankanlage ist, kann sie auch die Herausgabe bzw. die Demontage verlangen, wenn der Vertrag ausläuft. ...
Antwort lesen »In diesem Fall bekommen Sie 35 Prozent Wärmepumpen-Förderung auf die gesamten Kosten (15.155 Euro für Basis-Förderung und ...
Antwort lesen »Den Anteil bekommen Sie auf die gesamten Kosten. Dabei beantragen Sie zunächst die Basis-Förderung zusammen mit dem Wärmepumpen- bzw. ...
Antwort lesen »Das ist soweit korrekt. Wichtig ist, dass die Summe aus Krediten, Zuschüssen oder Zulagen die Summe der förderfähigen Kosten nicht ...
Antwort lesen »Das ist korrekt. Theoretisch könnte auch der Heizungsbauer BzA und BnD für den Heizungstausch erstellen. Die Erweiterung "Denkmal" ...
Antwort lesen »In diesem Fall empfehlen wir Ihnen den Kontakt zu Ihrem Energieberater. Wichtig ist, dass der Förder- und Einreichungszeitraum (in der ...
Antwort lesen »Sie können die Förderung der Klimaanlage als Förderung der Wärmepumpe bei der KfW beantragen. Dazu benötigen Sie keinen Energieberater. ...
Antwort lesen »Eine Förderung für die Fußbodenheizung bekommen Sie im Zuge einer Heizungsoptimierung. Gefördert wird dabei die Optimierung von ...
Antwort lesen »Grundsätzlich ist es möglich, die Förderangebote zu kombinieren. Sie müssen dann aber darauf achten, dass sich die Kosten nicht ...
Antwort lesen »Nach Punkt 8.6 der BEG-EM-Richtlinie ist eine Kombination der Förderangebote leider ausgeschlossen. Konkret heißt es dort: "Ebenso ist eine ...
Antwort lesen »Ja, die Förderung für die Wärmepumpe bekommen Sie auch, wenn die Ölheizung im Haus bleibt. In diesem Fall fällt lediglich der ...
Antwort lesen »Auf die Förderung wirken sich die Änderungen nicht aus, da sich das Ergebnis der Heizlastberechnung insgesamt nicht ändert. Durch die ...
Antwort lesen »Sofern Sie die technischen Mindestanforderungen erfüllen, bekommen Sie die Förderung der Heizung für beide Anlagen. Wie Sie die Mittel ...
Antwort lesen »Hier ist zu differenzieren. Bei der Heizungsförderung zählt der Zustand nach der Sanierung. Hier beantragen Sie die Mittel also für ein ...
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