Mieter:innen und Immobilien:käuferinnen erhalten mit dem Energieausweis auf einen Blick wertvolle Informationen: Er gibt Auskunft über die energetische Qualität eines Gebäudes und einen Eindruck davon, welche Nebenkosten zu erwarten sind. Die Energieeffizienz wird damit zu einem zentralen Entscheidungskriterium bei der Wohnungssuche und beim Hauskauf. --> Wichtig zu wissen: Nicht jeder Energieausweis ist gleich aussagekräftig! Es gibt Unterschiede zwischen Verbrauchsausweis und Bedarfsausweis.
Verbrauchsausweis oder Bedarfsausweis? Abhängig von Baujahr und Gebäudegröße
Auch wenn der Energieausweis einen ersten Eindruck von der energetischen Qualität einer Immobilie gibt, ist seine Aussagekraft bisweiligen begrenzt. Denn der Verbrauchsausweis wird aufgrund der Verbrauchsangaben der Bewohner aus den letzten drei Jahren erstellt. Haben die Bewohner viel geheizt, wird die Bewertung der Immobilie im Energieausweis schlechter ausfallen, als wenn wenig geheizt wurde. Der eigene Energieverbrauch kann deshalb weit über oder unter dem im Energieausweis liegen. Aussagekräftiger ist er so genannte Bedarfsausweis. Darin fließt auch eine Bewertung der Bausubstanz ein. Welchen Energieausweis der Vermieter / Verkäufer vorlegen muss, hängt vom Baujahr und von der Größe des Hauses ab.
Erster Kontakt mit Energieausweis schon in der Immobilienanzeige
Bekanntschaft mit dem Energieausweis machen Mieter und Käufer schon in einem frühen Stadium der Suche: bei der Durchsicht der Immobilienanzeigen. Denn die wichtigsten Angaben aus dem Energieausweis müssen dort schon angegeben sein, so dass sich bereits ein erster Eindruck ergibt. Diese Infos gehören in die Immobilienanzeige:
Energieausweis kann gutes Argument bei Verhandlungen sein
Der Energieausweis kann von beiden Seiten in den Vertragsverhandlungen als Argument eingesetzt werden: Bescheinigt der Energieausweis geringe Verbrauchswerte, wird der Vermieter oder Verkäufer auf die geringen Nebenkosten hinweisen. Ein Energieausweis mit Werten, die sich überwiegend im roten Bereich bewegen, bietet Mietern und Käufern die Möglichkeit, energetische Sanierungsmaßnahmen vertraglich zu vereinbaren oder die Miete beziehungsweise den Kaufpreis der Immobilie neu zu verhandeln.
Sie brauchen einen Energieausweis? Hier können Sie Ihren Verbrauchsausweis einfach online erstellen.
In diesem Fall eignet sich zum Beispiel hydrophobierte Mineralwolle (Einblaswolle/-granulat). Denn diese ist wasserabweisend, ...
Antwort lesen »Bei Nahwärme ist das in aller Regel nicht erforderlich. Möglich ist es, einen Trinkwasserspeicher zu installieren, um immer warmes Wasser ...
Antwort lesen »Bei AEG gelten Geräte ab 1977 als asbestfrei. Wir haben die aufgeführten Öfen in gängigen Asbest-Listen leider nicht gefunden und können ...
Antwort lesen »Das ist in aller Regel so möglich. Sie können hier Fördermittel für die Einblasdämmung von zweischaligem Mauerwerk und Fördermittel für die ...
Antwort lesen »Möchten Sie die Sanierung über einen längeren Zeitraum strecken, richtet sich das nach dem Zustand der Bauteile und der Dringlichkeit der ...
Antwort lesen »Ist Ihre Tochter die Eigentümerin, kann sie Fördermittel für die Sanierung beantragen (bei Maßnahmen am Haus könnten das auch die Mieter ...
Antwort lesen »Hier unterscheiden sich Bau- und Energierecht in der Regel. Sind keine Fördermittel zu beantragen, handelt es sich hier um eine Erweiterung ...
Antwort lesen »Die Last im Netz ist in der Mittagszeit meist am geringsten. Aus Netzsicht wäre das also ein günstiger Zeitpunkt. Haben Sie keinen ...
Antwort lesen »Ja, das ist korrekt. Denn den Geschwindigkeitsbonus gibt es nur für die tatsächlich selbst genutzte Wohneinheit. Die KfW geht dabei davon ...
Antwort lesen »Betondecken gelten als luftdicht und diffusionshemmend. Eine zusätzliche Dampfbremse ist daher in der Regel nicht erforderlich. Das gilt ...
Antwort lesen »Die DIN 1946 Teil 6 regelt die Erstellung eines Lüftungskonzeptes. Dieses ist dabei immer dann erforderlich, wenn Sie mehr als ein Drittel ...
Antwort lesen »Grundsätzlich ist die Antragstellung nur Eigentümern vorbehalten. Im Falle eines Verkaufs genügt dabei eine Auflassungsvormerkung im ...
Antwort lesen »Die Förderung der Wärmepumpe können Sie nur als Eigentümer beantragen. Bei Antragstellung genügt dabei eine Auflassungsvormerkung. Mit ...
Antwort lesen »Wenn Sie eine Außen- und eine Außen- und Innendämmung im Keller wie geplant kombinieren, kommt es zu einer Wärmebrücke. Wärme geht dabei ...
Antwort lesen »Das ist ein bekanntes Problem. Wir empfehlen hier den Kontakt zu einem unabhängigen Finanzierungs-Experten. Dieser weiß, welche Banken den ...
Antwort lesen »Erfüllt das Dach bereits die Vorgaben der WSchV von 1984, müssen Sie nichts weiter unternehmen. Denn in diesem Fall gilt eine Ausnahme von ...
Antwort lesen »Ob hier eine Klimamembran an den Innenwänden nötig ist, hängt vom geplanten Aufbau der Wände ab. Um den KfW-55-Standard zu erreichen, ...
Antwort lesen »Wir gehen davon aus, dass hier nach aktuell gültigem GEG keine Nachrüstpflichten anstehen. Diese würden im Wesentlichen die Heizung, Rohre ...
Antwort lesen »Nach Punkt 3 t der BEG-WG-Richtlinie genügt es, die Versorgungsanschlüsse bereitzustellen. Eine Küche müssen Sie nicht einbauen. Konkret ...
Antwort lesen »Die 10 Prozent beziehen sich auf die gesamte Dachfläche. Sie sorgen allerdings nur dafür, dass die Vorgaben des GEG greifen. Diese gelten ...
Antwort lesen »Das ist leider nicht möglich. Denn die Förderung der Heizung ist immer vor Maßnahmenbeginn zu beantragen. In Ihrem Fall ist die Maßnahme ...
Antwort lesen »Anrechenbar sind hier alle Aufwendungen, die Ihnen als Sanierer mit der förderbaren Maßnahme entstanden sind. Das schließt die Umsatzsteuer ...
Antwort lesen »Die entsprechende Information geht aus dem Merkblatt zum Förderprogramm der KfW hervor. Hier heißt es im Punkt "Wer darf Anträge stellen" - ...
Antwort lesen »Förderung für das Dach bekommen Sie unserer Auffassung nach, wenn Sie das Dach gemäß den Fördervorgaben ausführen. Das setzt einen U-Wert ...
Antwort lesen »Nein, das stimmt so leider nicht. Im Video werden ein paar Punkte vermischt und falsch wiedergegeben. Die Fördersätze sind in der ...
Antwort lesen »In diesem Fall können wir Ihnen leider keinen konkreten Produkttipp geben. Möglich ist es grundsätzlich auch, Fördermittel für eine ...
Antwort lesen »Bei Eigenleistung fördert das BAFA nur Materialkosten, die sich der geförderten Maßnahme direkt zuordnen lassen. Nach Rücksprache mit den ...
Antwort lesen »In Nummer 1.5 des Infoblatts zu förderbaren Kosten und Maßnahmen heißt es: "Bei Eigenleistung nicht förderfähig sind Materialien zur ...
Antwort lesen »Grundsätzlich lassen sich bei einer Sanierung nur Wohneinheiten berücksichtigen, die in vormals beheizten Bereichen entstehen. Entstehen ...
Antwort lesen »Nach Rücksprache mit den Experten des BAFA ist eine Bodenklappe nur bei einer energetischen Sanierung von Decken und Wänden gegen ...
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