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03.11.2020
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GEG 2020: Austauschpflicht für alte Öl- und Gas-Heizkessel

Mehr als 30 Jahre alte Heizung muss modernisiert werden

Nach 30 Jahren ist für alte Ölheizungen und Gasheizungen Schluss - das Gebäudeenergiegesetz (GEG 2020) enthält eine entsprechende Austauschpflicht für alte Heizkessel. Erneuert werden müssen demnach sogenannte Standardkessel und Konstanttemperaturkessel. Unser Überblick zeigt, für wen die Austauschpflicht gilt und welche Ausnahmen es gibt.

Überprüfung der Wärmeverluste einer Ölheizung
Wann eine alte Ölheizung oder Gasheizung ausgetauscht werden muss, ist im Gebäudeenergiegesetz (GEG 2020) festgeschriebenFoto: Intelligent heizen

Geregelt ist die Austauschpflicht im Gebäudeenergiegesetz (GEG 2020) in § 72 "Betriebsverbot für Heizkessel, Ölheizungen".

Austauschpflicht für alte Heizungen nach GEG 2020
Im GEG ist geregelt, dass Gasheizungen und Ölheizungen, die vor dem 1. Januar 1991 eingebaut oder aufgestellt worden sind, nicht mehr betrieben werden dürfen.

Für Gasheizungen und Ölheizungen, die ab dem 1. Januar 1991 eingebaut oder aufgestellt worden sind, gilt die Austauschpflicht nach Ablauf von 30 Jahren nach Einbau oder Aufstellung.

Die Austauschpflicht für alte Heizkessel greift für Standardkessel und Konstanttemperaturkessel.

Diese Ausnahmen gibt es im GEG 2020 für die Austauschpflicht alter Heizkessel
Aber nicht in jedem Fall sind Eigentümer tatsächlich verpflichtet, ihre alte Heizung zu erneuern. Denn im Gebäudeenergiegesetz sind auch Ausnahmen vorgesehen:

  • Für Niedertemperaturkessel und Brennwertkessel mit einem besonders hohen Wirkungsgrad gilt die Austauschpflicht nicht.
  • Auch Eigentümer von Ein- und Zweifamilienhäusern, die am 1. Februar 2002 dort eine Wohnung selbst genutzt haben, sind von der Austauschpflicht ausgenommen. Im Falle eines Eigentümerwechsels ist die Pflicht vom neuen Eigentümer innerhalb von zwei Jahren zu erfüllen.
  • Ausnahmen gibt es zudem für Heizungen mit einer Nennleistung unter vier Kilowatt (kW) oder über 400 kW.

Auch Verbot für Ölheizungen ab 2026 beachten
Zusätzlich sollten Eigentümer mit Ölheizung noch eine weitere Frist im Auge behalten: Ab 2026 ist der Einbau einer Ölheizung nur noch eingeschränkt erlaubt. Hausbesitzer sollten also rechtzeitig überlegen, welche Heiztechnik künftig für sie in Frage kommt.

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Quelle: energie-fachberater.de
 
 

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