Ab 2026 sollen Ölheizung und Kohleheizung aufs Abstellgleis - wenn möglich sollen sich Eigentümer dann für eine klimaschonendere Heizungsvariante entscheiden. Komplett verboten wird das Heizen mit festen fossilen Brennstoffen allerdings nicht.
Das sind die Regelungen im Gebäudeenergiegesetz (GEG):
1. Bis Ende 2025 ändert sich zunächst einmal nichts.
Eigentümer können bis dahin also ohne gesetzliche Einschränkungen auch eine neue Ölheizung einbauen lassen. Uneingeschränkt empfehlenswert ist das allerdings nicht, denn das Heizen mit Heizöl verteuert sich ab 2021 durch den CO2-Preis (Ein Jahresbedarf von 2.000 Litern Heizöl wird ab 2021 mit etwa 158 Euro CO2-Preis belegt, vier Jahre später mit rund 350 Euro.) Diese Kosten sollten bei der Auswahl der neuen Heizung nicht vergessen werden! Außerdem gibt es mit der Austauschprämie für Ölheizungen eine attraktive Förderung für den Abschied vom Ölkessel.
2. Ab dem 1. Januar 2026 dürfen Ölheizungen und Kohleheizungen dann nur noch mit Einschränkungen eingebaut werden.
Eine Ölheizung ist dann nur noch erlaubt,
Achtung: Austauschpflicht für alte Heizkessel gilt weiter
Unbedingt im Auge behalten sollten Eigentümer auch die Austauschpflicht für alte Heizkessel! Diese hat es schon in der Energieeinsparverordnung (EnEV) gegeben und sie wurde ins Gebäudeenergiegesetz (GEG 2020) übernommen. Hier gilt: Für Öl- und Gasheizungen ist nach 30 Jahren Laufzeit Schluss. Betroffen davon sind so genannte Standard- und Konstanttemperaturkessel. Die Austauschpflicht gilt nicht für Niedrigtemperatur- und Brennwerttechnik.
Hier empfehlen wir Ihnen den Kontakt zum Hersteller. Dieser gibt Ihnen eine verbindliche Auskunft darüber, welche Fassadenverkleidungen für ...
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Antwort lesen »Die GEG-Vorgaben zur Dachsanierung betreffen immer nur die tatsächlich behandelten Bauteile. Sanieren Sie das erste Dach, müssen Sie durch ...
Antwort lesen »Beantragen Sie die Förderung der Dachdämmung, können Sie alle anfallenden Umfeldmaßnahmen ebenfalls mit angeben. Das heißt: Die Förderung ...
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