Festgeschrieben ist die Pflicht zur Energieberatung gleich an zwei Stellen im Gebäudeenergiegesetz (GEG 2020) - einmal für Käufer eines Ein- oder Zweifamilienhauses und einmal für Eigentümer im Falle einer umfangreichen Sanierung. Mehrfamilienhäuser sind von der Beratungspflicht ausgenommen. Handwerker, die ein Sanierungsangebot abgeben, müssen Eigentümer in diesem Angebot schriftlich auf die Beratungspflicht hinweisen.
In § 48 GEG heißt es für Eigentümer eines Ein- oder Zweifamilienhauses:
"Nimmt der Eigentümer eines Wohngebäudes mit nicht mehr als zwei Wohnungen Änderungen im Sinne der Sätze 1 und 2 an dem Gebäude vor und werden unter Anwendung des § 50 Absatz 1 und 2 für das gesamte Gebäude Berechnungen nach § 50 Absatz 3 durchgeführt, hat der Eigentümer vor Beauftragung der Planungsleistungen ein informatorisches Beratungsgespräch mit einer nach § 88 zur Ausstellung von Energieausweisen berechtigten Person zu führen, wenn ein solches Beratungsgespräch als einzelne Leistung unentgeltlich angeboten wird. Wer geschäftsmäßig an oder in einem Gebäude Arbeiten im Sinne des Satzes 3 für den Eigentümer durchführen will, hat bei Abgabe eines Angebots auf die Pflicht zur Führung eines Beratungsgesprächs schriftlich hinzuweisen."
In § 80 (4) GEG heißt es für Käufer ein Ein- oder Zweifamilienhauses
"Im Falle des Verkaufs eines Wohngebäudes mit nicht mehr als zwei Wohnungen hat der Käufer nach Übergabe des Energieausweises ein informatorisches Beratungsgespräch zum Energieausweis mit einer nach § 88 zur Ausstellung von Energieausweisen berechtigten Person zu führen, wenn ein solches Beratungsgespräch als einzelne Leistung unentgeltlich angeboten wird."
Wann genau ist eine Energieberatung laut GEG Pflicht?
Eine kostenlose Pflichtberatung ist laut GEG in diesen Fällen obligatorisch:
Wie kann die Pflicht zur kostenlosen Energieberatung erfüllt werden? Welche kostenlosen Angebote gibt es?
Eine Möglichkeit, der Beratungspflicht nachzukommen, ist die Energieberatung der Verbraucherzentrale. Unter www.verbraucherzentrale-energieberatung.de oder kostenlos unter +49 (0)800 – 809 802 400 können Käufer und Eigentümer ein kostenloses Beratungsgespräch vereinbaren, das bei Bedarf schriftlich bestätigt wird.
Auch der Verband der Gebäudeenergieberater Ingenieure Handwerker e.V. (GIH) bietet eine Datenbank für die kostenlose Pflichtberatung nach GEG an. Mit Hilfe ihrer Postleitzahl können Käufer und Eigentümer unter https://geg-beratung.de/ einen qualifizierten Energieberater finden.
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Antwort lesen »Hat der Ofen die Wohnung zu Beginn auf die gewünschte Temperatur gebracht, lässt sich eine zu geringe Leistung ausschließen. Für die ...
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Antwort lesen »Für die Heizungsförderung ist auch in Zukunft aller Voraussicht nach kein Energie-Effizienz-Experte erforderlich. So heißt es unter Punkt ...
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Antwort lesen »Hier herrscht aktuell eine große Unsicherheit. Aus diesem Grund können wir Ihnen die Frage nicht verbindlich beantworten. Aktuell bekommen ...
Antwort lesen »In diesem Fall gibt es leider keine Förderung vom Staat. Sie können allerdings den Steuerbonus für Handwerkerleistungen nutzen und 20 ...
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