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03.11.2020

GEG 2020: Pflicht zur Energieberatung bei Sanierung und Kauf

So finden Sie Angebote zur kostenlosen Pflichtberatung

Neu im Gebäudeenergiegesetz (GEG 2020) wurde eine Pflicht zur Energieberatung verankert: Diese greift immer dann, wenn ein Ein- oder Zweifamilienhaus verkauft wird oder wenn größere Sanierungsmaßnahmen geplant sind. Kosten kommen für diese obligatorische Beratungsgespräch auf Käufer und Eigentümer nicht zu. Die Energieberatung ist nur Pflicht, wenn diese kostenlos angeboten wird. Alle Details zur kostenlosen Pflichtberatung.

Sanierung Altbau - Bautür mit Baufreigabe roter Punkt
Wird ein Ein- oder Zeifamilienhaus umfangreich saniert, ist laut Gebäudeenergiegesetz (GEG 2020) ein kostenloses Beratungsgespräch mit einem Energieberater PflichtFoto: energie-fachberater.de

Festgeschrieben ist die Pflicht zur Energieberatung gleich an zwei Stellen im Gebäudeenergiegesetz (GEG 2020) - einmal für Käufer eines Ein- oder Zweifamilienhauses und einmal für Eigentümer im Falle einer umfangreichen Sanierung. Mehrfamilienhäuser sind von der Beratungspflicht ausgenommen. Handwerker, die ein Sanierungsangebot abgeben, müssen Eigentümer in diesem Angebot schriftlich auf die Beratungspflicht hinweisen.

In § 48 GEG heißt es für Eigentümer eines Ein- oder Zweifamilienhauses:
"Nimmt der Eigentümer eines Wohngebäudes mit nicht mehr als zwei Wohnungen Änderungen im Sinne der Sätze 1 und 2 an dem Gebäude vor und werden unter Anwendung des § 50 Absatz 1 und 2 für das gesamte Gebäude Berechnungen nach § 50 Absatz 3 durchgeführt, hat der Eigentümer vor Beauftragung der Planungsleistungen ein informatorisches Beratungsgespräch mit einer nach § 88 zur Ausstellung von Energieausweisen berechtigten Person zu führen, wenn ein solches Beratungsgespräch als einzelne Leistung unentgeltlich angeboten wird. Wer geschäftsmäßig an oder in einem Gebäude Arbeiten im Sinne des Satzes 3 für den Eigentümer durchführen will, hat bei Abgabe eines Angebots auf die Pflicht zur Führung eines Beratungsgesprächs schriftlich hinzuweisen."

In § 80 (4) GEG heißt es für Käufer ein Ein- oder Zweifamilienhauses
"Im Falle des Verkaufs eines Wohngebäudes mit nicht mehr als zwei Wohnungen hat der Käufer nach Übergabe des Energieausweises ein informatorisches Beratungsgespräch zum Energieausweis mit einer nach § 88 zur Ausstellung von Energieausweisen berechtigten Person zu führen, wenn ein solches Beratungsgespräch als einzelne Leistung unentgeltlich angeboten wird."

Wann genau ist eine Energieberatung laut GEG Pflicht?
Eine kostenlose Pflichtberatung ist laut GEG in diesen Fällen obligatorisch:

  • Beim Kauf eines Ein- oder Zweifamilienhauses für den neuen Eigentümer
  • Wenn ein Ein- oder Zweifamilienhaus so umfangreich saniert wird, dass Berechnungen zur Energiebilanzierung für das gesamte Gebäude angestellt werden.

Wie kann die Pflicht zur kostenlosen Energieberatung erfüllt werden? Welche kostenlosen Angebote gibt es?
Eine Möglichkeit, der Beratungspflicht nachzukommen, ist die Energieberatung der Verbraucherzentrale. Unter www.verbraucherzentrale-energieberatung.de oder kostenlos unter +49 (0)800 – 809 802 400 können Käufer und Eigentümer ein kostenloses Beratungsgespräch vereinbaren, das bei Bedarf schriftlich bestätigt wird.

Auch der Verband der Gebäudeenergieberater Ingenieure Handwerker e.V. (GIH) bietet eine Datenbank für die kostenlose Pflichtberatung nach GEG an. Mit Hilfe ihrer Postleitzahl können Käufer und Eigentümer unter https://geg-beratung.de/ einen qualifizierten Energieberater finden.

 
 
 
Quelle: energie-fachberater.de / Verbraucherzentrale Energieberatung / BMI
 
 

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