GEG - dein Freund oder Feind? Viele Eigentümer:innen machen sich Sorgen wegen der vermeintlich strengen GEG-Vorgaben bei der Sanierung, das liegt unter anderem an den Diskussionen rund um den Heizungstausch, zum Teil aber auch an der Unkenntnis der gesetzlichen Vorgaben. Dabei funktionieren die meisten Sanierungsvorgaben aus dem GEG nach einem einfachen Prinzip: Erst wenn ein Bauteil - wie die Fenster, Haustür, Dach oder Fassade - ohnehin erneuert oder saniert wird, dann müssen auch die gesetzlichen Vorgaben zum Wärmeschutz erfüllt werden. Viele der Vorgaben sind zudem mit modernen Bauteilen und Dämmstoffen leicht zu erfüllen. Ehrgeiziger sind die Vorgaben nur, wenn Eigentümer auch eine Förderung beantragen wollen. Darüber hinaus sieht das Gebäudeenergiegesetz nur wenige Nachrüstpflichten vor, die spätestens bei einem Eigentümerwechsel greifen.
Dämmpflicht für Dach oder Kellerdecke?
Eine Dämmpflicht für Dach und Kellerdecke gibt es im aktuellen Gebäudeenergiegesetz nicht! Beide Bauteile müssen nur gedämmt werden, wenn ohnehin Sanierungsarbeiten durchgeführt werden - wenn also das Dach erneuert oder eine Verkleidung an der Kellerdecke angebracht bzw. erneuert wird - und das auch nur, wenn noch kein ausreichender Wärmeschutz vorhanden ist. Solange keine Arbeiten an Dach oder Kellerdecke stattfinden, muss auch keine Dämmung angebracht werden.
Nachrüstpflichten: Diese Sanierungsmaßnahmen sind wirklich Pflicht
Anders verhält es sich mit den im GEG festgehaltenen Nachrüstpflichten - diese sind tatsächlich verpflichtend, bei Einfamilienhäusern, die schon lange selbst bewohnt werden, spätestens bei einem Eigentümerwechsel. Dabei handelt es sich um kleinere Maßnahmen, die sich oft unkompliziert und kostengünstig umsetzen lassen, wie die Dachbodendämmung und die Dämmung von Heizungs- und Warmwasserleitungen in unbeheizten Kellern.
--> Hier alle Infos zu den Nachrüstpflichten im GEG nachlesen
Fazit: Das GEG enthält viel weniger Dämmpflichten, als viele Eigentümer denken! Verpflichtend sind nur die Dachbodendämmung und die Dämmung von Heizungs- und Warmwasserleitungen im unbeheizten Keller. Ansonsten gilt der Grundsatz: Erst, wenn ein Bauteil grundlegend saniert oder erneuert wird, muss auch der Wärmeschutz laut GEG geprüft und gegebenenfalls verbessert werden.
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Energieberater ist leider keine geschützte Berufsbezeichnung. Die Qualität der Fachleute kann dadurch stark schwanken. Während einige nur ...
Antwort lesen »Wir empfehlen in diesem Fall, einen Sachverständigen hinzuzuziehen. Der Experte prüft die Ausführung und stellt fest, ob ein Mangel ...
Antwort lesen »Ist die Kommune Fördergeber, darf sie mit dem Programm nach eigenem Ermessen verfahren. Entscheidend ist die jeweilige Richtlinie. Beachten ...
Antwort lesen »Wenn die Styropordämmung fest und tragfähig ist, lässt sich die bestehende Fassadendämmung mit Steinwolle aufdoppeln. Durch die ...
Antwort lesen »Das hängt vom Gebäude ab. Kann die Wärmepumpe dieses allein effizient mit Wärme versorgen, benötigen Sie den alten Gaskessel nicht mehr. ...
Antwort lesen »Für die Anmeldung können Sie sich an Ihren Netzbetreiber wenden. Welcher das ist, erfahren Sie auf der Seite VNBdigital. Den Nachweis über ...
Antwort lesen »Sie benötigen hier eine Bestätigung von Ihrem Fachunternehmen bzw. vom Energieeffizienz-Experten sowie eine Rechnung bzw. einen ...
Antwort lesen »Die 70 Prozent beziehen sich auf das gesamte Projekt. Bei einem Zweifamilienhaus, von dem Sie beide Wohneinheiten selbst bewohnen, können ...
Antwort lesen »Förderbar sind hier alle Arbeiten, die direkt mit der Maßnahme verbunden sind. Das gilt für den Durchbruch, den Sturz sowie notwendige ...
Antwort lesen »Hier ist kein Energieberater erforderlich. Um Fördermittel für die neue Wärmepumpe beantragen zu können, benötigen Sie aber einen ...
Antwort lesen »PV-Module halten in der Regel 25 bis 30 Jahre oder länger. Sie verlieren mit der Zeit aber an Effizienz. Ob sich ein Austausch lohnt, hängt ...
Antwort lesen »Laut TFAQ Punkt 1.03 können Sie die Bauteile auch bei einer Erweiterung fördern lassen, wenn Sie keine Neubauförderung in Anspruch nehmen. ...
Antwort lesen »Das hängt von der Regelung der Anlage und dem Anschluss der Photovoltaik ab. Grundsätzlich ist es möglich, die Heizung auch am Tage mit ...
Antwort lesen »In dem Fall können Sie eine Basisförderung in Höhe von 30 Prozent beantragen. Hinzu kommen folgende Boni: Effizienzbonus in Höhe von 5 ...
Antwort lesen »Sie können die Ölheizung weiter betreiben. Die Entsorgung ist nur dann Pflicht, wenn Sie auch den Geschwindigkeitsbonus in Anspruch nehmen ...
Antwort lesen »Bei einem Gebäude mit zwei Wohneinheiten können Sie 45.000 Euro an Kosten geltend machen. Für den Geschwindigkeitsbonus sind die ...
Antwort lesen »Das ist möglich. Es gibt allerdings weitere Ausnahmen, die den Nachweis unter Umständen überflüssig machen. So gilt nach Anlage 7 Punkt 5 ...
Antwort lesen »Nach § 48 GEG gelten die Vorgaben nur für Außenbauteile, die an beheizte oder gekühlte Bereiche grenzen. So heißt es: "Soweit bei beheizten ...
Antwort lesen »Eine pauschale Angabe zum Bivalenzpunkt ist leider nicht möglich. Das hängt immer vom Gebäude und von der Wärmepumpe ab. Üblich sind Werte ...
Antwort lesen »Geht es um die Bestätigung nach dem Einbau der Wärmepumpe, müssen Sie eine Bestätigung nach Durchführung (BnD) erstellen. Möglich ist das ...
Antwort lesen »Wenn die Kommune ein Wärmenetz errichtet, können Sie Fördermittel für den Anschluss an dieses über die KfW beantragen. Die Höhe der ...
Antwort lesen »Eine Änderung des Antrags ist in der Regel nicht mehr möglich. Stornieren Sie diesen und stellen Sie ihn direkt erneut, kommt es bei ...
Antwort lesen »Ja, das ist möglich. Im Merkblatt zum KfW-Wohneigentumsprogramm Jung kauft Alt (308) heißt es dazu: "Für die in diesem Produkt geforderte ...
Antwort lesen »Nein, für die Elektroheizung bekommen Sie keine Förderung. Ist/wird das Gebäude nicht mit einem sehr guten Wärmeschutz ausgestattet, kann ...
Antwort lesen »Nach Rücksprache mit der KfW ist für den Förderantrag die Anzahl der Wohneinheiten maßgeblich, die nach Abschluss des Vorhabens für die ...
Antwort lesen »Installieren Sie eine weitere Wärmepumpe als Ergänzung zur bestehenden und haben Sie noch förderbare Kosten übrig, können Sie für die neue ...
Antwort lesen »Eine Förderung ist hier nur möglich, wenn auch ein Fördertatbestand besteht. Dazu gibt es verschiedene Möglichkeiten. Zum einen können Sie ...
Antwort lesen »Nach FAQ zur BEG-Förderung dürfen Sie auf eigenes finanzielles Risiko bereits vor dem Erhalt der Förderzusage mit dem Vorhaben beginnen. In ...
Antwort lesen »Bei der BAFA kommt es immer auf das Antragsjahr an. Pro Kalenderjahr und Wohneinheit können Sie Kosten in Höhe von 30.000 Euro geltend ...
Antwort lesen »Sie können hier die Basisförderung sowie den Wärmepumpenbonus für das gesamte Haus beantragen (Kosten: max. 30.000 + 15.000 Euro). Bei ...
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