Alte Heizung raus, neue Heizung rein – das GModG legt in den §§ 42 bis 46 fest, mit welchen Heizsystemen Eigentümer die gesetzlichen Anforderungen erfüllen können. Wir zeigen, welche Optionen es gibt und welche Fristen beachtet werden müssen.
--> Wichtig zu wissen: Zwar sind laut Gesetz insgesamt 10 verschiedene Heizungsoptionen erlaubt, aber nicht alle erfüllen die gesetzlichen Anforderungen ohne Nachweis! Für Heizungen, die mit Gas, Öl und Flüssiggas betrieben werden, gelten zusätzliche Anforderungen, Fristen und Nachweispflichten. Die Vorgaben des GModG gelten immer dann, wenn eine Heizungsanlage in einem bestehenden Gebäude oder Gebäudenetz ersetzt wird.
Diese 10 Heizungen erlaubt das GModG:
1. Heizungsanlage, die mit Gas, Heizöl oder Flüssiggas beschickt wird --> Gasheizung oder Ölheizung
Für diese Heizungen muss die sogenannte Bio-Treppe nach § 43 GModG beachtet werden: Diese legt fest, dass ab 2029 ein zunehmender Anteil von Biogas, Wasserstoff oder Bioöl genutzt werden muss. Alternativ ist auch (teilweise) die Kombination mit Solarthermie, Lüftungsanlage, Biomasse oder Wärmepumpe möglich. (Genaue Erklärungen zur Bio-Treppe und zu den Alternativen findest du weiter unten in unserem Artikel.) --> Wichtig zu wissen: Bei diesen Heizungen greift auch eine Kostenaufteilung zwischen Mieter / Vermieter für CO2-Preis, Netzentgelte und Bio-Brennstoffe.
Ausnahme Übergangsfrist bei Heizungshavarie:
2. elektrisch angetriebene Wärmepumpe
3. Solarthermie-Anlage
Solarthermie-Anlagen mit Flüssigkeiten als Wärmeträger müssen mit dem europäischen Prüfzeichen "Solar Keymark" zertifiziert sein, solange und soweit die Verwendung einer CE-Kennzeichnung nicht zwingend vorgeschrieben ist.
4. Biomasseheizung (Pelletheizung, Hackschnitzel- oder Scheitholzheizung)
Bei der Nutzung von fester Biomasse (z.B. Pelletheizung, Hackschnitzelheizung) ist ein automatisch beschickter Biomasseofen mit Wasser als Wärmeträger (z.B. wasserführender Pelletofen) oder ein Biomassekessel Voraussetzung.
5. Wärmepumpen-Hybridheizung bestehend aus einer elektrisch angetriebenen Wärmepumpe in Kombination mit einer Gas-, Heizöl-, Flüssiggas- oder Biomassefeuerung
6. Solarthermie-Hybridheizung bestehend aus einer solarthermischen Anlage in Kombination mit einer Gas-, Heizöl-, Flüssiggas- oder Biomassefeuerung
7. hocheffiziente KWK-Anlage: gebäudeintegriert oder gebäudenah und netzintegriert
8. Stromdirektheizung
Eine Stromdirektheizung (z.B. Infrarotheizung) darf ohne Einschränkungen eingebaut werden, wenn ein Wohngebäude nicht mehr als zwei Wohnungen hat und der Eigentümer eine Wohnung davon selbst bewohnt.
Bei allen anderen Bestandsgebäuden gilt: Eine Stromdirektheizung darf nur eingebaut oder aufgestellt werden, wenn das Gebäude die Anforderungen an den baulichen Wärmeschutz um mindestens 30 Prozent unterschreitet.
9. eine Hausübergabestation zum Anschluss an ein Wärmenetz (Nahwärme oder Fernwärme)
10. innovative Heizungslösung
Da mit Inkrafttreten des GModG auch die Beratungspflicht beim Einbau einer fossilen Heizung entfällt, steigt die Eigenverantwortung der Eigentümer! Sie müssen selbst darauf achten:
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Bio-Treppe – das müssen Eigentümer mit neuer Gasheizung oder Ölheizung wissen
Für nach dem 29.7.2026 eingebaute Ölheizungen und Gasheizungen greift die sogenannte Bio-Treppe nach § 43 GModG. Diese legt fest, dass ein zunehmender Anteil von Biogas, Wasserstoff oder Bioöl genutzt werden muss:
Wärmepumpen-, Solarthermie- und Biomasse-Hybridheizungen zusammen (mit Gas/Öl/Flüssiggas) erfüllen bis Ende 2034 unter bestimmten Voraussetzungen ebenfalls die Anforderungen der Biotreppe. Ab 2035 ist dann ein Nachweis erforderlich, in dem eine sachkundiger Person (z.B. Energieberater) den erneuerbaren Anteil bescheinigt.
--> Gut zu wissen: Die Missachtung der Bio-Pflicht kann mit einem Bußgeld von 5.000 Euro bestraft werden!
Alternativen zur Bio-Treppe: Diese Möglichkeiten können Eigentümer statt Bioöl / Biogas nutzen:
1. Solarthermie statt Bio-Treppe
Vom 1. Januar 2029 bis 31. Dezember 2034 erfüllt Solarthermie die Bio-Pflicht komplett. Voraussetzung ist eine bestimmte Größe
Soll ab 2035 ein höherer Anteil als 15 Prozent auf die Bio-Pflicht angerechnet werden, muss der Eigentümer durch eine fachkundige Person oder eine Unternehmererklärung nachweisen, zu welchem Anteil die Pflicht erfüllt wird.
2. Lüftungsanlage mit Wärmerückgewinnung statt Bio-Treppe
Die Bio-Pflicht vom 1. Januar 2029 bis zum 31. Dezember 2034 mit einer Lüftungsanlage mit Wärmerückgewinnung erfüllt werden, wenn
3. Wärmepumpe statt Bio-Treppe
Wird eine Wärmepumpen-Hybridheizung in ein Gebäude eingebaut, gilt die Bio-Pflicht als erfüllt, wenn die Leistung der Wärmepumpe beim Teillastpunkt A nach der DIN EN 14825 mindestens 30 Prozent oder bei bivalent alternativem Betrieb mindestens 40 Prozent der Leistung des Spitzenlasterzeugers bei bivalent parallelem oder bivalent teilparallelem Betrieb entspricht.
In Gebäuden ab 6 Wohneinheiten und Nichtwohngebäuden muss der Eigentümer im Zeitraum nach dem 31. Dezember 2039 durch eine fachkundige Person (z.B. Energieberater) oder eine Unternehmererklärung nachweisen, zu welchem Anteil die Bio-Pflicht durch die Wärmepumpe erfüllt wird, wenn ein höherer Anteil als 30 Prozent angerechnet werden soll.
4. Biomasseheizung statt Bio-Treppe
Wird eine Biomasse-Hybridheizung bestehend aus einer Heizungsanlage zur Nutzung fester Biomasse in Kombination mit einer Gas-, Heizöl- oder Flüssiggasfeuerung eingebaut, wird die Bio-Pflicht durch die Nutzung fester Biomasse erfüllt.
In einem Gebäude ab sechs Wohneinheiten oder Nichtwohngebäuden muss der Gebäudeeigentümer im Zeitraum nach dem 31. Dezember 2034 durch eine fachkundige Person (z.B. Energieberater) oder eine Unternehmererklärung nachweisen, zu welchem Anteil die Bio-Pflicht durch die Nutzung fester Biomasse erfüllt wird, wenn ein höherer Anteil als 15 Prozent auf die Pflicht angerechnet werden soll.
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Wir gehen davon aus, dass das nicht möglich ist. Denn immer dann, wenn eine Maßnahme nicht durch ein Fachunternehmen durchgeführt wird, ...
Antwort lesen »Nein. Auch wenn Sie beide Wohnungen selbst bewohnen würden, bekämen Sie den Bonus immer nur für eine Wohnung. Das gilt zumindest dann, wenn ...
Antwort lesen »Wenn die Meldebescheinigung für nicht rechtmäßig erklärt wird, erfüllen Sie die Voraussetzungen zur Förderung nicht und erhalten die Mittel ...
Antwort lesen »Brauchwasser-Wärmepumpen werden selbst nicht gefördert. Fördermittel erhalten Sie für die Geräte allerdings als Umfeldmaßnahme beim Einbau ...
Antwort lesen »Ja, das ist möglich. Sie haben ein Budget förderbarer Kosten von aktuell noch 28.000 Euro. Dieses können Sie mit beliebig vielen Anträgen ...
Antwort lesen »Die Gipskartonplatten haben tatsächlich eine schützende Funktion. Nutzen Sie den nicht ausgebauten Raum regelmäßig, können Sie die Schicht ...
Antwort lesen »Wenn Sie Nießbrauch für ein Haus oder eine Wohnung haben und vertraglich geregelt alle Kosten übernehmen, können Sie Ausgaben für die ...
Antwort lesen »Geht es um den Einkommensbonus bei der Förderung der Heizung, entscheidet immer das zu versteuernde Haushaltseinkommen eines Jahres. ...
Antwort lesen »Das ist nach wie vor möglich. Ihre Kinder können die Förderung der Heizung als Eigentümer der Immobilie beantragen. Das gilt jedoch nur für ...
Antwort lesen »Die Höhe des Ergänzungskredits richtet sich nach der Summe der anrechenbaren Kosten, die Sie in der Heizungsförderung angegeben haben, und ...
Antwort lesen »Hier geht es immer um das gesamte Gebäude. Das heißt: Tauschen Sie mehr als 1/3 der Fensterfläche im Mehrfamilienhaus aus, ist ein ...
Antwort lesen »Brauchwasser-Wärmepumpen sind allein nicht förderbar. Finanzielle Unterstützung bekommen Sie hier nur, wenn Sie diese in Kombination mit ...
Antwort lesen »Die Information findet sich im Merkblatt zum KfW-Programm 261. Hier heißt es: "Die Beantragung einer Förderung über die BEG EM ist ...
Antwort lesen »Auch wenn die Kumulierung nach alter KfW-261- bzw. BEG-WG-Förderung möglich war, gilt für die Heizungsförderung die neue BEG-EM-Richtlinie. ...
Antwort lesen »Mit der neuen BEG-EM-Richtlinie zur Förderung von Einzelmaßnahmen haben sich die Voraussetzungen hier geändert. Dabei gilt: Die versorgten ...
Antwort lesen »Die technische Projektbeschreibung (TPB) zur Förderung der neuen Rollläden erhalten Sie von einem Energie-Effizienz-Experten aus Ihrer ...
Antwort lesen »Für das Haushaltsjahreseinkommen wird der Durchschnitt aus den zu versteuernden Einkommen des zweiten und dritten Jahres vor Antragseingang ...
Antwort lesen »Ohne Hinterlüftung kann eventuell durch Undichtigkeiten in die Wand eingedrungene Feuchte im Zwischenraum kondensieren und schimmeln. Damit ...
Antwort lesen »Das GEG bzw. das GModG regelt, wer Energieausweise ausstellen darf. Hierfür sind zwei Voraussetzungen zu erfüllen. Voraussetzung 1: ...
Antwort lesen »Eine Förderung für neue Rollläden gibt es über die BEG-EM-Förderung. Hier bekommen Sie einen Zuschuss in Höhe von 15 Prozent über den ...
Antwort lesen »Was hier zu beachten ist, hängt von der geplanten Maßnahme ab. Möglich und technisch sinnvoll ist es beispielsweise, die Beheizung sowie ...
Antwort lesen »Auf die Gesetzgebung haben wir leider keinen Einfluss. Grundsätzlich ist es aber so, dass bei Einstrangsystemen das Risiko von ...
Antwort lesen »Nach Rücksprache mit der KfW kann die Heizungsförderung ohne Sperrfrist beantragt werden, wenn die BAFA-Förderung vollständig nach dem ...
Antwort lesen »Hier gibt es keine Ausnahmen von § 19 der BImSchV. Denn diese könnten die Gesundheit gefährden. Bei Heizungen mit bis zu 50 kW muss der ...
Antwort lesen »Entscheidend ist hier das Datum, an dem die Bestätigung zum Antrag ausgestellt wurde. War das spätestens am 8. Juli 2026, können Sie die ...
Antwort lesen »Polypropylen-Rohre (PP-C) aus dem Baujahr 1986 sind in der Regel nicht sauerstoffdiffusionsdicht. Anzeichen dafür wären Hinweise auf die ...
Antwort lesen »Der U-Wert ist durch die Poroton-Ziegel bereits verhältnismäßig gut. Eine Dämmung würde die Verluste zwar reduzieren, bei den zu ...
Antwort lesen »Ja, Sie können in diesem Fall die Basisförderung der Wärmepumpe in Höhe von 30 Prozent beantragen (Achtung: Ab 2027 nur 15 Prozent, wenn ...
Antwort lesen »Nachträglich lassen sich die genehmigten Kosten leider nicht mehr nach oben korrigieren. Sind diese nicht Bestandteil der Förderung, können ...
Antwort lesen »Grundsätzlich ist es möglich, den alten Wechselrichter zu behalten. Technisch und wirtschaftlich lohnt sich das allerdings oft nicht. Zum ...
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