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19.01.2026

Solarpflicht in Bayern? Das gilt für Neubau und Dachsanierung

Sollvorschrift ist Empfehlung für Eigentümer, keine Pflicht

In der Bayerischen Bauordnung (BayBO) ist Art. 44a schlicht überschrieben mit "Solaranlagen". Diese Schlichtheit ist Programm: Seit dem 1.1.2025 sollen Eigentümer zwar sicherstellen, dass bei Neubau oder Dachsanierung eine Photovoltaik-Anlage auf geeigneten Dachflächen installiert wird, dabei handelt es sich aber nicht um eine echte Solarpflicht, wie in vielen anderen Bundesländern. Bayern setzt statt dessen auf eine Sollvorschrift, die als Empfehlung verstanden werden soll.

Photovoltaik-Anlage auf Hausdach
Bayern setzt bei Neubau und Sanierung nicht auf eine echte Solarpflicht, sondern auf EmpfehlungFoto: energie-fachberater.de

Was steht drin in der Bayerischen Bauordnung (BayBO) Art. 44a zur PV-Pflicht?
Art. 44a Solaranlagen
[...]
(4) 1 Die Eigentümer von Wohngebäuden, deren Antrag auf Baugenehmigung oder deren vollständige Bauvorlagen ab dem 1. Januar 2025 eingehen, sollen sicherstellen, dass Anlagen in angemessener Auslegung zur Erzeugung von Strom aus solarer Strahlungsenergie auf den hierfür geeigneten Dachflächen errichtet und betrieben werden. 2 Dies gilt auch bei vollständiger Erneuerung der Dachhaut eines Gebäudes, die ab dem 1. Januar 2025 begonnen wird. [...]

(5) Die Pflichten nach Abs. 1 und 2 entfallen, soweit ihre Erfüllung 1. anderen öffentlich-rechtlichen Pflichten, insbesondere solchen aus einer städtebaulichen Satzung oder einer Satzung nach Art. 81, widerspricht, oder 2. im Einzelfall a) technisch unmöglich ist oder b) wegen besonderer Umstände, durch einen unangemessenen Aufwand oder in sonstiger Weise zu einer unbilligen Härte führen würde, insbesondere wenn glaubhaft gemacht wird, dass die erforderlichen Aufwendungen innerhalb der üblichen Nutzungsdauer nicht erwirtschaftet werden können.

(6) Die Pflichten nach den Abs. 1 und 2 gelten für Gebäude, die der Nutzungspflicht erneuerbarer Energien des Gebäudeenergiegesetzes unterfallen, als erfüllt, wenn solarthermische Anlagen oder Anlagen für Strom aus solarer Strahlungsenergie errichtet und betrieben werden, mit denen mindestens 15 % des Wärme- und Kälteenergiebedarfs gedeckt werden.

Solarpflicht? Sollvorschrift? Was müssen Bauherren und Eigentümer in Bayern beachten?
Das Bayerische Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr stellt in einem Schreiben an die unteren Bauaufsichtsbehörden klar, dass es sich bei der Photovoltaik-Pflicht in Bayern um eine "Soll-Vorschrift" handelt. Es handelt sich ausweislich der Gesetzesbegründung (LT-Drs. 18/23363 S. 15) um eine reine Empfehlung. Die Vorschrift wird aus diesem Grund für den Vollzug ohne Bedeutung bleiben - wer die Empfehlung also ignoriert, muss keine rechtlichen Folgen fürchten

Warum dann überhaupt eine Solarempfehlung in Bayern?
Langfristig sollen alle geeigneten Dachflächen in Bayern − soweit technisch möglich − für die Nutzung solarer Strahlungsenergie verwendet werden, um den Anteil erneuerbarer Energien an der Stromerzeugung zu erhöhen.

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Quelle: energie-fachberater.de
 
 

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