x
20.01.2026

Solarpflicht in Niedersachsen für Dachsanierung und Neubau

50/50-Regel für Belegung der Dachfläche mit Photovoltaik-Modulen

Die Niedersächsische Bauordnung NBauO verpflichtet Bauherren und Eigentümer seit 2025 bei Neubau und Dachsanierung zu einer Photovoltaik-Anlage. Maßgebend für die Solarpflicht ist § 32a NBauO "Solarenergieanlagen zur Stromerzeugung auf Dächern". Es gilt die 50/50-Regel: Wenn die Dachfläche mindestens 50 Quadratmeter beträgt, muss mindestens 50 Prozent dieser Dachfläche mit einer Solaranlage zur Stromerzeugung ausgestattet werden.

Hausdach mit Photovoltaik und Solarthermie
Die Niedersächsische Bauordnung NBauO verpflichtet seit 2025 bei Neubau und Dachsanierung zu einer Photovoltaik-Anlage. Ist schon Solarthermie vorhanden, kann die restliche Dachfläche mit Photovoltaik belegt werdenFoto: energie-fachberater.de

Was genau steht drin in § 32a der Niedersächsischen Bauordnung?
(1) Bei der Errichtung eines Gebäudes mit einer Dachfläche von mindestens 50 m2 sind mindestens 50 Prozent der Dachfläche mit einer Solarenergieanlage zur Stromerzeugung auszustatten.

(2) Wird ein bestehendes Gebäude geändert durch
1. eine Aufstockung,
2. einen Anbau oder
3. eine Erneuerung der Dachhaut bis zur wasserführenden Schicht,
so sind, wenn eine dabei neu errichtete oder erneuerte Dachfläche mindestens 50 m2 beträgt, mindestens 50 Prozent dieser Dachfläche mit einer Solarenergieanlage zur Stromerzeugung auszustatten. 

--> zum Gesetz

Wie groß muss die Photovoltaik-Anlage in Niedersachsen sein?
Mindestens 50 Prozent der Dachfläche müssen mit Photovoltaik-Modulen belegt werden. Grundlage für ist die gesamte Dachfläche des Gebäudes - von Giebel zu Giebel und von Traufe zu First. Die 50/50-Regel berücksichtigt dabei schon, dass Randbereiche, Bereiche für technische Gebäudeausstattung, Abstandsflächen, Dachfenster sowie Flächen mit ungünstiger Himmelsausrichtung (N, NNO, NNW) nicht geeignet sind.

Sind Ausnahmen von der Solarpflicht in Niedersachsen möglich?
Ja, Ausnahmen sind möglich. Kann zum Beispiel nur weniger als 50 Prozent der Dachfläche belegt werden (z.B wegen technischer Voraussetzungen oder ungünstiger Voraussetzungen oder wenn bereits Solarthermie vorhanden ist), sind auch kleine Solaranlagen möglich. Ausnahmen gibt es auch bei Denkmalschutz, Begrünungspflicht oder wenn andere gesetzliche Pflichten dagegenstehen. Weitere Ausnahmen sind vorgesehen für Reet-, Holz- und Glasdächer sowie dann, wenn sich eine Photovoltaik-Anlage nicht innerhalb von 20 Jahren rechnen würde.

--> Wichtig zu wissen: Wird die Solarpflicht nicht umgesetzt, entspricht die bauliche Anlage nicht dem öffentlichen Baurecht! In diesem Fall kann die Bauaufsichtsbehörde Nachbesserungen anordnen. Die oben genannten Ausnahmen müssen dabei aber berücksichtigt werden.

Wo finde ich weitere Informationen zur Solarpflicht in Niedersachsen?

Was kostet eine Photovoltaik-Anlage? Hier kostenfrei und unverbindlich Vergleichsangebote einholen.

 
 
 
Quelle: energie-fachberater.de
 
 

Sanierungsforum

Stellen Sie Ihre Fragen an unsere Experten

Zu allen Fragen/Antworten im Sanierungsforum »

Energieberater-Suche

Finden Sie Energieberater oder Sachverständige vor Ort

 

Förderüberblick Sanierung

 

PraxisTalk Energieberatung

 

Webinare & Workshops Energieberatung

 

Tools und Support für Energieberater

 

Online-Energieberatung

 

Sanierungsforum

hochrunter

Unsere Portalpartner

 

Energieberater-Suche

Finden Sie Energieberater, Handwerker und Sachverständige vor Ort

 

Newsletter-Abo