Rechtliche Rahmenbedingungen für die Aufstellung von Wärmepumpen
Rechtliche Grundlage sind die Bauordnungen der Bundesländer.
Das Problem: Diese enthalten zum Teil strenge Abstandsregelungen. Wird das Außengerät einer Wärmepumpe dann als sogenannte "gebäudeähnliche Anlage" eingestuft, muss ein Mindestabstand von 2,5 bis 3 Metern zur Grundstücksgrenze des Nachbarn eingehalten werden. Bei Reihenhäusern und in verdichteten Innenstadtlagen können diese Mindestabstände aber oft nicht eingehalten werden.
Die Lösung: Viele Bundesländer haben inzwischen die strengen Abstandsregelungen für Wärmepumpen gelockert oder abgeschafft. Außerdem sind immer mehr kompakte und leise Wärmepumpen erhältlich, die sich ohne Konflikte mit den Nachbarn auf dem Grundstück aufstellen lassen.
--> Wichtig zu wissen: Bevor eine Wärmepumpe installiert wird, sollten Eigentümer:innen sich unbedingt in der Bauordnung ihres Bundeslandes über die aktuellen Regelungen informieren!
Diese Abstandsregelungen gelten in den Bundesländern für Wärmepumpen:
Baden-Württemberg
Das Ministerium für Landesentwicklung hat hier klargestellt: "Wärmepumpen brauchen wegen ihrer im Regelfall geringen Wandhöhe und Wandfläche nach § 6 Absatz 1 Satz 1 Nr. 3 LBO bauordnungsrechtlich keinen Abstand zu Grenzen einzuhalten und dürfen auch in den Abstandsflächen baulicher Anlagen aufgestellt werden. Gegebenenfalls ergeben sich jedoch notwendige Mindestabstände zu benachbarten Gebäuden aus den Vorgaben des Lärmschutzes. Diese lärmschutzrechtlichen Anforderungen sind im Rahmen des Baugenehmigungsverfahrens zu prüfen bzw. im vereinfachten Baugenehmigungsverfahren im Rahmen der Prüfung eines bauplanungsrechtlichen Rücksichtnahmegebots zu berücksichtigen."
Das heißt: Es müssen keine Abstandsregelungen eingehalten werden, aber der Lärmschutz ist zu beachten (Lautstärke-Grenzwerte nachts)
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Bayern
Auch in Bayern hat das Bayerische Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr klargestellt, "dass eine übliche Luftwärmepumpe keine Abstandsflächen auslöst, weil sie keine gebäudegleiche Wirkung im Sinne des Art. 6 Abs. 1 Satz 2 BayBO entfaltet. Diese Einschätzung gilt ebenso für Anlagen, die in abstandsflächenrechtlicher Hinsicht vergleichbar einzuschätzen sind, wie beispielsweise eine Klimaanlage oder eine Rückkühlanlage."
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Berlin
Wenn die Wärmepumpe nicht höher als 2 Meter und länger als 3 Meter ist, müssen keine Mindestabstände eingehalten werden. Geregelt ist das in der BauO Bln § 6 (8).
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Brandenburg
Auch sind die Wärmepumpen ohne eigene Abstandsflächen erlaubt, wenn sie einschließlich ihrer Fundamente und Einhausungen nicht höher als 2 Meter und länger als 3 Meter sind. Geregelt ist das in der Brandenburgischen Bauordnung (BbgBO) in § 6 (8).
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Bremen
Auch in Bremen gilt: Ohne Abstandsflächen zulässig sind "Wärmepumpen, Geothermieanlagen und technische Anlagen zur gebäudebezogenen Wärmeversorgung durch erneuerbare Energien einschließlich ihrer Fundamente und Einhausungen mit einer Höhe bis zu 2 Meter und einer Gesamtlänge je Grundstücksgrenze von 3 Meter." Grundlage dafür ist die Bremische Landesbauordnung § 6 (8).
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Hamburg
Nach § 6 (7) der Hamburgischen Bauordnung (HBauO) ohne eigene Abstandsflächen zulässig sind "Wärmepumpen einschließlich ihrer Fundamente und Einhausungen mit einer Höhe bis zu 2 m und einer Gesamtlänge je Grundstücksgrenze von bis zu 3 m, sofern sie den für ihre Funktionsfähigkeit erforderlichen Mindestabstand von der Außenwand des zu versorgenden Gebäudes nicht überschreiten."
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Hessen
Es muss kein Mindestabstand eingehalten werden, wenn gebäudeunabhängige Wärmepumpen sowie Wärmepumpen an Gebäuden, einschließlich ihrer Fundamente und Einhausungen, eine Höhe bis zu 2 Meter über der Geländeoberfläche sowie Gesamtlänge bis zu 3 m entlang der Grundstücksgrenze (inkl. Fundament und Einhausung) nicht überschreiten. Geregelt ist das in der Hessischen Bauordnung (HBO) § 6 (9) und (10).
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Mecklenburg-Vorpommern
Die Außeneinheiten von Wärmepumpen bis 2 Metern Höhe und bis 3 Metern Breite erfordern keine Abstandsflächen mehr. Geregelt ist das in der Landesbauordnung Mecklenburg-Vorpommern (LBauO M-V) §6 (8).
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Niedersachsen
In §5 (8) heißt es "Ohne Abstand oder mit einem bis auf 1 m verringerten Abstand von der Grenze sind zulässig freistehende Wärmepumpen einschließlich ihrer Fundamente und Einhausungen mit einer Höhe bis zu 2 m, wenn
a) die Abstände nach den Absätzen 1 bis 7 auf dem Baugrundstück anders nicht eingehalten werden können und
b) auf den Nachbargrundstücken keine unzumutbaren Beeinträchtigungen, insbesondere aufgrund von Eisbildung, Geräuschen und Abluft, entstehen."
Geregelt ist das in der Niedersächsischen Bauordnung (NBauO) §5 (8).
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Nordrhein-Westfalen
Ohne eigene Abstandsflächen zulässig sind nach §6 (8) der Bauordnung Wärmepumpen und zugehörige Einhausungen.
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Rheinland-Pfalz
Zu den genehmigungsfreuen Vorhaben zählen laut §62 Landesbauordnung unter anderem Wärmepumpen, im Abstandsflächenrecht sind diese allerdings nur gesondert erwähnt! Eigentümer:innen können sich aber auf ein Urteil des Verwaltungsgerichts Mainz vom 30.9.2020 berufen. Demnach müssen Luftwärmepumpen keinen Abstand zur Grundstücksgrenze einhalten, weil sie aufgrund der geringen Größe keine gebäudegleiche Wirkung haben.
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Saarland
Ohne eigene Abstandsflächen erlaubt sind "Wärmepumpen einschließlich ihrer Fundamente und Einhausungen mit einer Höhe bis zu 2 m über der Geländeoberfläche und einer Gesamtlänge je Grundstücksgrenze von 3 m" - geregelt in der Landesbauordnung (LBO) §8 (2).
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Sachsen
Mit Schreiben vom 21. Dezember 2023 hat das Sächsische Staatsministerium für Regionalentwicklung Hinweise zu Abstandsflächen von Luftwärmepumpen gegeben. Darin heißt es: "Es wird davon ausgegangen, dass eine Luftwärmepumpe mit einer Höhe von über 2 m Abstandsflächen auslöst, weil sie eine gebäudegleiche Wirkung im Sinne des § 6 Absatz 1 Satz 2 der Sächsischen Bauordnung entfaltet.“ Für Wärmepumpen unter 2 Metern Höhe wären demnach keine Abstandsflächen erforderlich.
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Sachsen-Anhalt
In Sachsen-Anhalt sind die Regelungen zum Mindestabstand für Wärmepumpen unklar. Empfohlen werden daher 3 Meter.
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Schleswig-Holstein
Ohne eigene Abstandsflächen erlaubt sind nach §6 (8) der Landesbauordnung "Wärmepumpen einschließlich ihrer Fundamente und Einhausungen mit einer Höhe bis zu 2 m und einer Gesamtlänge je Grundstücksgrenze von 3 m."
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Thüringen
Ohne eigene Abstandsflächen erlaubt sind nach §6 (8) der Landesbauordnung "Wärmepumpen, einschließlich ihrer Fundamente und Einhausungen, mit einer Höhe bis zu 2 m und einer Gesamtlänge je Grundstücksgrenze von 3 m".
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Nein, das ist in aller Regel nicht möglich. Wenn der Förderantrag gestellt und zugesagt wurde, bleibt der Antragsteller dafür ...
Antwort lesen »Um Fördermittel für die neue Heizung beantragen zu können, benötigen Sie zunächst ein Angebot von einem Fachhandwerker. Auf dieser Basis ...
Antwort lesen »Nachträglich ist das in aller Regel nicht möglich, denn für viele Förderangebote müssen Sie vor Maßnahmenbeginn einen Antrag stellen. ...
Antwort lesen »Grundsätzlich sollte das möglich sein. Denn viele Förderangebote, darunter auch die BEG-Förderung für Maßnahmen an Haus und Heizung, zielen ...
Antwort lesen »Hier entscheiden die Regelungen der Fördergeber. Aktuell gibt es keine bundesweite Förderung. Bietet Ihre Stadt oder Ihre Gemeinde eine ...
Antwort lesen »Sie bekommen Fördermittel für den Austausch der Fenster über das BAFA. Voraussetzung ist, dass die neuen Fenster einen U-Wert von 0,95 ...
Antwort lesen »Wenn Ihr Sohn als Eigentümer im Haus mit erstem oder alleinigem Wohnsitz gemeldet ist, kann er auch den Einkommens- und den ...
Antwort lesen »In § 51 GEG heißt es in Bezug auf Wohngebäude: "Bei der Erweiterung und dem Ausbau eines Gebäudes um beheizte oder gekühlte Räume darf ...
Antwort lesen »Gehen Sie wie geplant vor, können Sie die Angebote leider nicht kombinieren. Denn die EE-Klasse entspricht einer Förderung der Heizung. ...
Antwort lesen »Ja, als eingetragene Eigentümerin bekommt sie die Basisförderung in Höhe von 30 Prozent und den Effizienzbonus in Höhe von 5 Prozent. ...
Antwort lesen »Wenn Ihr Haus baurechtlich zwei Wohneinheiten hat, müssen Sie auch die Förderung der Heizung entsprechend beantragen. Das wirkt sich wie ...
Antwort lesen »Nach den FAQ zur BEG-Förderung sind relevante Haushaltsmitglieder, alle zum Zeitpunkt der Antragstellung in einer Wohneinheit mit Haupt- ...
Antwort lesen »In dieser Einbausituation wird es schwer werden, Wärmepumpen mit R32 als Kältemittel zu finden. Hintergrund ist die F-Gase-Verordnung, die ...
Antwort lesen »Hier ist eine pauschale Antwort leider nicht möglich. Grundsätzlich sind Umfeldmaßnahmen förderbar, wenn sie im Zuge einer förderbaren ...
Antwort lesen »In der Regel ist das nicht erforderlich. Das GEG schreibt die Dämmung vor, wenn Sie mehr als 10 Prozent der Fläche einer Bauteilgruppe (zum ...
Antwort lesen »Beantragen Sie Fördermittel für die Wärmepumpe, können Sie einen Zuschuss für drei Wohneinheiten beantragen. Dabei lassen sich Kosten von ...
Antwort lesen »Fördermittel für eine neue Heizung können nur Eigentümer eines Gebäudes beantragen. Nun gibt es zwei Möglichkeiten: Variante 1 - Die GmbH ...
Antwort lesen »In diesem Fall gelten die Vorgaben des GEG nicht und Sie müssen nicht dämmen. Die Dämmpflicht greift nur dann, wenn Sie Maßnahmen an den ...
Antwort lesen »Ja, auch in diesem Fall bekommen Sie Fördermittel für die neue Heizung. Wichtig ist, dass die neue Anlage den Vorgaben des Fördergebers ...
Antwort lesen »Für den Austausch des Wärmeerzeugers in einem bestehenden Gebäudenetz ist der Umbau eines Gebäudenetzes zu beantragen. Den Antrag richten ...
Antwort lesen »Das ist möglich, wenn Sie die Maßnahmen eindeutig trennen. Beantragen Sie 2026 zum Beispiel Fördermittel für den Fenstertausch im EG und ...
Antwort lesen »In vielen Fällen ist das möglich, da durch den Wegfall der Gasheizung die Grundlage der Belieferung entfällt. Eine pauschale Antwort können ...
Antwort lesen »Die Einblasdämmung am Mansarddach kann eine gute Lösung sein, um die Energieeffizienz und den Wärmeschutz zu verbessern. Wichtig ist aber ...
Antwort lesen »Das ist korrekt. Sie müssen einen geförderten iSFP in Auftrag geben. Auf dieser Basis können Sie dann den iSFP-Bonus bei der ...
Antwort lesen »Ja, das ist so möglich. Für den BAFA-Zuschuss werden die förderfähigen Kosten natürlich gekürzt, aber für den KfW-Ergänzungskredit ist es ...
Antwort lesen »Mit der Auslegung einer Wärmepumpe ist ein gewisser Aufwand verbunden. Holen Sie mehrere Angebote ein und lassen die Anlage jedes Mal neu ...
Antwort lesen »In einem nicht beheizten Treppenhaus bekommen Sie keine Förderung für die neue Haustür. Diese erhalten Sie nur, wenn die Haustür Teil der ...
Antwort lesen »Da Sie die Förderung 2023 beantragt haben, gelten die Vorgaben der damals gültigen Richtlinien. In der BEG-EM-Richtlinie von 09. Dezember ...
Antwort lesen »Hier ist nach wie vor kein Energieausweis erforderlich. Nachlesen können Sie das in §79 GEG Abs. 4. Hier heißt es: Auf ein Baudenkmal ist § ...
Antwort lesen »Sinnvoll ist es hier, eine durchgehende Dämmebene zu schaffen. Denn auf diese Weise vermeiden Sie Wärmebrücken und sind bauphysikalisch auf ...
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