Wann gilt die Solarpflicht?
Die Pflicht zur Solaranlage greift immer dann, wenn eine grundlegende Dachsanierung durchgeführt wird. Als grundlegende Dachsanierung gelten Baumaßnahmen, bei denen die Dachabdichtung beim Flachdach oder die Dacheindeckung beim Steildach vollständig erneuert werden. Das gilt übrigens auch, wenn Baustoffe wie zum Beispiel die Dachziegel wiederverwendet werden. Flankierend zur Solarpflicht hat Baden-Württemberg ein Förderprogramm für Photovoltaik-Anlagen aufgelegt: Über die L-Bank gibt es zinsverbilligte Darlehen für Eigentümer.
Wichtig zu wissen: Während die Vorgaben zur Dämmung im Gebäudeenergiegesetz (GEG) erst greifen, wenn die Dacheindeckung inklusive Lattung und Verschalung erneuert wird, setzt die Solarpflicht in Baden-Württemberg schon früher an. Sie greift nämlich auch, wenn Lattungen oder Schalungen nicht erneuert werden, sondern nur die darüberliegende Dacheindeckung/Abdichtung. Ausgenommen von der Solarpflicht ist die Reparatur kurzfristig eingetretener Schäden (zum Beispiel Sturmschäden).
Welche Dachflächen fallen unter die Photovoltaik-Pflicht? Was sind die Mindestanforderungen?
Die Solarpflicht in Baden-Württemberg muss erfüllt werden, wenn das Dach über eine zusammenhängende Mindestfläche von 20 Quadratmetern verfügt und
Statt auf dem Dach kann die Solaranlage auch an der Fassade oder in unmittelbarer räumlicher Umgebung installiert werden.
Wie groß muss die Photovoltaik- oder Solarthermie-Anlage sein?
Die Photovoltaik-Anlage muss eine bestimmte Mindestgröße aufweisen:
Wichtig zu wissen: Die Solaranlage muss nicht selbst betrieben werden. Es ist auch möglich, die Dachfläche zu verpachten (zB an die Stadtwerke) oder ein Contracting-Modell zu wählen.
Ein Beispiel: Geht man bei einem freistehenden Einfamilienhaus von rund 100 Quadratmetern solargeeigneter Dachfläche aus, sind mindestens 60 Quadratmeter des Dachs zu belegen. Das ergibt eine installierte Leistung der Solaranlage von rund zwölf Kilowatt. Eine Photovoltaik-Anlage kostet derzeit pro Kilowatt Leistung rund 1.600 bis 1.900 Euro, die gesamte Beispielanlage also rund 21.000 Euro. Mit ihr können je nach Ausrichtung der Anlage rund 12.000 Kilowattstunden Strom im Jahr erzeugt werden. Das ist mehr als dreimal so viel, wie der durchschnittliche Haushaltsstromverbrauch einer Familie beträgt - allerdings ohne Wärmepumpe und E-Auto.
Gibt es Ausnahmen von der Photovoltaik-Pflicht?
Denkmalgeschützte Gebäude oder Bauvorhaben in der Umgebung eines Kulturdenkmals sind nicht pauschal von der Photovoltaik-Pflicht ausgenommen. Hier müssen Denkmalschutz und Klimaschutz abgewogen werden. Es gibt allerdings eine Härtefallregelung: Übersteigen die mit der Installation einer Photovoltaik-Anlage verbundenen Netzanschluss- und sonstigen Systemkosten (Kosten für bau- und elektrotechnische Maßnahmen wie Brandschutz, Sicherheit und Statik) einen Anteil von mehr als 70 Prozent der Kosten der Photovoltaik-Anlage, können Eigentümer:innen bei der Dachsanierung von der Photovoltaik-Pflicht befreit werden. Hierfür ist ein Antrag erforderlich.
Welche Nachweise sind für die Erfüllung der Pflicht notwendig?
Als Nachweis reicht es auch, der unteren Baurechtsbehörde spätestens zwölf Monate nach Baufertigstellung eine Bestätigung zukommen zu lassen, dass die Photovoltaik-Anlage im Markstammdatenregister der Bundesnetzagentur registriert worden ist.
Das Klimaschutzgesetz Baden-Württemberg (KSG BW) finden Sie hier.
Nein, das ist in aller Regel nicht möglich. Wenn der Förderantrag gestellt und zugesagt wurde, bleibt der Antragsteller dafür ...
Antwort lesen »Um Fördermittel für die neue Heizung beantragen zu können, benötigen Sie zunächst ein Angebot von einem Fachhandwerker. Auf dieser Basis ...
Antwort lesen »Nachträglich ist das in aller Regel nicht möglich, denn für viele Förderangebote müssen Sie vor Maßnahmenbeginn einen Antrag stellen. ...
Antwort lesen »Grundsätzlich sollte das möglich sein. Denn viele Förderangebote, darunter auch die BEG-Förderung für Maßnahmen an Haus und Heizung, zielen ...
Antwort lesen »Hier entscheiden die Regelungen der Fördergeber. Aktuell gibt es keine bundesweite Förderung. Bietet Ihre Stadt oder Ihre Gemeinde eine ...
Antwort lesen »Sie bekommen Fördermittel für den Austausch der Fenster über das BAFA. Voraussetzung ist, dass die neuen Fenster einen U-Wert von 0,95 ...
Antwort lesen »Wenn Ihr Sohn als Eigentümer im Haus mit erstem oder alleinigem Wohnsitz gemeldet ist, kann er auch den Einkommens- und den ...
Antwort lesen »In § 51 GEG heißt es in Bezug auf Wohngebäude: "Bei der Erweiterung und dem Ausbau eines Gebäudes um beheizte oder gekühlte Räume darf ...
Antwort lesen »Gehen Sie wie geplant vor, können Sie die Angebote leider nicht kombinieren. Denn die EE-Klasse entspricht einer Förderung der Heizung. ...
Antwort lesen »Ja, als eingetragene Eigentümerin bekommt sie die Basisförderung in Höhe von 30 Prozent und den Effizienzbonus in Höhe von 5 Prozent. ...
Antwort lesen »Wenn Ihr Haus baurechtlich zwei Wohneinheiten hat, müssen Sie auch die Förderung der Heizung entsprechend beantragen. Das wirkt sich wie ...
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Antwort lesen »In dieser Einbausituation wird es schwer werden, Wärmepumpen mit R32 als Kältemittel zu finden. Hintergrund ist die F-Gase-Verordnung, die ...
Antwort lesen »Hier ist eine pauschale Antwort leider nicht möglich. Grundsätzlich sind Umfeldmaßnahmen förderbar, wenn sie im Zuge einer förderbaren ...
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Antwort lesen »In diesem Fall gelten die Vorgaben des GEG nicht und Sie müssen nicht dämmen. Die Dämmpflicht greift nur dann, wenn Sie Maßnahmen an den ...
Antwort lesen »Ja, auch in diesem Fall bekommen Sie Fördermittel für die neue Heizung. Wichtig ist, dass die neue Anlage den Vorgaben des Fördergebers ...
Antwort lesen »Für den Austausch des Wärmeerzeugers in einem bestehenden Gebäudenetz ist der Umbau eines Gebäudenetzes zu beantragen. Den Antrag richten ...
Antwort lesen »Das ist möglich, wenn Sie die Maßnahmen eindeutig trennen. Beantragen Sie 2026 zum Beispiel Fördermittel für den Fenstertausch im EG und ...
Antwort lesen »In vielen Fällen ist das möglich, da durch den Wegfall der Gasheizung die Grundlage der Belieferung entfällt. Eine pauschale Antwort können ...
Antwort lesen »Die Einblasdämmung am Mansarddach kann eine gute Lösung sein, um die Energieeffizienz und den Wärmeschutz zu verbessern. Wichtig ist aber ...
Antwort lesen »Das ist korrekt. Sie müssen einen geförderten iSFP in Auftrag geben. Auf dieser Basis können Sie dann den iSFP-Bonus bei der ...
Antwort lesen »Ja, das ist so möglich. Für den BAFA-Zuschuss werden die förderfähigen Kosten natürlich gekürzt, aber für den KfW-Ergänzungskredit ist es ...
Antwort lesen »Mit der Auslegung einer Wärmepumpe ist ein gewisser Aufwand verbunden. Holen Sie mehrere Angebote ein und lassen die Anlage jedes Mal neu ...
Antwort lesen »In einem nicht beheizten Treppenhaus bekommen Sie keine Förderung für die neue Haustür. Diese erhalten Sie nur, wenn die Haustür Teil der ...
Antwort lesen »Da Sie die Förderung 2023 beantragt haben, gelten die Vorgaben der damals gültigen Richtlinien. In der BEG-EM-Richtlinie von 09. Dezember ...
Antwort lesen »Hier ist nach wie vor kein Energieausweis erforderlich. Nachlesen können Sie das in §79 GEG Abs. 4. Hier heißt es: Auf ein Baudenkmal ist § ...
Antwort lesen »Sinnvoll ist es hier, eine durchgehende Dämmebene zu schaffen. Denn auf diese Weise vermeiden Sie Wärmebrücken und sind bauphysikalisch auf ...
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