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09.08.2023
mehr zu Versicherung
 

So sind Wärmepumpe, Wallbox und Solardach richtig versichert

Mit neuen Technologien Versicherungsschutz anpassen

Die Energiewende wird sichtbar: Ladestation für das E-Auto, Solaranlage, Wärmepumpe. Doch die Geräte sind teuer und meist außerhalb des Hauses angebracht. Deshalb sollte der Versicherungsschutz angepasst werden, denn herkömmliche Verträge sind oft noch nicht auf die neuen Geräte ausgerichtet. Ohne Anpassung des Versicherungsschutzes gehen Eigentümer dann beim Diebstahl der Wärmepumpe leer aus. 3 Tipps für die Wohngebäudeversicherung.

Wärmepumpe neben dem Haus
Sichtbare Zeichen der Energiewende im Eigenheim. Der Versicherungsschutz sollte entsprechend angepasst werdenFoto: VZ NRW / adpic

Tipp 1: Den Versicherer über Veränderungen informieren
Stehen größere Veränderungen rund ums Haus an, ist auch der Versicherer frühzeitig mit ins Boot zu holen und zu informieren. Kommt es nämlich zum Schaden und wusste der Versicherer nichts über den Einbau der Wärmepumpe oder die Installation der Photovoltaik-Anlage (PV), steht man unter Umständen schlecht da und hat keinen oder nur einen eingeschränkten Versicherungsschutz. Es muss aber nicht immer die neue Technik sein: Auch bereits bei der Vergrößerung der Wohnfläche durch einen Dach- oder Kellerausbau oder den Anbau eines Wintergartens sollte dies dem Versicherer gemeldet werden, um den Schutz vollständig zu sichern.

Tipp 2: Den eigenen Versicherungsschutz anpassen
Klassischerweise schützt die Wohngebäudeversicherung unter anderem bei Schäden durch Brand, Blitzschlag, Sturm oder Leitungswasser. Der Versicherungsschutz erstreckt sich hierbei auf das Gebäude und fest eingebaute Gegenstände wie zum Beispiel die Heizungsanlage. Mit der neuen Technik gehen jedoch auch neuartige Gefahren einher, die bisher oft nicht versichert sind. Wer bisher die massive Ölheizung im Keller stehen hatte, musste sich um deren Diebstahl wohl kaum sorgen. 

Die gängigen Geräte für umweltfreundlichere Energie werden aber gerade außerhalb des Hauses angebracht und sind so auch für Kriminelle leichter zugänglich. Kommt es dann zu einem Diebstahl, ist der über die bestehende Wohngebäudeversicherung zumeist nicht abgesichert. Dafür muss der Versicherungsvertrag angepasst werden. Auch falsche Bedienung, Frost, Kurzschluss oder Konstruktions- und Materialfehler können mitversichert werden und schützen so zusätzlich bei Schäden an Wärmepumpe oder Photovoltaik-Anlage. Letztere kann je nach Anlage und Versicherer in den Schutz der Wohngebäudeversicherung mit aufgenommen oder über einen eigenen Vertrag versichert werden, um so etwa auch einen Ertragsausfall oder Schäden durch Tierbiss mitversichert zu haben.

Tipp 3: Erweiterung um eine Elementarschadenversicherung
Neben der Energiewende sollten Eigentümer:innen auch mögliche Folgen des Klimawandels berücksichtigen. Immer häufiger werden kleine Rinnsale zu reißenden Strömen oder Starkregen setzt ganze Straßenzüge binnen Minuten unter Wasser. Auch hier gilt es, die eigene Immobilie zu schützen – durch bauliche Maßnahmen und der Erweiterung der Wohngebäudeversicherung um die sogenannte Elementarschadenversicherung. Nur dann sind Schäden durch Rückstau, Überschwemmung, Erdrutsch etc. mitversichert. Da die eigenen vier Wände meist nicht nur das Zuhause der Familie, sondern in der Regel auch die größte Anschaffung im Leben und wichtiger Baustein der Altersvorsorge sind, sollte hier nicht am elementaren Versicherungsschutz gespart werden.


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Quelle: Verbraucherzentrale NRW
 
 

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