Tipp 1: Den Versicherer über Veränderungen informieren
Stehen größere Veränderungen rund ums Haus an, ist auch der Versicherer frühzeitig mit ins Boot zu holen und zu informieren. Kommt es nämlich zum Schaden und wusste der Versicherer nichts über den Einbau der Wärmepumpe oder die Installation der Photovoltaik-Anlage (PV), steht man unter Umständen schlecht da und hat keinen oder nur einen eingeschränkten Versicherungsschutz. Es muss aber nicht immer die neue Technik sein: Auch bereits bei der Vergrößerung der Wohnfläche durch einen Dach- oder Kellerausbau oder den Anbau eines Wintergartens sollte dies dem Versicherer gemeldet werden, um den Schutz vollständig zu sichern.
Tipp 2: Den eigenen Versicherungsschutz anpassen
Klassischerweise schützt die Wohngebäudeversicherung unter anderem bei Schäden durch Brand, Blitzschlag, Sturm oder Leitungswasser. Der Versicherungsschutz erstreckt sich hierbei auf das Gebäude und fest eingebaute Gegenstände wie zum Beispiel die Heizungsanlage. Mit der neuen Technik gehen jedoch auch neuartige Gefahren einher, die bisher oft nicht versichert sind. Wer bisher die massive Ölheizung im Keller stehen hatte, musste sich um deren Diebstahl wohl kaum sorgen.
Die gängigen Geräte für umweltfreundlichere Energie werden aber gerade außerhalb des Hauses angebracht und sind so auch für Kriminelle leichter zugänglich. Kommt es dann zu einem Diebstahl, ist der über die bestehende Wohngebäudeversicherung zumeist nicht abgesichert. Dafür muss der Versicherungsvertrag angepasst werden. Auch falsche Bedienung, Frost, Kurzschluss oder Konstruktions- und Materialfehler können mitversichert werden und schützen so zusätzlich bei Schäden an Wärmepumpe oder Photovoltaik-Anlage. Letztere kann je nach Anlage und Versicherer in den Schutz der Wohngebäudeversicherung mit aufgenommen oder über einen eigenen Vertrag versichert werden, um so etwa auch einen Ertragsausfall oder Schäden durch Tierbiss mitversichert zu haben.
Tipp 3: Erweiterung um eine Elementarschadenversicherung
Neben der Energiewende sollten Eigentümer:innen auch mögliche Folgen des Klimawandels berücksichtigen. Immer häufiger werden kleine Rinnsale zu reißenden Strömen oder Starkregen setzt ganze Straßenzüge binnen Minuten unter Wasser. Auch hier gilt es, die eigene Immobilie zu schützen – durch bauliche Maßnahmen und der Erweiterung der Wohngebäudeversicherung um die sogenannte Elementarschadenversicherung. Nur dann sind Schäden durch Rückstau, Überschwemmung, Erdrutsch etc. mitversichert. Da die eigenen vier Wände meist nicht nur das Zuhause der Familie, sondern in der Regel auch die größte Anschaffung im Leben und wichtiger Baustein der Altersvorsorge sind, sollte hier nicht am elementaren Versicherungsschutz gespart werden.
Im ersten Schritt empfehlen wir den Kontakt zu einem Eigentümer/Betreiber der Anlage. Dieser kann den Standort der Anlage ändern oder ...
Antwort lesen »Ohne die Gegebenheiten vor Ort und die individuellen vertraglichen Grundlagen zu kennen, können wir Ihnen leider keine fundierte Antwort ...
Antwort lesen »Wichtig ist, dass das zu versteuernde Einkommen aller relevanten Haushaltsmitglieder im zweiten und dritten Jahr vor der Antragstellung ...
Antwort lesen »Geht es um die Förderung der Heizung, benötigen Sie eine Bestätigung des Fachunternehmens bzw. des Energieeffizienz-Experten. Außerdem ...
Antwort lesen »Bei der Förderung gelten leider immer die rechtlichen Gegebenheiten zum Antragszeitpunkt. In der Richtlinie vom 09.12.2022 heißt es dabei: ...
Antwort lesen »Geht es um die Solarpflicht in Baden-Württemberg, sind im Allgemeinen 60 Prozent der solargeeigneten Fläche mit Modulen zu belegen. ...
Antwort lesen »Wie viel Sie bezahlen müssen, hängt im Allgemeinen von den Eigentumsverhältnissen ab. Ohne diese und interne Abstimmungen zu kennen, ist ...
Antwort lesen »Ja, das ist möglich. Wichtig ist, dass Sie die technischen Voraussetzungen zur Förderung der Solarthermie erfüllen. Dabei gilt unter ...
Antwort lesen »Nach § 24 EEG sind mehrere Anlagen unabhängig von den Eigentumsverhältnissen als eine Anlage anzusehen, wenn sie sich auf demselben ...
Antwort lesen »Das ist möglich. Sie können die Förderung der Solarthermie über die KfW beantragen. Wie das richtig funktioniert, erklären wir im Beitrag ...
Antwort lesen »Sie können auch im Nichtwohnbereich Fördermittel für die Energieberatung beantragen, um ein ganzheitliches Sanierungskonzept aufzustellen ...
Antwort lesen »Erfüllen Sie die technischen Voraussetzungen, bekommen Sie Fördermittel für die Dämmung für die Gesamtkosten (volle 20 cm in Ihrem ...
Antwort lesen »Sofern die Heizung weiter im Einsatz bleibt und Sie keine Mittel für selbstnutzende Eigentümer (Klima-Geschwindigkeitsbonus) erhalten ...
Antwort lesen »Ist der Ofen nicht in der HKI-Ofenliste aufgeführt, können Sie bei einem Kaminbauer nachfragen, ob dieser die erforderlichen Unterlagen ...
Antwort lesen »In aller Regel erfolgt die Auszahlung innerhalb weniger Tage. Unter Umständen kam es durch den Jahreswechsel und Urlaubstage zu ...
Antwort lesen »In aller Regel können Sie den Energieberater wechseln, wenn Sie die Förderung für die Energieberatung selbst beantragt haben. Wichtig ist, ...
Antwort lesen »Ohne das Gebäude zu kennen, ist eine Aussage zu einem möglichen Effizienzhaus-Standard aus der Ferne leider nicht möglich. In der Regel ...
Antwort lesen »Einen Energieberater benötigen Sie nicht. Sie müssen aber die Bestätigung zum Antrag von einem Fachhandwerker anfordern (alternativ von ...
Antwort lesen »Wird das Gebäude unter Einsatz von Energie beheizt und zu Wohnzwecken genutzt (§ 2 GEG), ist ein Energieausweis auszustellen. Bezüglich der ...
Antwort lesen »Nach Rücksprache mit der KfW fordert die Förderbank die Eintragung im Grundbuch nicht - unabhängig davon, wie hoch das Darlehen tatsächlich ...
Antwort lesen »Die Förderung der Heizungsoptimierung kommt hier leider nicht infrage. Sie können die Kosten der neuen Verteilung sowie der Heizflächen ...
Antwort lesen »Nach Angaben der KfW können Sie die Einhaltung der Vorgaben nur mit den entsprechenden Einkommensteuererklärungen nachweisen. Eine Ausnahme ...
Antwort lesen »Bei Wohnrecht mit eigentumsähnlicher Struktur können Sie den Steuerbonus für die Sanierung nutzen - allerdings nur die für selbst genutzte ...
Antwort lesen »Der Liefer-/Leistungsvertrag ist unabhängig von den geförderten Kosten. Diesen müssen Sie nur mit einem Fachpartner der Maßnahme ...
Antwort lesen »Haben Sie bzw. hat Ihr Berater Teile der Förderung nicht beantragt, lässt sich das nachträglich in aller Regel nicht mehr ändern. Daher ist ...
Antwort lesen »Anforderungen an die Luft-Luft-Wärmepumpe sind in Punkt 3 der TMA zur Bundesförderung für effiziente Gebäude für Einzelmaßnahmen (BEG EM) ...
Antwort lesen »Wird die Luftschicht nicht von Außenluft durchströmt, besteht bereits jetzt erhöhte Kondensationsgefahr. Denn hier kann es passieren, dass ...
Antwort lesen »Die Fenster wirken sich nicht auf den Taupunkt in der Wand aus. Funktioniert die geplante Konstruktion, haben ältere Fenster darauf keinen ...
Antwort lesen »Nach Abs. 1 § 57 GEG darf eine Anlage der Heizungs-, Kühl- oder Raumlufttechnik nicht in einer Weise verändert werden, dass die ...
Antwort lesen »Nach Rücksprache mit der KfW genügt hier die einfache Meldebescheinigung. Aus dieser muss allerdings die Situation zum Antragszeitpunkt ...
Antwort lesen »Finden Sie Energieberater, Handwerker und Sachverständige vor Ort