Tipp 1: Den Versicherer über Veränderungen informieren
Stehen größere Veränderungen rund ums Haus an, ist auch der Versicherer frühzeitig mit ins Boot zu holen und zu informieren. Kommt es nämlich zum Schaden und wusste der Versicherer nichts über den Einbau der Wärmepumpe oder die Installation der Photovoltaik-Anlage (PV), steht man unter Umständen schlecht da und hat keinen oder nur einen eingeschränkten Versicherungsschutz. Es muss aber nicht immer die neue Technik sein: Auch bereits bei der Vergrößerung der Wohnfläche durch einen Dach- oder Kellerausbau oder den Anbau eines Wintergartens sollte dies dem Versicherer gemeldet werden, um den Schutz vollständig zu sichern.
Tipp 2: Den eigenen Versicherungsschutz anpassen
Klassischerweise schützt die Wohngebäudeversicherung unter anderem bei Schäden durch Brand, Blitzschlag, Sturm oder Leitungswasser. Der Versicherungsschutz erstreckt sich hierbei auf das Gebäude und fest eingebaute Gegenstände wie zum Beispiel die Heizungsanlage. Mit der neuen Technik gehen jedoch auch neuartige Gefahren einher, die bisher oft nicht versichert sind. Wer bisher die massive Ölheizung im Keller stehen hatte, musste sich um deren Diebstahl wohl kaum sorgen.
Die gängigen Geräte für umweltfreundlichere Energie werden aber gerade außerhalb des Hauses angebracht und sind so auch für Kriminelle leichter zugänglich. Kommt es dann zu einem Diebstahl, ist der über die bestehende Wohngebäudeversicherung zumeist nicht abgesichert. Dafür muss der Versicherungsvertrag angepasst werden. Auch falsche Bedienung, Frost, Kurzschluss oder Konstruktions- und Materialfehler können mitversichert werden und schützen so zusätzlich bei Schäden an Wärmepumpe oder Photovoltaik-Anlage. Letztere kann je nach Anlage und Versicherer in den Schutz der Wohngebäudeversicherung mit aufgenommen oder über einen eigenen Vertrag versichert werden, um so etwa auch einen Ertragsausfall oder Schäden durch Tierbiss mitversichert zu haben.
Tipp 3: Erweiterung um eine Elementarschadenversicherung
Neben der Energiewende sollten Eigentümer:innen auch mögliche Folgen des Klimawandels berücksichtigen. Immer häufiger werden kleine Rinnsale zu reißenden Strömen oder Starkregen setzt ganze Straßenzüge binnen Minuten unter Wasser. Auch hier gilt es, die eigene Immobilie zu schützen – durch bauliche Maßnahmen und der Erweiterung der Wohngebäudeversicherung um die sogenannte Elementarschadenversicherung. Nur dann sind Schäden durch Rückstau, Überschwemmung, Erdrutsch etc. mitversichert. Da die eigenen vier Wände meist nicht nur das Zuhause der Familie, sondern in der Regel auch die größte Anschaffung im Leben und wichtiger Baustein der Altersvorsorge sind, sollte hier nicht am elementaren Versicherungsschutz gespart werden.
Dafür benötigen Sie einen Energieberater der Energie-Effizienz-Experten-Liste. Möchten Sie die Förderung für neue Dachfenster ohne ...
Antwort lesen »Das ist kein Problem. Sie dürfen sowohl das Modell der Wärmepumpe wie auch den Handwerker wechseln. Achten Sie darauf, dass die neue ...
Antwort lesen »Nach Angaben der KfW spielt das Alter des Grundbuchauszugs grundsätzlich keine Rolle. Wichtig ist aber, dass er die Eigentumsverhältnisse ...
Antwort lesen »Zur ersten Frage: Das ist korrekt. Wenn Sie das Gebäude ausbauen und beheizen, darf der Ht-Wert nicht schlechter sein als der 1,2-fache ...
Antwort lesen »Erfüllen Sie die technischen Mindestvoraussetzungen (U-Wert von 0,14 W/m²K oder besser), können Sie einen Zuschuss in Höhe von 15 Prozent ...
Antwort lesen »Mit dem Austausch des Ölofens und dem Heizen mit regenerativen Energieträgern erfüllen Sie bereits zwei wichtige Voraussetzungen für den ...
Antwort lesen »Hier handelt es sich um zwei getrennte Vorgänge, für die Sie unter bestimmten Voraussetzungen Fördermittel beantragen können. Zum einen ...
Antwort lesen »Neben den Kosten der geförderten Anlagen lassen sich bei der Förderung auch Kosten von Umfeldmaßnahmen anrechnen. Dazu gehören unter ...
Antwort lesen »Voraussetzung ist der Austausch von funktionstüchtigen Gas-, Biomasse-, Öl-, Kohle-, Gas-Etagen- und Nachtspeicherheizungen. Fachhandwerker ...
Antwort lesen »Da das Haus nicht geteilt ist, haben Sie nach unserem Verständnis ein ungeteiltes Mehrfamilienhaus. Hierfür stellen Sie einen gemeinsamen ...
Antwort lesen »Installieren Sie eine Wärmepumpen-Anlage für das gesamte Haus, können Sie Kosten in Höhe von 113.000 Euro ansetzen. Für die tatsächlich ...
Antwort lesen »Grundsätzlich spricht nichts gegen eine Dünnschicht-Fußbodenheizung. Denn genau wie die Trockenestrich-Fußbodenheizung verfügt auch diese ...
Antwort lesen »Entscheiden Sie sich für den Steuerbonus für die Sanierung nach § 35 c EStG, ist kein Energieberater für die Antragstellung erforderlich. ...
Antwort lesen »Grundsätzlich ist das möglich, sofern Sie eine BEG-Förderung für die neuen Türen beantragen. Denn diese ist Voraussetzung, um den ...
Antwort lesen »Eine Energieberatung ist nicht erforderlich. Planen Sie Maßnahmen an der Gebäudehülle, bekommen Sie mit einer geförderten Energieberatung ...
Antwort lesen »Um den Steuerbonus für die Sanierung in Anspruch nehmen zu können, müssen Sie die Maßnahme von einem Fachunternehmen erledigen lassen. ...
Antwort lesen »Fördermittel beantragen Sie immer für das gesamte Gebäude, wenn es sich um Maßnahmen am Gemeinschaftseigentum oder um ein ungeteiltes ...
Antwort lesen »Sie können den Energieberater jederzeit wechseln. Wurde der Sanierungsfahrplan abgeschlossen, können Sie diesen auch zur Förderung von ...
Antwort lesen »Bleibt der Bereich unter dem Schiefer von Außenluft durchströmt, gibt es keine Bedenken. Denn in diesem Fall kann eventuell in die Wand ...
Antwort lesen »Wenn Sie einen Fördervertrag stornieren und einen identischen Förderantrag erneut stellen, ist eine Sperrfrist von 6 Monaten einzuhalten. ...
Antwort lesen »Möchten Sie jetzt ein Tor oder eine Tür austauschen, müssen Sie einen neuen Antrag nach den neuen Förderbedingungen stellen. Das lässt sich ...
Antwort lesen »Die Förderung der Wärmepumpe kann nur der Eigentümer/ die Eigentümerin selbst über das KfW-Portal beantragen. Lebt Ihre Tochter als ...
Antwort lesen »Relevant für die Förderung der Heizungsoptimierung ist, dass die bestehende Anlage mindestens zwei Jahre alt sein muss. Das ist in Ihrem ...
Antwort lesen »Anzusetzen ist hier eine Temperatur von 0,573 °C (gilt für Ti=20°C; Tme=9,7°C; Te=-10°C). Ist das Grundwasser flacher als drei Meter, ...
Antwort lesen »Zur Herstellung von Hanfdämmstoffen sind teilweise Zusatzstoffe wie Imprägnierungen (Feuchteschutz), Polyesterstützfasern (Stabilität) und ...
Antwort lesen »Führen die Leitungen durch Bereiche mit anderen Temperaturen, führt das dazu, dass diese Wärme aufnehmen oder abgeben. In der kalten ...
Antwort lesen »Im Jahr 2023 gab es die Förderung der Flächenheizung für Bodenbeläge etc. nur bei einer Komplettsanierung zum Effizienzhaus. Dies änderte ...
Antwort lesen »Die Förderung der Heizung beantragen Sie selbst im KfW-Onlineportal "meine KfW". Was Sie dafür benötigen und wie Sie richtig vorgehen, ...
Antwort lesen »Hier gibt es keine Vorgaben. Denn der iSFP ist auf ein individuelles Gebäude zuzuschneiden. Er soll die jeweils bestmögliche Sanierung ...
Antwort lesen »Klimaanlagen sind Luft-Luft-Wärmepumpen, die ebenfalls von der KfW gefördert werden. Sie erhalten einen Zuschuss in Höhe von 30 Prozent (35 ...
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