Expertenwissen

Unwetterschäden richtig der Versicherung melden

So gibt es schnelle Hilfe nach Sturm, Hagel und Überflutung

Zieht ein Unwetter mit Starkregen, Sturm oder Hagel auf, sind danach oft viele Eigentümer:innen von Schäden betroffen. Damit die Versicherung Unwetterschäden zügig regulieren kann, sollten die Schäden richtig der Gebäudeversicherung gemeldet werden. Die Württembergische Versicherung hat in einer Checkliste Tipps zusammengestellt, was dabei beachtet werden muss.
Baugerüst mit Dachziegeln
Wenn Eigentümer:innen Schäden nach einem Unwetter der Versicherung richtig melden, kann der Schaden schnell reguliert werdenFoto: energie-fachberater.de
  • Schäden frühzeitig melden - Nur wenn der Versicherer Bescheid weiß, kann er mit dem vorhandenen Sachverstand helfen: Unwetterschäden sollten daher möglichst frühzeitig dem zuständigen Ansprechpartner gemeldet werden. In der Regel ist das der Versicherungsvermittler oder die Vermittlerin vor Ort, bei Direktversicherern eine telefonische Schadenhotline. Bei der telefonischen Schadenaufnahme helfen die Versicherungsnummer, eine Angabe zu den aufgetretenen Schäden sowie eine Telefonnummer für Rückfragen.
  • Die wesentlichen Schäden am Haus fotografieren! Digitalbilder lassen sich online leicht an die Versicherung weiterleiten – das Smartphone leistet hier gute Dienste.
  • Versuchen Sie, weitere Schäden zu verhindern: Zerstörte Fenster oder Dachöffnungen können beispielsweise mit dicker Folie abgedichtet werden; vollgelaufene Keller sollten möglichst frühzeitig mittels Pumpen geleert und zu rettende Möbel und Einrichtungsgegenstände in höhere Etagen in Sicherheit gebracht werden.
  • Allgemeine Sanierungsmaßnahmen oder Wertverbesserungen, die Eigentümer:innen im Zusammenhang mit der Behebung der Unwetterschäden beauftragen wollen, werden – unabhängig von der Höhe – von der Versicherung nicht übernommen. 
  • Falls in der Police ein Selbstbehalt vereinbart wurde, reduziert sich die Auszahlung der Versicherung um diesen vorab vereinbarten Betrag.
  • Keine pauschalen Angebote von Handwerkerleistungen unterschreiben! Nach Unwettern hausieren auch unzuverlässige Anbieter von Hilfsleistungen und versuchen, in dieser für die Betroffenen prekären Situation zu kurzfristigen Aufträgen zu kommen. Bei aller Dringlichkeit gilt: Geschädigte sollten ihren Versicherer ansprechen und keine pauschalen Hilfs- oder Sanierungsangebote unterschreiben. Denn Sicherheit bei der Schadenregulierung haben Betroffene nur, wenn Schadensachverständige der Versicherung einen eingetretenen Schaden begutachtet haben.
 
 
 
Quelle: Württembergische Versicherung AG
 
 

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