Die Baugenehmigung ist allen Eigentümern ein Begriff, für fast alle Baumaßnahmen ist diese behördliche Genehmigung Pflicht. Doch was, wenn schon vorher Fragen geklärt werden müssen oder Eigentüümer:innen bei der Planung auf Nummer sicher gehen wollen? Dann kann vor dem Bauantrag eine so genannten Bauvoranfrage gestellt werden. Damit lässt sich zum Beispiel klären, welche Grenzabstände und Baufluchtlinien einzuhalten sind.
Welche Unterlagen braucht man für eine Bauvoranfrage?
Mit einer Bauvoranfrage können Eigentümer eine verbindliche Entscheidung der Baubehörde zu einzelnen Fragen des Bauvorhabens erhalten. Diese Fragen dürfen nicht allgemeiner Natur sein, sondern müssen sich auf ein konkretes Bauvorhaben beziehen. Der Umfang der dafür einzureichenden Unterlagen orientiert sich daran, welche Fragen mit der Bauvoranfrage geklärt werden sollten.
Grundsätzlich zuständig für die Bauvoranfrage ist die untere Baurechtsbehörde - also das Bauamt des jeweiligen Ortes. Dort erhalten Eigentümer das Formular für einen "Antrag auf Bauvorbescheid". Dieses Formular wird ausgefüllt abgeben, dazu kommt ein Katalog der zu klärenden Fragen. Darin sollten unbedingt konkrete Anliegen formuliert werden, damit die Antwort auch so präzise wie möglich ausfallen kann. Weiterhin eingereicht werden müssen alle Bauvorlagen, die zur Beantwortung der Frage nötig sind. Je detaillierter also die Frage ist, um so detaillierter müssen auch die Unterlagen ausfallen. Das können zum Beispiel folgende Unterlagen sein:
Bauvorbescheid ist verbindliche Entscheidung auf Bauvoranfrage
Auf Ihre Bauvoranfrage hin erhalten Eigentümer vom Bauamt einen Bauvorbescheid, der in der Regel drei Jahre gültig ist und auf Antrag auch verlängert werden kann.
--> Aber Achtung: Mit dem Bauvorbescheid ist das Bauprojekt noch nicht genehmigt! Ein Bauantrag muss trotzdem gestellt werden und erst mit einer Baugenehmigung kann das Vorhaben umgesetzt werden.
Sind viele knifflige Details zu klären, ist der Weg über eine Bauvoranfrage zwar aufwändig, aber auch verlässlicher als mündliche Verhandlungen mit den Behörden. Außerdem wird mit der Bauvoranfrage auch die Frage beantwortet, ob und unter welchen Auflagen eine Baugenehmigung erteilt wird.
Energieberater aus Ihrer Region finden Sie in unserer Energieberater-Datenbank oder über die Energie-Effizienz-Experten-Liste des Bundes. ...
Antwort lesen »In diesem Fall empfehlen wir Ihnen die Beratung durch einen Energieberater aus Ihrer Region. Dieser prüft den Aufbau und zeigt, ob eine ...
Antwort lesen »In diesem Fall haben Sie viele wichtige Schritte bereits übernommen. Sie haben Protokoll geführt, den Geräuschpegel gemessen und die ...
Antwort lesen »Voraussetzung für den KfW-Ergänzungskredit (Programm 358) ist, dass Sie das entsprechende Wohngebäude bzw. die Wohneinheit als ...
Antwort lesen »In der BEG-Richtlinie heißt es dazu: "Für dieselben förderfähigen Ausgaben darf jeweils nur ein Antrag entweder bei der KfW oder dem BAFA ...
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Antwort lesen »Die Mindestsumme liegt bei 300 Euro. Nachlesen können Sie das unter Punkt 5 der BEG-EM-Richtlinie. Hier heißt es: "Das förderfähige ...
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Antwort lesen »Das ist leider nicht möglich. Die KfW-Heizungsförderung können Sie leider nur als Eigentümer eines Gebäudes beantragen. Ob Sie darin wohnen ...
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Antwort lesen »Eine Förderung für die Dachsanierung bekommen Sie immer dann, wenn Sie das Dach im gleichen Zuge auch dämmen. Erreichen Sie dabei einen ...
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Antwort lesen »Fördermittel für die neue Haustür bekommen Sie entweder über das BAFA (Zuschuss und Ergänzungskredit) oder über das Finanzamt ...
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Antwort lesen »Grundsätzlich sind Heizungs- und Solarthermieanlagen steuerlich absetzbar. Dazu können Sie den Steuerbonus für die Sanierung nutzen, wenn ...
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Antwort lesen »Die Heizungsförderung kann grundsätzlich nur der Eigentümer beantragen. Da es sich um die Förderung einer Heizung für zwei Gebäude handelt, ...
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