Freie Wohnungen sind Mangelware, deshalb entschließen sich immer öfter junge Familien, zu den Eltern zu ziehen. Dann steht schnell ein Dachausbau im Raum: Das bislang nur als Abstellraum genutzte Dachgeschoss lässt sich im besten Fall zur abgeschlossenen Wohnung ausbauen und vielleicht sogar von außen separat erschließen. Doch Achtung: Vor der Planung eines Dachausbaus sollte immer erst der Gang zum Bauamt stehen! Denn nicht jedes Dach kann und darf einfach umgebaut werden.
Baugenehmigung, Nutzungsänderung, Abgeschlossenheitsbescheinigung?
Neben konstruktiven Fragen (Statik / Tragfähigkeit der Decke) müssen Eigentümer:innen klären, ob sie den bisherigen Speicher überhaupt zum Wohnraum umwidmen dürfen. Eine sogenannte Nutzungsänderung bedarf der behördlichen Genehmigung. Dabei müssen viele Details geklärt werden, teilweise muss auch ein PKW-Stellplatz nachgewiesen werden, auch wenn immer mehr Kommunen darauf glücklicherweise verzichten.
Wollen die Eltern den Kindern auch gleich die neue Wohnung überschreiben, brauchen sie in der Regel eine Abgeschlossenheitsbescheinigung nach dem Wohnungseigentumsgesetz (WEG).
Allgemein gilt in der Regel in Sachen Baugenehmigung für den Dachausbau: Ob eine Baugenehmigung erforderlich ist oder nicht, hängt vom Umfang der geplanten Arbeiten ab. Wird mit dem Dachausbau neuer Wohnraum geschaffen, ist das eine Nutzungsänderung und damit in einigen Bundesländern genehmigungspflichtig. Das Gleiche gilt, wenn durch den Dachausbau Änderungen an der Dachfläche vorgenommen werden, zum Beispiel durch den Einbau von Dachgauben oder einer Dachterrasse oder wenn sogar die Dachneigung verändert wird.
Nicht genehmigungspflichtig sind dagegen Maßnahmen, die an der Optik der Hauses nichts ändern, wie zum Beispiel die Erneuerung der Dachfenster.
Wo muss ich mich wegen der Baugenehmigung für den Dachausbau erkundigen?
Als erste Maßnahme hilft ein Blick in die Landesbauordnung um herauszufinden, ob eine Baugenehmigung erforderlich ist oder nicht. Anschließend sorgt ein Gespräch mit dem Bauamt für Klarheit bei allen weiteren Fragen.
--> Wichtig zu wissen: Um das Potenzial der Umnutzung von Dächern und der Dachaufstockung schnell und unkompliziert nutzbar zu machen ist geplant, dass die Bundesländer Nutzungsänderungen von Dachgeschossen zu Wohnzwecken in ihren Landesbauordnungen sowie in der Musterbauordnung unter bestimmten Bedingungen genehmigungsfrei stellen. Auch hier kann das Bauamt Auskunft über den Stand der Dinge geben.
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Im ersten Schritt empfehlen wir den Kontakt zu einem Eigentümer/Betreiber der Anlage. Dieser kann den Standort der Anlage ändern oder ...
Antwort lesen »Ohne die Gegebenheiten vor Ort und die individuellen vertraglichen Grundlagen zu kennen, können wir Ihnen leider keine fundierte Antwort ...
Antwort lesen »Wichtig ist, dass das zu versteuernde Einkommen aller relevanten Haushaltsmitglieder im zweiten und dritten Jahr vor der Antragstellung ...
Antwort lesen »Geht es um die Förderung der Heizung, benötigen Sie eine Bestätigung des Fachunternehmens bzw. des Energieeffizienz-Experten. Außerdem ...
Antwort lesen »Bei der Förderung gelten leider immer die rechtlichen Gegebenheiten zum Antragszeitpunkt. In der Richtlinie vom 09.12.2022 heißt es dabei: ...
Antwort lesen »Geht es um die Solarpflicht in Baden-Württemberg, sind im Allgemeinen 60 Prozent der solargeeigneten Fläche mit Modulen zu belegen. ...
Antwort lesen »Wie viel Sie bezahlen müssen, hängt im Allgemeinen von den Eigentumsverhältnissen ab. Ohne diese und interne Abstimmungen zu kennen, ist ...
Antwort lesen »Ja, das ist möglich. Wichtig ist, dass Sie die technischen Voraussetzungen zur Förderung der Solarthermie erfüllen. Dabei gilt unter ...
Antwort lesen »Nach § 24 EEG sind mehrere Anlagen unabhängig von den Eigentumsverhältnissen als eine Anlage anzusehen, wenn sie sich auf demselben ...
Antwort lesen »Das ist möglich. Sie können die Förderung der Solarthermie über die KfW beantragen. Wie das richtig funktioniert, erklären wir im Beitrag ...
Antwort lesen »Sie können auch im Nichtwohnbereich Fördermittel für die Energieberatung beantragen, um ein ganzheitliches Sanierungskonzept aufzustellen ...
Antwort lesen »Erfüllen Sie die technischen Voraussetzungen, bekommen Sie Fördermittel für die Dämmung für die Gesamtkosten (volle 20 cm in Ihrem ...
Antwort lesen »Sofern die Heizung weiter im Einsatz bleibt und Sie keine Mittel für selbstnutzende Eigentümer (Klima-Geschwindigkeitsbonus) erhalten ...
Antwort lesen »Ist der Ofen nicht in der HKI-Ofenliste aufgeführt, können Sie bei einem Kaminbauer nachfragen, ob dieser die erforderlichen Unterlagen ...
Antwort lesen »In aller Regel erfolgt die Auszahlung innerhalb weniger Tage. Unter Umständen kam es durch den Jahreswechsel und Urlaubstage zu ...
Antwort lesen »In aller Regel können Sie den Energieberater wechseln, wenn Sie die Förderung für die Energieberatung selbst beantragt haben. Wichtig ist, ...
Antwort lesen »Ohne das Gebäude zu kennen, ist eine Aussage zu einem möglichen Effizienzhaus-Standard aus der Ferne leider nicht möglich. In der Regel ...
Antwort lesen »Einen Energieberater benötigen Sie nicht. Sie müssen aber die Bestätigung zum Antrag von einem Fachhandwerker anfordern (alternativ von ...
Antwort lesen »Wird das Gebäude unter Einsatz von Energie beheizt und zu Wohnzwecken genutzt (§ 2 GEG), ist ein Energieausweis auszustellen. Bezüglich der ...
Antwort lesen »Nach Rücksprache mit der KfW fordert die Förderbank die Eintragung im Grundbuch nicht - unabhängig davon, wie hoch das Darlehen tatsächlich ...
Antwort lesen »Die Förderung der Heizungsoptimierung kommt hier leider nicht infrage. Sie können die Kosten der neuen Verteilung sowie der Heizflächen ...
Antwort lesen »Nach Angaben der KfW können Sie die Einhaltung der Vorgaben nur mit den entsprechenden Einkommensteuererklärungen nachweisen. Eine Ausnahme ...
Antwort lesen »Bei Wohnrecht mit eigentumsähnlicher Struktur können Sie den Steuerbonus für die Sanierung nutzen - allerdings nur die für selbst genutzte ...
Antwort lesen »Der Liefer-/Leistungsvertrag ist unabhängig von den geförderten Kosten. Diesen müssen Sie nur mit einem Fachpartner der Maßnahme ...
Antwort lesen »Haben Sie bzw. hat Ihr Berater Teile der Förderung nicht beantragt, lässt sich das nachträglich in aller Regel nicht mehr ändern. Daher ist ...
Antwort lesen »Anforderungen an die Luft-Luft-Wärmepumpe sind in Punkt 3 der TMA zur Bundesförderung für effiziente Gebäude für Einzelmaßnahmen (BEG EM) ...
Antwort lesen »Wird die Luftschicht nicht von Außenluft durchströmt, besteht bereits jetzt erhöhte Kondensationsgefahr. Denn hier kann es passieren, dass ...
Antwort lesen »Die Fenster wirken sich nicht auf den Taupunkt in der Wand aus. Funktioniert die geplante Konstruktion, haben ältere Fenster darauf keinen ...
Antwort lesen »Nach Abs. 1 § 57 GEG darf eine Anlage der Heizungs-, Kühl- oder Raumlufttechnik nicht in einer Weise verändert werden, dass die ...
Antwort lesen »Nach Rücksprache mit der KfW genügt hier die einfache Meldebescheinigung. Aus dieser muss allerdings die Situation zum Antragszeitpunkt ...
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