So viel schonmal vorneweg: Ohne sommerlichen Wärmeschutz geht es beim Dachausbau nicht! Wer den Umbau plant, sollten von Anfang an den Hitzeschutz mit im Blick haben, damit das Wohnklima in der späteren Dachwohnung das ganze Jahr über angenehm ist. Doch welche Möglichkeiten gibt es für den Hitzeschutz im Dachgeschoss? Wir stellen die drei wichtigsten und effektivsten vor:
1. Dachdämmung
Oh nein - so ein alter Hut ... mag sich mancher Eigentümer jetzt denken. Doch Fakt ist: Ohne Dämmung wird das Wohnen im Dachgeschoss nicht komfortabel! Und das gilt übrigens nicht nur im Sommer, sondern auch für den Winter. Ohnehin ist die Dachdämmung laut Gebäudeenergiegesetz (GEG) vorgeschrieben, wenn die Dachflächen von innen neu verkleidet werden. Und das ist bei einem Dachausbau ja in der Regel der Fall. Also bitte Dämmstoff zwischen die Sparren packen und, wenn es ausreichend Platz gibt, am besten auch noch unter die Sparren. Dann kann der Sommer kommen.
2. Dachfenster unbedingt mit Sonnenschutz planen
Wer Licht und Luft ins Dachgeschoss bringen möchte, setzt auf großformatige Dachfenster. Doch damit die nicht zum Einfallstor für Sonne und Hitze werden, sollte schon direkt beim Aussuchen der Dachfenster an den passenden Sonnenschutz gedacht werden! Am effektivsten und fast unverzichtbar sind außen liegende Rollläden, die Licht und Sommerhitze wirkungsvoll abschirmen.
Leichtere Hitzeschutzmarkisen lassen sich auch später noch anbringen. Die modernste Form des Sonnenschutzes bei Dachfenstern ist übrigens eine so genannte elektrochrome Verglasung. Die mit einer speziellen Beschichtung ausgestatteten Schreiben lassen je nach Sonneneinstrahlung verschieden dunkel tönen.
3. Richtig lüften
Tagsüber Schotten dicht und die Fenster verschatten - nachts kräftig für Durchzug sorgen: So bleiben die Temperaturen auch im Dachgeschoss erträglich. Auch wenn sich tagsüber der "Grottenkoller" einstellt, sollten die Bewohner der Versuchung widerstehen, die Fenster zu öffnen - das gilt zumindest so lange, wie die Temperaturen draußen noch höher als drinnen sind. Wem es bei geschlossenen Rollläden zu dunkel ist, der kann auf lichtdurchlässige Hitzeschutzmarkisen zurückgreifen. --> Richtig lüften im Sommer
Nach § 24 EEG sind mehrere Anlagen unabhängig von den Eigentumsverhältnissen als eine Anlage anzusehen, wenn sie sich auf demselben ...
Antwort lesen »Sie können auch im Nichtwohnbereich Fördermittel für die Energieberatung beantragen, um ein ganzheitliches Sanierungskonzept aufzustellen ...
Antwort lesen »Erfüllen Sie die technischen Voraussetzungen, bekommen Sie Fördermittel für die Dämmung für die Gesamtkosten (volle 20 cm in Ihrem ...
Antwort lesen »Sofern die Heizung weiter im Einsatz bleibt und Sie keine Mittel für selbstnutzende Eigentümer (Klima-Geschwindigkeitsbonus) erhalten ...
Antwort lesen »Ist der Ofen nicht in der HKI-Ofenliste aufgeführt, können Sie bei einem Kaminbauer nachfragen, ob dieser die erforderlichen Unterlagen ...
Antwort lesen »In aller Regel erfolgt die Auszahlung innerhalb weniger Tage. Unter Umständen kam es durch den Jahreswechsel und Urlaubstage zu ...
Antwort lesen »In aller Regel können Sie den Energieberater wechseln, wenn Sie die Förderung für die Energieberatung selbst beantragt haben. Wichtig ist, ...
Antwort lesen »Ohne das Gebäude zu kennen, ist eine Aussage zu einem möglichen Effizienzhaus-Standard aus der Ferne leider nicht möglich. In der Regel ...
Antwort lesen »Einen Energieberater benötigen Sie nicht. Sie müssen aber die Bestätigung zum Antrag von einem Fachhandwerker anfordern (alternativ von ...
Antwort lesen »Wird das Gebäude unter Einsatz von Energie beheizt und zu Wohnzwecken genutzt (§ 2 GEG), ist ein Energieausweis auszustellen. Bezüglich der ...
Antwort lesen »Nach Rücksprache mit der KfW fordert die Förderbank die Eintragung im Grundbuch nicht - unabhängig davon, wie hoch das Darlehen tatsächlich ...
Antwort lesen »Die Förderung der Heizungsoptimierung kommt hier leider nicht infrage. Sie können die Kosten der neuen Verteilung sowie der Heizflächen ...
Antwort lesen »Nach Angaben der KfW können Sie die Einhaltung der Vorgaben nur mit den entsprechenden Einkommensteuererklärungen nachweisen. Eine Ausnahme ...
Antwort lesen »Bei Wohnrecht mit eigentumsähnlicher Struktur können Sie den Steuerbonus für die Sanierung nutzen - allerdings nur die für selbst genutzte ...
Antwort lesen »Der Liefer-/Leistungsvertrag ist unabhängig von den geförderten Kosten. Diesen müssen Sie nur mit einem Fachpartner der Maßnahme ...
Antwort lesen »Haben Sie bzw. hat Ihr Berater Teile der Förderung nicht beantragt, lässt sich das nachträglich in aller Regel nicht mehr ändern. Daher ist ...
Antwort lesen »Anforderungen an die Luft-Luft-Wärmepumpe sind in Punkt 3 der TMA zur Bundesförderung für effiziente Gebäude für Einzelmaßnahmen (BEG EM) ...
Antwort lesen »Wird die Luftschicht nicht von Außenluft durchströmt, besteht bereits jetzt erhöhte Kondensationsgefahr. Denn hier kann es passieren, dass ...
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Antwort lesen »Nach Abs. 1 § 57 GEG darf eine Anlage der Heizungs-, Kühl- oder Raumlufttechnik nicht in einer Weise verändert werden, dass die ...
Antwort lesen »Nach Rücksprache mit der KfW genügt hier die einfache Meldebescheinigung. Aus dieser muss allerdings die Situation zum Antragszeitpunkt ...
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Antwort lesen »Bei der Förderung von Maßnahmen am Gebäude und an der Technik (Dämmung, Fenstertausch, Türenaustausch, Lüftung, Heizungsoptimierung etc.) ...
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Antwort lesen »In diesem Fall empfehlen wir Ihnen unsere Rubrik "Fördermittel". Hier finden Sie Informationen zu allen Fördermöglichkeiten, die aktuell ...
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Antwort lesen »Die Bestätigung zum Antrag (BzA) für die Förderung der Heizung bekommen Sie von einem Energieberater aus Ihrer Region oder Ihrem ...
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