Der Vorteil von Gebäudegrün ist unbestritten: Dachbegrünung und Fassadenbegrünung können sommerliche Temperaturen mildern und die Luftfeuchtigkeit am Gebäude erhöhen. Das verbessert das Wohnklima in der Umgebung ganz erheblich, gerade in Zeiten des Klimawandels. Neben der schon vorhandenen Förderung für die Dachbegrünung kann in Hamburg seit dem 1. Juni 2020 bis Ende 2024 nun auch eine Fassadenbegrünung gefördert werden.
Hamburger Gründachförderung - Zuschuss für die Dachbegrünung in Hamburg
Für die Dachbegrünung gibt es in Hamburg einen einmaligen Zuschuss, maximal sind 100.000 Euro möglich. Für selbstgenutztes Wohneigentum beträgt für Förderung bei einer Größe von 20 m² bis zu 100 m² Nettovegetationsfläche pauschal 40 Prozent der förderfähigen Kosten, die für die Fertigstellung der Nettovegetationsfläche und die Fertigstellungspflege entstehen. Das gilt auch für eine Dachbegrünung auf Nebengebäuden wie Carports, Garagen und Fahrradschuppen. Zusätzlich können Maßnahmen zur Verbesserung Tragfähigkeit und der Wurzelfestigkeit, Extensivbegrünungen in Kombination mit solarer Energiegewinnung und Maßnahmen zur Erhöhung der Abflussverzögerung gefördert werden.
Eigenleistungen (bis 100 m² Nettovegetationsfläche) werden bei nachgewiesener Qualifikation als Gärtner, Dachdecker, Garten-, Landschaftsarchitekt/-bauer/Architekt mit 60 Prozent der Materialkosten gefördert.
Für alle anderen Gebäude gelten gesonderte Fördersätze und Zuschläge.
Zuschuss für die Fassadenbegrünung in Hamburg
Für Boden- und wandgebundene Fassadenbegrünungen gibt es einen pauschalen Zuschuss in Höhe von 40 Prozent der förderfähigen Kosten (Die Förderung greift ab 1.000 Euro Baukosten). Maximal 100.000 Euro Zuschuss sind pro Gebäude möglich. Beantragen können die Förderung EigentümerInnen und Erbbaurechtigte. Die Zuschüsse gelten für:
Eigenleistungen werden bei nachgewiesener Qualifikation als Gärtner, Dachdecker, Garten-, Landschaftsarchitekt/-bauer/Architekt mit bis zu 60 % der Materialkosten gefördert.
Neben bekannten Kletterpflanzen wie Blauregen, Clematis und Kletterrosen gibt es weitere Möglichkeiten, die eigene Wand zu begrünen. Das kostenlose Hamburger Handbuch "Grüne Wände" informiert Eigentümer zum Thema Fassadenbegrünung. Enthalten sind auch Hinweise und Empfehlungen zu Planung, Genehmigung, Brandschutz, Bautechnik, Pflege, Kosten und Pflanzenauswahl enthalten.
Wichtig: Sowohl der Zuschuss für die Fassadenbegrünung als auch die Förderung für die Dachbegrünung müssen vor Beginn des Vorhaben bei der Hamburgischen Investitions- und Förderbank (IFBHH) gestellt und bewilligt werden!
Bei der BEG-Förderung beantragen Sie die Berater-Kosten gleich mit, wodurch sich die Mindestkosten von 2.000 Euro auf die gesamte Maßnahme ...
Antwort lesen »Grundsätzlich handelt es sich bei den Angeboten um unterschiedliche Leistungen. Die 80-prozentige BAFA-Förderung zur Energieberatung gibt ...
Antwort lesen »Die angesprochene Förderung gibt es leider nur bei der Sanierung/Dachdämmung im Gebäudebestand. Alternativ dazu stehen Ihnen in vielen ...
Antwort lesen »Fördermittel über die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG), die Programme der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) und steuerliche ...
Antwort lesen »Grundsätzlich fördert der Staat die Installation einer Solarthermieanlage zur Heizungsunterstützung mit Zuschüssen in Höhe von 30 Prozent. ...
Antwort lesen »Ja, Zuschüsse bekommen Sie in diesem Fall über die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG). Über den Programmteil "Einzelmaßnahmen" ...
Antwort lesen »Fördermittel für die Dachbegrünung bekommen Sie im Rahmen der Sanierungsförderung über die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW; Darlehen ...
Antwort lesen »Fördermittel der KfW beantragen Sie immer zusammen mit einem Energieberater der Energie-Effizienz-Experten-Liste des Bundes. Dieser ...
Antwort lesen »Energieausweise sind für alle Gebäude auszustellen, die nach ihrer Zweckbestimmung unter Einsatz von Energie beheizt oder gekühlt werden (§ ...
Antwort lesen »Energieausweise dürfen auch Fachleute ohne "Energieberater-Ausbildung" ausstellen. Nachlesen können Sie das in § 88 des ...
Antwort lesen »Ja, in diesem Fall können Sie bzw. Ihre Tochter Fördermittel für die Sanierung beantragen. Wichtig zu wissen ist, dass es Zuschüsse und ...
Antwort lesen »Bei der MAP-Förderung dürfen Sie Materialkosten bei Arbeiten in Eigenleistung nur dann einreichen, wenn Sie selbst Fachunternehmer im ...
Antwort lesen »Wird der Heizkörper nur oben warm, kann das verschiedene Gründe haben. So ist eine gewisse Temperaturdifferenz in hydraulisch abgeglichenen ...
Antwort lesen »Die Höhe der Förderung für die Gasheizung hängt von der Art der Anlage ab. Während Sie für reine Gasheizungen keine finanzielle ...
Antwort lesen »Förderung für neue Fenster bekommen Sie über die Bundesförderung für effiziente Gebäude. Im Programmteil Einzelmaßnahmen (BEG EM) gibt es ...
Antwort lesen »Mit Ausnahme von Fördermitteln für die neue Heizung oder eine Heizungsoptimierung benötigen Sie auch für die Bundesförderung für effiziente ...
Antwort lesen »Die Standardlösung für Fußbodenheizungen auf Betonrohfußboden über Erdreich beginnt mit der Verlegung einer horizontalen ...
Antwort lesen »Aktuell sind uns leider keine Programme zur Förderung von Kachelöfen bekannt. Möglich ist es allerdings, die Handwerkerkosten von der ...
Antwort lesen »In Ihrem Fall kommen unterschiedlichste Dämmstoffe infrage. Ein Beispiel dafür sind Holzfaser- oder Zellulose-/Papierfasern. Diese sind ...
Antwort lesen »Arbeiten an Heiz- und Technikräumen werden mit gefördert, wenn diese für den Betrieb der neuen Heizung erforderlich sind. Die BAFA-Liste ...
Antwort lesen »Mittel aus dem KfW-Programm 152 stehen Eigentümern von Wohngebäuden zur Verfügung und lassen sich daher voraussichtlich nicht vor dem ...
Antwort lesen »Kosten entstehen für die Demontage der Altanlage sowie für die Anschaffung von Pelletkessel, Pelletlager und Pelletfördereinrichtung. In ...
Antwort lesen »Ohne Weiteres bekommen Sie vermutliche keine Förderung für die Gasheizung. Denn dazu müsste die Solaranlage mindestens 25 Prozent der ...
Antwort lesen »Als neutrale Onlineplattform bieten wir leider keinen individuellen Förderberatungen an. Hierzu empfehlen wir Ihnen den Kontakt zu einem ...
Antwort lesen »In diesem Punkt ist das EEG recht eindeutig. So heißt es in § 24 in Bezug auf Zahlungsansprüche für Strom aus mehreren Anlagen (EEG 2021), ...
Antwort lesen »Mit entsprechender Messtechnik ist es möglich, die Gebäudeteile getrennt voneinander zu bilanzieren. Auf diese Weise weisen Sie zum ...
Antwort lesen »Fördermittel für die Heizung oder die Lüftung gibt es seit diesem Jahr nur im Bestand (mindestens 5 Jahre altes Haus) oder dann, wenn Sie ...
Antwort lesen »Ohne das Gebäude zu kennen, lässt sich das aus der Ferne leider nicht beurteilen. Einen ersten Anhaltspunkt liefert ein einfacher Test: ...
Antwort lesen »Sie können die Öltanks und das Restöl vermutlich verkaufen, können dafür aber keine Kosten bei der Förderung anrechnen. Eine rechtssichere ...
Antwort lesen »Grundsätzlich ist es möglich, die Konstruktion wie geplant zu dämmen. Da die Decke nach außen nicht diffusionsoffen ist, kommt es ...
Antwort lesen »Finden Sie Energieberater, Handwerker und Sachverständige vor Ort