Der Vorteil von Gebäudegrün ist unbestritten: Dachbegrünung und Fassadenbegrünung können sommerliche Temperaturen mildern und die Luftfeuchtigkeit am Gebäude erhöhen. Das verbessert das Wohnklima in der Umgebung ganz erheblich, gerade in Zeiten des Klimawandels. Die Hamburger Förderung für Dachbegrünung und Fassadenbegrünung im Programm "Hamburger Gründachförderung" läuft laut Förderrichtlinie bis Mitte 2027. Abgewickelt wird das Programm von der Hamburgischen Investitions- und Förderbank (IFB).
Hamburger Gründachförderung - Zuschuss für die Dachbegrünung in Hamburg
Für die Dachbegrünung gibt es in Hamburg einen einmaligen Zuschuss, maximal sind 100.000 Euro möglich. Für private Antragsteller und Eigentümergemeinschaften beträgt die Förderung bei einer Größe von mindestens 20 m² Nettovegetationsfläche pauschal 60 Prozent der förderfähigen Kosten, die für die Fertigstellung der Nettovegetationsfläche und die Fertigstellungspflege entstehen. Das gilt auch für eine Dachbegrünung auf Nebengebäuden wie Carports, Garagen und Fahrradschuppen. Zusätzlich können Maßnahmen zur Verbesserung Tragfähigkeit und der Wurzelfestigkeit, Extensivbegrünungen in Kombination mit solarer Energiegewinnung und Maßnahmen zur Erhöhung der Abflussverzögerung gefördert werden.
Eigenleistungen (bis 150 m² Nettovegetationsfläche) werden bei nachgewiesener Qualifikation als Gärtner, Dachdecker, Garten-, Landschaftsarchitekt/-bauer/Architekt mit 60 Prozent der Materialkosten gefördert.
Zuschuss für die Fassadenbegrünung in Hamburg
Für Boden- und wandgebundene Fassadenbegrünungen gibt es einen pauschalen Zuschuss in Höhe von 60 Prozent der förderfähigen Kosten (Die Förderung greift ab 1.000 Euro Baukosten). Maximal 100.000 Euro Zuschuss sind pro Gebäude möglich. Beantragen können die Förderung EigentümerInnen und Erbbaurechtigte. Die Zuschüsse gelten für:
Eigenleistungen werden bei nachgewiesener Qualifikation als Gärtner, Dachdecker, Garten-, Landschaftsarchitekt/-bauer/Architekt mit bis zu 60 Prozent der Materialkosten gefördert.
Neben bekannten Kletterpflanzen wie Blauregen, Clematis und Kletterrosen gibt es weitere Möglichkeiten, die eigene Wand zu begrünen. Das kostenlose Hamburger Handbuch "Grüne Wände" informiert Eigentümer zum Thema Fassadenbegrünung. Enthalten sind auch Hinweise und Empfehlungen zu Planung, Genehmigung, Brandschutz, Bautechnik, Pflege, Kosten und Pflanzenauswahl enthalten.
Wichtig: Sowohl der Zuschuss für die Fassadenbegrünung als auch die Förderung für die Dachbegrünung müssen vor Beginn des Vorhaben bei der Hamburgischen Investitions- und Förderbank (IFBHH) gestellt und bewilligt werden!
Wenn Sie die Dachsanierung nachvollziehbar in mehrere Abschnitte aufteilen können, ist es möglich, die Förderung zweimal zu beantragen. ...
Antwort lesen »Im Infoblatt zu den förderbaren Kosten sind übliche Umfeldmaßnahmen bei der Förderung der Fenster aufgeführt. Hier finden Sie unter anderem ...
Antwort lesen »Nach Rücksprache mit der KfW spielt das Alter des Grundbuchauszugs keine Rolle, sofern dieser den Zustand zum Zeitpunkt der Antragstellung ...
Antwort lesen »Die Kosten trägt der Mieter. In Zukunft ändert sich das laut GMoD. Denn dann trägt auch der Vermieter einen Teil der Kosten. Konkret geht ...
Antwort lesen »Grundsätzlich können Sie die Dämmung in beiden Fällen fördern lassen. Sinnvoll wäre es dann in der Regel, gleich das Dach zu dämmen. Die ...
Antwort lesen »In diesem Fall empfehlen wir Ihnen den Kontakt zu einem Kaminbauer oder zu einem Schornsteinfeger aus Ihrer Region. Die Experten nehmen die ...
Antwort lesen »Die Sorge ist hier berechtigt. Denn dringt Luft in die Konstruktion ein, kann sich im Spalt Feuchtigkeit ansammeln und Schäden verursachen. ...
Antwort lesen »Möchten Sie Fördermittel für die Klimaanlage beantragen, sind verschiedene Voraussetzungen zu erfüllen. Zum einen muss die Anlage den ...
Antwort lesen »Die Innendämmung ist in Bezug auf Feuchtigkeit immer kritisch, vor allem im Badezimmer. Denn hier entsteht in sehr kurzer Zeit sehr viel ...
Antwort lesen »Für das Haushaltsjahreseinkommen ist der Durchschnitt aus den zu versteuernden Einkommen des zweiten und dritten Jahres vor Antragseingang ...
Antwort lesen »Wurde das Dach nicht fachgerecht abgedichtet, kann es zu feuchtebedingten Schäden und Schimmel kommen. Auch höhere Wärmeverluste sind dann ...
Antwort lesen »Mit Verbrauchsdaten von drei aufeinanderfolgenden Abrechnungsjahren ist das grundsätzlich möglich. Das gilt auch für den Einsatz eines ...
Antwort lesen »Ja, das ist grundsätzlich möglich. Zu beachten ist allerdings, dass Ihnen das Budget an förderbaren Kosten (aktuell 28.000 für eine ...
Antwort lesen »Sie benötigen die Bestätigung eines Fachhandwerkers oder eines Energieberaters. Mit dieser erklären die Experten gegenüber der KfW, dass ...
Antwort lesen »Eine Sperrfrist greift erst dann, wenn Sie die Förderung stornieren. Haben Sie bereits Mittel beantragt und möchten Sie erneut Fördermittel ...
Antwort lesen »Wir gehen davon aus, dass das nicht möglich ist. Denn immer dann, wenn eine Maßnahme nicht durch ein Fachunternehmen durchgeführt wird, ...
Antwort lesen »Nein. Auch wenn Sie beide Wohnungen selbst bewohnen würden, bekämen Sie den Bonus immer nur für eine Wohnung. Das gilt zumindest dann, wenn ...
Antwort lesen »Wenn die Meldebescheinigung für nicht rechtmäßig erklärt wird, erfüllen Sie die Voraussetzungen zur Förderung nicht und erhalten die Mittel ...
Antwort lesen »Brauchwasser-Wärmepumpen werden selbst nicht gefördert. Fördermittel erhalten Sie für die Geräte allerdings als Umfeldmaßnahme beim Einbau ...
Antwort lesen »Ja, das ist möglich. Sie haben ein Budget förderbarer Kosten von aktuell noch 28.000 Euro. Dieses können Sie mit beliebig vielen Anträgen ...
Antwort lesen »Die Gipskartonplatten haben tatsächlich eine schützende Funktion. Nutzen Sie den nicht ausgebauten Raum regelmäßig, können Sie die Schicht ...
Antwort lesen »Wenn Sie Nießbrauch für ein Haus oder eine Wohnung haben und vertraglich geregelt alle Kosten übernehmen, können Sie Ausgaben für die ...
Antwort lesen »Geht es um den Einkommensbonus bei der Förderung der Heizung, entscheidet immer das zu versteuernde Haushaltseinkommen eines Jahres. ...
Antwort lesen »Das ist nach wie vor möglich. Ihre Kinder können die Förderung der Heizung als Eigentümer der Immobilie beantragen. Das gilt jedoch nur für ...
Antwort lesen »Die Höhe des Ergänzungskredits richtet sich nach der Summe der anrechenbaren Kosten, die Sie in der Heizungsförderung angegeben haben, und ...
Antwort lesen »Hier geht es immer um das gesamte Gebäude. Das heißt: Tauschen Sie mehr als 1/3 der Fensterfläche im Mehrfamilienhaus aus, ist ein ...
Antwort lesen »Brauchwasser-Wärmepumpen sind allein nicht förderbar. Finanzielle Unterstützung bekommen Sie hier nur, wenn Sie diese in Kombination mit ...
Antwort lesen »Die Information findet sich im Merkblatt zum KfW-Programm 261. Hier heißt es: "Die Beantragung einer Förderung über die BEG EM ist ...
Antwort lesen »Auch wenn die Kumulierung nach alter KfW-261- bzw. BEG-WG-Förderung möglich war, gilt für die Heizungsförderung die neue BEG-EM-Richtlinie. ...
Antwort lesen »Mit der neuen BEG-EM-Richtlinie zur Förderung von Einzelmaßnahmen haben sich die Voraussetzungen hier geändert. Dabei gilt: Die versorgten ...
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