Der Vorteil von Gebäudegrün ist unbestritten: Dachbegrünung und Fassadenbegrünung können sommerliche Temperaturen mildern und die Luftfeuchtigkeit am Gebäude erhöhen. Das verbessert das Wohnklima in der Umgebung ganz erheblich, gerade in Zeiten des Klimawandels. Die Hamburger Förderung für Dachbegrünung und Fassadenbegrünung im Programm "Hamburger Gründachförderung" läuft laut Förderrichtlinie bis Mitte 2027. Abgewickelt wird das Programm von der Hamburgischen Investitions- und Förderbank (IFB).
Hamburger Gründachförderung - Zuschuss für die Dachbegrünung in Hamburg
Für die Dachbegrünung gibt es in Hamburg einen einmaligen Zuschuss, maximal sind 100.000 Euro möglich. Für private Antragsteller und Eigentümergemeinschaften beträgt die Förderung bei einer Größe von mindestens 20 m² Nettovegetationsfläche pauschal 60 Prozent der förderfähigen Kosten, die für die Fertigstellung der Nettovegetationsfläche und die Fertigstellungspflege entstehen. Das gilt auch für eine Dachbegrünung auf Nebengebäuden wie Carports, Garagen und Fahrradschuppen. Zusätzlich können Maßnahmen zur Verbesserung Tragfähigkeit und der Wurzelfestigkeit, Extensivbegrünungen in Kombination mit solarer Energiegewinnung und Maßnahmen zur Erhöhung der Abflussverzögerung gefördert werden.
Eigenleistungen (bis 150 m² Nettovegetationsfläche) werden bei nachgewiesener Qualifikation als Gärtner, Dachdecker, Garten-, Landschaftsarchitekt/-bauer/Architekt mit 60 Prozent der Materialkosten gefördert.
Zuschuss für die Fassadenbegrünung in Hamburg
Für Boden- und wandgebundene Fassadenbegrünungen gibt es einen pauschalen Zuschuss in Höhe von 60 Prozent der förderfähigen Kosten (Die Förderung greift ab 1.000 Euro Baukosten). Maximal 100.000 Euro Zuschuss sind pro Gebäude möglich. Beantragen können die Förderung EigentümerInnen und Erbbaurechtigte. Die Zuschüsse gelten für:
Eigenleistungen werden bei nachgewiesener Qualifikation als Gärtner, Dachdecker, Garten-, Landschaftsarchitekt/-bauer/Architekt mit bis zu 60 Prozent der Materialkosten gefördert.
Neben bekannten Kletterpflanzen wie Blauregen, Clematis und Kletterrosen gibt es weitere Möglichkeiten, die eigene Wand zu begrünen. Das kostenlose Hamburger Handbuch "Grüne Wände" informiert Eigentümer zum Thema Fassadenbegrünung. Enthalten sind auch Hinweise und Empfehlungen zu Planung, Genehmigung, Brandschutz, Bautechnik, Pflege, Kosten und Pflanzenauswahl enthalten.
Wichtig: Sowohl der Zuschuss für die Fassadenbegrünung als auch die Förderung für die Dachbegrünung müssen vor Beginn des Vorhaben bei der Hamburgischen Investitions- und Förderbank (IFBHH) gestellt und bewilligt werden!
Generell ist die Installation möglich. Bei Kältemittel führenden Leitungen sind allerdings Längen- und Höhengrenzen der Hersteller zu ...
Antwort lesen »Da Sie den Steuerbonus für die Sanierung nur bekommen, wenn das Fachunternehmen die Bescheinigung ausstellt, sollte das möglich sein. Zudem ...
Antwort lesen »Um die Anforderungen der Förderung für die Wärmepumpe zu erfüllen, ist kein zweiter Zähler erforderlich. Nachlesen können Sie das unter ...
Antwort lesen »Die Förderung der Heizung teilt sich auf die Basis- und die Bonusförderung auf. Zur Basisförderung bekommen Sie einen Zuschuss in Höhe von ...
Antwort lesen »Grundsätzlich ist es nicht verboten, den Heizeinsatz selbst zu tauschen. Benötigen Sie die Fachunternehmererklärung für die ...
Antwort lesen »Relevant ist hier das durchschnittliche zu versteuernde Einkommen des zweiten und dritten Jahres vor Antragstellung. Nachweisen müssen Sie ...
Antwort lesen »Planen Sie, das Gebäude zu verkaufen oder zu vermieten, benötigen Sie einen Energieausweis. Aufgrund der Größe und des Baustandards ist ...
Antwort lesen »Handelt es sich um ein ungeteiltes Mehrfamilienhaus, teilen sich die Kosten gleichmäßig auf alle Wohneinheiten auf. Insgesamt stehen bei 16 ...
Antwort lesen »Im nächsten Schritt benötigen Sie einen technischen Projektnachweis (TPN) von Ihrem Energieberater. Mit diesem können Sie den ...
Antwort lesen »Nach § 21 des Wohnungseigentumsgesetzes teilen sich die Kosten in aller Regel entsprechend den Miteigentumsanteilen auf die ...
Antwort lesen »Im Programm 455-E sind keine Fördermittel mehr verfügbar. Es gibt allerdings einige Alternativen. So bekommen Sie günstige Darlehen für die ...
Antwort lesen »Nach den Anforderungen im Klimaschutz- und Klimawandelanpassungsgesetz Baden-Württemberg ist die Installation einer Solaranlage im Bestand ...
Antwort lesen »Ohne das Gebäude zu kennen, ist eine Aussage aus der Ferne leider nicht möglich. Generell wirkt sich der Denkmalschutz-Status erst einmal ...
Antwort lesen »Ist die Split-Klimaanlage bereits eingebaut, können Sie nachträglich nur einen Steuerbonus in Anspruch nehmen. Erfüllt die Anlage hohe ...
Antwort lesen »Fördermittel für einen neuen Pufferspeicher bekommen Sie im Zuge einer geförderten Heizungsoptimierung. Erhältlich sind dabei Zuschüsse in ...
Antwort lesen »Ohne Raumthermostat handelt es sich vermutlich um eine witterungsgeführte Regelung. Dabei misst die Anlage die Außentemperatur, um die ...
Antwort lesen »Aller Voraussicht ist das nicht möglich, da Sie mit den Arbeiten bereits begonnen haben. Eine verbindliche Antwort bekommen Sie hier nach ...
Antwort lesen »Die Richtlinie für die Bundesförderung für „Energieberatung für Wohngebäude (EBW)“ unterscheidet nicht zwischen Denkmal und ...
Antwort lesen »Hier gibt es keine festen Regelungen, sodass Energieberater die anfallenden Kosten selbst festlegen können. Eine Kopplung an die Förder- ...
Antwort lesen »In diesem besonderen Fall ist das Gebäudeenergiegesetz nicht eindeutig. Denn da heißt es: "Bei einem Wohngebäude mit nicht mehr als zwei ...
Antwort lesen »Grundsätzlich ist es möglich, die Dachdämmung ohne Hinterlüftung auszuführen. Damit das funktioniert, sind allerdings zwei Voraussetzungen ...
Antwort lesen »Wir gehen davon aus, dass das nicht möglich bzw. auch nicht sinnvoll ist. Denn die Förderung aus dem KfW-Programm 308 bekommen Sie nur, ...
Antwort lesen »Grundsätzlich ist es möglich, die Wärmepumpe im Dachgeschoss aufzustellen. Interessieren Sie sich für eine Luft-Wasser-Wärmepumpe, gibt es ...
Antwort lesen »Soll die Maßnahme komplett in Eigenleistung umgesetzt werden, ist ausnahmsweise kein Vertrag mit aufschiebender/auflösender Bedingung ...
Antwort lesen »Am einfachsten ist es in Ihrem Fall, ein Gefach aus Balken zwischen die Dämmwolle zu legen. Darauf können Sie Bohlen mit Abstand verlegen. ...
Antwort lesen »Zum Jahr 2024 haben sich die Rahmenbedingungen für Wärmepumpenstrom geändert. So ist geregelt, dass die Netzentgelte bei 60 Prozent des ...
Antwort lesen »Relevant für den Einkommensbonus ist das zu versteuernde Einkommen aus dem zweiten und dritten Jahr vor der Sanierung. Sind Sie selbst ...
Antwort lesen »Sind Sie nicht umgemeldet, aber Eigentümer, können Sie die Förderung der Heizung beantragen. Nötig ist dazu mindestens eine ...
Antwort lesen »Handelt es sich um einen Boden zu unbeheizten Räumen oder zu Erdreich, ist eine Dämmung unter der Fußbodenheizung nötig. Diese können Sie ...
Antwort lesen »Ohne die örtlichen Gegebenheiten im Detail zu kennen, ist eine fundierte Aussage aus der Ferne leider nicht möglich. Möchten Sie im ...
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