Bei einem Gewitterregen sind auf einer nur 100 m2 großen Dachfläche rund 2.000 Liter Wasser, bei echten Wolkenbrüchen sogar ein Vielfaches, zu bewältigen. Vor der "Wochenend-Methode" (Samstagmorgen rein in den Baumarkt, Dachrinne kaufen und nachmittags selbst montieren) raten Dachexperten deshalb dringend ab. Denn ein zu geringer Abstand zum Traufbereich des Daches kann schnell abfließendes Regenwasser über die Rinne hinausschießen lassen. Ein zu weit gewählter Abstand fängt Tropfwasser nicht mehr auf.
Auf richtige Dimensionierung von Dachrinne und Fallrohr kommt es an
Zur fachgerechten Montage gehört deshalb auch die Dimensionierung der Dachrinne selbst und auch die darauf abgestimmten Fallrohre. Werden die nämlich unterdimensioniert, wird das Fallrohr zum Nadelöhr. Siebe vor dem Einlauf in das Fallrohr können zwar ein Verstopfen durch Äste und Laub verhindern. Es darf aber nicht vergessen werden, diese Siebe regelmäßig säubern zu lassen.
Staugefahr droht übrigens auch, wenn das Gefälle zum Fallrohr hin zu gering ist. Gerade im Winter kann das Schmelzwasser dann in der frei liegenden Dachrinne vereisen. Die Folge ist eine verminderte Wasserabführung bzw. die Ableitung über die vereiste Dachrinne hinaus am Mauerwerk entlang. Besonders heikel ist übrigens die Dachentwässerung beim Flachdach. Sie sollte ausschließlich den Fachleuten des Dachdeckerbetriebs überlassen werden.
Materialwahl für Dachrinne kommt erst an zweiter Stelle
Eher zweitrangig ist dagegen die Materialwahl. Sie reicht von Aluminium über Titanzink bis zu Kupfer und Edelstahl oder auch Kunststoff. Um die einzelnen Elemente der Dachrinne miteinander zu verbinden, ist bei Metallausführungen zum Verlöten der Verbindungen echte Handwerkserfahrung gefragt. Denn eine Verbindung mit Silikon, wie sie manche Heimwerker vornehmen, ist nicht dauerhaft.
Hier entscheiden die Regelungen der Fördergeber. Aktuell gibt es keine bundesweite Förderung. Bietet Ihre Stadt oder Ihre Gemeinde eine ...
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Antwort lesen »In § 51 GEG heißt es in Bezug auf Wohngebäude: "Bei der Erweiterung und dem Ausbau eines Gebäudes um beheizte oder gekühlte Räume darf ...
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Antwort lesen »Ja, als eingetragene Eigentümerin bekommt sie die Basisförderung in Höhe von 30 Prozent und den Effizienzbonus in Höhe von 5 Prozent. ...
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