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26.08.2024
mehr zu Dachfenster
 

Förderung für neue Dachfenster - Zuschuss, Kredit, Steuerbonus

Dachfenster erneuern mit Unterstützung von BAFA und KfW

Ob beim erstmaligen Ausbau eines Dachgeschosses als Wohnraum oder Austausch der alten Dachfenster - für neue Dachfenster gibt es Fördermittel! Die Förderung ist entweder als Zuschuss vom BAFA (bei Einzelmaßnahmen) oder als Kredit von der KfW (Finanzierung von Einzelmaßnahmen oder Komplettsanierung) möglich. Alle Infos, Details und technische Mindestanforderungen zur Förderung für neue Dachfenster.

Dachfenster mit Blick nach draußen
Für neue Dachfenster können Eigentümer:innen eine Förderung beantragen, das BAFA stellt Zuschüsse bereitFoto: energie-fachberater.de

1. Zuschuss für Dachfenster als Einzelmaßnahme vom BAFA
Wer die neuen Dachfenster als Einzelmaßnahme plant, kann beim BAFA einen Zuschuss für einzelne Sanierungsmaßnahmen an der Gebäudehülle beantragen.

Der Zuschuss für neue Dachfenster beträgt 15 Prozent der förderfähigen Kosten. Ein zusätzlicher Bonus in Höhe von 5 Prozent ist möglich, wenn der Austausch/Einbau der Dachfenster als Maßnahme im individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP) enthalten war = iSFP-Bonus. Für die Förderung ist die Einbindung eines Energieberaters Pflicht. Für die entstehenden Kosten gibt es den Zuschuss für Fachplanung und Baubegleitung in Höhe von 50 Prozent.

Die förderfähigen Kosten für einzelne Sanierungsmaßnahmen sind pro Jahr auf 30.000 Euro pro Wohneinheit begrenzt. Liegt ein Sanierungsfahrplan vor, erhöhen sie sich auf 60.000 Euro pro Jahr und Wohneinheit. Der maximal mögliche Zuschuss beträgt damit 12.000 Euro.

--> Wichtig zu wissen: Der Zuschuss für neue Dachfenster muss vor Beginn der Sanierung beim BAFA beantragt werden! Eigentümer benötigen dafür einen Energie-Effizienz-Experten sowie einen Liefer- oder Leistungsvertrag mit aufschiebender/auflösender Bedingung.

2. KfW-Ergänzungskredit zur Finanzierung neuer Dachfenster
Kombiniert werden kann die Zuschussförderung mit einem KfW-Ergänzungskredit im Programm 358/359. Für die Finanzierung förderfähiger Ausgaben stehen maximal 120.000 Euro KfW-Förderkredit pro Wohneinheit zur Verfügung. Wer das Wohneigentum selbst nutzt und ein zu versteuerndes Haushaltsjahreseinkommen von bis zu 90.000 Euro hat, erhält für seine Wohneinheit zusätzlich eine Zinsverbilligung von bis zu 2,5 Prozentpunkten. Der KfW-Ergänzungskredit kann nur in Kombination mit einer Zuschusszusage des BAFA für die Dachfenster über eine Bank/Sparkasse der Wahl beantragt werden. Es gilt eine maximale Abruffrist von 36 Monaten.

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3. KfW-Förderkredit für eine Sanierung zum KfW-Effizienzhaus
Um einen KfW-Effizienzhaus-Standard zu erreichen, ist in der Regel eine umfangreiche energetische Sanierung notwendig. Dafür kann im KfW-Programm "Wohngebäude – Kredit 261" ein Förderkredit mit Tilgungszuschuss beantragt werden. Maximal 150.000 Euro zinsgünstiger Kredit sind möglich, dazu kommt ein Tilgungszuschuss von maximal 20 Prozent - je nach erreichtem Effizienzhaus-Niveau.

Technische Mindestanforderungen für die Förderung von neuen Dachfenstern

  • Dachfenster werden gefördert, wenn der U-Wert maximal 1,0 W/m²K beträgt. Dieser Wert muss aus der Gesamtqualität des Glases, des Rahmens und der Glasabstandhalter berechnet werden (Uw-Wert).
  • Die Dachfenster müssen luftdicht und wärmebrückenminimiert eingebaut werden.
  • Zu den förderfähigen Kosten gehören auch Putz- und Malerarbeiten rund um die Fenster sowie Einbau oder Erneuerung von Rollläden oder außenliegenden bzw. zwischen den Scheiben liegenden Sonnenschutzvorrichtungen.

Wichtige Hinweise für die Förderung
Lassen Sie sich immer alle Bestandteile des Angebots schriftlich geben, auch die energetischen Details. Für alle Förderungen ist die Einbindung eines Energieberaters / Sachverständigen Pflicht! Zugelassen sind alle Sach­verständigen, die in der Experten­liste für Förder­programme des Bundes geführt sind. Sowohl die Förderung des BAFA als auch die KfW-Förderung muss immer vor Auftragsvergabe beantragt werden!

4. Alternative zur Förderung: Steuerbonus für Sanierungskosten beim Einbau neuer Dachfenster
Wer für die neuen Dachfenster keine Förderung beantragt, kann den Steuerbonus für Sanierungskosten nutzen. Diese Steuerermäßigung lohnt sich vor allem für Eigentümer:innen mit recht hoher Einkommensteuer. Verteilt auf drei Jahre wird die Einkommensteuer reduziert, was - je nach Steuerschuld - bis zu 20 Prozent der Sanierungskosten abdecken kann. Die technischen Mindestanforderungen entsprechen denen der Förderung und müssen von einem Fachbetrieb bescheinigt werden. Ein Energieberater ist dagegen nicht Pflicht.

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Quelle: energie-fachberater.de
 
 

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