1. Der richtige Zeitpunkt für die Dachsanierung
Nach 50 bis 60 Jahren sollte das Dach erneuert werden, manchmal auch schon früher, je nach Lage. Denn wenn das Dach fast ausschließlich im Schatten liegt, die Sonne feuchte Dachziegel nicht trocknen kann und das Dach grün wird, kann eine Dachsanierung schon nach 40 Jahren erforderlich sein. Auch bei einem geplanten Dachausbau oder Umbau sollte der Dachzustand geprüft werden. Was viele Eigentümer auch nicht bedenken: Wenn sie eine Solarthermie- oder Photovoltaik-Anlage auf dem Dach montieren, ist die Dacheindeckung darunter nicht mehr zugänglich und Reparaturen sehr aufwändig und teuer. Deshalb vor Installation einer Solaranlage unbedingt das Dach checken und Schäden ausbessern lassen!
2. Immer einen Fachbetrieb zu Rate ziehen
Eine Dachsanierung ist ein Job für Profis und nichts für Laien oder gar Haustürgeschäfte! Am besten wählen Eigentümer einen Innungsbetrieb aus der Region. Fachbetriebe kennen sich bestens mit den gesetzlichen Vorschriften und technischen Möglichkeiten aus.
Was kostet die Dachsanierung? Hier können Sie kostenfrei und unverbindlich Angebote für Ihre geplanten Maßnahmen einholen!
3. Termin vor Ort vereinbaren
Bevor die Dachsanierung startet, sollte sich der Fachbetrieb vor Ort einen Eindruck verschaffen. Wie ist die bauliche Situation? Und welche Wünsche, Vorstellungen und Pläne haben die Eigentümer:innen?
4. In die Dämmung investieren
Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) schreibt eine Dämmung bei der Dachsanierung ohnehin vor, aber auch aus wirtschaftlichen Gründen ist eine Dachdämmung sinnvoll. Denn die Dämmung spart Heizkosten, verbessert den sommerlichen Wärmeschutz und löst auch Probleme wie rutschende Schneebretter oder großflächige Eiszapfenbildung.
5. Beim Dachaufbau im System bleiben
Bei einer Dachsanierung wird nicht nur die Dacheindeckung erneuert. Auch Dämmung und Unterspannbahn müssen angebracht werden. Dabei sollten alle verwendeten Materialien aus einem System stammen, damit Dämmung, Kleber und Folie perfekt zusammenpassen.
6. Auf Sturm- und Schneesicherheit achten
Stürme und Windböen in Orkanstärke werden immer häufiger - Sturmklammern für Dachziegel und Dachsteine sind deshalb inzwischen Pflicht. Wird darauf verzichtet, haben Eigentümer:innen bei Sturmschäden Probleme mit dem Versicherungsschutz. In schneereichen Regionen sollte zusätzlich auf die Schneesicherung (wie zum Beispiel Schneefanggitter) geachtet werden.
7. Bei der Dachsanierung die Optik nicht vernachlässigen
Sie bestimmt das Bild des Hauses maßgeblich mit – daher sollte bei der Dacheindeckung auch die Optik eine Rolle spielen. Ein schönes Deckungsbild macht Dach und Haus auf Jahre zum Hingucker. Damit die Optik stimmig ist, sollten auf kleinen Dachflächen zum Beispiel eher kleinere Dachziegel oder Dachsteine zum Einsatz kommen.
Nachträglich lassen sich die genehmigten Kosten leider nicht mehr nach oben korrigieren. Sind diese nicht Bestandteil der Förderung, können ...
Antwort lesen »Grundsätzlich ist es möglich, den alten Wechselrichter zu behalten. Technisch und wirtschaftlich lohnt sich das allerdings oft nicht. Zum ...
Antwort lesen »Eine pauschale Antwort auf diese Frage ist leider nicht möglich. Denn diese hängt immer vom Einsatzbereich bzw. von der Aufgabe ab. So ...
Antwort lesen »Für den Anschluss von außenstehenden Wärmepumpen an die Hausanlage bieten sich spezielle Wärmepumpenrohre an. Dabei handelt es sich um ein ...
Antwort lesen »Sie können den bestehenden Antrag stornieren, müssen bei der Neubeantragung dann allerdings eine Sperrfrist von 6 Monaten einhalten. Das ...
Antwort lesen »Die Förderung ist nicht übertragbar – der Antragsteller lässt sich damit nicht ändern. Sie müssten den bestehenden Antrag stornieren. Der ...
Antwort lesen »Jein. Grundsätzlich stellen Sie einen Antrag auf Förderung für den Anschluss an ein Wärmenetz für die gesamte Eigentümergemeinschaft. ...
Antwort lesen »In Ihrem Fall ist der Grenzwert aller Voraussicht nach an jedem Bauteil einzuhalten. Eine Ausnahme, bei der das flächengewichtete Mittel ...
Antwort lesen »Die Erdwärmepumpe ist eine effiziente Heizung, da sie ganzjährig auf ein hohes Quell-Temperaturniveau zugreifen kann. Sie verbraucht ...
Antwort lesen »Grundsätzlich können Sie die Förderung ohne Sperrfrist neu beantragen, wenn die BAFA-Förderung vollständig nach dem Bewilligungszeitraum ...
Antwort lesen »Da die Firma Tyczka Eigentümerin der Tankanlage ist, kann sie auch die Herausgabe bzw. die Demontage verlangen, wenn der Vertrag ausläuft. ...
Antwort lesen »In diesem Fall bekommen Sie 35 Prozent Wärmepumpen-Förderung auf die gesamten Kosten (15.155 Euro für Basis-Förderung und ...
Antwort lesen »Den Anteil bekommen Sie auf die gesamten Kosten. Dabei beantragen Sie zunächst die Basis-Förderung zusammen mit dem Wärmepumpen- bzw. ...
Antwort lesen »Das ist soweit korrekt. Wichtig ist, dass die Summe aus Krediten, Zuschüssen oder Zulagen die Summe der förderfähigen Kosten nicht ...
Antwort lesen »Das ist korrekt. Theoretisch könnte auch der Heizungsbauer BzA und BnD für den Heizungstausch erstellen. Die Erweiterung "Denkmal" ...
Antwort lesen »In diesem Fall empfehlen wir Ihnen den Kontakt zu Ihrem Energieberater. Wichtig ist, dass der Förder- und Einreichungszeitraum (in der ...
Antwort lesen »Sie können die Förderung der Klimaanlage als Förderung der Wärmepumpe bei der KfW beantragen. Dazu benötigen Sie keinen Energieberater. ...
Antwort lesen »Eine Förderung für die Fußbodenheizung bekommen Sie im Zuge einer Heizungsoptimierung. Gefördert wird dabei die Optimierung von ...
Antwort lesen »Grundsätzlich ist es möglich, die Förderangebote zu kombinieren. Sie müssen dann aber darauf achten, dass sich die Kosten nicht ...
Antwort lesen »Nach Punkt 8.6 der BEG-EM-Richtlinie ist eine Kombination der Förderangebote leider ausgeschlossen. Konkret heißt es dort: "Ebenso ist eine ...
Antwort lesen »Ja, die Förderung für die Wärmepumpe bekommen Sie auch, wenn die Ölheizung im Haus bleibt. In diesem Fall fällt lediglich der ...
Antwort lesen »Auf die Förderung wirken sich die Änderungen nicht aus, da sich das Ergebnis der Heizlastberechnung insgesamt nicht ändert. Durch die ...
Antwort lesen »Sofern Sie die technischen Mindestanforderungen erfüllen, bekommen Sie die Förderung der Heizung für beide Anlagen. Wie Sie die Mittel ...
Antwort lesen »Hier ist zu differenzieren. Bei der Heizungsförderung zählt der Zustand nach der Sanierung. Hier beantragen Sie die Mittel also für ein ...
Antwort lesen »Fachgerecht durchgeführt, führt der Wanddurchbruch nicht zu einer wesentlichen Verschlechterung der Energieeffizienz. Die Klimaanlage ...
Antwort lesen »Grundsätzlich gibt es hier keine Altersgrenze. Da Ihre Hausbank oder ein anderes Finanzierungsinstitut den Ergänzungskredit vergibt, kann ...
Antwort lesen »Die 1. BImSchV gibt hier drei grundlegende Vorgaben:Der Schornstein ist so auszuführen, dass die Austrittsöffnung des Schornsteins firstnah ...
Antwort lesen »Nein, das ist leider nicht möglich. Der Grund dafür liegt in der beantragten EE-Klasse, die es zur Förderung der Heizung gibt. Würden Sie ...
Antwort lesen »Die Kombination ist grundsätzlich sehr gut geeignet, um einen optimalen Wärme- und Hitzeschutz zu gewährleisten. Auf der obersten ...
Antwort lesen »Pauschale Preisangaben sind hier leider schwierig. Aktuell kosten neue Anlagen inkl. Einbau etwa 10.000 bis 23.000 Euro. Geht es allein um ...
Antwort lesen »Finden Sie Energieberater, Handwerker und Sachverständige vor Ort